10.533

Amortissements immédiats sans incidences fiscales

Intervention de procédure

Antrag der Mehrheit

Der Initiative keine Folge geben

Antrag der Minderheit

(Wandfluh, Aeschi Thomas, Darbellay, Flückiger, Germanier, Kaufmann, Müller Philipp, Müri, Noser, Walter)

Der Initiative Folge geben

Proposition de la majorité

Ne pas donner suite à l'initiative

Proposition de la minorité

(Wandfluh, Aeschi Thomas, Darbellay, Flückiger, Germanier, Kaufmann, Müller Philipp, Müri, Noser, Walter)

Donner suite à l'initiative

Schwander Pirmin · Mit-M · Conseil national · Schwyz · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Was will diese parlamentarische Initiative? Heute ist es so, dass die durch eine Unternehmung vorgenommene Abschreibung auf einem Wirtschaftsgut von der Steuerbehörde nicht unbedingt akzeptiert wird, weil wir im Handelsrecht und im Steuerrecht unterschiedliche Abschreibungssätze haben. Die Initiative hat zum Ziel, dass das Steuerrecht die Abschreibungssätze gemäss Handelsrecht akzeptieren muss. Denn es tangiert die unternehmerische Freiheit, wenn entschieden wird, ob ein Gut mehr oder weniger abgeschrieben werden soll. Das kann letztlich ja nur der Unternehmer entscheiden, es können nicht irgendwelche Tabellen im Steuerrecht vorschreiben, ob ein Wirtschaftsgut während sieben, drei, zwei Jahren oder sofort abgeschrieben werden darf. Das darf in Zukunft nicht mehr so sein.

Es ist auch angesichts des Umstandes, dass die Wirtschaftsgüter immer schneller ersetzt werden, dringend notwendig, dass die Unternehmer bzw. KMU ohne Nachteile entscheiden können, ob Güter sofort abgeschrieben werden. Wenn sie bei der heutigen Lösung einfach mehr abschreiben, als das Steuerrecht zulässt, dann wird ihnen das im betreffenden Jahr aufgerechnet; später können sie die Differenz nicht mehr als Aufwand nachbuchen, weil die Steuerbehörde kommt und sagt: "Ja, das haben Sie ja im vergangenen Jahr so verbucht, das ist abgeschlossen." Sie verlieren ein entsprechendes Abschreibungspotenzial. Das möchten wir mit dieser parlamentarischen Initiative ausgleichen, indem auch die Steuerbehörde den Abschreibungssatz gemäss Handelsrecht akzeptieren muss, wenn ein Unternehmer entschieden hat, z. B. 50 Prozent eines wirtschaftlichen Gutes abzuschreiben.

Ich bitte Sie daher, die parlamentarische Initiative zu unterstützen.

Wandfluh Hansruedi · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Mit dem Anliegen der SVP-Fraktion, schweizweit den Spielraum bei der Abschreibungspraxis zu erweitern, wird die Krisenresistenz unserer Volkswirtschaft erhöht. Das ist die Zielsetzung dieser Initiative.

Die Finanzmarktkrise von Ende 2008 hat uns aufgezeigt, wie wichtig gesund finanzierte KMU für eine Volkswirtschaft sind. Sie machen eine Volkswirtschaft robust und widerstandsfähig. Nicht nach internationalen Standards buchführungspflichtige Firmen, das heisst KMU, sollen in wirtschaftlich guten Zeiten zusätzliche stille Reserven bilden und diese in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wieder auflösen können. So muss bei rückläufigem Geschäftsgang nicht gleich der Konkursverwalter angerufen werden.

