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Plus de transparence sur l'origine des combustibles utilisés dans les centrales nucléaires suisses
Nussbaumer Eric · Mit-M · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe socialiste
Die Ihnen vorliegende Motion der UREK-NR geht auf zwei parlamentarische Initiativen (10.478 und 10.479) von Nationalrat Geri Müller zurück. Es ging bei diesen parlamentarischen Initiativen um den Herkunftsnachweis bei Kernmaterialien und auch um die Frage des Verbleibs von abgebrannten Kernmaterialien. Im Wesentlichen forderten die parlamentarischen Initiativen fünf Punkte:
1. Aufbewahrungsorte im In- und Ausland sollen deklariert werden.
2. Verantwortliche Personen an diesen Aufbewahrungsorten sollen benannt werden.
3. Kritische Transaktionen von Kernmaterialien sollen verstärkt unterbunden werden. Hier geht es insbesondere um Tauschgeschäfte.
4. Es soll eine verstärkte Transparenz über den Urankreislauf geschaffen werden. Es geht um die Erweiterung der Informationsrechte für alle Akteure.
5. Es sollen detaillierte Angaben über die möglichst sichere Handhabung der Entsorgung und über die Materialstoffflüsse in schweizerischen Atomkraftwerken erstellt werden.
Die Kommissionsdebatte zu diesen parlamentarischen Initiativen zeigte einerseits, dass weitere Abklärungen nötig sind, andererseits wurde auch deutlich, dass in diesem Bereich der Deklaration und der Verfolgbarkeit von Kernmaterialien nach wie vor dunkle Flecken bestehen. Der Weg der parlamentarischen Initiative schien der Kommission nicht zielführend, weil noch so viele Fragen anstehen. Darum hat die Kommission eine entsprechende Motion ausgearbeitet, die Ihnen heute vorliegt.
Sie sehen, diese Motion ist zweigeteilt: Sie enthält auch Fragen, die weiter geklärt werden müssen. Es ist nicht üblich, in einer Motion Fragen zu stellen, aber es erschien der Kommission der einfachste Weg, der effizienteste Weg, um in der Frage, welche durch die parlamentarischen Initiativen aufgeworfen wurde, wirklich weiterzukommen. Das Bundesamt für Energie hat dargestellt, dass in diesem Bereich weitere Abklärungen laufen und dass bis Ende Jahr ein Bericht erarbeitet werden kann, aber es war nicht der Moment, auf diesen Bericht zu warten. Darum beantragen wir Ihnen von der Kommission her, diese Motion anzunehmen. Damit ist Klarheit geschaffen, dass an dieser Frage weitergearbeitet werden muss. Wenn das Bundesamt und der Bundesrat aufgrund der Arbeiten zur Erkenntnis kommen, dass hier tatsächlich weiter legiferiert werden muss, dann sollen sie, so sieht es die Motion vor, dem Rat die entsprechenden Gesetzesanpassungen beantragen.
Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen.
Leuthard Doris · BR-F · Conseil fédéral · Argovie
Der Bundesrat bittet Sie um die Ablehnung der Motion Ihrer UREK. Es geht ja vor allem um eine Auskunftspflicht, um Transparenz über die Herkunft der Brennstoffe. Der Hintergrund war ja vor allem, dass die Axpo Uran aus Majak in Russland eingeführt hatte und dass sich damit ein paar Probleme gestellt hatten.
Es ist sicher legitim, dass man sich auch im Bereiche der Uranherkunft Fragen stellt und dass man eine gewisse Transparenz über die Herkunft fordert. Das BFE hat deshalb auch eingewilligt, Informationen über Buchhaltungs- und Meldepflichten für Kernmaterialien einzuholen. Aber es hat sich herausgestellt, dass das natürlich sehr oft weit ausserhalb des Einflussbereiches der Politik liegt, weil Unternehmen im Ausland nicht bei all ihren Tätigkeiten Transparenzvorschriften zu genügen haben. Sehr oft kauft man über Zwischenhändler ein, die natürlich nicht genau sagen können: Der Uranbrennstoff, der jetzt in die Schweiz gelangt, kommt von da und dort. Deshalb ist es nicht ganz einfach, eine lückenlose Kette der Herkunft herzustellen, die nachvollziehbar, glaubwürdig und zertifiziert ist. Deshalb legt der Bundesrat grossen Wert darauf, dass allfällige weitere Massnahmen rechtlich verankert sind. Sie müssen umsetzbar sein, und wenn sie umsetzbar sind, tangiert das sehr schnell die Souveränität fremder Staaten.
