13.030

Loi sur les étrangers. Modification. Intégration

Intervention de procédure

Antrag der Mehrheit

Eintreten und Rückweisung an den Bundesrat

mit dem Auftrag, der Bundesversammlung Änderungsanträge zu den Beschlüssen des Ständerates vorzulegen, welche die neue Verfassungsbestimmung zu den jährlichen Höchstzahlen und Kontingenten umsetzen (Art. 121a BV). Der Entwurf hat zudem die Anliegen der parlamentarischen Initiativen 08.406, 08.420, 08.428, 08.450 und 10.485 aufzunehmen, denen die Staatspolitischen Kommissionen beider Räte Folge gegeben haben.

Antrag der Minderheit

(Rutz Gregor, Amaudruz, Brand, Bugnon, Fehr Hans, Joder, Pantani)

Nichteintreten

Proposition de la majorité

Entrer en matière et renvoyer le projet au Conseil fédéral

avec mandat de présenter à l'Assemblée fédérale des propositions de modification des décisions du Conseil des Etats. Ces propositions doivent pouvoir mettre en oeuvre les nouvelles exigences constitutionnelles en matière de contingents et de plafonds annuels (art. 121a Cst.). Le Conseil fédéral doit également intégrer les exigences des initiatives parlementaires 08.406, 08.420, 08.428, 08.450 et 10.485, auxquelles les Commissions des institutions politiques des deux conseils ont déjà donné suite.

Proposition de la minorité

(Rutz Gregor, Amaudruz, Brand, Bugnon, Fehr Hans, Joder, Pantani)

Ne pas entrer en matière

Müller Philipp · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe libéral-radical

Der Ständerat hat am 11. Dezember 2013 das Ausländergesetz, welches seit dem 1. Januar 2008 in Kraft ist, teilweise überarbeitet. Er tat dies aufgrund einer Vorlage des Bundesrates, der das ebenfalls beschlossen und diese Vorlage dem Ständerat als Erstrat vorgelegt hat.

Die Staatspolitische Kommission Ihres Rates hat diese Vorlage am 13. Februar 2014 beraten. Das Datum des 13. Februar wird Ihnen etwas sagen. Es liegt einige Tage nach der denkwürdigen Abstimmung vom 9. Februar über die Masseneinwanderungs-Initiative. Dieses Ergebnis vom 9. Februar hat denn auch die Debatte über die Revision des Ausländergesetzes massgeblich geprägt. Aber nicht nur das Ergebnis des 9. Februar hat die Diskussion geprägt. Ebenfalls bemängelt worden ist in der Kommission - zumindest von der Kommissionsmehrheit -, dass einige parlamentarische Initiativen, die teilweise oder sogar mehrheitlich aus dem Jahr 2008 stammen und denen die zuständigen Kommissionen beider Räte Folge gegeben haben, in der Vorlage des Bundesrates bzw. den Beschlüssen des Ständerates nicht berücksichtigt worden waren. In dieser Vorlage der Revision des Ausländergesetzes wäre eigentlich die Umsetzung dieser parlamentarischen Initiativen angebracht gewesen.

Das war denn auch der Grund dafür, dass die Kommission zuerst über Nichteintreten diskutiert hat. Ein Nichteintretensantrag lag vor, wurde aber verworfen. Sie werden die Begründung für den Nichteintretensantrag dann noch hören. Der Nichteintretensantrag wurde primär deshalb eingereicht, weil es als störend empfunden wurde, dass die Vorlage schwergewichtig im Bereich der Integration von Ausländerinnen und Ausländern legiferieren will. Das war nach meiner Erinnerung der wesentliche Punkt der Begründung. Die Kommission hat den Nichteintretensantrag abgelehnt, und zwar mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung.

Nach dem Eintreten hat man in der Kommission über eine Rückweisung aus den genannten Gründen diskutiert. Einerseits fand man wegen des Ergebnisses des 9. Februar, also einige Tage vor dieser Kommissionssitzung, dass die neue Verfassungsbestimmung eigentlich in diesem Ausländergesetz umgesetzt werden könnte und müsste. Sie kennen den Zeitplan. Bis Ende Jahr soll diesbezüglich eine Vernehmlassungsvorlage vorliegen. Andererseits gibt es eben die genannten parlamentarischen Initiativen, die in der Vorlage nicht enthalten bzw. umgesetzt sind.

Das war die Motivation und die Begründung für einen Antrag auf Rückweisung an den Bundesrat mit dem konkreten Auftrag, den parlamentarischen Initiativen, denen von den Kommissionen beider Räte Folge gegeben worden ist, sowie dem Abstimmungsergebnis vom 9. Februar 2014 über die Masseneinwanderungs-Initiative in einer neuen Vorlage Rechnung zu tragen, die dann wieder in die Kommission kommt.

