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Zusätzliche organisatorische Schranken zur Reduktion des "Too big to fail"-Problems

Inderkum Hansheiri · P-M · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp

Präsident (Inderkum Hansheiri, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stadler Markus · Mit-M · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp

Ich beginne mit vier Beobachtungen:

1. Setzt man die Bilanzsumme der grössten Banken auf der Welt in Beziehung zum jeweiligen Bruttoinlandprodukt, schwingen die beiden Grossbanken der Schweiz weit obenaus.

2. Die "Too big to fail"-Vorlage des Bundesrates, die der Ständerat gerade vorhin wieder bestätigt hat, und zwar richtigerweise, fokussiert in dieser Frage auf die risikogewichteten Aktiven. Es handelt sich dabei um eine sehr komplexe Grösse, die nicht ohne Mittun der betroffenen Banken definiert werden kann. Also besteht auch eine gewisse Abhängigkeit der Aufsicht gegenüber den Beaufsichtigten. Die "NZZ" schreibt am 19. September dieses Jahres zum jüngsten UBS-Handelsverlust - das tönt jetzt ein bisschen technisch -: "Wie schon bei der Subprime-Krise sind VAR-Zahlen offensichtlich für die Einschätzung der effektiven Risiken einer Grossbank ungeeignet." Die Messgrösse "Value at Risk" (VAR) ist aber bei der Gewichtung der Aktiven einer Bank ein wichtiges Element, das gilt insbesondere für die Aktiven einer Investmentbank.

3. Für die Bilanzen unserer beiden Grossbanken ist typisch, dass ihre Passivseite vor allem aus Verpflichtungen im Inland besteht, die Aktiven aber vor allem im Ausland liegen. Ob im Krisenfall auf diese Aktiven mit Sicherheit zugegriffen werden kann, darf bezweifelt werden. Je nach Situation ist denkbar, dass ausländische Staaten oder Banken zu ihrem eigenen Schutz etwas dagegen einwenden könnten.

4. Wir leben nach wie vor in einer sehr unsicheren Zeit, gerade was die Finanzmärkte betrifft. Die Gefahr eines grösseren Finanzereignisses ist nicht vorbei. Nicht nur die extreme Verschuldungssituation unter anderem der südeuropäischen Staaten gibt Anlass zur Sorge; auch andere Phänomene haben sich seit der Krise von 2008 kaum gebessert. Der IWF zum Beispiel hat erst vor wenigen Tagen die europäischen Banken aufgefordert, sich stärker zu rekapitalisieren.

Kurz gesagt, wir müssen uns nach wie vor mit der Möglichkeit eines kollapsnahen Ereignisses auseinandersetzen und uns darauf vorbereiten. Die "Too big to fail"-Vorlage des Bundesrates ist dazu ein erster guter Schritt.

Es war richtig, dass der Bundesrat darauf bedacht war, dem Parlament etwas vorzulegen, das diese Expertengruppe im Konsens verabschiedet hatte. Man durfte schliesslich keine Zeit verlieren. Nun aber darf und muss man weiterüberlegen. Davon bin ich überzeugt, zumal die Expertengruppe dem Thema Trennbankensystem in ihrem Bericht nur gerade 38 Zeilen widmet und zu den strukturellen Massnahmen, eben im Sinne eines Trennbankensystems, auf den Seiten 48 folgende sagt, sie seien zwar geprüft, aber nicht weiterverfolgt worden, da die vorgestellten Kernmassnahmen die "Too big to fail"-Problematik wirksamer einschränken würden. Das aber darf bezweifelt werden. Der ehemalige UBS-Präsident Peter Kurer hat am 20. August 2011 in einem Interview zur eben wieder behandelten Vorlage gemeint: "Der Gesetzgeber sagt, die Banken müssten sich so vorbereiten, dass sie das systemrelevante Geschäft in eine separate Tochter einbringen können, wenn die Krise kommt. Dieser Vorschlag ist beinahe naiv. Man kann nicht einfach den Hebel von links nach rechts stellen, wenn einem das Wasser bis zum Hals steht. So etwas muss man machen, lange bevor die Krise da ist."

Mein Postulat verlangt keinen Schnellschuss, keine Umsetzung, sondern eine Prüfung, und dies angesichts der mittlerweile neuen Gesetzgebung und Praxis in der Schweiz, aber auch der mittlerweile da und dort veränderten internationalen Situation, wie sie letztlich auch für unsere beiden Grossbanken relevant werden kann. Dieser vertieften Prüfung der aktuellen Verhältnisse bzw. der Vor- und Nachteile der Einführung eines gesetzlichen Trennbankensystems für systemrelevante Banken oder eines ähnlichen Modells sollte sich der Bundesrat nicht verschliessen.