Erst gestützt auf diese juristischen Abklärungen im internationalen Kontext liesse sich überhaupt feststellen, ob eine Verschärfung der heutigen Rechtsgrundlagen, die über eine nicht überprüfbare Selbstdeklaration der Kernkraftwerkbetreiber hinausginge, sinnvoll und möglich wäre. Wenn Sie aber die Motion annehmen, dann verpflichten Sie uns bereits verbindlich, einen Gesetzesvorschlag zu unterbreiten, egal was diese Abklärungen ergeben. Das möchte der Bundesrat nicht, denn eine seriöse Gesetzgebung bedingt zuerst eine Analyse. Diese Analyse hätte man mit einem Postulat erreichen können, nämlich damit, dass man seriös abklärt, und zwar rechtlich und faktisch: Besteht Handlungsbedarf? Kann man mehr als eine Selbstdeklaration überhaupt umsetzen? Erst dann sollten allfällige gesetzgeberische Handlungen folgen. Und hier geht Ihre UREK unseres Erachtens zu weit.
Es kommt hinzu, dass die Axpo am 12. November 2011 in einer Medienmitteilung deklariert hat, dass sie auf Uran aus Majak verzichtet, bis die Betreiber der Uranverarbeitungsanlage in Majak selber die notwendige Transparenz herstellen. Somit ist der Kern der Besorgnis eigentlich weggefallen.
Deshalb bitte ich Sie, die Motion abzulehnen.
Müller Geri · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe des VERT-E-S
Frau Bundesrätin, Sie haben jetzt aufgezeigt, dass beim Atomtransportgeschäft überhaupt nichts klar ist. Sie sagen selber, es sei überhaupt nicht durchsichtig. Sie können die anderen Staaten nicht dazu zwingen, diese Angaben zu machen. Die Axpo hat auf enormen Druck von Greenpeace und auch vom Parlament endlich reagiert. Aber der Axpo ist auch bewusst, dass es in den anderen Bereichen kein bisschen besser ist. Warum soll jetzt nach der Erfahrung, dass es undurchsichtig ist - sie ist leider in der Praxis gemacht worden -, nicht endlich gehandelt werden? Wir wollen bei allen anderen Dingen auch einen Nachweis der Konsequenzen, insbesondere bei so gefährlichen Stoffen wie dem Nuklearmaterial. Warum sollte das jetzt nicht sofort umgesetzt werden? Es ist Ihnen und uns allen ja klar, dass der gegenwärtige Zustand nicht gut ist.
Leuthard Doris · BR-F · Conseil fédéral · Argovie
Sie haben jetzt meine Ausführungen ziemlich eigenständig interpretiert, Herr Nationalrat. Wir haben gesagt, dass die Selbstdeklaration heute die Regel ist, dass es ganz schwierig ist, den Herkunftsnachweis gesetzlich zu verlangen, weil sehr oft verschiedene Lieferanten dazwischenstehen und andere Staaten ebenso souverän sind wie die Schweiz. Das müssen Sie schon respektieren: Die Schweiz kann nicht immer das Mass aller Dinge sein, sondern es sind auch die Mitwirkungsrechte anderer Staaten zu berücksichtigen. Insofern habe ich klar gesagt: Lassen Sie uns abklären und analysieren, was überhaupt geht, wo wirklich noch ein Problem liegt, wenn jetzt sogar die Axpo selber auf Lieferungen aus Majak verzichtet.
Insofern führt die logische Kette der Ausführungen zur Ablehnung der Motion. Wir bleiben am Ball, wir werden Ihnen diesen Bericht liefern, aber offen im Hinblick auf das Ergebnis und nicht so, dass wir heute schon sagen, man werde zwingend das Gesetz anpassen müssen.
Vote
Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Die Kommission beantragt die Annahme, der Bundesrat die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 103 Stimmen
Dagegen ... 77 Stimmen