Ich bin jetzt seit bald elf Jahren Mitglied der Staatspolitischen Kommission. Ich habe es noch nie erlebt, dass wir einstimmig entschieden haben - wir haben es diesmal getan. Die Kommission hat also einstimmig beschlossen - einstimmig, ich betone es; das ist selten genug in diesem sensiblen Bereich -, den Rückweisungsantrag zu unterstützen und den Bundesrat zu beauftragen, eine Revision des Ausländergesetzes an die Hand zu nehmen, die dem besagten Abstimmungsergebnis vom 9. Februar Rechnung trägt und die parlamentarischen Initiativen, denen schon vor Jahren Folge gegeben worden ist, aufnimmt.

Im Namen der Kommission beantrage ich Ihnen daher einerseits, auf die Vorlage einzutreten, und andererseits, die Rückweisung zu unterstützen.

Romano Marco · Mit-M · Conseil national · Tessin · Groupe PDC-PEV

La Commissione delle istituzioni politiche del nostro Consiglio ha discusso la modifica della legge federale sugli stranieri nella sua seduta del 13 e 14 febbraio scorsi. In precedenza, la revisione era stata discussa, trattata ed approvata dal Consiglio degli Stati nel dicembre 2013 con 24 voti contro 7 e 4 astensioni. L'obiettivo generale di questa riforma è concretizzare le disposizioni in materia di integrazione nella legge federale sugli stranieri e creare un sistema coerente su scala nazionale per promuovere l'integrazione.

Quale seconda Camera saremmo chiamati a proseguire nei lavori, ma nel frattempo il quadro generale legato alla politica della migrazione e di conseguenza dell'integrazione è radicalmente cambiato. L'accettazione da parte del popolo, lo scorso 9 febbraio, del nuovo articolo costituzionale sull'immigrazione impone una riorganizzazione totale del sistema normativo. I principi fondamentali sono cambiati. Nei prossimi tre anni il Consiglio federale dovrà rivedere l'intero quadro legislativo - le leggi e le varie ordinanze -, adattandolo ai principi sanciti nel nuovo articolo 121a della Costituzione federale. Evidentemente, anche la legge federale sugli stranieri subirà una revisione totale. In aggiunta, la commissione ha sottolineato come nella revisione proposta dal Consiglio federale era assente la ripresa di una serie di iniziative parlamentari e di atti parlamentari approvati negli ultimi due anni dalle Camere federali in materia di integrazione e di gestione della migrazione. La commissione chiede al Consiglio federale di considerare anche questa serie di atti parlamentari approvati e di inserirla nella revisione proposta.

Considerato quanto esposto, una netta maggioranza della commissione propone di entrare in materia e di rinviare in seguito l'oggetto al Consiglio federale con l'incarico di rivedere il progetto di legge federale sugli stranieri e l'integrazione alla luce del nuovo articolo costituzionale sull'immigrazione.

Una minoranza della commissione invita a non entrare in materia considerando la riforma proposta dal Consiglio federale di principio inutile e inopportuna. La minoranza ritiene che non sia necessario legiferare in materia di integrazione sia nel quadro attuale sia in quello futuro.

Rutz Gregor A. · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Seit Jahren wird über die Notwendigkeit neuer Gesetzesbestimmungen oder neuer Verfassungsbestimmungen betreffend Fragen der Integration diskutiert. Dabei besteht dafür gar keine Notwendigkeit; denn dieser ganze Bereich ist an sich schon sehr klar geregelt.

Wenn Sie Artikel 6 der Bundesverfassung anschauen, dann sehen Sie, dass dort der Grundsatz der Selbstverantwortung festgehalten ist. Genau dieser Grundsatz wird auch ins Ausländergesetz aufgenommen, in Artikel 4 Absatz 3, indem dort vom entsprechenden Willen der Ausländerinnen und Ausländer gesprochen wird, der zwingende Voraussetzung dafür ist, dass ein Integrationsprozess überhaupt in Gang kommen kann. Artikel 4 Absatz 4 des Ausländergesetzes formuliert dann unmissverständlich: "Es ist erforderlich, dass sich Ausländerinnen und Ausländer mit den gesellschaftlichen Verhältnissen und Lebensbedingungen in der Schweiz auseinandersetzen und insbesondere eine Landessprache erlernen." An sich sind also die Grundsätze hier schon klar geregelt. Und es ist, wenn man die Verfassung durchsieht, eben keine Kompetenz des Bundes auszumachen, hier weiter gehende gesetzliche Regelungen zu erlassen.

