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Infrastruktur und Sicherheit in der Schweiz. Befristete Weiterverwendung des Mehrwertsteuerertrages ab dem 1. Januar 2018
Lombardi Filippo · P-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP
Il presidente (Lombardi Filippo, presidente): Il Consiglio federale propone di respingere la mozione.
Kuprecht Alex · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Das Volk hat im Jahr 2009 mit einem einzigen Kanton im Überhang der befristeten Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der IV-Zusatzfinanzierung zugestimmt. Diese Zustimmung sollte die weiteren Sanierungsbemühungen in der IV ermöglichen, um das Sozialwerk wieder in die notwendige finanzielle Balance zu bringen und die Schulden gegenüber der AHV zu tilgen. Der erste Teil der 6. IV-Revision wurde in der Zwischenzeit in Kraft gesetzt, und das zweite Massnahmenpaket wurde gestern im Nationalrat beerdigt.
Gemäss den Ausführungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen und des Bundesrates wird die IV auf diese Zusatzfinanzierung nach dem Auslaufen dieses bis zum 31. Dezember 2017 befristeten Finanzzuschusses nicht mehr angewiesen sein. Das Ziel der finanziellen Balance werde erreicht und die Schuld von heute noch rund 14,4 Milliarden Franken gegenüber den bisherigen Prognosen lediglich zwei Jahre später an die AHV zurückbezahlt. So schön, so gut.
Es stellt sich somit die Frage, was mit der vorgenommenen Erhöhung nach dem 31. Dezember 2017 passiert. Gemäss den gesetzlichen Grundlagen ist es klar. Die vorgenommene Erhöhung von 0,4 Prozent läuft aus, und der Mehrwertsteuersatz reduziert sich wieder um diesen Prozentsatz auf die vorherigen 7,6 Prozent. Die entsprechenden Korrekturen in den Informatikprogrammen der Betriebe sind entsprechend fristgerecht wieder vorzunehmen. Die damit verbundenen Kosten trägt die Wirtschaft. Sie werden in Millionenhöhe ausfallen.
Betrachtet man die Realpolitik der vergangenen und gegenwärtigen Jahre, so sieht man, dass in allen Bereichen Beschlüsse durch das Parlament gefasst worden sind, die die Ausgaben dieses Staates in den kommenden Jahren enorm belasten und die Finanzpolitik vor sehr grosse Herausforderungen stellen werden. Ich erinnere Sie dabei an die Kostenfolge der Beschlüsse zur Energiewende: Förderung der alternativen Energien mit erhöhten KEV-Subventionen, Subventionen bei der Energieeffizienz, Subventionen bei Energiesparmassnahmen und Gebäudesanierungen oder die enormen Kosten und Investitionen für den absolut dringenden Ausbau unserer Stromnetze. Die Debatte der vergangenen Woche in diesem Rat hat das mit aller Deutlichkeit aufgezeigt.
Ich erinnere an die Forderungen zugunsten unserer Strassen: Ausbau dringend nötiger Nationalstrassen wie zum Beispiel der Ausbau der A1 in Genf, die Fertigstellung noch offener Nationalstrassenbereiche wie die Zürcher-Oberland-Autobahn, Umfahrungen wie zum Beispiel diejenige von Näfels, Unterhaltsanforderungen von den vom Bund übernommenen Kantonsstrassen mit nationaler Bedeutung oder von Bevölkerungskreisen zusätzlich geforderte Ein- und Ausfahrten bei Autobahnen, Beiträge zur Problemlösung im Agglomerationsverkehr usw. Neuerdings soll auch ein zusätzlicher Aufschlag auf den Benzinpreis von 15 bis 20 Rappen ins Auge gefasst werden und dessen Einlage in einen Spezialfonds zur Diskussion stehen bzw. vorgesehen sein.
Oder denken Sie beispielsweise an den Ausbau des Schienennetzes gemäss Fabi; dort werden zusätzlich finanzielle Mittel von über 3 Milliarden Franken gegenüber dem Vorschlag des Bundesrates notwendig sein.
Wichtige Bereiche mussten zudem zurückgestellt werden, so zum Beispiel die finanziellen Mittel im Bereich der Sicherheit für die personelle Aufstockung des Grenzwachtkorps zur Einhaltung der Sicherheit infolge Schengen oder für die Schliessung der Materiallücken in der Armee, angefangen beim Ersatz der uralten Personenfahrzeuge bis hin zur Aufrechterhaltung einer minimalen Bereitschaft. Viele Investitionen in diesen nun aufgezählten Bereichen sind beschlossen und auf parlamentarische Vorstösse zurückzuführen.
