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Sanierung der Arbeitslosenversicherung
Altherr Hans · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Präsident (Altherr Hans, Präsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten. Die Kommission beantragt mit 10 zu 2 Stimmen, die Motion anzunehmen. Der Bundesrat beantragt ebenfalls die Annahme der Motion.
Diener Lenz Verena · Mit-F · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Das nächste Geschäft ist nicht ganz so brisant wie dasjenige, über das wir eben abgestimmt haben; wir werden wohl auch nicht ganz so viel Zeit für die Diskussion brauchen, aber es ist trotzdem ein Geschäft von Wichtigkeit. Ihre Kommission hat an der Sitzung vom 19. Juni 2012 die vorliegende Motion geprüft, welche die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates am 5. Juli letzten Jahres eingereicht hat und die vom Nationalrat am 13. März 2012 angenommen worden ist.
Worum geht es? Die ordentlichen Beiträge an die Arbeitslosenversicherung betragen heute 2,2 Prozent des versicherten Verdienstes, und der versicherte Verdienst wird begrenzt auf 126 000 Franken. Darüber hinaus wird - und zwar losgelöst vom Versicherungsprinzip - auf den Einkommensteilen zwischen 126 000 Franken und 315 000 Franken ein Solidaritätsprozent erhoben, um den Abbau der Schulden zu beschleunigen. Es ist also ein Solidaritätsprozent zugunsten der Entschuldung der Arbeitslosenversicherungskasse. Diese verzeichnet ja im Moment immer noch ein Defizit von 5,6 Milliarden Franken.
Bei der Frage der Begrenzung auf Einkommen bis 315 000 Franken ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass dies Mitte der Neunzigerjahre so eingeführt worden ist, weil die alte Bundesverfassung eine Plafonierung der Beiträge an die Arbeitslosenversicherung vorschrieb. Heute ist dies nicht mehr der Fall. Die neue Bundesverfassung enthält keine solche Bestimmung mehr. Zudem hat die Zahl der Bezüger von Löhnen über 315 000 Franken jährlich stark zugenommen; die Plafonierung in Bezug auf das Solidaritätsprozent lässt sich deshalb nach Meinung Ihrer Kommission nicht mehr begründen. Dies hat sich auch in der öffentlichen Diskussion vor der Volksabstimmung über die 4. Revision der Arbeitslosenversicherung vom 26. September 2010 gezeigt.
Wenn wir das Solidaritätsprozent jährlich auch auf Lohnanteilen von über 315 000 Franken erheben, können die Schulden jedes Jahr um rund 90 Millionen Franken zusätzlich abgebaut werden. Dies würde dazu führen, dass das Solidaritätsprozent etwa zwei Jahre früher, als ursprünglich geplant war, wieder abgeschafft werden könnte. Es geht also um eine Umverteilung. Das heisst, diejenigen, die bis jetzt schon das Solidaritätsprozent geleistet haben - Einkommen bis zu 315 000 Franken jährlich -, würden durch die Solidaritätsabgabe auf noch höheren Einkommen entlastet. Das ist das eine. Es ist aber auch wichtig festzuhalten, dass es nicht darum geht, eine bleibende Deplafonierung einzuführen, sondern dass es wirklich nur um die Obergrenze geht. Wir stellten damals im Abstimmungskampf ja auch in der Bevölkerung fest, dass kein Verständnis dafür da ist, dass Einkommen, die höher als 315 000 Franken liegen, nicht auch einen Solidaritätsbeitrag auf ihren höheren Lohnbestandteilen leisten müssen.
Vom Versicherungsprinzip der Arbeitslosenversicherung sind wir nicht abgewichen. Das Solidaritätsprozent hat nichts mit dem Versicherungsprinzip zu tun. Das ist ganz wichtig. Es geht vielmehr nur darum, die Entschuldung des Fonds voranzutreiben und alle Lohnbestandteile in die Solidarität mit einzubeziehen; es geht nicht darum, eine künstliche Plafonierung bei 315 000 Franken zu unterstützen.
