99.3068

Banques de données contenant des profils ADN. Protection des données

Widmer Hans · Conseil national · Lucerne · Groupe socialiste

Das formelle Verfalldatum meiner Motion zur Datenschutzproblematik bei DNA-Profil-Datenbanken würde eigentlich bald einmal ablaufen. Die Problematik aber, mit der sich der Vorstoss befasst, ist aktueller denn je. Seit dem 8. November 2000 liegt die Botschaft des Bundesrates zum Bundesgesetz über die Verwendung von DNA-Profilen vor. Dieses Gesetz soll ab Ende 2004 die Verordnung ablösen, welche dem Bund dazu gedient hat, probeweise schon ab Juli 2000 ein DNA-Profil-Informationssystem zu betreiben.

Das Grundanliegen, das dieser Motion zugrunde liegt, nämlich dass DNA-Analysen nur bei bestimmten schweren Straftaten vorgenommen und gespeichert werden dürfen, wurde schon bei der Verordnung nicht ganz ernst genommen. Diese Verordnung lässt es nämlich zu, dass auch gewöhnliche Diebstähle - bekanntlich die grosse Mehrheit aller Delikte - für eine Registrierung des DNA-Profils ausreichen.

In seiner Botschaft bewegt sich der Bundesrat aber noch weiter vom Grundsatz einer verhältnismässigen Restriktivität weg; die Polizei kann neu zur Abklärung sämtlicher Verbrechen oder Vergehen einen Abstrich von der Mundschleimhaut anordnen. Zudem ist im neuen Gesetz nicht nur die Speicherung von mittels DNA-Profilen überführten Tätern vorgesehen, sondern auch die Speicherung von DNA-Profilen von bloss verdächtigen Personen. Ferner soll die richterliche Behörde gemäss Gesetzentwurf auch die Untersuchung der so genannten kodierenden Abschnitte der DNA anordnen dürfen, was den Intentionen der Motion ebenfalls widerspricht.

Nicht nur mir, sondern auch der "NZZ", Ausgabe vom 10. November 2000, geht eine solche Möglichkeit zu weit: "Überlegen sollte man sich daher nochmals", so der Kommentator der "NZZ", "ob diese Ausnahmebestimmung nicht gestrichen werden sollte, um einen Dammbruch in Sachen Verletzung der Privatsphäre zu verhindern."

Genau darum geht es in meiner Motion: Der Einsatz von DNA-Profilen soll in einem restriktiven Rahmen möglich sein, es dürfen aber auch im Zeitalter der genetischen Fingerabdrücke nicht alle Schleusen geöffnet werden.

Wenn Sie im Hinblick auf die Beratungen des kommenden Gesetzes zur DNA zum Ausdruck bringen wollen, dass es nicht nur das Interesse an einer schnellen und sicheren Abklärung von Verbrechen gibt, sondern auch das Grundrecht der persönlichen Freiheit, wenn Sie beides nebeneinander berücksichtigen und eine Güterabwägung machen, dann stimmen Sie meinem Antrag auf Festhalten an der Motion zu.

Metzler Ruth · BR-F · Conseil fédéral · Appenzell Rh.-Int.

Der Bundesrat hat am 8. November 2000 die Botschaft zu einem Bundesgesetz über die Verwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren und zur Identifizierung von unbekannten und vermissten Personen verabschiedet und den eidgenössischen Räten unterbreitet. Der Bundesrat erfüllt damit alle im Motionstext geforderten Massnahmen. Die Motion kann deshalb unseres Erachtens abgeschrieben werden.

Der Gesetzentwurf übernimmt allerdings nicht alle Elemente, die in der Begründung der vorliegenden Motion gefordert werden. Beispielsweise möchte der Bundesrat einen breiteren Anwendungsbereich der DNA-Analyse als der Motionär. Massgebend ist jedoch nicht die Begründung, sondern der Motionstext.

Ich bitte Sie also, die Motion abzuschreiben, da der Gesetzentwurf dem Parlament bereits unterbreitet worden ist.

Intervention de procédure

Abstimmung - Vote

Für Überweisung der Motion .... 73 Stimmen

Dagegen .... 74 Stimmen