12.3759

Mise en oeuvre des recommandations soumises par la CdG-CN en matière de procédures de consultation

Joder Rudolf · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Das Vernehmlassungs- und Anhörungsverfahren des Bundesrates hat wiederholt zu Kritik Anlass gegeben. Deshalb hat die GPK im Januar 2010 die Parlamentarische Verwaltungskontrolle mit der Evaluation des Vernehmlassungs- und Anhörungsverfahrens und der entsprechenden Praxis beauftragt. Gestützt auf den entsprechenden Bericht der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle hat die GPK-NR fünf Empfehlungen an den Bundesrat formuliert. Es handelt sich um folgende Empfehlungen:

1. Die Rolle, die Aufgaben und die Kompetenzen der Bundeskanzlei bei der Koordination der Vernehmlassungs- und Anhörungsverfahren sind zu klären.

2. Die Transparenz bei den Ergebnissen der Vernehmlassungen ist zu verbessern.

3. Das konferenzielle Verfahren ist ganz abzuschaffen.

4. Bei einer Verkürzung der Vernehmlassungsfristen ist eine Begründungspflicht einzuführen.

5. Es muss geprüft werden, ob weiterhin zwischen Vernehmlassung und Anhörung unterschieden werden soll.

Weil sich der Bundesrat in seinem Bericht vom 12. Dezember 2012 ablehnend äusserte, beschloss die GPK-NR, nachzuhaken und drei Postulate (12.3649, 12.3650, 12.3651) einzureichen. Diese drei Postulate wurden in der Zwischenzeit vom Nationalrat angenommen. Die Postulate beinhalten nur die Forderung nach einer Prüfung der Empfehlungen der GPK-NR.

Der Bundesrat kritisiert, die Empfehlungen der GPK-NR seien nicht klar und präzise formuliert und so seien die Aufträge schwierig umzusetzen. Der Bundesrat lässt zudem verlauten, dass er Massnahmen vor allem auf Verordnungsstufe und nicht im Gesetz plane. Die Haltung des Bundesrates gegenüber dem Vernehmlassungsverfahren ist also immer noch unklar, auch etwas ausweichend und teilweise ablehnend.

Deshalb sind Position und Stossrichtung der GPK, die schon länger an diesem Thema arbeitet, zu stärken. Wir sind klar der Meinung, dass das Vernehmlassungsverfahren zu verbessern ist.

Ich bitte Sie, diese Motion zu unterstützen.

Casanova Corina · BK-F · Grisons

Der Bundesrat legt Wert darauf, die Empfehlungen der GPK-NR vom 7. September 2011 umzusetzen. Er hat im September 2012 zum ergänzenden Bericht der GPK-NR Stellung genommen und drei damit verbundene Postulate zur Annahme beantragt. Die Postulate wurden dann von Ihrem Rat im September 2012 angenommen. Mit der vorliegenden Motion soll nun der Bundesrat verpflichtet werden, die fünf Empfehlungen der GPK-NR vom September 2011 zur Anhörungs- und Vernehmlassungspraxis des Bundes umzusetzen.

Der Bundesrat hat im November 2012 einen Vorentwurf zur Teilrevision des Vernehmlassungsgesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 8. April 2013. Es sind insgesamt 64 Stellungnahmen eingegangen. Die umfangreichen Auswertungen aus der Vernehmlassung sind inzwischen erfolgt. Die Bundeskanzlei hat aufgrund dieses Ergebnisses einen Botschaftsentwurf ausgearbeitet, der zurzeit in der verwaltungsinternen Konsultation geprüft wird. Nach der internen Bereinigung des Entwurfes wird die Botschaft dem Bundesrat voraussichtlich im Oktober 2013 zur Verabschiedung vorgelegt werden. Im Rahmen der laufenden gesetzgeberischen Arbeiten werden die Prüfungsaufträge der GPK-NR erfüllt und die Empfehlungen weitgehend umgesetzt. Der Bundesrat wird also die Botschaft dem Parlament voraussichtlich im Oktober 2013 überweisen, und deswegen beantragt er auch, die Motion abzulehnen.

Vote

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 117 Stimmen

Dagegen ... 73 Stimmen

(3 Enthaltungen)