11.3034
Förderung und Beschleunigung von E-Health
Altherr Hans · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Antrag der Kommission
Ablehnung von Buchstabe a und Annahme der Buchstaben b, c und d der Motion
Antrag Fetz
Annahme der Motion
Proposition de la commission
Rejeter la lettre a et adopter les lettres b, c et d de la motion.
Proposition Fetz
Adopter la motion
Präsident (Altherr Hans, Präsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.
Kuprecht Alex · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Nationalrätin Graf-Litscher hat am 2. März 2011 eine Motion mit dem Titel "Förderung und Beschleunigung von E-Health" eingereicht. Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, Massnahmen zu prüfen bzw. gesetzliche Grundlagen und Finanzierungsbeschlüsse vorzulegen. Die Motionärin fordert vier konkrete Massnahmen zur Umsetzung der Motion:
a. Anschubfinanzierung der IKT-Infrastruktur für Arztpraxen;
b. Anreize bei den Taxpunkten für Ärztinnen und Ärzte, die Patientendaten elektronisch zu dokumentieren und auszutauschen;
c. Festlegung der Regeln für verbindliche Standards;
d. Unterstützung von Studien und Versuchen von fachübergreifenden Lösungen.
In ihrer Begründung hält die Motionärin fest, dass die Einführung von Managed Care als integrierte Versorgung ansonsten nicht möglich sei. Damit E-Health zum Tragen komme, sei in den Arztpraxen eine EDV-Basisinfrastruktur notwendig, was insbesondere in Bezug auf die elektronische Dokumentation gelte.
Der Nationalrat hat der Motion Graf-Litscher ohne Diskussion am 17. Juni 2011 zugestimmt. Die SGK unseres Rates befasste sich anlässlich ihrer Sitzung vom 23. Januar dieses Jahres im Detail mit der Motion und beantragt Ihnen heute, die Motion in Bezug auf die Buchstaben b, c und d anzunehmen und den Buchstaben a, die Bereitstellung einer Anschubfinanzierung, abzulehnen. Die Kommission unterstützt im Grundsatz, dass E-Health möglichst zügig eingeführt werden soll. E-Health - ein auf die Zukunft ausgerichtetes Informatiksystem für den Informationsaustausch unter den Leistungserbringern im Gesundheitswesen - bringt in den Praxen sowohl eine hohe Behandlungsqualität als auch, in Bezug auf Mehrfachuntersuchungen, kostensparende Vorteile mit sich.
Zwei der angestrebten Massnahmen können bereits mit dem geplanten Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier umgesetzt werden. Es handelt sich dabei um die Standards zur Sicherstellung der Interoperabilität sowie die Förderung der nationalen Zusammenarbeit durch Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch. Das entsprechende Gesetz soll dem Parlament im vierten Quartal dieses Jahres unterbreitet werden.
Ablehnend war die Kommission jedoch in Bezug auf die Schaffung von subventionsartigen finanziellen Anreizen. Sie war der Auffassung, dass es aus unternehmerischen Gesichtspunkten primär die Aufgabe der Ärzte und Ärztinnen selbst sei, in ihren Praxen für eine zeitgemässe Arbeitsweise und dementsprechend für die notwendigen Infrastrukturen zu sorgen, analog zu den anderen Unternehmungen in der Wirtschaft. Gerade die Erfahrungen in Holland und in unserem östlichen Nachbarland haben zudem aufgezeigt, dass Anschubfinanzierungen nicht die erhofften Resultate bringen.
Vielmehr war die Kommission davon überzeugt, dass eine positive Entwicklung bezüglich der Einführung von E-Health in der Verjüngung liegen wird, da die jüngeren Ärztinnen und Ärzte auch aufgrund ihres privaten Umgangs mit elektronischen Medien automatisch in diese elektronische Betriebsführung hineinwachsen werden. Wenn schon Anreize finanzieller Natur geschaffen werden sollen, dann soll das auf dem Weg über Taxpunkte und nicht in Form einer direkten Anschubfinanzierung bei der Anschaffung passieren. Die Zuständigkeit dafür liegt bei den Tarifpartnern und nicht bei uns als Gesetzgeber.