Die Mehrheit Ihrer Kommission bittet Sie, die Motion zu unterstützen; das Stimmenverhältnis in der Kommission war 10 zu 2.
Gutzwiller Felix · Mit-M · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion
Vielleicht sollte man das Geschäft hier ganz kurz kommentieren, damit es nicht einfach still und leise beschlossen wird; es gibt ja keinen Gegenantrag.
So ganz trivial ist die Sache nicht. Ich bedaure etwas, dass kein Gegenantrag vorliegt, denn es gibt schon ein paar Argumente, die man einbeziehen müsste. Selbstverständlich kann man wie die Mehrheit argumentieren. Ich persönlich finde aber, dass das demokratiepolitisch etwas fraglich ist. Wir hatten zu diesem Gesetz einen sehr heissen Abstimmungskampf. Es mussten beide Seiten, links und rechts, etwas geben, man hat einen guten Kompromiss gemacht und diesem nach einem heissen Kampf zugestimmt. Nun kommt man nach sehr kurzer Zeit und ändert das.
Auch wenn die Änderung vielleicht nicht dramatisch ist, ist mir nicht ganz wohl dabei, dass man eine Entscheidung, die man nach einem Geben und Nehmen auf beiden Seiten gefällt hat, nun schon wieder ändert. Damit ändert man die Leitplanken, die man vorher definiert hat, und zwar nur auf der einen Seite, nämlich nur auf der Seite derjenigen, die beitragen, und nicht auf der Seite derjenigen, die hier auch etwas geben müssen.
Ich wollte diesen Kommentar doch machen, damit wir die Motion nicht sozusagen stillschweigend einfach annehmen.
Rechsteiner Paul · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Ich stelle fest, dass kein Gegenantrag gestellt ist, dass die Bemerkung von Herrn Gutzwiller nur zuhanden des Amtlichen Bulletins war, sodass ich mich jetzt auch sehr kurz fassen kann.
Ich meine, dass die Auswertung der Abstimmung über die Revision, die ja nur ganz knapp durchgekommen ist, klar ergeben hat, dass die Bevölkerung in ihrer grossen Mehrheit eine Deplafonierung der Beiträge befürwortet. In diesem Sinne handelt es sich um eine überfällige Anpassung des Gesetzes. Es ist nicht verständlich, weshalb die Einkommen, die über 315 000 Franken liegen, nicht dazu beitragen sollen, die Schulden der Arbeitslosenversicherung zu begleichen. Leute mit solchen Einkommen sind privilegiert; sie haben von den wirtschaftlichen Verhältnissen profitiert, während andere, die arbeitslos geworden sind, darunter leiden. In diesem Sinne geht es um einen konkreten Akt der Solidarität.
Es ist wichtig, dass die Umsetzung der Motion dann zügig an die Hand genommen wird - deshalb jetzt auch die entsprechende Bitte an den Herrn Bundesrat, da ich gerade das Wort habe. Aber ich glaube, das liegt auch im Interesse des Bundesrates, des Schirmherrn der Arbeitslosenversicherung. In diesem Sinne geht es nachher darum, dass es nicht liegenbleibt, sondern möglichst rasch auch real Gesetz wird.
Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern
Mit Inkraftsetzen der Revision der Arbeitslosenversicherung per 1. April 2011 haben wir im Wesentlichen zwei Ziele erreicht:
1. Wir haben die Arbeitslosenversicherung ins Gleichgewicht gebracht. Eine ausgeglichene Rechnung ist dann erreicht, wenn die Arbeitslosigkeit nicht über eine Marke in der Grössenordnung von 3,2 Prozent steigt.
