14.3727
Verkleinerung der Risiken für die Schweiz durch kritische Investitionsschutzabkommen
Hêche Claude · P-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion
Le président (Hêche Claude, président): Madame Fetz n'est pas satisfaite de la réponse écrite du Conseil fédéral. Elle demande l'ouverture de la discussion. - Ainsi décidé.
Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Wir können bei der Behandlung von Interpellationen ja nur aus drei Kästchen wählen. Von der bundesrätlichen Antwort können wir uns befriedigt, nicht befriedigt oder teilweise befriedigt erklären. Bei dieser Interpellation hat mir ein viertes Kästchen gefehlt, eines, in dem ich "ernüchternd" anstreichen könnte oder vielleicht sogar das Wörtchen "Autsch!".
Ich weiss nicht, Herr Bundesrat, ob Sie den Fall Micula kennen. Ihre Sachbearbeiter werden diesen kennen. Die Miculas sind Geschwister und haben via Ausland im eigenen Land investiert und dieses Land dann vor ein internationales Schiedsgericht geschleppt und auf eine Viertelmilliarde Dollar eingeklagt, und zwar auf der Grundlage eines Investitionsschutzabkommens. Sie haben das Schiedsgerichtsverfahren, das notabene hinter verschlossenen Türen ablief, übrigens gewonnen.
Ich erwähne diesen Fall, weil auch die Schweiz einmal Opfer einer solchen Klage vor einem internationalen Schiedsgericht werden könnte, und zwar zulasten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Die Verwaltung ist sich dieses Risikos seit einigen Jahren bewusst, was sehr erfreulich ist. Ebenso erfreulich ist, dass die Verwaltung neue Formulierungen gefunden hat, um die neuen Investitionsschutzabkommen gut zu formulieren, schiedsgerichtssicher zu formulieren, und die bestehenden zu überprüfen.
Ich habe mich in meiner Interpellation deshalb erkundigt, welche der 117 Investitionsschutzabkommen und 4 weiteren Abkommen der Schweiz für uns und damit für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler potenziell kritisch sein könnten. Ich habe schlicht keine Antwort erhalten. Vielleicht bekomme ich sie mündlich noch. Ich habe mich erkundigt, welche dieser Abkommen der Bundesrat zur Risikominimierung ergänzen oder neu verhandeln will. Ich habe keine Antwort erhalten. Vielleicht bekomme ich sie mündlich noch. Ich habe mich erkundigt, in welchem Zeitraum der Bundesrat diese Arbeiten abzuschliessen plant, und auch darauf habe ich keine Antwort erhalten. Ich kann die Antwort des Bundesrates lesen, so lange ich will, von links nach rechts, von unten nach oben oder umgekehrt, ich finde keine Antworten auf diese doch sehr brisanten Fragen. Hier könnte es sich doch um Milliardenprobleme für die Schweiz handeln.
Ich finde nur zwei etwas auslegungsbedürftige Sätze, zum einen den Satz, der Bundesrat sehe keinen Anlass, die fraglichen Abkommen sofort neu zu verhandeln. Einfach zur Erinnerung: Ich habe nie "sofort" verlangt. Ich wollte nur wissen, wann und welche. Zum andern finde ich den Satz, und der hat mir zu denken gegeben: "Der Zugang zu einem unabhängigen, internationalen Schiedsgericht ist dennoch weiterhin von erheblicher praktischer Bedeutung, da dieser Schweizer Investoren die Möglichkeit einer Alternative zu nationalen Justizsystemen in Staaten gibt, bei denen nicht in jedem Fall ein unparteiischer oder effizienter Rechtsschutz gewährleistet ist." Ich meine, das ist eine Banalität, das ist ja völlig unbestritten. Sonst können wir gleich alle Investitionsschutzabkommen aufkünden. Denn genau darum braucht es sie ja offensichtlich.