Wie Kollege Schwander ausgeführt hat, will die Initiative steuerlich absetzbare Einmalabschreibungen in allen Kantonen zulassen. Es ist uns bekannt, dass Einmalabschreibungen in verschiedenen Kantonen zulässig sind, aber eben nicht in allen Kantonen. Steuerausfälle durch die Einmalabschreibungen gibt es für den Staat grundsätzlich keine; es gibt sie höchstens, indem die Firma die Gewinnentwicklung etwas glätten kann und dadurch der Steuereingang je nachdem später erfolgt. Bei den heute oft linearen Steuern für juristische Personen ist jedoch auch die Gewinnglättung kein Argument mehr, um gegen Einmalabschreibungen anzukämpfen. Wenn eine kleine Firma einmal durch das Brechen der Progression einen kleinen Steuervorteil ergattern kann, ist das auch kein Unglück; es stärkt die Eigenkapitalbasis. Bei den Abschreibungen gilt grundsätzlich: Was investiert wird, kann einmal abgeschrieben werden - nicht mehr und nicht weniger.

Die parlamentarische Initiative verlangt nicht nur die steuerlich zulässige Einmalabschreibung, sondern auch jede Zwischenstufe der Abschreibung. Ein Unternehmen soll also so viel abschreiben können, wie betriebswirtschaftlich notwendig und finanzwirtschaftlich sinnvoll ist. In der Praxis ist es heute so: Dort, wo Einmalabschreibungen zugelassen sind, können mittlere und grössere Firmen, die vier, fünf oder sechs Investitionen tätigen, die Hälfte davon auf einmal abschreiben und die andere Hälfte nach den ordentlichen Sätzen, also beispielsweise auf fünf, sechs oder sieben Jahre verteilt.

Warum also die zusätzliche Flexibilität, die hier gewünscht wird? Wir sollten etwas für die ganz Kleinen machen - die ganz Kleinen, die diesen Spielraum nicht haben und nur eine grosse Investition haben und sich festlegen müssen, wie sie abschreiben.

Das Argument der Mehrheit bezüglich des Mehraufwandes für die Steuererhebung kann ich nicht gelten lassen. So oder so muss das Anlagevermögen im Anhang zur Jahresrechnung aufgelistet werden, und so oder so werden Abschreibungstabellen geführt. Das Missbrauchspotenzial ist gleich null. Schliesslich ist das Argument, dass auch Liegenschaften auf einmal abgeschrieben werden können, nicht stichhaltig. Wir haben es als Parlament in der Hand, festzulegen, wofür diese Abschreibungspraxis gilt; die Detailregelungen werden wir hier im Parlament festlegen.

Wir befinden uns in der ersten Phase der Behandlung dieser parlamentarischen Initiative. Ich bitte Sie, hier etwas für die Kleinen zu machen und dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben.

Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe socialiste

Die WAK hat die parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion in Bezug auf die Neuregelung der Abschreibungen im Bundesrecht am 31. Januar 2012 vorgeprüft und beantragt Ihnen mit 12 zu 11 Stimmen, ihr keine Folge zu geben.

Die SVP-Fraktion verlangt mit dieser Initiative zum einen, dass man den Unternehmensleitungen ermöglicht, Abschreibungen nach eigenem Ermessen vorzunehmen und diese auch so steuerlich wirksam werden zu lassen, und zum andern, dass sogenannte Sofortabschreibungen für zulässig erklärt werden. Die parlamentarische Initiative umfasst somit zwei Inhalte. Die Sofortabschreibungen haben dann zur Folge, dass ein Anlagewert sofort auf den Endwert abgeschrieben werden kann.

Wie gesagt, ist die WAK dagegen, und zwar mit 12 zu 11 Stimmen. Warum? Es ist klar: Investitionsgüter verlieren im Laufe der Zeit an Wert. Mithilfe der Abschreibungen werden diese Wertverluste buchhalterisch abgebildet. Selbstverständlich hat das steuerliche Effekte, Herr Wandfluh - Sie sagen Nein, aber selbstverständlich können Sie damit die Versteuerung glätten oder eben nicht. Sie können sie auch der Gewinnentwicklung anpassen.

