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Calcul annuel des coûts de désaffectation des centrales nucléaires et des coûts de gestion des déchets radioactifs

Kiener Nellen Margret · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe socialiste

Mit dieser Motion möchte ich den Bundesrat beauftragen, die Betreiber von Kernkraftwerken zu verpflichten, die Kosten für die Stilllegung der Kernkraftwerke und für die Entsorgung radioaktiver Abfälle jährlich zu berechnen und die entsprechende Finanzierung nachzuweisen. Als Finanzpolitikerin ist es mir eminent wichtig, dass wir die Kosten für die zukünftigen Stilllegungen und Rückbauten im Griff haben - möglichst im Griff haben. Die Idee zu diesem Vorstoss und das Modell dahinter stammen aus dem finanzpolitischen Seminar der beiden Finanzkommissionen von National- und Ständerat, das wir im Juli 2012 in Martigny bei Herrn Ständerat Jean-René Fournier abhalten durften. Ein Experte aus Deutschland mit Erfahrung in der Stilllegung, im Rückbau und in der Entsorgung von Atomkraftwerken hat uns über das deutsche Modell berichtet. Das habe ich zum Anlass genommen, um diese Motion aufzusetzen.

Effektiv sind die Stilllegungskosten der Atomkraftwerke stetig ansteigend. In der Schweiz stützen sich hingegen die Berechnungen von Swissnuclear und von der Nagra auf das Best-Estimate-Prinzip, also auf ein Rechnungsmodell aus der Versicherungsbranche, das nur aktuelle Zahlungen und Beobachtungen berücksichtigt. Die Erfahrungen beim Rückbau von AKW sind noch sehr gering. Bei den abgeschlossenen Rückbauprojekten in Deutschland handelt es sich um Forschungsreaktoren, Versuchskraftwerke oder sowjetische Druckwasserreaktoren, die sich nur bedingt mit den hier verwendeten Druck- und Siedewasserreaktoren vergleichen lassen. Umso interessanter, dass Deutschland eben das jährlich neue Berechnungsmodell mit Revisionspflicht durch die Revisionsunternehmungen führt.

Die Erfahrung zeigt: Je näher ein Stilllegungsprojekt rückt, desto mehr wachsen die Kosten. Für das AKW Mühleberg ergeben sich z. B. von der Kostenstudie 2006 bis zur Studie von 2011 Kostensteigerungen von 28 Prozent für den Nachbetrieb, von 11 Prozent für die Stilllegung und von 9 Prozent für die Entsorgung. Eine weitere Kostensteigerung ergibt sich auch aus der Fristverlängerung im Bereich der Atommülllagerung, die im April 2014 vom Bundesamt für Energie bekanntgemacht wurde.

Der Erläuterungsbericht zur Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung hält zur Kostensteigerung zwischen 2001 und 2011 fest: "Ein Vergleich der letzten drei Kostenstudien zeigt, dass die Schätzungen der zu erwartenden Kosten der Stilllegung und Entsorgung in den vergangenen Jahren nach oben korrigiert werden mussten, insbesondere aus technischen, planerischen und regulatorischen Gründen. Für den Zeitraum 2001-2011 beliefen sich die Kostensteigerungen im Bereich der Stilllegung auf durchschnittlich 4,8 Prozent pro Jahr; im Bereich der Entsorgung lag die Zunahme bei 3,5 Prozent." Damit wissen wir auch, dass in beiden Fonds das Risiko einer Finanzierungslücke besteht. Mit einem Fünfjahresrhythmus der Neukalkulation dieser Kosten kann auf diese Veränderungen nicht angemessen reagiert werden.

Der Bundesrat führt nun ins Feld, dass die Erstellung der Kostenstudien durch die Betreiber und die anschliessende unabhängige Überprüfung eine teure Sache seien. Das wäre es nur, wenn bei jeder dieser Berechnungen bei null angefangen werden müsste. Dem ist aber bei Weitem nicht so: Diese Kostenmodelle und -dokumentationen sind heute computergesteuert und lassen sich ohne grossen Aufwand mit den neuen Zahlen und Erkenntnissen aktualisieren. Insofern ist heute auch eine rollende Berechnung computermässig einfach und leicht möglich.

