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Neutralität bei Uno-Beitritt

Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Gestatten Sie mir, dass ich doch zwei, drei Bemerkungen anbringe. Nachdem meine Empfehlung in einem ersten Anlauf mit einer - ich möchte sagen - verunglückten Begründung abgelehnt wurde, wird sie jetzt im Nachhinein in leicht korrigierter Fassung angenommen. Ich möchte dafür danken, dass der Bundesrat diese Empfehlung annimmt, weil ich überzeugt bin, dass es eben um eine wichtige Frage geht.

Es war nie die Absicht - das geht aus meiner Begründung klar hervor -, irgendwelche völkerrechtlichen Garantien zu verlangen. Es ging darum, dass die Neutralität, so wie wir sie verstehen, respektiert wird und dass wir ein entsprechendes Signal vonseiten der Uno bekommen. Diese Frage sollte vorfrageweise abgeklärt werden. Dabei habe ich bewusst offen gelassen, mit welchem Gremium diese Frage geklärt wird. Es kann also durchaus sein, dass man sich auf die operative Seite der Uno beschränkt, weil es mir auch klar ist, dass wir nicht eine Resolution verlangen können, in der dann am Schluss die Uno diesen Neutralitätsbegriff definiert. Das geht aus der Begründung klar hervor.

Der Bundesrat äussert sich jetzt in seiner sehr kurzen Begründung nicht mehr zur Frage der vorfrageweisen Abklärung. Ich persönlich bin der Meinung, dass das gerade im Hinblick auf die Volksabstimmung eine sehr entscheidende Frage, ein entscheidendes Signal, wäre. Ich wäre froh, wenn der Bundesrat sich dazu noch äussern würde.

Dann möchte ich auf Folgendes hinweisen: Die unglücklichen Begründungen, die Sie in der ersten Antwort geliefert haben - man kann sie ja jetzt nicht einfach zerreissen und in den Papierkorb werfen und sagen, die gebe es nicht mehr -, sind natürlich heute Bestandteil der gegnerischen Argumentation im Blick auf die Volksabstimmung. Sie sagten dort, das Anbringen eines formellen Neutralitätsvorbehaltes sei rechtlich nicht notwendig und politisch nicht zweckmässig. Jetzt machen wir eigentlich diesen Vorbehalt. Wir machen nicht einen formellen Vorbehalt, aber es hat ja auch nie jemand von einem völkerrechtlich-formellen Neutralitätsvorbehalt gesprochen. Jetzt wird das reduziert auf die Aussage, ein Neutralitätsvorbehalt oder ein Neutralitätsvermerk sei nicht zweckmässig und politisch nicht möglich. Ich glaube, es ist richtig festzuhalten, dass der Bundesrat jetzt bereit ist, einen solchen Vermerk anzubringen. Das hätte man, meine ich, in der Begründung noch deutlicher sagen können.

Was ich als schwerwiegender betrachte, ist die Formulierung "mit dem Wunsch nach einem Neutralitätsvorbehalt", die man gewählt hat. Dort spricht man nicht mehr vom "formellen Neutralitätsvorbehalt". Anlässlich ihres Uno-Beitritts würde die Schweiz somit zum Ausdruck bringen, dass sie wegen ihrer Neutralität nicht willens oder nicht in der Lage ist, als künftiges Uno-Mitglied sämtliche Verpflichtungen aus der Uno-Charta zu übernehmen. Nun gibt es in dieser Uno-Charta Verpflichtungen, die man übernehmen muss, und es gibt - man könnte sagen - freiwillige Verpflichtungen, die man gestützt auf Abkommen übernehmen muss. Es geht da vor allem auch um den Einsatz von Truppen im Zusammenhang mit dem Weltfrieden. Das wird natürlich jetzt nicht differenziert, sondern nach Meinung des Bundesrates will die Schweiz jegliche Verpflichtung - es wird dann auch gesagt: jeden Entscheid - der Uno vollziehen.