Trotzdem schreibt der Bundesrat in seiner Botschaft, dass die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Bestimmungen stünden. Er stützt sich da vor allem auf Artikel 121 der Verfassung. Wenn man dann aber diesen Artikel nachschlägt, sieht man, dass das EJPD vor einigen Jahren ein Kurzgutachten hat machen lassen über die Bundeskompetenzen im Integrationsbereich, und in diesem Gutachten steht wiederum: "Die Frage, ob der Bund allein gestützt auf Artikel 121 Absatz 1 der Bundesverfassung Fragen der Integration der Ausländerinnen und Ausländer regeln kann und wie weit dies möglich ist, kann nicht mit einem klaren Ja oder Nein beantwortet werden, sondern stellt sich weitaus komplexer dar."

Nun ist noch einmal etwas passiert, und zwar gab es vor dreieinhalb Jahren eine Abstimmung, im November 2010, Sie erinnern sich. Es handelte sich damals um den Gegenvorschlag zur Ausschaffungs-Initiative. Dieser Vorschlag enthielt einen Verfassungsartikel, der dem Bund die Kompetenz zuordnen wollte, die Integration zu regeln. Darin stand unter anderem, der Bund habe die Grundsätze der Integration festzulegen. Er habe Integrationsmassnahmen zu fördern, und er habe den Stand der Integration zu überprüfen, und, wenn dieser als nicht genügend erachtet werde, entsprechende gesetzliche Regelungen zu erlassen. Dieser Artikel wurde bekanntlich vom Volk und von allen Ständen verworfen. Damit, meinen wir, hat der Verfassunggeber definitiv Klarheit geschaffen. Der Bund hat keine Kompetenz im Bereich der Integration. Diese braucht es auch nicht, denn Integration ist die Obliegenheit der Zuwanderer. Diese Frage muss, wenn es denn eine Aufgabe der öffentlichen Hand ist, auf kommunaler Ebene geregelt werden, allenfalls auf kantonaler Ebene, aber sicher nicht auf Bundesebene.

Es ist nicht das erste Mal, dass wir hier über Gesetzgebungsprojekte diskutieren, für die uns die Kompetenz fehlt. Wir haben vorhin über das Radio- und Fernsehgesetz diskutiert, obwohl wir zur Einführung der beschlossenen Mediensteuer keine verfassungsmässige Kompetenz haben; hier ist das ebenso der Fall. Das stellt diesem Rat ein schlechtes Zeugnis aus.

Darum beantragen wir Ihnen, nicht auf diese Vorlage einzutreten.

Glättli Balthasar · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe des VERT-E-S

Wir Grünen beantragen Ihnen Eintreten und dann Rückweisung an den Bundesrat.

Zuerst zum Materiellen: Wir Grünen stehen dem Begriff der Integration durchaus mit gemischten Gefühlen gegenüber - nicht, weil wir uns nicht für ein gutes Zusammenleben einsetzen wollen, sondern deshalb, weil der Begriff "Integration" eine gefährlich schillernde Vieldeutigkeit hat. Verstehen die einen darunter eine Unterstützung jener Menschen, welche zum Beispiel sprachliche Barrieren zu überwinden haben, heisst Integration für die anderen nichts anderes als Assimilation: Anpassung an ein ideales Schweizerbild, das es nicht gibt, das mit der gelebten Vielfalt in unserem Land - einem Land der verschiedenen Sprachen, der verschiedenen Mentalitäten, mit städtischem Flair und ländlicher Tradition - wenig zu tun hat.

Integration im positiven Sinn ist für uns Grüne die Herausforderung, die Teilhabe aller Menschen an unserem gemeinsamen Leben hier zu fördern, zu schauen, dass der Staat Barrieren abbaut oder überwinden hilft, dort, wo sie vorhanden sind. Das geschieht, wie es auch die Tripartite Agglomerationskonferenz richtig sagte, vor allem in den Regelstrukturen, also nicht in einem Sondergesetz.

Integration ist aber auch - so denken wir, und wir treffen uns da teilweise mit der SVP - nicht einfach ein staatliches Forderungs- und Förderprogramm, und sie ist in einer gewissen Weise auch freiwillig. Sie ist also weder ein "staatlicher Selbstbedienungsladen", wie Sie von der SVP jeweils sagen, noch eine staatliche Erziehungs- und Sanktionsmaschinerie.

Warum sprechen wir uns für die Rückweisung aus? Das Gesetz basiert auf einer Zweiteilung zwischen EU- und Drittstaatenausländern, die nach der Abstimmung vom 9. Februar einfach keine Tatsache mehr ist; es entspricht nicht mehr unserer Verfassung. Wir werden uns aber bei einer neuen Vorlage engagieren - für unser Verständnis der Integration. Sie soll nicht ausschliessen, sondern einschliessen.

