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Handelsstreit EU/USA. Haltung der Schweiz
Saudan Françoise · P-F · Ständerat · Genf · Freisinnig-demokratische Fraktion
M. Büttiker demande la parole. - Ainsi décidé.
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion
Wir haben es vorhin schon beim Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik gehört: Manchmal ist es nötig, dass der handelspolitische "David", in diesem Fall die Schweiz, gegen den handelspolitischen "Goliath", in diesem Fall die USA, antritt und ihm auch die Meinung sagt. Es ist insbesondere dann nötig, wenn diese handelspolitische Grossmacht USA etwas tut, was nicht in Ordnung ist und das eben auch die schweizerische Wirtschaft insgesamt - und vor allem natürlich die Exportwirtschaft - betrifft.
Worum geht es? Die EU hat im Handelsstreit um das amerikanische Exportförderungsinstrument, die Foreign Sales Corporation (FSC), bei der WTO um die Genehmigung von Sanktionen von bis zu 4,043 Milliarden Dollar pro Jahr gegen die USA gebeten. Das Verfahren zur Bewilligung dieser Strafzölle wird indessen eingefroren. Es soll erst geklärt werden, ob ein inzwischen vom Kongress in den USA beschlossenes Nachfolgesystem WTO-konform sei. Ich glaube, es wurde noch in der Amtsperiode von US-Präsident Bill Clinton beschlossen. Es geht um umstrittene Steuerermässigungen. Unter dem bisherigen FSC-Regime geniessen amerikanische Unternehmen Steuerermässigungen von rund 4 Milliarden Dollar pro Jahr, indem sie ihre Ausfuhren über die in Offshore-Zentren angesiedelten FSC, eine Art Briefkastenfirma, abwickeln. An der Summe dieser Ermässigungen, die aus der Sicht der Schweiz und der EU deren Unternehmen gegenüber US-Firmen auf europäischen und Drittlandmärkten benachteiligen, orientiert sich die genannte Sanktionsforderung. Das FSC-System, das 1984 beschlossen wurde, ist seit längerem Gegenstand eines transatlantischen Handelskonfliktes. Nachdem die WTO das Regime als unzulässige Exportsubvention beurteilt und eine Korrektur bis zum 1. Oktober bzw. später bis zum 1. November angeordnet hat, haben die USA rasch ein Nachfolgegesetz ausgearbeitet, welches eben noch in Prüfung ist. Die nun vorgenommenen Verbesserungen sind absolut ungenügend. Die Steuererleichterungen bleiben auch unter dem neuen System erhalten, doch sind sie nicht mehr an die Abwicklung der Exporte über eine FSC gebunden. Zudem werden sie auf sämtlichen extraterritorialen Einkommen gewährt. Es profitieren also neben den Ausfuhren auch die Verkäufe von ausländischen Töchtern von US-Unternehmen.
Während das neue System hiermit aus amerikanischer Sicht WTO-kompatibel wird, enthält es nach der Auffassung der EU - und das ist auch meine Meinung und eigentlich auch die Meinung des Bundesrates, wenn ich die Antwort richtig interpretiere - nach wie vor illegale Exportsubventionen. Zudem bemängelt Brüssel, dass das verurteilte FSC-System durch Übergangsregeln bis mindestens Anfang 2002 verlängert wird. Damit sind auch schweizerische Wirtschaftsinteressen klar geritzt und tangiert.
Das amerikanische Exportförderungssystem ritzt natürlich auch helvetische Wirtschaftsinteressen, indem Schweizer Unternehmen auf dem einheimischen Markt, aber vor allem auch auf Drittlandmärkten eindeutig benachteiligt werden. Die Amerikaner pochen zwar vordergründig oft auf Wettbewerb, auf offene Märkte und auf ein freies Welthandelssystem - z. B. im Agrarbereich. Aber in Tat und Wahrheit werden Exportförderungsinstrumente wie die FSC angewendet, die mit einem liberalen Welthandelssystem gemäss WTO-Zielsetzungen nichts zu tun haben. Deshalb muss in diesem Handelsstreit die Schweiz ganz klar die Position der EU vertreten, um damit auch eigene schweizerische Wirtschaftsinteressen wirksam zu schützen.
Ich danke Herrn Bundesrat Couchepin für die Antwort. Ich bin mit der Antwort grösstenteils einverstanden, der Bundesrat bestätigt die US-Exportsubventionen. Der Bundesrat sagt auch, dass es darum gehe, den freien und fairen Welthandel zu stützen und auch zu schützen. Der Bundesrat teilt eigentlich auch die Haltung der EU, aber der Bundesrat - und das ist das, womit ich nicht zufrieden bin - nimmt eine Art passive Haltung ein, er ist ein bisschen Trittbrettfahrer. Er sagt: Ja, wenn dann die EU gegen die USA in diesem Handelsstreit gewinnt, dann ist es auch für uns gut.
Ich bin der Meinung, dass es hier eben darum geht, dass der kleine "David" dem mächtigen "Goliath" entgegentritt. Es ist zu befürchten, dass unter der Administration Bush diese Exportsubventionen noch zunehmen und die amerikanischen Interessen auch manchmal kanonenbootartig durchgesetzt werden. Es ist nötig, dass diese Absichten im Keime erstickt werden. Ich danke Ihnen, Herr Bundesrat, wenn Sie in diese Richtung Aussenwirtschaftspolitik im Interesse der Schweizer Exportwirtschaft machen.
Couchepin Pascal · BR-M · Bundesrat · Wallis
Nous partageons l'appréciation qui a été faite par M. Büttiker de ce différend commercial. C'est la deuxième fois, sauf erreur, que les Etats-Unis sont appelés à modifier des règles de subventionnement des exportations. Je crois que les choses sont claires. A l'OMC, une décision qui est rendue contre un pays profite à tous, et ce n'est pas la règle que chaque pays qui pense que le plaignant a raison se joigne à la procédure lancée par le plaignant. Nous n'entendons pas modifier cette manière de faire. Nous avons, de notre côté, lancé à plusieurs reprises des procédures, et les autres pays qui partageaient notre point de vue ne se sont pas joints à nous.
Depuis l'institution de l'OMC en 1995, la Suisse a demandé trois fois l'ouverture de consultations. Il s'agissait d'un cas contre l'Inde, une autre fois contre l'Australie et une troisième fois contre la République slovaque.
Dans le cas qui nous occupe aujourd'hui, les Etats-Unis ont modifié le 20 décembre 2000 leur législation. Cette législation a été soumise au groupe spécial initial. Le rapport est prévu pour le 30 mars 2001. Les deux parties auront ensuite la possibilité de contester ce rapport devant l'organe d'appel de l'OMC. L'Union européenne s'est dit prête à attendre les conclusions de la procédure d'évaluation avant d'appliquer des sanctions commerciales, et sa demande d'autorisation de sanction, à concurrence de 4 milliards de dollars, qui avait été déposée à la mi-novembre 2000, a été suspendue provisoirement. Nous suivons donc l'évolution de ce conflit sans être nous-même partie, mais nous bénéficierons du résultat de cette procédure.