Es ist natürlich schon sehr entscheidend, dass man mit dem Uno-Beitritt Pflichten, aber eben auch Freiheiten hat. Ich glaube, dass die Darlegung - und zwar die überzeugende Darlegung - der Freiheiten, die man hat, bis heute noch nicht gelungen ist. Es ist sehr wesentlich, dass man eben deutlich macht, welche Freiheiten man hat und welche Freiheiten wir uns auch ausbedingen wollen. Sie müssen das jetzt nicht hier auslegen. Ich glaube aber, es ist sehr entscheidend, dass hier Klarheit geschaffen wird, denn sonst dürfte die Antwort, die Sie jetzt eben schliesslich "zuhanden des Papierkorbs" produziert haben, Ihnen hier doch noch einige Schwierigkeiten bereiten.

Also nochmals recht vielen Dank für den "Schwenker" und für die Zustimmung zu meiner Empfehlung.

Wenger Rico · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich möchte das, was Kollege Brändli soeben gesagt hat, vielleicht noch etwas akzentuierter darlegen. Es ist meines Erachtens schon recht erstaunlich, welcher Pirouetten sich der Bundesrat bedient, um den verschiedenen Strömungen aufseiten der Beitrittsbefürworter glaubhaft zu machen, die Wahrung der Neutralität der Schweiz sei bei einem Uno-Beitritt gesichert. Während die Landesregierung am 22. August 2001 eben noch beantragt, die Empfehlung Brändli abzulehnen, ist sie - nach Änderung des Wörtchens "garantiert" in "anerkennt" - am 21. September 2001 plötzlich bereit, die Empfehlung entgegenzunehmen. Mangelhaft und intransparent ist dabei, dass der normal interessierte Bürger dies in der Parlamentsdatenbank Curia Vista nicht nachvollziehen kann, da nur die zweite Version des Vorstosses und der Stellungnahme abgespeichert ist.

Während der Bundesrat gemäss der ersten Stellungnahme beabsichtigte, im Beitrittsgesuch die Neutralität der Schweiz auch als Uno-Mitglied hervorzuheben, um ihre Aufnahme seitens der Uno im Bewusstsein sicherzustellen, dass unser Land ein dauernd neutraler Staat bleibt, erklärt er gemäss der zweiten Stellungnahme nur noch, dass die Schweiz neutral bleibt. Die Frage lautet: Ist der Bundesrat hier mit Absicht bereit, die abgeschwächte Empfehlung entgegenzunehmen, um dann gleichzeitig die Definition der Neutralität zu unterwandern, indem er sich von der Substanz der dauernden Neutralität verabschiedet? Unter dem Eindruck der Nationalratsdebatte, in der von links bis weit in die Mitte hinein getarnt bis offen zum Ausdruck kam, wie obsolet und störend eigentlich das Neutralitätsprinzip doch geworden sei, ist dieser Verdacht mindestens nicht von der Hand zu weisen. Im Blick auf den zweiten Teil der Stellungnahme vom 22. August 2001 sollten sich eigentlich auch die den Uno-Beitritt befürwortenden Kreise in diesem Rat mit der Frage der Glaubwürdigkeit dieser bundesrätlichen Äusserungen in der doch heiklen Auseinandersetzung um die dauernde, bewaffnete Neutralität befassen.

Ich möchte Ihnen das wiederholen, was Kollege Brändli in verschiedenen Sätzen gesagt hat, und den zweiten Teil der entsprechenden Stellungnahme des Bundesrates vom 22. August 2001 zitieren. Er schreibt: "Mit dem Wunsch nach einem Neutralitätsvorbehalt anlässlich ihres Uno-Beitritts würde die Schweiz somit zum Ausdruck bringen, dass sie wegen ihrer Neutralität nicht willens oder nicht in der Lage ist, als künftiges Uno-Mitglied sämtliche Verpflichtungen aus der Uno-Charta zu übernehmen. Das Gegenteil ist aber der Fall: Nicht zuletzt gerade weil eine Uno-Mitgliedschaft mit unserer Neutralität vorbehaltlos im Einklang steht, ist die Schweiz auch willens und fähig, die Verpflichtungen aus der Uno-Charta bedingungslos einzuhalten."