Ich beantrage Ihnen deshalb namens der Kommission, die diesen Entscheid mit 9 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen gefällt hat, den Buchstaben b bis d der Motion zuzustimmen und den Buchstaben a, die Gewährung einer Anschubfinanzierung, abzulehnen.
Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Ich teile die Ansicht des Kommissionssprechers, dass E-Health als Strategie in der Schweiz möglichst rasch eingeführt werden soll. Aber leider sind die Erfahrungen so, dass es ohne Anschubfinanzierung sehr, sehr lange dauern wird. Experten sprechen von fünfzehn bis zwanzig Jahren. Das ist ungefähr die Zeit, die es noch braucht, bis die Generation, die noch nicht problemlos mit dem Computer aufgewachsen ist, in Pension geht. Ich meine, das kann ja nicht der Sinn der Sache sein.
Wir brauchen möglichst rasch diese Umstellung dieser Patientendossiers. Es gibt viele Hinweise, sowohl aus Kanada wie aus Australien, wie aus den USA, die alle zeigen, dass die Anschubfinanzierung oder eben Anreizprogramme sehr viel rascher das Einsetzen solcher E-Health-Strategien bewirken, als wenn man das einfach dem einzelnen Arzt überlässt.
Es gibt noch einen weiteren Grund, warum wir das nicht dem einzelnen Arzt überlassen sollten. Wir haben nämlich ein hohes Interesse daran: Gerade wenn wir Managed Care, also die integrierten Modelle, favorisieren wollen, ist das eine der Voraussetzungen, die es braucht, um Qualität und Effizienz sicherzustellen. Dies ist meiner Meinung nach eine der grössten Effizienzsparmassnahmen im Gesundheitswesen: wenn nämlich Daten elektronisch übermittelt werden können und damit Mehrfachuntersuchungen, die wir heute noch x-mal haben, vermieden werden. Beim Röntgen, beim MRI, bei Laboruntersuchungen muss ja jeder Arzt wieder seine eigene Gewissheit haben, dass er die Untersuchungsresultate sehen kann und dass die Untersuchung nochmals gemacht wird. Sie dürfen nicht vergessen: Gerade bei den Hausärzten ist es nicht mehr so, dass sie auf Rosen gebettet sind. Eine Investition in E-Health-Massnahmen kostet ungefähr 70 000 bis 100 000 Franken. Der Arzt selber hat eigentlich keinen Mehrwert davon, sondern erst die nachgelagerte Behandlungskette und das Gesundheitswesen als Ganzes können dann von den Vorteilen und vom Effizienzgewinn profitieren.
Jetzt kann man sagen, man solle das über die Taxpunkte regeln. Doch auch Sie wissen, wie schwierig, langwierig und unerfreulich diese Taxpunkt-Verhandlungen sind. Wir haben schon vor Langem gesagt, dass es dort grossen Reformbedarf gebe, nicht nur jetzt im Fall von E-Health. Es ist ein kleiner Trost, wenn Sie jetzt die Ärzte darauf verweisen.
Für mich ist einfach klar: Wenn wir die E-Health-Strategie in den Arztpraxen - diese werden für den Effizienzschub sorgen - wollen, können wir es ohne Unterstützung machen, wie das die Kommissionsmehrheit will; dann warten wir noch fünfzehn bis zwanzig Jahre. Wir können es aber auch mit einem Impulsprogramm machen, so, wie wir das übrigens in vielen anderen Politikbereichen auch schon getan haben - dann wird es wesentlich schneller laufen.
Deshalb bitte ich Sie, auch Buchstabe a anzunehmen, so, wie das schon der Nationalrat gemacht hat, nachdem auch der Bundesrat die Annahme beantragt hatte.
Kuprecht Alex · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich frage mich schon, welche unternehmerische Verantwortung auch ein Arzt zu tragen hat. Jede mechanische Werkstätte muss eine Investition in moderne Technologie selbst finanzieren. Die Ärzte haben ihre entsprechende Praxiseinrichtung ebenfalls selbst zu finanzieren. Gestatten Sie mir den Hinweis, dass gerade diese Berufskategorie nicht unbedingt zu jener gehört, die das tiefste Einkommen erzielt. Ich glaube, dass die Eigenfinanzierung absolut zumutbar ist. Junge Ärzte, die Praxen übernehmen oder beispielsweise integrierte Praxen oder Gemeinschaftspraxen haben, werden mit Sicherheit in diese moderne Technologie investieren. Sie werden ihre Dokumentationen elektronisch machen und nicht mehr so wie vielleicht 55- oder 60-jährige Ärzte, die noch ihre Papiernotizen in einem Umschlag haben. Das ist ein Gebot der Zeit, das auch in anderen Bereichen vorkommt.
