01.9001

Communications du président

Hess Peter · P-M · Conseil national · Zoug · Groupe démocrate-chrétien

Wir haben nicht nur eine reich befrachtete AHV-Diskussion hinter uns, Sie haben auch wieder 63 neue Vorstösse eingereicht - dafür genügen drei Tage.

Wir müssen heute Abschied nehmen von unserer Kollegin Ruth Gonseth. Frau Gonseth wurde 1991 als Vertreterin der Grünen Partei des Kantons Basel-Landschaft in unseren Rat gewählt. In den zehn Jahren ihrer parlamentarischen Tätigkeit ist sie Mitglied der SGK, der SiK und, zuletzt, der WBK gewesen. Schwerpunkte in der parlamentarischen Tätigkeit von Frau Gonseth waren die Umweltpolitik, der Gesundheitsschutz und die Menschenrechtspolitik. Im Rahmen ihrer parlamentarischen Tätigkeit war sie Präsidentin der überparteilichen Gruppe Tibet. In diesem Zusammenhang erinnern wir uns vor allem an ihren glaubwürdigen Einsatz für die Anliegen dieses in seiner kulturellen Eigenständigkeit bedrängten Volkes. In lebendiger Erinnerung bleibt uns der markante und engagierte Einsatz von Frau Nationalrätin Gonseth im Zusammenhang mit der Gen-Schutz-Initiative, bei der Beratung hier im Rat sowie anschliessend im Abstimmungskampf.

Wir danken Frau Nationalrätin Gonseth für ihren grossen Einsatz im Dienst der Allgemeinheit und wünschen ihr für ihre private und berufliche Zukunft alles Gute. (Grosser Beifall)

Damit sind wir am Schluss dieser dreitägigen Sondersession angelangt. Ich wünsche Ihnen alles Gute und freue mich, Sie zur Sommersession wieder begrüssen zu dürfen.

Schluss der Sitzung und der Session um 11.40 Uhr

Fin de la séance et de la session à 11 h 40

Intervention de procédure

Einfache Anfragen

Gemäss Artikel 59 Absatz 1 des Geschäftsreglementes des Nationalrates (GRN) werden im Amtlichen Bulletin auch die Einfachen Anfragen veröffentlicht. Sie werden vom Bundesrat schriftlich beantwortet und im Rat nicht behandelt (Art. 35 Abs. 6 GRN).

Questions ordinaires

Selon l'article 59 alinéa 1er du Règlement du Conseil national (RCN), les questions ordinaires sont également publiées dans le Bulletin officiel. Le Conseil fédéral y répond par écrit, et elles ne sont pas traitées par le Conseil (art. 35 al. 6 RCN).