Neben diesen Investitionsbeschlüssen hat das Parlament in den vergangenen Jahren aber auch Grosszügigkeit an den Tag gelegt, obwohl die Finanzierungen noch keineswegs gesichert sind und durch das KAP auf indirektem Wege wieder reduziert oder gar aufgehoben werden müssen. In Erinnerung rufen möchte ich dabei die Aufstockung des Kredites der Deza von jährlich über 1 Milliarde Franken über die nächsten drei Jahre oder die Krediterhöhung im Bereich der Bildung, Forschung und Innovation. Im Parlament hat eine "Bestellkultur" Einzug gehalten. Uns werden insbesondere die Konsumausgaben noch arg zu schaffen machen.
Bei der zur Diskussion stehenden Motion habe ich versucht, einen konstruktiven Weg aufzuzeigen, durch den wir in wesentlichen Bereichen wichtige finanzielle Mittel während einer bestimmten Zeit sichern könnten, ohne dass auf der heutigen Basis eine zusätzliche Steuererhöhung erfolgen würde. Bei allen in der Motion beschriebenen Bereichen handelt es sich um Bereiche mit Investitionscharakter im eigenen Lande. Diese 0,4 Prozent der Mehrwertsteuer betragen rund 1,2 bis 1,3 Milliarden Franken. Über den Zeitraum der beantragten fünfjährigen Befristung könnte somit ein Investitionsvolumen für Innovationen von rund 6 bis 8 Milliarden Franken finanziert oder in die geschaffenen Fonds gelegt werden. Die Arbeitswirksamkeit wäre wohl grösser als diejenige des letzten Konjunkturprogramms. Wichtige Probleme mit finanziellem Hintergrund könnten gelöst werden. Dazu gehört auch das Problem der fehlenden finanziellen Mittel bei der Armee für die Schliessung der bestehenden Lücken.
Dass die vorliegende Motion beim Bundesrat nicht unbedingt eine Welle der grossen Freude auslösen würde, war mir schon bei der Einreichung aufgrund der Zweckbindung und der Befristung völlig klar. Zweckbindungen und Befristungen sind nicht gerade gerngesehene Elemente und schränken die Exekutive ein, was ein nicht ungewolltes Ziel des Vorstosses war. Die Erfahrung zeigt nämlich, dass einmal gesprochene Ausgaben, basierend auf den verabschiedeten Gesetzen, kaum mehr rückgängig gemacht werden können und dass vor dem Volk die steigenden Ausgaben auch kaum mehr begründet und verantwortet werden müssen. Eigentlich sollten viel mehr Ausgabeposten befristet werden.
Die in der Stellungnahme des Bundesrates angebrachten Bemerkungen, wonach die Mehrwertsteuer wieder erhöht werden müsse, verstehe ich nicht ganz. Ich habe in meinem Vorstoss nicht gefordert, sie müsse wieder erhöht werden. Sie soll vielmehr weitere fünf Jahre auf dem bisherigen Niveau belassen und weitergeführt werden. Insofern resultieren daraus keine Satzerhöhung oder Mehreinnahmen gegenüber heute. Die Bevölkerung und die Wirtschaft haben sich an dieses Niveau des Mehrwertsteuersatzes gewöhnt und dieses auch akzeptiert.
Der Einsatz von erhobenen Steuern basiert ja auch auf dem Vertrauen, dass die Mittel sparsam, wirksam und wirtschaftlich eingesetzt werden. Geschieht dies nicht, so kann es der Glaubwürdigkeit der Steuerpolitik des Bundes schaden, was auch immer wieder vorkommt. Am meisten Schaden nimmt die Steuerpolitik jedoch dann, wenn man vordergründig von Steuererhöhungen absieht, diese dann aber auf dem indirekten Wege über die Erhöhung von Abgaben und Gebühren vornimmt. Interessanterweise muss auch festgestellt werden, dass der Bundesrat bei Fabi zustimmte und von einer Glaubwürdigkeitsfrage bezüglich der Steuererhöhung durch den Bund keine Rede war. Somit ist ein Viertel dieser 0,4 Mehrwertsteuerprozente bereits wieder vergeben.