Ich glaube nicht, dass eine Umstellung noch fünfzehn bis zwanzig Jahre dauern wird. Das würde ja bedeuten, dass heute 45-Jährige nicht mehr bereit wären, auf eine elektronische Basis umzustellen. Ich glaube, dass diese schon längst umgestellt haben, da sie heute auch zuhause mit einem PC arbeiten. Wenn sie es nicht tun, dann werden ihnen wahrscheinlich ihre Kinder sagen, wie es geht. Wir brauchen diesen finanziellen Anreiz, diese Anschubfinanzierung, nicht unbedingt zu schaffen. Wenn schon - das habe ich auch gesagt -, dann soll es über die Taxpunkte gehen. Diesem Punkt stimmen wir auch zu.
Ich möchte Sie bitten, den Einzelantrag Fetz abzulehnen.
Berset Alain · BR-M · Bundesrat · Freiburg
Dans sa réponse du 18 mai 2011, le Conseil fédéral partageait sur le fond l'avis de l'auteur de la motion. C'est la raison pour laquelle il proposait d'accepter d'examiner les différents points demandés par la motion, de le faire dans le cadre de l'élaboration de la loi fédérale sur le dossier électronique du patient et de le faire notamment pour l'introduction et la mise en oeuvre des mesures d'encouragement proposées. Le Conseil fédéral prendra prochainement connaissance du rapport présentant les résultats de la consultation qui a eu lieu entre-temps et décidera des prochaines étapes dans les mois qui viennent. Le Conseil fédéral estime que la nouvelle loi constitue une condition essentielle pour mettre en oeuvre efficacement la Stratégie Cybersanté Suisse.
Il y a deux mesures proposées par l'auteur de la motion qui sont déjà inscrites dans le projet de loi, à savoir d'une part la fixation d'une norme contraignante pour garantir l'interopérabilité entre les différentes applications de la cybersanté, et d'autre part l'encouragement à la coopération entre les cantons et les milieux intéressés par la promotion des connaissances et l'échange d'expériences. Il y a deux autres éléments qui n'ont pas été mis en consultation: il s'agit notamment de l'incitation fondée sur les points de taxation, c'est la lettre b de la motion. Le Conseil fédéral n'a pour l'instant pas débattu de cette proposition, puisqu'il revient aux partenaires tarifaires de maintenir et de développer le tarif médical Tarmed.
L'autre point, dans la lettre a, concerne le financement initial que la commission propose de ne pas reprendre, mais que Madame Fetz propose de reprendre. Il est vrai, Madame Fetz, que dans sa prise de position du 18 mai 2011, le Conseil fédéral avait proposé d'accepter la motion dans son ensemble - mais sans jamais cacher un certain scepticisme par rapport au financement initial, ceci simplement pour des raisons de ressources et également pour des raisons d'efficacité d'utilisation des ressources si déjà elles sont à disposition.
Cela dit, le Conseil fédéral ne s'était pas opposé à l'acceptation de ce point dans la motion, parce que le texte de la motion est clair: il demande au Conseil fédéral d'examiner, d'analyser, et, le cas échéant, de proposer des mesures - il n'exige pas d'emblée des mesures dans ce domaine-là. Le Conseil fédéral avait indiqué qu'il était prêt à l'examiner. La décision vous appartient sur ce point: vous pouvez adopter ou non la lettre a de la motion. C'est un point qu'on peut examiner, mais il y a déjà un certain scepticisme sur le financement direct initial des infrastructures tel qu'il est proposé par la motion.
Voilà les éléments principaux, je ne vais pas en ajouter d'autres. J'aimerais vous annoncer que le Conseil fédéral discutera à nouveau de la question des incitations et des mesures d'encouragement supplémentaires dans le cadre du dossier électronique du patient, et qu'à cette occasion il tiendra compte de la décision que vous allez prendre maintenant.
Altherr Hans · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission ... 26 Stimmen
Für den Antrag Fetz ... 12 Stimmen