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Enquête menée par l'Autorité fédérale de surveillance en matière de révision sur Daniel Senn

Sommaruga Simonetta · VPBR-F · Conseil fédéral · Berne

Die Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde ist die Zulassungsbehörde für Revisoren und Revisionsexperten und übt die Aufsicht über die Revisionsstellen von Publikumsgesellschaften aus. Sie ist auch für die Löschung aus dem Revisorenregister zuständig. Die Revisionsaufsichtsbehörde ist dem EJPD administrativ zugeordnet, sie übt ihre Tätigkeit allerdings unabhängig aus, dies gemäss Artikel 28 Absatz 2 des Revisionsaufsichtsgesetzes (RAG).

Die Revisionsaufsichtsbehörde führt ein öffentliches Register, in dem alle zugelassenen Revisoren und Revisionsexperten aufgeführt werden. Dem Register kann entnommen werden, dass Herr Daniel Senn als Revisionsexperte am 31. Januar 2014 aus dem Register gelöscht wurde. Der Grund für diese Löschung wird im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben nicht veröffentlicht. Die Revisionsaufsichtsbehörde ist an das Amtsgeheimnis gebunden, dies gemäss Artikel 34 RAG, und kann lediglich bei Vorliegen überwiegender privater oder öffentlicher Interessen über laufende oder abgeschlossene Verfahren informieren; ich verweise auf Artikel 19 Absatz 2 RAG.

Aus diesen Gründen ist die Revisionsaufsichtsbehörde und nicht der Bundesrat für die Beantwortung der Frage zuständig. Sie müsste auf ein entsprechendes Gesuch hin entscheiden, ob ein überwiegendes Interesse für eine Bekanntgabe des Entzugsgrundes vorliegt.

Mörgeli Christoph · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Angesichts dieser doch etwas ausweichenden Nichtantwort stellt sich mir folgende Zusatzfrage: Ist sich der Bundesrat bewusst, dass dieser mutmasslich fehlbare Revisor massgebend beteiligt war an der Zerschlagung der Tempus-Bank aufgrund des falschen Anfangsverdachts betreffend den Fall Ramos, wo jetzt ganz erhebliche Staatshaftungsklagen gegen die Eidgenossenschaft im Raum stehen?

Sommaruga Simonetta · VPBR-F · Conseil fédéral · Berne

Herr Nationalrat Mörgeli, ich habe Ihnen die Bestimmungen im Revisionsaufsichtsgesetz in Erinnerung gerufen. Der Bundesrat hält sich an dieses Gesetz.