Regieren heisst schliesslich vorausschauen. Es genügt nicht, sich wie letzte Woche über fehlende interne Kontrollen einer systemrelevanten Bank aufzuregen. Professor Manuel Ammann sagte am 16. September dieses Jahres in einem Interview: "Aus der Risikosicht ist das Konzept einer Grossbank, die alles unter einem Dach vereint, was entsprechende Ansteckungsgefahren mit sich bringt, sicher nicht optimal." Unser Problem ist, dass unsere zwei Grossbanken Staatsgarantie geniessen - nicht durch einen freiwilligen Akt, sondern durch die Macht des Faktischen.

Ich bitte Sie, der Überweisung meines Postulates zuzustimmen.

Widmer-Schlumpf Eveline · VPBR-F · Bundesrat · Graubünden

Ich möchte Sie bitten, dieses Postulat abzulehnen.

Wir haben ja im Zusammenhang mit der "Too big to fail"-Vorlage auch die Fragen der Holdingstruktur und des Trennbankensystems geprüft, und wir haben auch gesagt, warum wir einen anderen Weg gewählt haben. In unserer Verfassung ist verankert, dass wir eine Wirtschaftsfreiheit haben. Diese Wirtschaftsfreiheit ist dann einzuschränken, wenn ein öffentliches Interesse besteht, wenn es verhältnismässig ist und wenn wir eine gesetzliche Grundlage haben. Das sind die Voraussetzungen.

In Berücksichtigung dieser Kriterien haben wir geprüft, ob es einen weniger weitgehenden Eingriff gibt, der das gleiche Ziel erreichen kann wie beispielsweise die Holdingstruktur oder das Trennbankensystem. Wir sind dann zur Lösung mit der "Too big to fail"-Vorlage gekommen. Gerade diese Vorlage bietet Gewähr dafür, dass diese "Aufspaltung" eben erfolgt, wenn eine Bank zu wenig Eigenmittel hat oder die Eigenmittel reduziert werden - weil die Organisation so gebaut sein muss, dass beispielsweise das Investmentbanking abgetrennt wird, damit der restliche Teil gerettet werden oder weiterbestehen kann.

Über die Holdingstruktur wurde verschiedentlich diskutiert. Wenn man eine solche einführen würde, hätte man immer noch keine Gewähr, dass sich die Konzernhaftung dann ausschliessen lässt. Man muss ja jeden Teil separat organisieren, jeden Teil einem eigenen Management unterstellen, jeder Teil muss auch eine eigene Rechnungsführung haben. Trotzdem wäre natürlich nicht ausgeschlossen, dass ein faktischer Durchgriff - nicht ein rechtlicher, aber ein faktischer Durchgriff - immer gemacht würde, selbst wenn man die ganze Trennung vornehmen würde, was ja nicht Ihre Meinung ist, Herr Stadler. Es ist aber die Meinung anderer, wenn sie von Holdingstruktur sprechen. Uns scheint das ein Weg zu sein, der nicht sehr wirksam sein könnte.

Das Trennbankensystem ist ein sehr schwerwiegender Eingriff, weil man, bevor überhaupt etwas geschieht, bereits die Trennung vornimmt, was sehr weit geht. Wir meinen, dass wir für den Fall und um zu vermeiden, dass die Steuerzahler zur Kasse gebeten werden, eben mit dem "Too big to fail"-Projekt, mit der Regelung, die wir jetzt getroffen haben, das Ziel auch erreichen können, nämlich dass die Steuerzahler nicht mehr das Risiko tragen müssen, das andere eingehen, oder für das Risiko aufkommen müssen, das andere eingegangen sind.

Beim Trennbankensystem gibt es noch verschiedene Abgrenzungsschwierigkeiten; wir haben das bereits ausgeführt. Es ist beispielsweise bei Währungsabsicherungen schwierig zu sagen, ob das Eigengeschäfte, Kundengeschäfte usw. sind - es gibt also verschiedene Schwierigkeiten bei der Abgrenzung. Und noch einmal: Alles in allem haben wir uns mit der "Too big to fail"-Vorlage ja entschieden, den anderen Weg zu wählen und nicht im Voraus ein Trennbankensystem einzuführen. Wenn aber die Eigenmittel nicht mehr genügend sind, wird faktisch ein Trennbankensystem umgesetzt, das heisst, der systemrelevante Teil der Bank wird abgetrennt.

Darum sind wir der Auffassung, dass das Ziel mit dieser Vorlage, der Sie jetzt auch zugestimmt haben, erreicht werden kann.

Inderkum Hansheiri · P-M · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp

Abstimmung - Vote

Für Annahme des Postulates ... 14 Stimmen

Dagegen ... 15 Stimmen