11.3163
Personnes politiquement exposées. Obligation de prouver l'origine de leurs avoirs
Kiener Nellen Margret · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe socialiste
Ich bitte Sie mit meiner Motion, eine gesetzlich geregelte Nachweispflicht für politisch exponierte Personen in der schweizerischen Gesetzgebung einzuführen. Wenn Personen, die einem Potentatenclan oder dem Umfeld eines Potentaten eines beispielsweise autokratisch geführten Landes angehören, hier in der Schweiz einem schweizerischen Bankinstitut Gelder, Vermögenswerte anvertrauen wollen, haben diese Personen den Nachweis selbst zu erbringen, dass diese Gelder, diese Vermögenswerte rechtmässig erworben wurden.
Wieso ist diese Regelung nötig? Wir haben festgestellt, dass die heute bereits etwas erhöhte Sorgfaltspflicht der Banken in diesem Bereich versagt hat. Das ist der Grund für meine Motion, für die Verstärkung. Wenn die heutige Sorgfaltspflicht bereits greifen würde, wären nicht wie bei jedem im Jahr 2011 vertriebenen oder stark bestrittenen Potentaten - Ben Ali, Mubarak, Ghaddafi, Kulibajew - hohe Millionenbeträge an Vermögenswerten in die Schweiz gelangt. Die Schweiz gerät jedes Mal, und das seit dreissig Jahren, immer wieder in die negativen Schlagzeilen, wenn dann nach dem Sturz eines Potentaten solche Gelder offengelegt werden müssen.
Es geht hier darum, dass die Bank den Angaben ihrer Kunden nicht ohne Weiteres vertrauen darf, sondern dass beweiskräftige Dokumente vorgelegt werden müssen. Im Finma-Bericht, der heute schon mehrmals erwähnt wurde, wird aufgezeigt, dass die Banken in vier von zwanzig untersuchten Fällen diese Regeln nicht einhielten und eben wegen gewichtigen Verfehlungen ein Verwaltungsverfahren hätten; der Bericht enthält also diese Kritik. Meines Erachtens ist der Grund für diese sehr halbherzige Umsetzung durch die Banken, dass sie nicht dazu gezwungen sind, ihren Kundinnen und Kunden gegenüber das Misstrauen aktiv auszusprechen. Sie führen nur quasi freiwillig, je nachdem, situativ, weiterführende Abklärungen durch und fordern zu wenig Belege ein.
Das Argument des Bundesrates, mein Vorstoss würde einen unverhältnismässigen Aufwand für alle Betroffenen schaffen, stimmt nicht. Zumindest bei Geldern aus verdächtigen Ländern sind die Banken bereits jetzt verpflichtet, Belege für die Rechtmässigkeit einzuholen und zu prüfen. Neu wäre, dass sie gesetzlich dazu verpflichtet wären. Das würde die Banken davon entlasten, solche Belege im Einzelfall von sich aus einfordern zu müssen.
Neu wäre allerdings auch, dass die politisch exponierten Personen aus unverdächtigen Ländern solche Belege erbringen müssten. Das könnte abschreckende Wirkung auf Kundinnen und Kunden haben, die vielleicht nichts zu verbergen haben. Ich denke persönlich nicht, dass Personen aus dem Umkreis von Angela Merkel oder von François Hollande ein grosses Problem hätten, die Rechtmässigkeit ihrer Vermögen zu belegen. Auch kann man umgekehrt argumentieren, dass der Finanzplatz Schweiz für die ehrlichen politisch exponierten Personen, die diesen Nachweis im Nu erbringen können, sogar attraktiver würde. Vermögen in der Schweiz von politisch exponierten Personen wären dank der von mir geforderten Nachweispflicht endlich vom globalen Pauschalverdacht befreit, irgendwie unlauter und schwarz zu sein.
Mein Vorstoss verlangt auch nicht, dass die Banken alle möglichen Belege übersetzen und auf ihre Rechtmässigkeit überprüfen müssten. Hier überinterpretiert der Bundesrat meinen Vorstoss.
Ich bitte Sie, meinen Vorstoss anzunehmen. Er hilft mit, einen sauberen Finanzplatz mit klaren Regeln zu schaffen, er entlastet die Banken. Was bisher passiert ist, darf nicht mehr passieren.
