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Recettes fiscales perdues en raison de la réforme de l'imposition des entreprises II
Badran Jacqueline · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe socialiste
Die Unternehmenssteuerreform II war in verschiedener Hinsicht eine bedeutende Reform. Insbesondere waren die Folgen der Reform höchst umstritten - bezüglich der Verhaltensanreize für die Betroffenen sowie bezüglich der Höhe der Steuerausfälle für Bund, Kantone und Gemeinden sowie für AHV, IV und ALV.
Gute Politik bedingt auch eine Wirkungsanalyse, eine Politikfolgeabschätzung. Das schulden wir Politikerinnen und Politiker uns selbst, aber auch der Stimmbevölkerung. Wir müssen wissen, was wir mit unseren Entscheidungen anrichten, insbesondere dann, wenn es um Milliardenausfälle für den Fiskus geht, von denen nicht alle profitieren. Im Gegenteil: In vielen Kantonen ist der Mittelstand von Steuererhöhungen bedroht.
Ich habe im Kanton Zürich einige Nachforschungen angestellt und in verschiedenen Gemeinden die Folgen der Reform erfragt. Nach meinen Berechnungen hat die Unternehmenssteuerreform II allein in diesem Kanton zu alljährlich wiederkehrenden Steuerausfällen von 1,5 Milliarden Franken geführt. Die Gemeinden hatten übrigens keine Mühe, die Fragen zu beantworten, auch nicht zum Beispiel Dübendorf, Bürgerort des geschätzten Kollegen Martin Bäumle. Bereits einzelne Stichproben bei Zeigegemeinden und einigen Kantonen würden reichen, um ein klares Bild zu bekommen, was den Aufwand einer solchen Erhebung absolut im Rahmen halten würde.
Wir haben als Politikerinnen und Politiker nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, der Bevölkerung und uns selber über unser Tun Rechenschaft abzulegen. Sonst müssen wir uns den Vorwurf der gewollten Intransparenz gefallen lassen.
Ich bitte Sie deshalb eindringlich, dieses Postulat anzunehmen. Schliesslich und endlich stehen wir vor der Unternehmenssteuerreform III, die weitere Steuerausfälle bringen muss. Dafür müssen wir Klarheit über die vergangenen Steuerreformen haben.
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Conseil fédéral · Grisons
Der Bundesrat anerkennt das Informationsbedürfnis in Bezug auf die Mindereinnahmen und Wirkungen der Unternehmenssteuerreform II. Wir sind aber in Beantwortung der im Postulat aufgeworfenen Fragen zum Schluss gekommen, dass eine umfassend angelegte Studie über einen längerfristigen Beobachtungszeitraum einen grossen Aufwand bedeuten würde und wahrscheinlich auch mit einem externen Gutachter gemacht werden müsste. Das heisst, wir müssten ein externes Mandat vergeben und damit auch einen entsprechenden Kredit haben. Wenn man das ins Verhältnis zu den möglichen Erkenntnissen stellt, dann, sind wir der Auffassung, wäre die Verhältnismässigkeit wohl nicht gegeben.
Was wir Ihnen aber zusichern können, Frau Nationalrätin Badran, ist, dass wir unsere Ex-post-Analyse im Bereich des Kapitaleinlageprinzips, die wir bereits machen, weiterführen und auch noch verfeinern. Wir werden im Rahmen eines Monitorings der Öffentlichkeit auch periodisch über die Entwicklung dieser Analyse Bericht erstatten und sie über diesen Bereich informieren. Wenn wir aber die ganzen Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform II analysieren müssten, dann wäre das ein riesiger Aufwand.
Darum sind wir der Auffassung, dass das Postulat abzulehnen ist.
Kiener Nellen Margret · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe socialiste
Frau Bundesrätin, mit welchen Kosten für eine externe Expertise, welche mit Stichproben über die drei Staatsebenen eine minimale Repräsentativität erreichen würde, haben Sie gerechnet?
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Conseil fédéral · Grisons
Wir haben geschaut, was zur Diskussion steht. Erstens stehen die Teilbesteuerung ausgeschütteter Gewinne und die Folgen daraus, die Mindereinnahmen, zur Diskussion. Zweitens steht die Anrechnung der Gewinnsteuer an die kantonale Kapitalsteuer zur Diskussion. Was hat das für Folgen? Eine Erhebung in den Kantonen, auch mit Stichproben, ist relativ aufwendig. Drittens steht das Kapitaleinlageprinzip zur Diskussion - es ist ja an sich dieses Prinzip, das zu grösseren Mindereinnahmen geführt hat.
Wir haben damit gerechnet - ich möchte Ihnen keinen Betrag nennen -, dass es ein Mandat wäre, das über längere Zeit ginge. Aber wenn Sie uns beauftragen, diese Fragen im Rahmen eines Mandats eines Experten abzuklären, werden wir das selbstverständlich auch korrekt machen. Wenn Sie uns diesen Auftrag geben, dann wird das einiges kosten.
Wir sind der Auffassung, dass der pragmatische Weg der ist, dass wir eine Ex-post-Analyse machen und Sie laufend über unsere Erkenntnisse informieren. Das ist auch für uns wichtig, nämlich für die Unternehmenssteuerreform III, in der wir zum Beispiel die Frage der Teilbesteuerung der ausgeschütteten Gewinne auch wieder aufnehmen.
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Abstimmung - Vote
Für Annahme des Postulates ... 58 Stimmen
Dagegen ... 127 Stimmen
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