11.3759
Volksinitiativen zum Bausparen. Reihenfolge der Volksabstimmungen
Altherr Hans · Mit-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Präsident (Altherr Hans, Präsident): Es liegt ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Die Kommission beantragt mit 9 zu 2 Stimmen, die Motion abzulehnen. Der Bundesrat beantragt ebenfalls die Ablehnung der Motion.
Graber Konrad · Mit-M · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP
Wie Sie dem Bericht entnehmen können, hat die Kommission die Motion mit 9 zu 2 Stimmen abgelehnt, dies in erster Linie aus formellen Gründen. Sowohl gemäss Bundesgesetz über die politischen Rechte wie auch gemäss Bestimmungen im Parlamentsrecht liegt die Kompetenz beim Bundesrat, wann er eine Initiative zur Abstimmung bringt, selbstverständlich unter Berücksichtigung der gesetzlichen Fristen. Das Problem besteht darin, dass bei einer Abstimmung über Verfassungsbestimmungen keine Möglichkeit besteht, eine Eventualfrage zu stellen. Bezogen auf den konkreten Fall kann also den Stimmberechtigten die Frage nicht gestellt werden, ob sie der Volksinitiative "für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen (Bauspar-Initiative)" oder der Volksinitiative "Eigene vier Wände dank Bausparen" den Vorzug gäben, wenn beide Initiativen angenommen würden. Wichtig an dieser Frage ist, dass der Bundesrat die Vorlagen so zur Abstimmung bringt, dass ein unverfälschtes Abstimmungsergebnis garantiert werden kann.
Dass diese Frage besser vom Bundesrat als vom Parlament gelöst wird, zeigt auch der Umstand, dass die WAK-NR mit ihrer Motion 10.3012 am 19. Februar 2010 einen Vorstoss eingereicht hat, welcher bei der Abstimmung eine Reihenfolge verlangt, die gerade umgekehrt zu derjenigen ist, die die WAK-NR in ihrer Motion 11.3759 vom 30. August 2011, also eineinhalb Jahre später, verlangt. Hauptgrund ist aber, dass wir nicht ein Vorgehen stützen können, welches gegen die bestehenden Gesetze verstösst. Deshalb empfiehlt Ihnen Ihre Kommission, diese Motion abzulehnen.
Zur Entwicklung seit der Kommissionssitzung ist heute noch festzuhalten, dass der Bundesrat in der Zwischenzeit von seiner Kompetenz Gebrauch gemacht hat. Die Kommissionssitzung fand am 1. November 2011 statt, die Sitzung des Bundesrates am 9. November 2011. In dieser Sitzung hat der Bundesrat offensichtlich entschieden, die Volksinitiative "für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen (Bauspar-Initiative)" am 11. März 2012 zur Abstimmung zu bringen. Die Abstimmung über die andere Initiative wird somit später stattfinden. Und in Anlehnung an das Votum von Kollege Freitag von heute Morgen kann man sagen, dass hier das Gleiche gilt: Wir können über diese Motion befinden, wie wir wollen, der Bundesrat hat entschieden, die Sache ist gelaufen.
Wir empfehlen Ihnen deshalb, die Motion abzulehnen.
Casanova Corina · BK-F · Graubünden
Der Bundesrat hat ja beantragt, die Motion abzulehnen, und ich danke der Kommission, dass sie dem Bundesrat gefolgt ist. Es liegt in der Kompetenz des Bundesrates, die Vorlagen anzugeben und die Abstimmungstermine festzulegen, und daran hat der Bundesrat hier auch festzuhalten. Er hat für die Abstimmung vom März schon die Bauspar-Initiative angesetzt, und voraussichtlich wird die Volksinitiative "Eigene vier Wände dank Bausparen" dann im Juni angesetzt. Der Bundesrat ist nicht ganz frei, wenn er die Vorlagen und die Termine bestimmt. Das Bundesgesetz über die politischen Rechte gibt ihm auch Fristen vor, wann er die Vorlagen spätestens anzukündigen hat, wann die Termine festgelegt werden.
In diesem Sinne beantrage ich auch, die Motion abzulehnen.
Altherr Hans · Mit-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Abgelehnt - Rejeté