Mit solchen Sätzen - insbesondere mit dem, "dass die Schweiz willens und fähig sei, die Verpflichtungen der Uno-Charta bedingungslos einzuhalten, weil die Mitgliedschaft mit unserer Neutralität vorbehaltlos in Einklang stehe" - wird angesichts der Tragweite der von uns beim Beitritt zu unterzeichnenden Charta, insbesondere der Artikel 25 und 41 bis 43, mit dem Neutralitätsprinzip meines Erachtens geradezu opportunistisch Schlitten gefahren. Ich erinnere daran, dass 19 mitunterzeichnende Mitglieder dieses Rates den Verfasser der Empfehlung in der Einforderung einer Neutralitätsgarantie durch die Uno unterstützt haben, die übrigens - im Sinne der geforderten vorfrageweisen Abklärung - dem im Nationalrat gescheiterten Eventualantrag recht nahe kommt.

Die Meinung dieser 19 Mitunterzeichner zur bundesrätlichen Auslegung würde mich eigentlich interessieren. Schon damals kritisch gegenüber dem Wort "Garantie" haben Kollege Jenny und ich übrigens die Empfehlung nicht mitunterzeichnet. Ich frage mich nun, warum der Bundesrat in seiner zweiten Antwort nicht auf die Forderung nach vorfrageweiser Abklärung bei der Weltorganisation eintritt. Da gibt es, Herr Bundesrat, noch Erklärungsbedarf. Es ist bekanntlich Ihre Absicht, bei einem allfälligen Beitritt lediglich eine einseitige Erklärung zur Neutralität abzugeben.

Meines Erachtens bleibt eine solche Erklärung ohne rechtliche Wirkung, denn gibt ein Staat, z. B. die Schweiz, anlässlich eines formellen Uno-Beitrittes eine einseitige Erklärung ab, wonach er nicht bereit sei, seine Neutralität preiszugeben, so wird die Vollversammlung diese Erklärung wohl anhören, doch verpflichtet sie die Erklärung zu nichts, weil internationales Recht nationalem Recht vorgeht - so auch Artikel 5 unserer Bundesverfassung! Die Uno kann auch den sich einseitig als neutral erklärenden Mitgliedstaat verbindlich zum Mittragen aller auf der Grundlage der Uno-Charta beschlossenen Sanktionen zwingen, auch solcher nichtmilitärischer Sanktionen, welche mit Neutralität nichts mehr zu tun haben.

Die Neutralität schweizerischer Prägung können wir als Uno-Mitglied nur dann aufrechterhalten, wenn seitens der Uno eine völkerrechtlich verbindliche Anerkennungserklärung erfolgt, worin festgehalten wird, dass neutralitätsverletzende Uno-Sanktionen gegenüber Drittstaaten von der Schweiz nicht mitgetragen werden müssen.

Obwohl ich mich persönlich gegen den Beitritt unseres Landes zur politischen Uno engagiere, stimme ich der Überweisung der Empfehlung zu, weil der Bundesrat nicht darum herumkommt, im Blick auf die darin verlangte vorfrageweise Abklärung die Neutralität ernsthaft und umfassend zu präzisieren.

Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Eigentlich geht es heute lediglich um die Überweisung einer Empfehlung, welche der Bundesrat - allerdings erst im zweiten Anlauf, und man hat fast das Gefühl: schweren Herzens - entgegenzunehmen bereit ist.