Es ist aber nicht so, dass die Steuerverwaltung heute keine Abschreibungen zulässt. Die Steuerverwaltung lässt Abschreibungen zu, und zwar nach dem Grundsatz der Massgeblichkeit der Handelsbilanz. Abschreibungen müssen geschäftsmässig begründet sein. Um einen Anhaltspunkt zu haben - die Abschreibungen müssen der realen Entwertung entsprechen -, hat die Steuerverwaltung verschiedene Richtlinien und Kreisschreiben erlassen. Wenn eine Unternehmung höhere Abschreibungen vornimmt - was ihr unbenommen ist, das ist nicht etwa verboten -, werden diese steuerlich aufgerechnet. Es besteht also durchaus die Möglichkeit, nach freiem Ermessen stille Reserven zu bilden; es handelt sich dann einfach um versteuerte stille Reserven.

Das heutige System gewährleistet eine Gleichbehandlung der Unternehmungen; es ist für alle Unternehmen transparent und schafft damit Rechtssicherheit. Eine Abschreibungspraxis nach freiem Ermessen, wie diese parlamentarische Initiative sie will, schafft Ungleichheit, Intransparenz und Willkür. Genau diese Rechtsungleichheit, nicht der zusätzliche Aufwand hat dazu geführt, dass die Mehrheit der Kommission dazu Nein sagt, zumal, und das sei nochmals festgehalten, die unternehmerische Freiheit in Bezug auf die Abschreibung heute nicht eingeschränkt ist; sie wird allenfalls einfach steuerlich korrigiert.

Es ist so, dass einige Kantone Sofortabschreibungen kennen und viele Unternehmen z. B. bei kurzlebigen Anlagegütern wie EDV-Anlagen oder Apparaten bereits heute eine Sofortabschreibung vornehmen. Aber das muss, so scheint es uns, steuerlich ganz klar reglementiert werden. Wir wollen das nicht in das Ermessen der Unternehmungen legen. Deswegen ist die Mehrheit der WAK gegen die Initiative.

Von der Kommissionsminderheit wurde als einer der Hauptgründe für die Initiative die Krisenresistenz genannt. Es hiess, die Finanzkrise habe gezeigt, dass man diese Abschreibungen nach dem Ermessen der Unternehmung modellieren können müsse. Dieses Argument ist nicht stichhaltig. Sie können diese Abschreibungen bereits heute nach den betriebswirtschaftlichen Grundsätzen gestalten, dem steht überhaupt nichts entgegen; das geschieht einfach ohne die entsprechenden steuerlichen Folgen. Sie können also für Krisenresistenz sorgen.

Wenn man die parlamentarische Initiative liest, sieht man auch, dass sie sehr vieles unklar lässt. Das hat ja auch in der Kommission zu entsprechenden Fragen geführt. Wird sie z. B. auch bei den Immobilien angewendet? Wollen Sie dort auch Sofortabschreibungen zulassen? Das würde ja zu einer krassen Ungleichbehandlung führen. Hier wäre die Gefahr des Missbrauchs besonders gross.

Die Kommissionsmehrheit empfiehlt Ihnen - der Entscheid fiel mit 12 zu 11 Stimmen -, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Sie sieht keinen Bedarf, das heutige System zu ändern.

Meier-Schatz Lucrezia · Mit-F · Conseil national · St-Gall · Groupe PDC-PEV

Par cette initiative parlementaire, les auteurs souhaitent modifier la loi fédérale sur l'impôt fédéral direct (LIFD) afin de permettre aux directions des entreprises de procéder librement à des amortissements, sans assujettir ces amortissements au fisc. Cet encouragement d'amortissements immédiats sans incidences fiscales n'a pas trouvé le soutien de la majorité de votre Commission de l'économie et des redevances puisqu'elle vous propose, par 12 voix contre 11, de ne pas donner suite à l'initiative parlementaire du groupe UDC.