Leuenberger Ueli · Mit-M · Conseil national · Genève · Groupe des VERT-E-S

Monsieur Glättli vous a déjà recommandé, au nom du groupe des Verts, d'entrer en matière sur le projet et de le renvoyer au Conseil fédéral. Le renvoi est devenu nécessaire suite à la décision populaire du 9 février dernier. En effet, le projet de loi a été élaboré pour deux catégories d'étrangers: les ressortissants des pays membres de l'Union européenne et ceux des pays tiers. Or depuis le 9 février dernier, cette manière de voir n'est plus conforme à la Constitution. Le renvoi du projet est donc tout à fait indiqué.

Permettez-moi de dire encore quelques mots concernant l'Intégration, avec un i majuscule. Nous sommes très critiques à l'égard des conceptions véhiculées par certains. C'est un peu comme quand on parle de la classe moyenne par exemple, sujet "tarte à la crème", ou sujet "millefeuille", avec beaucoup de feuilles, beaucoup de couches, que chacun interprète comme bon lui semble. Certains revendiquent l'intégration et pensent, ou exigent, l'assimilation. Pour certains, cela va jusqu'à revendiquer l'alignement sur leur conception du monde - "ihre Weltanschauung". Et tant pis pour notre pays multiculturel et multilingue, tant pis pour les différences enrichissantes entre villes et campagne, tant pis pour l'enrichissement culturel régional!

Le groupe des Verts examinera évidemment de près la nouvelle mouture, une fois sortie de presse, et présentera ses propres propositions, afin d'améliorer le "vivre-ensemble" dans notre pays - et ce non pas en érigeant des barrières et des murs toujours plus élevés - et de réussir cette cohabitation.

Tschümperlin Andy · Mit-M · Conseil national · Schwyz · Groupe socialiste

Die SP-Fraktion tritt auf die Vorlage ein, gleichzeitig unterstützt sie auch die Rückweisung an den Bundesrat.

Diese Vorlage, die vom Ständerat in der Wintersession bereits beraten wurde, geht auf zwei Motionen zurück. Einerseits auf die Motion Schiesser, "Integration als gesellschaftliche und staatliche Kernaufgabe", und andererseits auf die Motion der SP-Fraktion, "Aktionsplan Integration". Beide wurden vor acht Jahren eingereicht, und beide wurden später von beiden Räten angenommen.

Die SP-Fraktion forderte in ihrer Motion einen nationalen Aktionsplan Integration in Zusammenarbeit mit den Kantonen. Die geforderte Integrationsoffensive sollte darauf abzielen, die schulischen und sprachlichen Defizite der Kinder mit Migrationshintergrund zu verbessern und die Eltern, insbesondere die Mütter, mit bedarfsgerechten Sprachangeboten zu unterstützen. Aufgrund eines Berichts zur Weiterentwicklung der Integrationspolitik des Bundes, der aufgrund dieser Motionen verfasst wurde, reichte die Staatspolitische Kommission 2010 eine Motion ein, die ein Integrationsrahmengesetz verlangte. Der Ständerat ergänzte dann diese Motion vor drei Jahren mit dem Auftrag, dass entweder ein Integrationsrahmengesetz oder eine entsprechende Revision des Ausländergesetzes und der betroffenen Spezialgesetze auszuarbeiten sei. Heute liegt eine Vorlage vor, die auf dem Ausländergesetz basiert. So weit zur Geschichte dieser Vorlage.

Aus der Sicht der SP hat der Bundesrat die Aufträge, die das Parlament durch diese Motionen erteilt hat, erledigt. Wenn der Kommissionssprecher nun sagt, dass die parlamentarischen Initiativen nicht in dieser Ausländerinnen- und Ausländergesetzgebung enthalten sind, dann hat er zwar Recht, aber das ist nicht unbedingt ein Versäumnis des Bundesrates, weil parlamentarische Initiativen grundsätzlich in der Kommission bearbeitet werden. Wenn schon, müsste die Kritik an uns selber gelangen; wir müssten selbstkritisch sagen, dass wir diese parlamentarischen Initiativen noch nicht so umgesetzt haben, wie das diese parlamentarischen Initiativen gewollt hätten. Ich erinnere mich sehr gut an die Arbeit; wir haben sie immer wieder selbstständig aufgeschoben.

Am 14. Februar 2014 hat die Staatspolitische Kommission diese Vorlage beraten. Auch die Delegation der SP stellte fest, dass die Vorlage nach der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative nun wirklich nicht beurteilt werden kann, weil sie auf dem dualen Zulassungssystem basiert, also auch auf der Personenfreizügigkeit. Darum unterstützt die SP-Fraktion den Antrag auf Rückweisung an den Bundesrat.