Die Debatte über den Uno-Beitritt haben wir ja in der Sommersession ausführlich und vertieft geführt. Wenn ich heute trotzdem das Wort ergreife, so deshalb, weil ich Ihnen, Herr Bundesrat - und ich denke auch Ihnen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen - eine Erklärung schuldig bin. Ich habe mich damals bei der Abstimmung zum Uno-Beitritt in unserem Rat, trotz grundsätzlich positiver Einstellung, der Stimme enthalten. Dies, weil mir die Aussage in der bundesrätlichen Botschaft, nämlich, dass der Bundesrat in seinem Beitrittsschreiben an die Uno auf unsere Neutralität hinweisen werde, einfach nicht genügte. Ich wollte wissen wie, in welchem Wortlaut er dies tun würde, und ich wollte die Gewissheit haben, dass sich die Schweiz, wann immer sie es für nötig hält, aus Neutralitätsgründen der Stimme enthalten kann oder sich auch an Sanktionen nicht zu beteiligen hat. Ich wollte aber auch, dass sich die Vereinten Nationen dessen bewusst sind, sodass wir wegen eines allfälligen neutralen Verhaltens nicht unsererseits mit Sanktionen der Uno zu rechnen hätten.

Ich teile vollumfänglich die Meinung des Bundesrates, dass die Uno nicht über unsere Neutralität zu debattieren hat. Das kann sie auch gar nicht tun, denn es ist unsere Neutralität, so wie wir sie verstehen und wie wir sie leben. Aber ich möchte die Gewissheit haben, dass die Uno unsere Neutralität erstens versteht und zweitens akzeptiert - nicht mehr und nicht weniger. Das kann der Bundesrat, wenn er will, wirklich verlangen. Sollte die Uno das nicht akzeptieren, dann dürfen wir auch nicht beitreten. In seiner Antwort auf die erste Fassung der Empfehlung von Kollege Brändli schreibt der Bundesrat jedoch, dass es politisch nicht zweckmässig sei, einen formellen Neutralitätsvorbehalt anzubringen. Das verstehe ich nicht. Wie will das der Bundesrat dann machen? Etwa informell? So am Rande vermerkt? Oder will er gar vorbehaltlos der Uno beitreten?

Weiter schreibt der Bundesrat, dass die Schweiz mit dem Wunsch nach einem Neutralitätsvorbehalt zum Ausdruck bringen würde, dass sie nicht willens oder in der Lage sei, als Uno-Mitglied sämtliche Verpflichtungen der Uno-Charta zu übernehmen. Ich habe die Uno-Charta gründlich durchgelesen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Übernahme sämtlicher Uno-Verpflichtungen mit unserer Neutralität in jedem Fall vereinbar ist. Bitte entschuldigen Sie mich, aber die zweite Antwort des Bundesrates auf diese Empfehlung von Kollege Brändli vermittelt nun wirklich den Eindruck, dass der Bundesrat der Uno beitreten will, koste es, was es wolle, und koste es selbst etwas von unserer Neutralität.

Anlässlich unserer Debatte zur Uno-Vorlage haben fast alle Ratsmitglieder, die sich geäussert haben, die Bedeutung unserer Neutralität hervorgehoben. Alle haben sie grossen Wert auf die uneingeschränkte Beibehaltung der schweizerischen Neutralität gelegt.

Damals haben Sie mir mit Ihrem Votum, Herr Bundesrat, grosse Hoffnung gemacht. Sie haben zur Frage der Neutralität unter anderem ausgeführt - nachzulesen im Amtlichen Bulletin der Ständeratssitzung vom 21. Juni 2001 -: "Néanmoins, j'ai aussi beaucoup de compréhension pour ceux qui, comme MM. Bürgi, Merz et d'autres, ont dit que le peuple, peut-être, aimerait toucher à cela (gemeint war das Beitrittsschreiben an die Uno). C'est nécessaire, nous menons un débat politique largement médiatisé, nous voulons être crédibles et nous sommes déjà en train de travailler sur le texte et aussi de nous assurer, du côté des Nations Unies, sur la nature que doit avoir le texte pour que nous puissions, avant la fin de l'année ...." (AB 2001 S 461) Sie waren also bereit, einen Text vorzubereiten, diesen sogar vorgängig mit der Uno abzusprechen und vor Jahresende dem Volke zur Kenntnis zu bringen. Sie haben das heute bereits wieder bestätigt, aber für mich steht diese Aussage klar im Widerspruch zur zitierten ersten Antwort des Bundesrates auf die Empfehlung Brändli.

