01.5045
Laboratoire fédéral. Erreur dans le résultat d'un test
Leuenberger Moritz · BPR-M · Conseil fédéral · Zurich
Die fehlerhafte Analyse ist nicht im Rahmen der amtlichen Kontrolle vorgekommen, sondern die Eidgenössische Forschungsanstalt für Nutztiere in Posieux (RAP) wurde von privater Seite beauftragt, die Proben zu analysieren.
In den allgemeine Geschäftsbedingungen der RAP steht, für solche Dienstleistungsaufträge würde jede Haftung für die mitgeteilten Analysenresultate sowie für die sich aus deren Verwendung allenfalls ergebenden Schäden ausgeschlossen. Ein solcher Haftungsausschluss ist auch bei privaten Dienstleistungslabors üblich. Werden hingegen Analysen im Rahmen der amtlichen Kontrolle durchgeführt, so haftet der Bund nach dem Verantwortlichkeitsgesetz vom 14. März 1958. Ring-Analysen zeigen, wie heikel die GVO-Analytik ist. Trotzdem stellt der vorliegende Fall, den wir alle als sehr bedauerlich betrachten, eine Ausnahme dar.
Es gilt festzuhalten, dass die Sicherheit der Konsumentinnen und Konsumenten nie gefährdet war, da es sich bei der betroffenen Soja um ein GVO handelt, das seit 1996 sowohl als Futtermittel wie auch als Lebensmittel zugelassen ist. Das Bundesamt für Landwirtschaft untersucht mit der RAP die Situation und wird die sich als notwendig erweisenden Massnahmen in die Wege leiten, damit solche Vorfälle so weit wie möglich ausgeschlossen werden können.