Humbel Ruth · Mit-F · Conseil national · Argovie · Groupe PDC-PEV

Auch die CVP/EVP-Fraktion wird auf die Vorlage eintreten und der Rückweisung zustimmen.

Es besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass die Integration aktiver gefordert und gefördert werden muss. Wir sind ein Zuwanderungsland, und die Integration ist eine Voraussetzung für ein gutes Zusammenleben. Es geht dabei aber auch um eine Kongruenz zu anderen migrationsrechtlichen Erlassen wie auch zum Bürgerrechtsgesetz. Wir erachten die verfassungsmässige Grundlage in Artikel 121 der Bundesverfassung als gegeben. Der Ständerat hat die Vorlage ja bereits verabschiedet und die Frage, ob eine Verfassungsgrundlage bestehe, bejaht. Im Übrigen sind auch die Kantone klar für diese Vorlage. Wie erwähnt worden ist, basiert die Vorlage auf zwei Vorstössen aus diesem Parlament. Sie berücksichtigt das duale Zulassungssystem mit der Personenfreizügigkeit.

Mit der Zustimmung des Volkes zur Masseneinwanderungs-Initiative hat sich die Ausgangssituation geändert. Der neue Verfassungsartikel fordert nicht nur Kontingente und Höchstzahlen für die Zuwanderung von Ausländern, sondern er fordert auch eine Prüfung ihrer Integrationsfähigkeit. Diese veränderte Ausgangssituation muss nun in diese Vorlage einfliessen.

Die CVP/EVP-Fraktion folgt daher der Kommissionsmehrheit, tritt auf die Vorlage ein und stimmt der Rückweisung zu.

Fluri Kurt · Mit-M · Conseil national · Soleure · Groupe libéral-radical

Wir bitten Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen.

Zur Frage des Eintretens oder Nichteintretens: Es ist so, wie Herr Rutz sagt: Es gibt keine explizite Verankerung der Integration auf Bundesebene; das ist seinerzeit tatsächlich abgelehnt worden. Aber hier stellt sich nicht die Frage, ob wir einen Verfassungsartikel haben, sondern es geht darum, dass sich die Integration ja in den verschiedenen Lebensbereichen niederschlägt, und für diese verschiedenen Bereiche finden Sie eine Verfassungsgrundlage. Der Bundesrat hat das in der Botschaft unseres Erachtens korrekt festgehalten. Er schreibt auf Seite 2443: "Die Förderung der Integration in den einzelnen Bereichen (Regelstrukturen) wie beispielsweise der Schule, der Berufsbildung oder der Arbeitslosenversicherung stützt sich auf die jeweiligen verfassungsmässigen Zuständigkeiten und Kompetenzen." Demzufolge finden Sie auf der Fahne, hinten, bei der Änderung bisherigen Rechts, genau diese drei Rechtsgebiete, die wir mit dem Gesetz ändern würden und hoffentlich einmal ändern werden.

Mit anderen Worten: Aus unserer Sicht ist die Grundlage für die Integrationsbestimmungen vorhanden. Wir treten deshalb auf das Geschäft ein. Im Übrigen haben wir uns mit den bereits mehrfach erwähnten Vorstössen diesen Auftrag selbst gegeben. Sie sehen das schon auf dem Titelblatt der Botschaft.

Noch ein Wort zu den offenen fünf parlamentarischen Initiativen, denen die SPK beider Räte Folge gegeben haben: Herr Tschümperlin sagt, dass gemäss dem Parlamentsgesetz die Kommission die Initiativen in der zweiten Phase umzusetzen hat. Das ist richtig. Aber man kann, auch nach dem Parlamentsgesetz, das Departement beiziehen, und wenn wir jetzt diese Vorlagen haben, ist es selbstverständlich und richtig, dass der Bundesrat und die Verwaltung diese fünf parlamentarischen Initiativen in das Gesetz einarbeiten. Ich nehme an, da sind wir derselben Meinung. Und nach dem 9. Februar 2014, darüber sind wir uns in der Kommission einig, wäre es nicht sinnvoll, wenn wir nun dieses Gesetz im Detail beraten würden und dabei die angenommene Initiative umsetzen müssten.

Deshalb bitte ich Sie im Namen der FDP-Liberalen Fraktion, auf das Gesetz einzutreten, den Antrag der Minderheit abzulehnen und anschliessend das Geschäft mit dem erwähnten Auftrag an den Bundesrat zurückzuweisen.

