99.015

LSVA. Verpflichtungskredit für Investitionskosten

Verfahrensbeitrag

Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit für Investitionskosten im Zusammenhang mit der Einführung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe

Arrêté fédéral concernant un crédit d'engagement pour les coûts d'investissement en rapport avec l'introduction de la redevance sur le trafic des poids lourds liée aux prestations

Art. 1bis

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion

Die KVF beantragt Ihnen bei diesen Differenzen, dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen. Die Differenzen haben kein allzu grosses Gewicht. Wichtig ist hingegen, dass dieses Geschäft in dieser Session abgeschlossen werden kann, damit die Mittel für die zu tätigenden Investitionen verfügbar sind.

In Artikel 1bis Absatz 1 beschloss der Nationalrat, die Geräte drei Jahre länger kostenlos abzugeben, als wir dies vorgesehen hatten, also bis zum Jahr 2004. Nun werden voraussichtlich praktisch alle Schweizer Fahrzeuge bis zum Jahr 2001 mit solchen Geräten ausgerüstet sein. Somit werden ab 2002, mindestens was die Schweizer Fahrzeuge anbelangt, nur noch relativ wenig neue Geräte für zusätzlich in Verkehr genommene Fahrzeuge benötigt werden. Wenn es sich um Ersatzfahrzeuge handelt, können allenfalls die vorhandenen Geräte weiterverwendet werden.

Man schätzt von Seiten der Verwaltung, dass es ab dem Jahre 2002 jährlich etwa 4000 Geräte für Schweizer Fahrzeuge braucht. Etwas schwieriger einzuschätzen ist, wie sich der Bedarf bei den ausländischen Fahrzeugen entwickelt, d. h., ob jene, die diese Geräte benötigen, sie bereits zu Beginn benötigen oder ob sie eher abwarten und dann vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt einen Bedarf anmelden. Auf alle Fälle wird der grosse Teil der Geräte in der Zeit bis und mit dem Jahre 2001 angeschafft werden. Wir sind der Meinung, dass man hier dem Nationalrat durchaus folgen kann.

Zu Artikel 1bis Absatz 2 ist festzuhalten, dass der Bundesrat mit den Einschränkungen, die wir beim Handel vorgesehen haben, möglichen Missbräuchen mit entsprechenden Regelungen in der Verordnung vorbeugen kann. Wir sind also der Meinung, dass wir auch hier dem Nationalrat folgen können.

Schmid-Sutter Carlo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

An den Bundesrat - Au Conseil fédéral