Wenn ich die Antwort anschaue, die ich bekommen habe, sehe ich: Die relevanten Fragen sind nicht beantwortet worden. Ich muss interpretieren, wie ich diese Nichtantwort des Bundesrates verstehen muss. Ich verstehe sie so: Der Bundesrat hat eine Risikoabwägung vorgenommen und will für eine Risikominimierung bei bestehenden Abkommen keinen Handlungsbedarf erkennen, weil er die Interessen bestimmter Schweizer Investoren höher gewichtet als die Interessen der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Wie gesagt, ich kann das nur interpretieren, weil ich keine reale Antwort bekommen habe. Wenn es stimmt, finde ich es inakzeptabel: Das private Risiko würde von der öffentlichen Hand getragen - das kann es doch nicht sein! Es könnten potenziell Klagen und Schäden in der Höhe von Milliarden auf die Schweiz zukommen.
Es gäbe eine ganz einfache Antwort: Man könnte die Zielländer leicht für Neuverhandlungen gewinnen, etwa mit dem überfälligen "right to regulate" oder mit "Not lowering standards"-Klauseln. Diese sind bekannt, sie sind international standardisiert. Ich staune, dass ich diese Antwort nicht bekommen habe.
Zum Schluss gebe ich Ihnen, geschätzter Herr Bundesrat, einen kollegialen Hinweis: Ich würde mit dem Sachbearbeiter, der diese Interpellation beantwortet hat, ein Wörtchen reden. Ich bin mir im Klaren, dass Sie nicht jede Interpellationsantwort beachten können. Das ist für mich kein Problem. Aber auf eine so brisante Frage einfach keine Antwort zu bekommen, das ist, finde ich, gelinde gesagt, ein starkes Stück!
Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern
Es sind gegenwärtig 117 Investitionsschutzabkommen in Kraft. Dann haben Sie Ihrerseits die 4 zusätzlichen erwähnt, nämlich - ich versuche jetzt präzise zu sein - diejenigen mit Japan, Singapur und Südkorea sowie der Energiecharta-Vertrag. Wir haben das Problem 2012 sehr wohl erkannt und eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die unsere Praxis überprüfen musste. Das geschah in aller Gründlichkeit. Ich empfange Sie gerne bei den zuständigen Stellen, und wir legen Ihnen das gerne im Detail dar. Wir haben aufgrund dieser Untersuchung dann eine neue Bestimmung festgelegt - Sie haben sie erwähnt, das ist korrekt. In dieser Bestimmung wird explizit festgehalten, dass das Recht der Regierungen auf Regulierung durch Investitionsschutzbestimmungen grundsätzlich nicht tangiert wird. Das ist die entscheidende Aussage. Damit wird das Risiko von Schiedsverfahren aufgrund staatlicher Regulierungen im öffentlichen Interesse zusätzlich eingeschränkt.
Ich kann nicht ausschliessen, dass auch die Schweiz eingeholt werden könnte. Ich kenne den Fall, den Sie eben erwähnt haben, persönlich nicht. Ich kann nicht ausschliessen, dass so ein Fall auch auf uns zukommt und dann natürlich entsprechend gehandhabt werden muss. Die Schweiz hat aber in den letzten Jahren ihre Vertragspraxis bezüglich Investitionsschutzabkommen kontinuierlich weiterentwickelt. Wir haben zwar keine grundsätzlich neue Vertragspraxis, aber wir haben Präzisierungen und eine Abwägung und eine Risikoeinschätzung vorgenommen und daraus den Schluss gezogen, der heisst: Wir treten nicht sofort zur Sicherstellung dieser neuen Klausel in beliebig viele Verhandlungen ein. Das ist gar nicht möglich, ist auch nicht nötig, von der Risikobeurteilung her. Die Gegenpartei müsste dann auch noch dafür gewonnen werden können.
Wir haben festgelegt, dass wir diese Korrekturen mit der Zeit bei sich bietender Gelegenheit vornehmen wollen. Zu dem, was Sie einfordern - wann mit wem -, kann ich Ihnen heute keinen genauen Fahrplan vorlegen. Ich kann Ihnen aber versichern, dass dann, wenn wir mit den einzelnen Ländern in Verhandlungen kommen - da ist die Trilogie von Freihandel, Doppelbesteuerung und Investitionsschutz angesprochen -, bei diesen Gelegenheiten sehr genau hingeschaut wird, ob der Zeitpunkt gegeben ist, um eine Korrektur durchsetzen zu wollen.