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Enfants et fiscalité. Pour en finir avec les inégalités de traitement entre les couples mariés et les couples de concubins

Rösti Albert · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Mit meiner Motion wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament im Rahmen einer Teilrevision des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer einen Vorschlag zu unterbreiten, der die Ungleichbehandlung zwischen Verheirateten mit Kindern und Konkubinatspaaren mit Kindern aufgrund der höheren Abzugsmöglichkeiten bei Konkubinatspaaren behebt. Die Korrektur soll nicht zu einer Steuererhöhung bei Konkubinatspaaren führen, sondern zu einer Gleichbehandlung von Verheirateten.

Bei Ehepaaren werden die Einkommen zusammengezählt. Sie kommen so in eine höhere Progression und werden stärker besteuert als Konkubinatspaare. Diese Ungleichbehandlung wird zwar durch Abzüge korrigiert, aber nur unvollständig. Meine Motion macht darauf aufmerksam, dass Verheiratete mit Kindern noch zusätzlich benachteiligt werden. Derjenige Konkubinatspartner, der mehr verdient, kann seiner Partnerin für minderjährige Kinder Unterhaltszahlungen überweisen, die er von den Steuern abziehen kann, auch wenn das Paar mit den gemeinsamen Kindern im gleichen Haushalt lebt. Sie muss dann die Alimente zwar ihrerseits in der Steuererklärung deklarieren, kann aber Kinderabzüge und Fremdbetreuungsabzüge geltend machen.

Der Bundesrat hat am 12. Oktober 2011 eine nächste Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung angekündigt. Dabei soll gemäss Stellungnahme zur Motion eine möglichst ausgewogene und verfassungskonforme Belastungsrelation zwischen Verheirateten und Konkubinatspaaren erreicht werden. In seiner Stellungnahme bestätigt dementsprechend der Bundesrat, dass das Reformprojekt im Einklang mit der Stossrichtung der vorliegenden Motion steht. Der Bundesrat führt aus, dass er die Lösung nicht in der Erhöhung des Verheiratetenabzugs sieht, sondern andere Massnahmen als zielgerichteter erachtet. Vor diesem Hintergrund lehnt er meine Motion ab. Ich habe in meiner Motion aber ganz bewusst nicht abschliessend aufgezählt, mit welchen Massnahmen die unbestrittene Ungleichbehandlung beseitigt werden soll, sondern den Verheiratetenabzug lediglich als eine Möglichkeit erwähnt.

Da die Ungleichbehandlung nicht bestritten wird, die Stossrichtung im Einklang mit den Reformvorhaben des Bundes steht, bitte ich Sie, meine Motion anzunehmen, dies gerade auch im Interesse einer Gleichbehandlung der Lebensformen und damit insbesondere die Verheirateten nicht steuerlich benachteiligt werden. Sie können hier ein klares Zeichen im Hinblick auf die anstehende Reform setzen.

Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Conseil fédéral · Grisons

Ich möchte Sie bitten, die Motion abzulehnen.

Bei der direkten Bundessteuer werden bestimmte Ehepaare - ich sage "bestimmte Ehepaare" - nach wie vor steuerlich schlechtergestellt gegenüber Konkubinatspaaren in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen; das gibt es auch bei Rentnerehepaaren ab einem bestimmten Pensionseinkommen. Aber, das hat Herr Nationalrat Rösti offensichtlich nicht berücksichtigt, bei Einverdiener-Haushalten ist die Situation genau umgekehrt: Bei Einverdiener-Haushalten ist es nämlich so, dass die Einverdiener-Konkubinatspaare schlechtergestellt und steuerlich stärker belastet sind als die Einverdiener-Ehepaare. Wenn Sie jetzt davon sprechen, dass es eine Gleichbehandlung der Lebensformen braucht, dann müssen Sie auch daran denken, dass es auch Einverdiener-Konkubinatspaare gibt, die heute schlechter behandelt und stärker steuerlich belastet werden als die Einverdiener-Ehepaare.

Mit dieser knappen Bestandesaufnahme sage ich Ihnen Folgendes: Die Motion ist zu wenig zielgerichtet. Sie schafft es nicht, die ungleichen Belastungsrelationen zwischen den verschiedenen Gruppen von Steuerpflichtigen zu beseitigen. Die Realität ist wesentlich komplexer; nur mit einer Anpassung des Verheiratetenabzugs können Sie das Ziel nicht erreichen. Vor diesem Hintergrund kann eine angemessene Erhöhung eines Verheiratetenabzugs nicht als wirksames Mittel zur Eliminierung von Ungleichbehandlungen gelten. Damit vergrössern Sie die Ungleichbehandlung von Einverdiener-Konkubinatspaaren gegenüber Einverdiener-Ehepaaren noch mehr. Das wollen wir ja nicht. Es ist nur mit einem umfassenden Ansatz möglich, die gewünschten Relationen herzustellen. Das möchte ich auch. Alles andere, immer wieder nur an einem Ort etwas zu tun, ist "Pflästerlipolitik", damit schaffen Sie noch grössere Ungleichheiten. Es ist meines Erachtens wichtig, dass wir das im Rahmen einer gesamten Reform anschauen und das Problem auch wirklich lösen.

Ich beantrage Ihnen die Motion zur Ablehnung, weil Sie sonst wieder neue Ungleichheiten, noch grössere Ungleichheiten schaffen.

Vote

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 93 Stimmen

Dagegen ... 84 Stimmen

(2 Enthaltungen)