Vertrauen schafft man, wenn die erhobenen Steuern visuell sichtbar für das eingesetzt werden, wofür man sie zweckgebunden auch erhoben hat, das heisst für sichtbare Investitionen im eigenen Lande wie den verbesserten Unterhalt der Nationalstrassen, die Fertigstellung von Nationalstrassen oder von in Angriff genommenen Ein- und Ausfahrten oder Ortsumfahrungen, den Ausbau des öffentlichen Verkehrs, arbeitswirksame Aufgaben in Bezug auf Isolationen von Gebäuden usw. Das sind für das Volk sichtbare Investitionen mit einem grossen Nutzen, eben für unsere Bevölkerung. Das schafft Vertrauen und die dringend notwendige Basis, wenn dereinst einmal zusätzliche Mittel für die Finanzierung der AHV notwendig sein werden; das ist für mich unausweichlich. Die Steuerpolitik und die Glaubwürdigkeit des Bundes würden damit eher gestärkt als geschwächt.
Für die Wirtschaft selbst hat die Beibehaltung des heutigen Steuersatzes keinen bedeutenden Nachteil. Die Betriebe bezahlen und verrechnen die Steuerbelastung; heraus kommt eine effektive Belastung im Rahmen der Differenz zwischen bezahlten und verrechneten Steuern. In den vergangenen Wochen haben mich deshalb verschiedene Personen aus der Wirtschaft angegangen und angehalten, doch auf die erneute Korrektur zu verzichten. Begründet wurde dies jedes Mal mit dem Argument, dass diese Umstellungsübungen bei ihnen einen enormen zeitlichen Aufwand und nicht zu unterschätzende Kosten verursachen würden. Diese würden von niemandem bezahlt und blieben immer an ihnen hängen.
Ich bin grundsätzlich kein Freund von ständigen Erhöhungen von Steuern, Abgaben und Gebühren. Wir sollen versuchen, das heutige Niveau konstant zu halten. Das schafft Sicherheit und bei einem sichtbaren, guten Einsatz der erhobenen Mittel auch Vertrauen in der Bevölkerung.
Die vorliegende Motion versucht einen Weg aufzuzeigen. Für Fabi wurde bereits - ich habe es erwähnt - ein Teil wieder fest eingeplant und gesprochen. Die anderen Bereiche stecken grossmehrheitlich über kurz oder lang in einer Finanzierungskrise. Mit der Zustimmung zu dieser Motion schaffen wir einen konstruktiven Vorschlag zur besseren Finanzierung all dieser vom Parlament bestellten Projekte.
Ich bitte Sie deshalb, dieser Motion im Sinne einer notwendigen Finanzbetrachtung und in Verantwortung der gefassten Beschlüsse und deren finanzieller Auswirkungen zuzustimmen. Die entsprechenden finanziellen Mittel des Bundeshaushaltes könnten temporär mindestens ab dem 1. Januar 2018 befristet während fünf Jahren für andere notwendige Ausgabenbereiche verwendet werden. Dies würde den Bundeshaushalt eventuell entlasten, was auch erwünscht wäre.
Schwaller Urs · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP
Ich lehne die Motion ab und lade Sie ein, dasselbe zu tun.
Ich lehne sie ab, weil wir damit bereits heute einen vorgezogenen Entscheid für eine Mehrwertsteuererhöhung - um eine solche geht es nämlich - von 0,4 Prozent ab 2018 fällen. Offenbar gilt dann hier nicht mehr, was dem Volk versprochen wurde, nämlich dass es sich um eine befristete Mehrwertsteuererhöhung handle. Dies ist der parteipolitische Teil - ich sage das auch im Rückblick auf die gestern geführte Diskussion zur IV-Vorlage, wo doch gerade die Vertreter der Partei des Motionärs im Nationalrat knallhart gesagt haben, man werde jede Erhöhung von Steuern und Abgaben bekämpfen.
Inhaltlich ist es meines Erachtens finanzpolitisch falsch, künftige allgemeine Einnahmen bereits im Voraus nur noch zweckgebunden auszugeben. Weil sich das Parlament selbst nicht traut, werden seit Jahren immer mehr Sonderfonds, Sondertöpfe und zweckbestimmte Einnahmen gebildet. Damit schränkt man den Handlungsspielraum nicht nur der Exekutive, sondern auch des Parlamentes noch mehr ein, auch Handlungsspielräume, um neue Aufgaben zu erfüllen und auf neue Bedürfnisse reagieren zu können. Das ist sicher der falsche Weg.