Die Stilllegung der schweizerischen Atomkraftwerke und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle werden in den kommenden Jahrzehnten mit grossen finanziellen Lasten verbunden sein. Diese Kosten sind von den Betreibern der Kernkraftwerke zu tragen. Die Steuerzahlenden sind damit zu verschonen, und somit sind auch der Bund und die Kantone, also die öffentlichen Träger, damit zu verschonen. Damit es genügend Mittel hat, braucht es Transparenz, braucht es diese jährliche Berechnung, wie sie Deutschland bereits praktiziert.

Ich bitte Sie deshalb, meine Motion anzunehmen und damit zeitnah der Kostenentwicklung zu folgen.

Leuthard Doris · BR-F · Conseil fédéral · Argovie

Niemand will das Risiko, dass der Steuerzahler dereinst zur Kasse gebeten wird, wenn sich herausstellen sollte, dass die angesparten Gelder für die Stilllegung und Entsorgung unzureichend sind. Deshalb haben wir ein sehr cleveres System, um das uns viele Staaten beneiden, indem wir jährlich von den Betreibern Beiträge für die beiden Fonds verlangen und somit Mittel ansparen und laufend schätzen, was die mutmasslichen Kosten sein werden.

Indem jetzt langsam Werke in die Stilllegungsphase kommen und auch weltweit bereits solche Anlagen ausser Betrieb genommen werden, weiss man immer besser, weiss man immer genauer, was die Kosten sind, ob die Schätzungen stimmen. Aber das wird sich auch mit dem Jährlichkeitsprinzip nicht ändern. Die Welt verändert sich nicht jedes Jahr. Heute haben wir ein System mit der Kommission, die dafür verantwortlich ist, unabhängig alle fünf Jahre die Kosten anzuschauen. Damit prüft sie nochmals, ob wir auf Kurs sind, ob es Anpassungen braucht. Das ist ein sehr guter Prozess, der deshalb auch in der Fachwelt sehr viel Anerkennung geniesst.

Was sich in der letzten Zeit verändert hat, sind nicht die Kosten, sondern vor allem die Teuerung und die Anlagerenditen. Das hat zu Anpassungen geführt respektive zu Veränderungen. Deshalb hat der Bundesrat eine Anpassung der Verordnung über den Stilllegungsfonds und Entsorgungsfonds für Kernanlagen aufgegleist. Aber er tat dies nicht etwa wegen der Grundkosten, sondern vor allem wegen der Teuerung und der Anlagerenditen. Das ist relevant; kumuliert über vierzig Jahre oder noch länger ergibt das grosse Beträge.

Die Erreichung der voraussichtlichen Höhe der Stilllegungs- und Entsorgungskosten muss sichergestellt werden. Wichtig ist, dass die Betreiber dann auch noch existieren. Deshalb glaube ich, dass ein Wechsel von einem System mit fünf Jahren zu einem System mit jährlicher Berechnung nur administrative Kosten verursachen würde, die uns letztlich nicht sehr viel mehr Sicherheit geben, dass die Schätzungen stimmen.

Die Experten wie der Bundesrat empfehlen Ihnen deshalb diese Motion zur Ablehnung.

Böhni Thomas · Mit-M · Conseil national · Thurgovie · Groupe vert'libéral

Frau Bundesrätin, wenn man davon ausgeht, dass die Schweizer Bevölkerung bei irgendwelchen Stilllegungs-Finanzierungslücken schlussendlich die Leidtragende sein wird, wäre dann nicht auch zu überlegen, ob man die AKW, solange sie noch in Betrieb sind, frühzeitig von den Betreibern übernimmt? Durch diese Situation könnte man die Gewinne direkt für die Stilllegung zurückstellen und hätte nicht nur einfach diese Rechnung, die Sie vorhin beschrieben haben, als Finanzierungsquelle.

Leuthard Doris · BR-F · Conseil fédéral · Argovie

Erstens wollen wir ja kein Risiko, weshalb wir die Kosten regelmässig überprüfen. Wir gehen davon aus, dass wir kein Risiko haben. Zweitens würde das Risiko für den Steuerzahler massgeblich erhöht, wenn der Bund oder die öffentliche Hand jetzt die Werke übernähme. Das würde den Betreibern natürlich noch gefallen. Sie sind aber von A bis Z verantwortlich. Der Bund, die Politik sollen das überwachen. Aber mit einer Übernahme der Werke auch noch das Betriebsrisiko und die Sicherstellung zu übernehmen wäre jetzt wirklich nicht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger.

Vote

Präsident (Lustenberger Ruedi, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 60 Stimmen

Dagegen ... 128 Stimmen

(1 Enthaltung)