Avant de présenter les arguments de la majorité et de la minorité, il faut situer le débat dans le contexte juridique. Aujourd'hui, distinction est faite entre l'amortissement immédiat et l'amortissement unique ou amortissement extraordinaire. L'amortissement immédiat permet d'amortir entièrement, la première année, les biens acquis, à la différence toutefois qu'il n'en résulte pas de supplément de compensation.

Depuis la révision du droit de la société anonyme et du droit comptable, cette pratique n'est plus possible, sauf dans le canton de Zoug et, semble-t-il, le canton de Berne qui l'ont réintroduite l'an dernier. A l'exception de ces cantons, qui ont autorisé l'an dernier les amortissements immédiats, aucun canton n'offre actuellement cette possibilité aux entreprises. En effet, l'amortissement immédiat peut favoriser l'autofinancement des entreprises mais l'amortissement immédiat est aussi une possibilité d'optimiser les redevances fiscales de l'entreprise. Les auteurs de l'initiative estiment que les entreprises - surtout les PME, avec un accent sur les petites entreprises - profitant de cette option sont plus résistantes aux crises, ce qui permet de préserver les emplois. La majorité de la commission remet cette approche en question.

Nos considérations sont les suivantes. Le droit en vigueur permet que les amortissements soient admis fiscalement s'ils sont comptabilisés ou, à défaut de comptabilité, tenus selon l'usage commercial, s'ils apparaissent dans un plan spécial d'amortissements. Cette condition résulte du principe de l'autorité du bilan commercial prévu à l'article 58 alinéa 1 LIFD. Les amortissements doivent en outre être justifiés par l'usage commercial, autrement dit, ils doivent correspondre à la dépréciation enregistrée à la date de clôture du bilan. La justification par l'usage commercial est en principe supposée lorsque les directives de l'Administration fédérale des contributions concernant les taux d'amortissement à appliquer sont respectées. Par ailleurs, des procédés cantonaux d'amortissement qui s'écartent des procédés usuels sont également reconnus pour l'impôt fédéral direct, pour autant qu'ils conduisent à long terme au même résultat. Les contribuables qui, dans leur cas particulier, veulent faire valoir la nécessité d'appliquer un amortissement plus élevé peuvent établir une déclaration dans ce sens. De plus, les entreprises sont libres de comptabiliser des amortissements dont les taux dépassent ceux qui sont reconnus par le droit fiscal en vigueur. Si elles le font, l'autorité de taxation corrige en conséquence le bénéfice imposable et une réserve latente imposée est alors constituée.

La majorité de la commission considère que ce régime est le plus à apte à garantir la sécurité juridique et l'égalité de traitement. Il garantit aux contribuables comme aux autorités des possibilités de planification optimales tout en maintenant un niveau minimal de charges administratives. En outre, le système en vigueur laisse une grande marge de manoeuvre aux entreprises.

Introduire une pratique des amortissements qui soit laissée à la libre appréciation de la direction des entreprises, ainsi que le demandent les auteurs de l'initiative parlementaire, conduirait, selon l'avis de la majorité, à une détermination arbitraire du revenu des personnes exerçant une activité indépendante et du bénéfice imposable des personnes morales ou risquerait de donner lieu à des abus. La majorité de la commission pense en effet qu'un tel système inciterait notamment des entreprises au rendement élevé à procéder à des amortissements excessifs, moins pour des raisons liées à la gestion d'entreprise qu'à des fins d'optimisation fiscale. Les autorités de taxation devraient par conséquent renforcer - et ce de manière disproportionnée - le contrôle administratif qu'elles exercent. A supposer que la libre appréciation soit en outre étendue à l'amortissement de biens immobiliers et de biens immatériels, cela entraînerait à court terme des pertes fiscales potentiellement importantes, compliquant considérablement la planification financière de certaines communes.

Pour toutes les raisons évoquées ci-dessus, la commission propose, par 12 voix contre 11, de ne pas donner suite à l'initiative parlementaire.

Vote

Abstimmung - Vote

Für Folgegeben ... 100 Stimmen

Dagegen ... 85 Stimmen