Flach Beat · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe vert'libéral

Die Grünliberalen werden eintreten und das Geschäft im Sinne der Kommissionsmehrheit an den Bundesrat zurückweisen. Es wäre wirklich schade, wenn wir das Fundament, das jetzt in Bezug auf die Integration mit dieser Änderung des Ausländergesetzes gebaut worden ist, zerstören würden - nur deshalb, weil wir am 9. Februar einige Rahmenbedingungen geändert haben.

Der Inhalt, die Gesetzmässigkeit und vor allen Dingen die verfassungsmässige Grundlage haben sich nicht geändert. Wir haben nach wie vor eine Aufgabe zu erfüllen; wir haben nicht nur die Postulate und Motionen zu bearbeiten, sondern wir haben auch ein sehr gutes Fundament erhalten. Der Bundesrat hat es erarbeitet, und der Ständerat hat es noch verbessert. Das Fundament sieht vor: Fördern und Fordern in der Integration. Egal, wie wir das Haus der Zuwanderung, der Integration in der Zukunft weiterbauen - wir brauchen ein Fundament. Es wäre wirklich schade, wenn wir noch einmal bei null anfangen würden.

Im Namen der grünliberalen Fraktion bitte ich Sie, auf das Geschäft einzutreten und es nachher an den Bundesrat zurückzuweisen, damit er die Gesetzgebung an die neuen Rahmenbedingungen anpassen kann, ohne das Fundament einzureissen.

Brand Heinz · Mit-M · Conseil national · Grisons · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Namens der SVP-Fraktion beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage nicht einzutreten. Sollten Sie aber dennoch eintreten, unterstützt die SVP-Fraktion den Antrag auf Rückweisung der Vorlage ebenfalls. Zur Begründung des Nichteintretensantrages kann ich auf die Ausführungen von Kollega Rutz verweisen. Ich möchte mich deshalb nur noch auf ein paar Bemerkungen zur Frage der Rückweisung konzentrieren.

Es ist bereits gesagt worden, dass im Rahmen der Ausschaffungs-Initiative ein Gegenvorschlag vorgelegt worden ist, welcher einen umfassenden Auftrag zur Legiferierung im Integrationsbereich enthalten hat. Bekanntermassen ist dieser Gegenvorschlag aber vom Souverän abgelehnt worden. Damit sind nicht nur weitreichende Massnahmen im Bereich der Fernhaltemassnahmen abgelehnt worden, sondern eben auch weitreichende Massnahmen im Bereich der Integrationsförderung. Trotz dieser Ablehnung ist aber in den Folgejahren im Bereich der Integration einiges geschehen und in die Wege geleitet worden, es ist kontinuierlich Integrationsförderung betrieben worden.

Mit dem Entscheid des Souveräns vom 9. Februar dieses Jahres, mit der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative, hat sich die Situation nun nochmals grundlegend geändert. Der Souverän hat nicht nur Ja zu einer quantitativen, zahlenmässigen Zuwanderungssteuerung gesagt, sondern er hat auch Ja gesagt zu einer selektiven Zulassung der Ausländerinnen und Ausländer. Was heisst "selektive Zulassung"? Selektive Zulassung im Sinne des neuen Verfassungstextes heisst, dass eine Zulassung nur noch dann möglich ist, wenn ein Arbeitsvertrag vorliegt, wenn eine gesicherte Existenzgrundlage besteht und - das ist jetzt mit Blick auf die Integration wichtig - nachweislich die Integrationsfähigkeit des Einreisewilligen gegeben ist. Wir haben damit auch einen Paradigmenwechsel im Bereich der Integration beschlossen, beziehungsweise das Volk hat einen solchen vorgenommen. Die Zulassung aufgrund der neuen Verfassungsbestimmung soll demzufolge nur noch erfolgen, wenn nachweislich die Integrationsfähigkeit gegeben ist. Die neue Gesetzesgrundlage, die wir heute auf dem Tisch des Hauses haben, soll sich genau auf diese Voraussetzungen ausrichten.

Diese Voraussetzungen unterscheiden sich - ich habe das bereits gesagt - deutlich von den bestehenden Rechtsgrundlagen. Ich möchte deshalb in meinen Ausführungen zuhanden der Materialien festhalten, dass der Auftrag nun ein anderer ist, dass der Auftrag nun auf die neue Verfassungsbestimmung auszurichten ist und dass nicht mehr aufgrund der bestehenden Rechtsgrundlagen legiferiert werden soll. Der neue Auftrag bedeutet eine Umkehr, er ist dem bisherigen diametral entgegengesetzt.

Ich möchte deshalb die Verwaltung bzw. den Bundesrat ersuchen, von diesen Änderungen Kenntnis zu nehmen und die neue Gesetzgebung im Sinne der neuen Verfassungsbestimmungen auszuführen.