Mit der Antwort auf die geänderte Empfehlung Brändli sind wir nun wieder dort, wo wir am Anfang waren. Der Bundesrat will, wie er schon in der Botschaft ausführte, lediglich auf unsere Neutralität hinweisen. Man muss sich wirklich fragen, was denn nun eigentlich gilt. So darf man meines Erachtens mit dieser fundamentalen, letztlich die Volksabstimmung entscheidenden Frage unserer Neutralität und deren Akzeptanz durch die Uno nicht umgehen. Die Volksabstimmung wird nicht eine Abstimmung sein über den Uno-Beitritt, ja oder nein, sondern über die Neutralität, ja oder nein. Die Beitrittsfrage ist nebensächlich. Die eigentliche Frage lautet: Kann die Schweiz bei einem Beitritt zur Uno ihre Neutralität vollumfänglich beibehalten? Und in dieser Frage sorgt das Hin und Her des Bunderates nun wirklich nicht gerade für Klarheit. Nicht nur mir und uns allen hier ist die Beibehaltung der Neutralität ein wichtiges Anliegen. Der Gedanke der Neutralität ist in unserem Volke tief verankert, und die grosse Mehrheit des Schweizervolkes hält mit Überzeugung daran fest.

Ich werde morgen anlässlich der Schlussabstimmung in unserem Rate zum Uno-Beitritt Nein stimmen. Ein Ja wäre zurzeit mit der vaterländischen Seite meines Gewissens nicht mehr vereinbar. Daran ändert auch die Entgegennahme der Empfehlung Brändli durch den Bundesrat nichts. Die zweite Antwort des Bundesrates ist mir erneut zu unbestimmt. Eine Entgegennahme der Empfehlung im ersten Anlauf, mit wohlbedachten, klärenden Worten des Bundesrates, hätte mir die nötige Sicherheit gegeben, dass es der Bundesrat mit unserer Neutralität wirklich ernst meint. Diese Sicherheit habe ich heute leider verloren. Ich stimme Nein, nicht weil ich grundsätzlich gegen einen Uno-Beitritt bin, das wissen Sie. Aber die für mich entscheidende Frage ist die Frage nach der Handhabung unserer Neutralität gegenüber den Vereinten Nationen. In dieser Frage ist mein Vertrauen in den Bundesrat erschüttert worden. Ich bedaure, dies heute hier sagen zu müssen.

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Das gewichtige Votum von Kollege Hofmann führt mich dazu, Ihnen doch noch einmal den Standpunkt darzulegen, den ich letztes Mal bereits zu skizzieren versucht habe und der meines Erachtens zeigt, dass diese Befürchtungen sehr ernst zu nehmen, aber letztlich unbegründet sind.

Worum geht es nach meinem Verständnis? Es geht darum, dass die Uno gebunden ist und uns das zusätzlich demonstriert. Diese beiden Voraussetzungen müssen nach meinem Verständnis erfüllt sein. Wenn wir so vorgehen, wie es der Bundesrat vorschlägt und wie es das Parlament von ihm erwartet, sind nach meinem Verständnis diese beiden Bedingungen erfüllt. Ich bitte Sie darum, sowohl der Empfehlung als morgen auch der Beitrittsvorlage zuzustimmen.