Am meisten stört mich aber an der Motion, dass wir damit im Juni 2013 entscheiden würden, wie die Mittel aus der vom Volk noch zu beschliessenden Mehrwertsteuererhöhung von 0,4 Prozent ab 2018 eingesetzt werden sollten. Und warum schliesslich diese Prioritätenordnung bei der Verwendung? Für mich ist ebenso wichtig, dass in den nächsten Jahren neben diesen Prioritäten auch die steuerrechtliche Gleichbehandlung, z. B. von verheirateten und unverheirateten Paaren, endlich nach dreissig oder vierzig Jahren Verfassungswidrigkeit realisiert und auch bei der Familienbesteuerung umgesetzt wird. Heute über Einnahmen zu bestimmen bzw. diese zu verteilen, bevor weder das Parlament noch das Volk irgendetwas dazu sagen konnten, ist finanzpolitisch der falsche Weg.
Ich lade Sie ein, die Motion abzulehnen.
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden
Das Volk hat in der Abstimmung vom 27. September 2009 einer Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte zugunsten der IV zugestimmt. Der Abstimmung war eine grosse Diskussion vorausgegangen, und die Erhöhung wurde bis Ende 2017 begrenzt. Ich erinnere mich sehr gut daran, wie von verschiedenen Parteien gesagt wurde, ab dem 1. Januar 2018 sei die Mehrwertsteuer selbstverständlich wieder auf dem früheren Niveau.
Jetzt kommt man und sagt, man wolle die Erhöhung dann einfach weiterführen. Man kann sie aber nicht einfach weiterführen, es wäre ein neuer Entscheid nötig. Bei der Argumentation, der Satz sei nun einmal so hoch, man könne deshalb auch dabei bleiben, stellt sich die Frage der Glaubwürdigkeit. Meines Erachtens verschaukelt man das Volk, wenn man bei einem Satz, den man zweckgebunden für die IV erhöht hat, im Laufe des Spiels sagt, man könne die entsprechenden Mittel auch noch für etwas anderes brauchen. Wir haben dem Volk vor der Abstimmung klar gesagt, die Erhöhung sei für die IV-Sanierung, danach hätten wir wieder die ursprüngliche Ausgangslage.
Natürlich kann man darüber diskutieren, und wir tun das ja auch eifrig, wofür wir die Mehrwertsteuer auch noch alles brauchen könnten. Diese Diskussion ist legitim und politisch korrekt. Aber nur weil man gesagt hat, man habe das Versprechen bereits etwas geritzt - wir haben ja bereits bei der Fabi-Vorlage gesagt, dort bräuchten wir auch ein wenig von diesen Mitteln -, darf man dann nicht einfach sagen, man könne die anderen drei Mehrwertsteuerpromille auch noch für etwas anderes brauchen. Es ist in der Politik ein hohes Ziel, auch dem Volk gegenüber glaubwürdig zu bleiben. Wenn wir einen Satz erhöhen, dann muss das Volk wissen, wofür wir ihn erhöhen - und dann bleibt es auch dabei.
Ich habe in der Stellungnahme auch darauf hingewiesen, dass Zweckbindungen an sich problematisch sind. Wissen Sie, Herr Ständerat Kuprecht, sie sind nicht nur für die Exekutive problematisch, sondern auch für die Legislative. Mit Zweckbindungen vermindern Sie den Handlungsspielraum in allen Bereichen, und zwar nicht nur für die Exekutive, sondern auch für die Legislative.
Zweckbindungen können dann sinnvoll sein, wenn man auf der anderen Seite das Verursacherprinzip hat - ein klarer Fall ist die Mineralölsteuer im Strassenbereich -, wenn man damit also eine gewisse Lenkungswirkung verbindet. Dann kann man über Zweckbindungen sicher diskutieren. Aber allgemein sind Zweckbindungen für den Bundeshaushalt nicht förderlich, weil sie überhaupt keinen Handlungsspielraum lassen. Das ist ja nicht das Ziel - die Legislative soll ja politisch aktiv sein.
Dann, denke ich, ist es auch richtig, eine dauerhafte solide Finanzierung zu haben. Ihr Vorschlag wäre ja eine neue Befristung, wieder für fünf Jahre. Und was passiert nach diesen fünf Jahren? Was passiert nach diesen fünf Jahren mit den Beschaffungen für die Armee, was im Bereich Energie mit den energiewirksamen Gebäudesanierungen? Das müsste man nach fünf Jahren wahrscheinlich irgendwie anders finanzieren, oder man müsste wieder die Mehrwertsteuer erhöhen. Ich denke, es ist gut, wenn wir mit den uns bekannten Gefässen eine dauerhafte Finanzierung sicherstellen, dass es also um wirkliche Politikbereiche geht.
Ich möchte Sie wirklich bitten, diese Motion nicht anzunehmen.
Lombardi Filippo · P-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 8 Stimmen
Dagegen ... 27 Stimmen
(2 Enthaltungen)