Tschümperlin Andy · Mit-M · Conseil national · Schwyz · Groupe socialiste

Herr Brand, Sie haben vorhin wiederholt, was Herr Rutz gesagt hat: Es gebe keine Verfassungsgrundlage, um zur Integration überhaupt gesetzgeberisch tätig zu werden. In dem mit Ihrer Masseneinwanderungs-Initiative angenommenen Artikel 121a Absatz 3 steht: "Massgebende Kriterien für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen sind ... die Integrationsfähigkeit ..." Sie haben also mit der Masseneinwanderungs-Initiative die Integrationsfähigkeit in der Bundesverfassung festgeschrieben. Somit ist nun eine gesetzgeberische Tätigkeit möglich. Oder verstehe ich das völlig falsch?

Brand Heinz · Mit-M · Conseil national · Grisons · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Ja, Herr Tschümperlin, Sie verstehen das völlig falsch. Mit dieser neuen Regelung ist keine gesetzliche Grundlage zur Legiferierung im Integrationsbereich geschaffen worden. Es sind einfach neue Voraussetzungen mit Blick auf die Zulassung festgehalten worden. Ich habe das ausführlich ausgeführt.

Sommaruga Simonetta · VPBR-F · Conseil fédéral · Berne

Der Bundesrat hat Ihnen diese Vorlage in der Überzeugung unterbreitet, dass die Integration von Ausländerinnen und Ausländern aktiver gefördert, aber auch eingefordert werden soll. Der Ständerat, der das Geschäft in der vergangenen Session beriet, hat sich dem Bundesrat in den allermeisten Punkten angeschlossen. Damit hat auch er die Wichtigkeit dieses Vorhabens unterstrichen.

Der Gesetzentwurf ist wie erwähnt nicht auf der grünen Wiese entstanden. Auslöser für die Teilrevision waren zwei Motionen: die Motion Schiesser 06.3445 und die Motion 06.3765 der SP-Fraktion. Beide haben den Bundesrat beauftragt, die Integrationsmassnahmen des Bundes aus einer Gesamtsicht heraus weiterzuentwickeln. Schliesslich hat im Dezember 2011 auch Ihre Staatspolitische Kommission den Bundesrat mit der Motion 10.3343 beauftragt, ein Integrationsrahmengesetz auszuarbeiten. Diesen Auftrag hat der Bundesrat mit der Vorlage, die Ihnen heute präsentiert wird, erfüllt.

An die Adresse des Kommissionssprechers: Sie sehen, der Bundesrat hat die Motionen umgesetzt, er hat seine Arbeit gemacht. Bei den parlamentarischen Initiativen ist es ja bekanntlich so, dass der Ball beim Parlament liegt. Das Parlament hat diese Aufgaben bis jetzt nicht angepackt; erst jetzt will die Kommission den Bundesrat beauftragen, diese Arbeit für das Parlament zu tun. Ich darf Ihnen sagen: Wir machen das sehr gerne.

An die Adresse der Minderheit, die nicht auf das Geschäft eintreten will: Ich muss Sie einfach daran erinnern, dass Sie den Bundesrat beauftragt haben, diese Vorlage zu erarbeiten. Sie können dem Bundesrat keinen Vorwurf machen, wenn er umsetzt, was Sie in Auftrag gegeben haben.

Die Revision basiert auf dem dualen Zulassungssystem und damit eben auch auf der Personenfreizügigkeit mit der Europäischen Union. Dieses System wurde mit dem Volksentscheid vom 9. Februar infrage gestellt. Es stellen sich damit auch grundsätzliche Fragen mit Blick auf den vorliegenden Gesetzentwurf. Der Bundesrat teilt deshalb die Ansicht Ihrer Kommission, dass eine Rückweisung tatsächlich sinnvoll ist, damit diese Fragen im Rahmen der anstehenden Arbeiten zur Umsetzung der neuen Verfassungsartikel sorgfältig geklärt werden können. Sonst besteht das unmittelbare Risiko, dass wir heute Entscheide fällen, obwohl die zukünftige Migrationspolitik der Schweiz noch gar nicht bekannt ist.

Etwas möchte ich aber in aller Deutlichkeit sagen: Der Bundesrat hält am übergeordneten Ziel dieser Vorlage fest: Die Integration von Ausländerinnen und Ausländern muss aktiver gefördert und auch eingefordert werden. Dazu braucht es klare Regeln, und zwar für alle Beteiligten. Die Kantone haben mit den vier Jahre dauernden Integrationsprogrammen, die seit diesem Jahr laufen, eine wichtige Arbeit geleistet. Diese Arbeit geht weiter, und der Bund hat sein Engagement im Bereich der Integration verstärkt, auch sein finanzielles Engagement, und auch dieses geht weiter.

