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Avoirs d'oligarques transférés de Chypre vers la Suisse

Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Conseil fédéral · Grisons

Es obliegt den Banken, die mit ihren Aktivitäten verbundenen Risiken, auch Rechts- und Reputationsrisiken, zu kontrollieren und zu minimieren. Die Banken haben in jedem Fall die bestehenden rechtlichen Bestimmungen, wie z. B. die Geldwäschereibestimmungen, konsequent einzuhalten. Wenn die Finma in Bezug auf Neugeld und Neukunden markante Verschiebungen feststellt, kann sie dem bei den betroffenen Instituten nachgehen und entsprechende Informationen einholen. Die Finma hat aber keine rechtliche Grundlage, die Entgegennahme von Neugeldern präventiv und pauschal zu verbieten.

Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe socialiste

Ich habe nicht gefragt, ob die Finma die Entgegennahme verbieten würde. Ich hatte eigentlich gefragt, wo Sie die Risiken orten. Denn wenn man die Risiken nicht richtig ortet, wird es nachher ein politisches Problem, wie wir in den letzten Monaten und Jahren feststellen mussten.

Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Conseil fédéral · Grisons

Die Finma stellt bei ihrer Aufsichtstätigkeit fest, ob die Vorschriften eingehalten sind. Wenn sie - was sie auch schon getan hat - feststellt, dass die Gewährsregeln nicht erfüllt sind, dann interveniert sie auch entsprechend. Sie hat das in einem Bericht auch kundgetan.