09.3067
Représentation des femmes dans les conseils d'administration
Prelicz-Huber Katharina · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe des VERT-E-S
Gemäss schweizerischem Recht sind Frauen in Politik, Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft seit vierzig oder - wenn man etwas gnädiger ist - seit dreissig Jahren gleichgestellt. Dieses Jahr, 2011, haben wir ja ein entsprechendes Jubeljahr. Man müsste nun meinen, dass die Frauen auch hälftig vertreten wären, weil Frauen mehr als 50 Prozent der Bevölkerung ausmachen und gleich gut ausgebildet sind wie Männer. Die Realität sieht aber ganz anders aus.
Beispielsweise haben Frauen noch heute 20 bis 25 Prozent weniger Lohn, wobei dieser Unterschied tendenziell leider wächst. Zudem verrichten die Frauen den Grossteil der Gratisarbeit. Sie sind ausserdem im Topkader oder in Verwaltungsräten nach wie vor eine Seltenheit. Sie sind mit rund 3 bis 5 Prozent massiv untervertreten, obwohl Untersuchungen zeigen, dass es genügend qualifizierte Frauen gäbe; dennoch werden immer wieder Klagen laut, dass zu wenig qualifizierte Mitarbeiterinnen vorhanden seien. Das ist ein unhaltbarer Zustand.
Die Wirtschaftskrise hat es noch deutlicher gezeigt und Studien belegen: Wäre die Finanzwelt weiblicher gewesen, so wäre es nie zu diesem Crash gekommen - wegen der Kompetenzen der Frauen wie Sozialkompetenz, hohes Fachwissen, vernetztes Denken, das Denken an sozialen Ausgleich und Gerechtigkeit und nicht zuletzt nachhaltige Interventionsansätze. Aus den Studien wird auch klar ersichtlich, dass es in dieser Sache ohne starken Druck keine Veränderung geben wird, weil die Traditionen wirken, weil die Männersozietäten nach wir vor da sind und dort eben auch Kaderjobs und Verwaltungsratsmandate untereinander verteilt werden. Frauen haben da keinen Zugang. Zudem ist Einflussnahme ohnehin rar und wird nicht gern noch in weitere Hände verteilt.
Es braucht also einen aktiven Turnaround, denn Änderungen stellen sich nicht von selbst ein, sie werden nicht freiwillig ergriffen.
Die Unternehmen hätten spätestens seit 1981, seit der Gleichstellung, aktiv werden können, aber der ganz grosse Teil hat es nicht getan, das zeigt sich in den Zahlen von 3 bis 5 Prozent. Quoten sind deshalb dringend nötig. Mit meiner Motion sollen Unternehmen in die Pflicht genommen werden, sprich: Der Bundesrat soll unter anderem das Aktienrecht ändern: In den Verwaltungsräten von Gesellschaften ab 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern muss es mindestens 40 Prozent Frauen bzw. dann vielleicht einmal auch Männer haben, es gibt eine Übergangsfrist von drei Jahren nach Inkrafttreten der Änderung, und bei Nichterfüllung soll eine Geldbusse verhängt werden, die abgestuft wird, je nachdem, in welchem Umfang die Quote nicht erfüllt ist.
Das Vorzeigeland Norwegen beweist, dass es geht. Die Forderung in Norwegen kam nicht etwa von einer linken Frau, sondern von einem bürgerlichen Mann. Er hatte den Vorstoss aus wirtschaftlichen Gründen gemacht, weil es die gutausgebildeten Frauen brauche und es sonst zu lange gehe. Damals, vor der Einführung der Quote, hatte man 9 Prozent, vier Jahre später bereits 36 Prozent, und heute hat man 45 Prozent Frauen in den Verwaltungsräten. Die Auswertung zeigt ganz deutlich: Es funktioniert bestens, alle sind zufrieden, die Qualität der Arbeit ist gut, und die Kommunikation, die Teamfähigkeit und die Konfliktfähigkeit haben sich verbessert, ebenso die Nachhaltigkeit. Niemand will mehr zurück, und andere EU-Staaten wollen nachziehen. In Deutschland, in Frankreich, in Spanien laufen solche Diskussionen.
Aus Gründen der Gleichstellung und im Interesse der Wirtschaft, damit nämlich wichtige marktrelevante Ressourcen nicht weiter ignoriert werden, bitte ich Sie, Ja zu dieser Motion zu sagen.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Conseil fédéral · Berne
Die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates von Aktiengesellschaften ist eine unübertragbare Befugnis der Generalversammlung, der Aktionärinnen und Aktionäre, und es liegt in deren Zuständigkeit, welche Person als Verwaltungsrätin oder als Verwaltungsrat der Gesellschaft gewählt wird. Nachdem die Vorschriften zur Nationalität von Verwaltungsratsmitgliedern kürzlich aufgehoben wurden, kennt das liberale Gesellschaftsrecht in der Schweiz keine gesetzlichen Vorgaben zur Wählbarkeit mehr. Im Unterschied zu verschiedenen ausländischen Rechtsordnungen haben in der Schweiz Interessenvertreterinnen und -vertreter, z. B. Arbeitnehmervertretungen oder Gewerkschaften, keine gesetzlichen Ansprüche auf Verwaltungsratssitze. Es steht den Gesellschaften allerdings frei, die Zusammensetzung ihres Verwaltungsrates in ihren Statuten zu regeln. Die Einführung einer gesetzlichen Geschlechterquote für den Verwaltungsrat hätte eine Einschränkung der Aktionärsrechte zur Folge, und ein solcher Eingriff in die Entscheidungsfreiheit der Generalversammlung wäre ein beträchtlicher Eingriff ins Aktienrecht.
Die Motion hat aus Sicht des Bundesrates aber ein paar zusätzliche Mängel: Die Motion verlangt nur für den Verwaltungsrat von Aktiengesellschaften eine Geschlechterquote. In der Schweiz gibt es jedoch zahlreiche wirtschaftlich bedeutende Unternehmen, die als Genossenschaften - also Konsumgenossenschaften, Banken, Versicherungen - oder als Gesellschaften mit beschränkter Haftung organisiert sind, und dort gäbe es vielleicht ja auch Handlungsbedarf. Auf jeden Fall gibt es für diese Ungleichbehandlungen keine sachlichen Gründe.
Schliesslich vermag auch die vorgeschlagene Strafbestimmung den Bundesrat nicht restlos zu überzeugen: Da die Aktionärinnen und Aktionäre den Verwaltungsrat wählen, sind bei der Missachtung der Quote diese die sogenannten Täter und nicht das Unternehmen. Wenn man das Unternehmen bestraft, dann benachteiligt man überdies auch jene Aktionärinnen und Aktionäre, die eben für eine angemessene Vertretung der Geschlechter gestimmt haben.
Zum Schluss noch eine Bemerkung: Ich bedauere es, dass in den obersten Führungs- und Leitungsorganen der Wirtschaft die Frauen nach wie vor dermassen untervertreten sind. Es ist ja bekannt, dass gemischte Gremien bessere - auch wirtschaftlich bessere - Resultate erzielen. Der Bundesrat beantragt Ihnen heute die Ablehnung der Motion in der Hoffnung, dass sich die Vernunft in der Marktwirtschaft doch noch durchsetzt. Wir werden die weitere Entwicklung auf jeden Fall aufmerksam verfolgen.
Heute muss ich Ihnen aber namens des Bundesrates die Ablehnung der Motion beantragen.
Vote
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 57 Stimmen
Dagegen ... 102 Stimmen