Ich möchte noch kurz auf die Feststellung des Sprechers der Minderheit eingehen, der die grundsätzliche Frage gestellt hat, ob der Bund überhaupt befugt sei, im Bereich der Integration zu legiferieren. Artikel 121 Absatz 1 der Bundesverfassung legt fest, dass die Gesetzgebung über die Ein- und Ausreise, den Aufenthalt und die Niederlassung von Ausländerinnen und Ausländern Sache des Bundes ist. Diese Kompetenz ist somit ganz klar gegeben, der Bund darf also zwecks Erteilung von ausländerrechtlichen Bewilligungen Integrationsanforderungen festlegen.

Mit der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative ist nun zusätzlich der Begriff der Integrationsfähigkeit in die Bundesverfassung aufgenommen worden. Die Integrationsfähigkeit stellt neu eines von drei massgebenden Kriterien für die Erteilung einer ausländerrechtlichen Bewilligung dar. Diese neue Verfassungsbestimmung bedeutet, dass die Integrationsfähigkeit auch geprüft werden muss. Unsere Gesetzgebung wird sich auch nach dieser Grundlage ausrichten müssen.

Natürlich stimmt die Feststellung, dass die Integration auch eine föderalistische Angelegenheit ist. Wir haben bei dieser Vorlage ja ausführlich mit den Kantonen diskutiert und auch festgehalten, dass die Integration konkret in den Kantonen, in den Städten und Gemeinden, ja auch in den Quartieren geschieht. Die Vorlage wurde deshalb auch von den Kantonen breit unterstützt und mitgetragen. Wie gesagt hat aber der Bund seit dem 9. Februar 2014 jetzt auch einen Verfassungsauftrag, sich zur Integrationsfähigkeit von Ausländerinnen und Ausländern zu äussern, weil dies ein wichtiges Zulassungskriterium sein soll. Auf dieser Basis können wir Ihnen nun eine neue Vorlage ausarbeiten, in Berücksichtigung auch der parlamentarischen Initiativen, die Bestandteil dieses Rückweisungsantrages sind.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen, auf die Vorlage einzutreten und den Rückweisungsantrag zu unterstützen.

Müller Philipp · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe libéral-radical

Nur noch kurz zwei Bemerkungen: Die Gründe für das Nichteintreten sind für die Kommissionsmehrheit nicht nachvollziehbar. Unabhängig davon, was in der Vorlage steht, kann ja nach einem Eintreten während der Detailberatung alles geändert werden. Auch wenn Ihnen irgendetwas im Bereich der Integration nicht passt, können Sie das ändern. Das können Sie aber nur tun, wenn Sie eintreten.

Zu den Einwänden von Andy Tschümperlin, Fraktionssprecher der SP, und auch der Frau Bundesrätin betreffend die Umsetzung von parlamentarischen Initiativen gibt es Folgendes zu sagen: Artikel 112 des Parlamentsgesetzes besagt ausdrücklich, dass eine parlamentarische Initiative in der zweiten Phase umgesetzt werden kann, indem die Kommission das zuständige Departement beauftragt, ihr Beihilfe zu leisten. Genau das wird mit diesem Rückweisungsantrag gemacht. Das Vorgehen ist also parlamentsgesetzkonform; man kann hier also den Einwand, es sei nicht parlamentsgesetzkonform, nicht gelten lassen. Zudem hätte man das auch schon früher vonseiten der Kommission oder des Bundesrates machen können. Ich erinnere daran: Die parlamentarischen Initiativen stammen aus dem Jahre 2008, sind also bezogen auf das parlamentarische Leben schon uralt. Vielleicht hätte man das also schon vorher umsetzen können. Das hätte im Rahmen der Debatte um die Masseneinwanderungs-Initiative allenfalls einiges entschärft.

Lustenberger Ruedi · P-M · Conseil national · Lucerne · Groupe PDC-PEV

Präsident (Lustenberger Ruedi, Präsident): Wir stimmen über den Nichteintretensantrag der Minderheit Rutz Gregor ab.

Vote

Abstimmung - Vote

Für Eintreten ... 124 Stimmen

Dagegen ... 50 Stimmen

(1 Enthaltung)

Lustenberger Ruedi · P-M · Conseil national · Lucerne · Groupe PDC-PEV

Präsident (Lustenberger Ruedi, Präsident): Die Mehrheit der Kommission beantragt Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat. Dieser Antrag ist nicht bestritten, die Vorlage geht zurück an den Bundesrat.

Schluss der Sitzung um 18.50 Uhr

La séance est levée à 18 h 50