11.4175
Rapport sur les variantes concernant la limitation de la durée d'exploitation des centrales nucléaires
Nussbaumer Eric · Mit-M · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe socialiste
Die Position des Bundesrates zum Atomausstieg scheint klar: Er will bei den bestehenden Atomkraftwerken den Betrieb unbefristet weiterbestehen lassen und hofft, dass die Aufsichtsbehörde, das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi), eines Tages die Abschaltung aufgrund sicherheitstechnischer Auflagen erzwingen wird. Vereinfacht gesagt, will der Bundesrat somit die Lebensdauer oder auch die Laufzeiten nicht einschränken; er will sie auch nicht regeln.
Das Postulat möchte bessere Grundlagen schaffen, um die Diskussion um diese Lebensendeplanung bei Atomkraftwerken zu versachlichen. Dazu sind mir drei Punkte wichtig:
1. Die Stellungnahme der Atomaufsichtsbehörde: Das Ensi hat mehrmals deutlich gemacht, dass bei Atomkraftwerken am Lebensende die Sicherheitsmarge nicht kleiner werden soll, sondern erhöht werden muss. "Wir wollen nicht, dass Kernkraftwerke ausgefahren werden", wurde der Ensi-Direktor noch im Mai dieses Jahres zitiert. Er hat damit, auch gegenüber dem Bundesrat, deutlich gemacht, dass eine erhöhte Sicherheitsmarge am Lebensende zwingend ist und daher gesetzliche Anpassungen nötig sind.
2. Die Planbarkeit: Um Versorgungssicherheit zu erhalten, ist eine Planbarkeit bei der Aus- und Einschaltung von grossen Kraftwerkblöcken sinnvoll. Die bundesrätliche Strategie, dass dann irgendwann schon aus sicherheitstechnischen Gründen abgeschaltet werde, schadet der Planbarkeit, und schlussendlich schadet sie der Versorgungssicherheit.
3. Dieses Postulat fordert nicht die vorzeitige Stilllegung. Der Bundesrat unterstellt zwar diesem Postulat, dass es um eine vorzeitige Stilllegung gehe. Es geht aber darum, einen Variantenbericht über mögliche Regulierungen zu erstellen, um das Lebensende von Atomkraftwerken besser beurteilen zu können. Nichts wird damit entschieden, nichts wird damit vorzeitig stillgelegt.
Der Bundesrat hofft, dass die Atomaufsichtsbehörde eines Tages entscheidet. Der Bundesrat weiss aber auch, dass sich die Atomaufsichtsbehörde bereits dahingehend geäussert hat, dass es für das Ende der Laufzeit neue gesetzliche Regelungen braucht. Es muss Sie, geschätzte Parlamentarierinnen und Parlamentarier, wachrütteln, wenn die Atomaufsichtsbehörde von der politischen Behörde einen Schritt erwartet. Wir tragen die politische Verantwortung dafür, dass die Atomkraftwerke an ihrem Lebensende mit einer genügenden Sicherheitsmarge betrieben werden und mit einer genügenden Sicherheitsmarge aus dem Betrieb genommen werden. Es ist daher richtig, die Varianten für die Gestaltung der Betriebsbewilligungen am Lebensende zu studieren und in einem Bericht darzustellen. Ganz egal, ob Sie für die Atomkraftwerke sind oder ob Sie dagegen sind: Dieser Bericht ist für alle Akteure eine Basis für die Klärung der offenen Fragen betreffend Sicherheitsmarge und Planbarkeit.
Ich bitte Sie daher, das Postulat anzunehmen.
Leuthard Doris · BR-F · Conseil fédéral · Argovie
Herr Nussbaumer greift mit seinem Postulat ja ein Thema auf, das so oder so im Rahmen der Energiestrategie 2050 besprochen wird. Denn wir haben einerseits die Position des Bundesrates, der an einer Begrenzung durch die Sicherheit festhält - also nicht an einer politischen Grenze, sondern an der Sicherheit als ständigem, permanentem Kriterium. Wir haben andererseits die Volksinitiative der Grünen Partei zum Atomausstieg, die eine Laufzeitbeschränkung von 45 Jahren fordert. Insofern werden wir Ihnen in diesem Rahmen selbstverständlich, wenn Sie Wünsche nach weiteren Berichten haben, zudienen.
Zu diesem Thema hat Ihnen ja das Bundesamt für Energie, auch auf Wunsch der Kommission, bereits am 18. März verschiedene Regelungsvarianten für einen Langzeitbetrieb bzw. einen vorzeitigen Ausstieg dargelegt. Die Kommission hat das diskutiert. Es gab ja auch verschiedene Vorstösse, die dann entweder zurückgezogen oder liquidiert wurden, eben im Wissen um die Diskussion, die somit kommt. Sie haben auch Kenntnis darüber, was das bedeutet. Im Rahmen der Haftpflicht, wenn Sie also politisch vor Ablauf der 50 Jahre eine Laufzeitbeschränkung setzen, hat das eben Haftpflichtfolgen für den Staat, das haben wir auch aufgezeigt. Ich bin somit der Meinung, dass eigentlich mit diesem BFE-Bericht die materiellen Fragen zuhanden der UREK-NR auf dem Tisch sind, die ja offenbar Erstrat für diese Projekte sein wird. Wenn dies Ihnen dann nicht genüglich ist und zusätzliche Berichte zu erstellen sind, machen wir das selber. Aber es bleiben, denke ich, gescheiterweise Berichte des Amtes, denn der Bundesrat nimmt hier einfach eine andere Haltung ein und muss sie darlegen. Aber die Ämter werden Ihnen zur Verfügung stehen. Deshalb glaube ich, dass hier eigentlich kein weiterer Klärungsbedarf besteht. Die politische Diskussion werden wir selbstverständlich führen.
Vote
Abstimmung - Vote
Für Annahme des Postulates ... 76 Stimmen
Dagegen ... 109 Stimmen
(2 Enthaltungen)