Reimann Lukas · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Frau Kollegin, Ihr Vorstoss verlangt die Nachweispflicht auch für die politisch exponierten Personen in der Schweiz, nicht nur im Ausland. Können Sie mir sagen, wer in der Schweiz zu den politisch exponierten Personen zählt? Denn damit werden Nationalräte ja immer wieder konfrontiert. Sind Sie der Meinung, dass Sie selbst, wenn Sie ein Konto eröffnen, alles nachweisen müssen, so, wie es der Vorstoss verlangt?
Kiener Nellen Margret · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe socialiste
Geschätzter Herr Kollege, ich habe bisher kein Problem damit gehabt und hätte es auch in Zukunft nicht, sofern ich überhaupt eine politisch exponierte Schweizer Person bin. Diese Frage wäre noch zu diskutieren. Ich denke, ich bin das nicht. Frau Bundespräsidentin Widmer-Schlumpf ist dies schon eher. Aber ich persönlich als Nationalrätin hätte gar kein Problem damit, diesen Nachweis zu erbringen - weder gestern noch heute, noch morgen. Ich gehe davon aus, dass auch mein Umfeld, sofern es unter die Definition der politisch exponierten Personen fallen sollte, diesen Nachweis problemlos erbringen könnte.
Widmer-Schlumpf Eveline · BPR-F · Conseil fédéral · Grisons
Ich möchte Sie bitten, diese Motion abzulehnen. Eine Nachweispflicht für den rechtmässigen Erwerb von Vermögenswerten würde auch politisch exponierte Personen aus den Nachbarländern treffen. Wir haben hier in vielfältiger Hinsicht Beziehungen mit diesen europäischen Nachbarländern. Ein fundierter Nachweis wäre - entgegen dem, was Frau Nationalrätin Kiener Nellen annimmt - mit erheblichem administrativem Aufwand verbunden; ich werde noch darauf zurückkommen.
Wir haben die Sperrverordnungen des Bundesrates über die Vermögenswerte gewisser Personen aus nordafrikanischen Staaten, die gestützt auf Artikel 184 Absatz 3 der Bundesverfassung erlassen wurden und präventiv wirken. Die Frage, ob die gestützt darauf gesperrten Vermögenswerte aus Verbrechen stammen, muss im Rahmen von allfälligen Strafverfahren und Rechtshilfegesuchen geprüft werden; sie ist dort zu beurteilen. Dass die Finanzintermediäre Gelder von Personen auf der Liste der Sperrverordnungen nicht aufgrund des Geldwäschereigesetzes gemeldet bzw. gesperrt haben, stellt für sich alleine betrachtet noch nicht automatisch eine Verletzung der Sorgfalts- und Meldepflichten dar. Das ist erst dann der Fall, wenn sich im Rahmen eines Rechtshilfegesuchs, eines Rechtshilfeverfahrens oder in einem Strafverfahren erweisen würde, dass es wirklich Gelder sind, die aus einem Verbrechen stammen.
Zur Situation, wie wir sie heute haben - Frau Nationalrätin Kiener Nellen hat darauf hingewiesen -: Die Finma hat im Nachgang zu den erlassenen Sperrverordnungen den Umgang der Banken, der Finanzintermediäre mit diesen politisch exponierten Personen abgeklärt. Sie hat im November 2011 Bericht erstattet. Sie hat dort festgehalten, dass die meisten Finanzinstitute ihren Sorgfaltspflichten nachgekommen sind. Sie hat darauf hingewiesen, dass bei vier Finanzinstituten ein Enforcement-Verfahren eröffnet werden musste. Sie stellt aber auch fest, dass ein Regulierungsbedarf über das hinaus, was wir heute haben, nicht besteht.
Jetzt kann man natürlich sagen: Vier von zwanzig haben nicht vollständig erfüllt; die grosse Mehrzahl hat aber diese Sorgfaltspflichten vollständig erfüllt. Bei den vier kann davon ausgegangen werden, dass sie künftig ihre Pflichten auch erfüllen werden. Da fragt es sich schon, wenn man eine solche Situation hat, ob es sich wirklich rechtfertigen würde, zusätzliche Regulierungen zu schaffen, zusätzlichen administrativen Aufwand zu provozieren. Da würden, so meine ich, Aufwand und Nutzen in keinem Verhältnis zueinander stehen.
Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.
Vote
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 59 Stimmen
Dagegen ... 129 Stimmen