2. Die Entschuldung der Arbeitslosenversicherung ist erfolgreich in die Wege geleitet worden. Mit der Erhöhung der Beiträge und der Einführung des Solidaritätsprozentes am 1. Januar 2011 konnte der Schuldenstand zwischenzeitlich um 2 Milliarden Franken reduziert werden. Wir sind jetzt immer noch bei einem Schuldenstand von 5,4 Milliarden Franken. Die normalen Lohnbeiträge wurden von 2 auf 2,2 Prozent erhöht; die Spanne von 126 000 bis 315 000 Franken, innerhalb derer dieses Solidaritätsprozent bezahlt wird, wurde schon mehrfach erwähnt. Dieses Solidaritätsprozent wird genau so lange bezahlt, bis der Fonds der Arbeitslosenversicherung wieder eine positive Reserve von 500 Millionen Schweizerfranken haben wird. Das Solidaritätsprozent trägt jährlich mit etwa 150 Millionen Franken zum Schuldenabbau bei.
Der Hauptteil des Abbaus ist allerdings dadurch bestimmt, dass die Arbeitslosigkeit nicht steigt; ich habe die 3,2 Prozent, die hier wesentlich sind, schon erwähnt. Wenn wir die Arbeitslosigkeit bei 3,2 Prozent halten könnten, würde das jährlich einen Entschuldungsbeitrag in der Grössenordnung von 500 Millionen Franken bedeuten. Das Solidaritätsprozent wird also ausschliesslich für den Schuldenabbau eingesetzt.
Wenn Sie es mir gestatten, Frau Kommissionssprecherin, dann würde ich von einer temporären Auflösung des Versicherungsprinzips sprechen; das ist so. Mit der kleinen Durchbrechung des Solidaritätsprozents müssen Beiträge auf zusätzliche Lohnanteile bezahlt werden, die nicht versichert sind. Es ist ein Solidaritätsakt, wie es das Wort sagt.
Ich gebe Ihnen noch zwei Beispiele: Wenn jemand 400 000 Schweizerfranken verdient, dann müssen mit der Deplafonierung sowohl Arbeitgeber wie Arbeitnehmer je 35 Franken pro Monat mehr bezahlen. Wenn jemand eine Million verdient, dann bezahlen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer künftig je 285 Franken zusätzlich pro Monat. Das sind nicht gewaltige Beträge, aber es sind doch Beträge, die mithelfen, dass der Schuldenstand pro Jahr um etwa 100 Millionen Franken reduziert werden kann.
Ich habe es vorhin gesagt: Wir sind bei einem Schuldenstand von 5,4 Milliarden Franken. Etwa 500 Millionen pro Jahr, inklusive Deplafonierung, beträgt der Schuldenabbau, solange die Arbeitslosigkeit nicht grösser wird als 3,2 Prozent. Das heisst mit anderen Worten, dass wir immer noch etwa zehn Jahre brauchen, um die Kasse auf solide Beine zu stellen. Ich mache schon darauf aufmerksam: Wer weiss, was in den nächsten zehn Jahren wirtschaftlich auf uns zukommt? Wir hätten ja wohl Glück, wenn es dabei bleiben könnte, dass die Arbeitslosigkeit so tief ist und wir die Arbeitslosenversicherung in der genannten Frist entschulden könnten. Es besteht das Risiko, dass die Zeiten schwieriger werden und es dann länger dauern wird. Mit anderen Worten: Je schneller wir über die Deplafonierung solidarisch an dieser Entschuldung arbeiten, umso sicherer, umso besser steht die Arbeitslosenversicherung dann da für diejenigen, die wirklich darauf angewiesen sind.
In diesem Sinne empfiehlt der Bundesrat, die Motion anzunehmen.
Altherr Hans · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Präsident (Altherr Hans, Präsident): Herr Bundesrat, Sie haben die Frage von Herrn Rechsteiner noch nicht beantwortet. Er hat nach dem Zeitplan gefragt.
Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern
Einfach so schnell wie möglich! Sobald wir die Entscheidungen haben, wird umgesetzt.
Altherr Hans · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
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