Es geht meines Erachtens nicht nur um eine politische Erklärung, sondern um eine völkerrechtlich klare Ausgangslage. Nach dem so genannten Estoppel-Prinzip - man kann auch sagen, nach dem völkerrechtlichen Vertrauensprinzip - ist diese Voraussetzung erfüllt. Der Grundgedanke dieses Prinzips besteht darin, dass ein Staat an Erwartungen gebunden ist, die er durch sein Verhalten geweckt hat und auf deren Erfüllung ein anderer Staat nach Treu und Glauben vertrauen konnte. Zu diesem Verhalten kann ein Handeln oder ein Nichthandeln zählen, wie sonst in der Rechtsordnung auch. Nach diesen Grundsätzen ist meiner Meinung nach die Uno klar gebunden, wenn die Schweiz diese Erklärung abgibt - die wir vom Bundesrat erwarten und die wir ja vor der Abstimmung noch einsehen und beurteilen können -, und zwar sowohl mit dem Beitrittsgesuch wie auch im Plenum der Uno-Vollversammlung. Wenn die Uno die Schweiz trotz dieser Erklärung aufnimmt, dann ist sie rechtlich gebunden. Dann ist sie völkerrechtlich verpflichtet, diese Voraussetzung einzuhalten, und wir können uns bei unserer Politik innerhalb der Uno auf diese Rechtsposition berufen. Das ist - insofern war die Formulierung in der Empfehlung durchaus korrekt - eine Anerkennung der schweizerischen Neutralität gemäss meinem Rechtssinn. Darum wünsche ich Herrn Hofmann eine unruhige Nacht.

Deiss Joseph · BR-M · Bundesrat · Freiburg

Ob die Schweiz ihre Neutralität beibehalten könne, fragte uns Herr Hofmann in seinem Votum vorhin. Der Bundesrat und alle Experten, die sich damit befasst haben, sind der Meinung, dass die Schweiz als Mitglied der Uno ihre Neutralität voll und ganz beibehalten kann. Auch die Praxis zeigt dies. Ich möchte hier doch noch einmal klar darlegen, dass es dem Bundesrat auch darum geht, das in unserer Bundesverfassung Verankerte voll und ganz zu wahren. Wenn wir somit dem Schweizervolk den Beitritt zur Uno empfehlen, dann ist es nicht, weil wir "koste es, was es wolle" beitreten wollen. Wir tun dies, weil wir überzeugt sind, dass es für unser Land etwas Gutes ist und dass wir das auch mit gutem Gewissen in Bezug auf unsere Bundesverfassung, insbesondere auf die Frage der Neutralität, tun können.

Es ist also doch so, dass wir der Uno-Charta treu nachleben können, ohne die Praxis, die wir bisher im Bereich der Neutralität hatten, irgendwie aufgeben zu müssen. Denn die Uno-Charta sieht ja vor, dass gerade im militärischen Bereich zum Beispiel die Sanktionen nicht Pflicht sind. Herr Wenger hat noch von den Wirtschaftssanktionen gesprochen und behauptet, sie seien mit der Neutralität nicht konform. Wir haben seit 1993 oder sogar seit dem Beginn der Neunzigerjahre sämtliche nichtmilitärischen Sanktionen der Vereinten Nationen nachvollzogen. Niemand ist auf den Gedanken gekommen, unsere Neutralität deswegen infrage zu stellen.

Die Empfehlung Brändli wirft in der Tat die Frage auf, weshalb zwei Stellungnahmen des Bundesrates existieren. Ich habe den ganzen Text - also die zwei Zeilen des Wortlautes der Empfehlung, wenn ich so sagen kann, und dann die Begründung - erneut durchgelesen. Ich muss gestehen: Als ich am Ende der Begründung angekommen bin, habe ich mir an den Kopf gegriffen und gesagt: Er verlangt ja genau das, was wir tun. Wieso werden wir uns nicht einig? Da gab es ein Wort oder zwei: Wenn Sie das Wort "Vorbehalt" im formellen oder juristischen Sinn auffassen, würde das bedeuten, dass wir in der Charta irgendwie einen Artikel ausnehmen, den wir nicht übernehmen möchten. Im strengen Sinne wäre das ein solcher Vorbehalt. In diesem Sinne ist der Passus unserer ersten Stellungnahme zu verstehen, der zu Kritik oder gar zu Entsetzen Anlass gab, wie ich gehört habe.

Herr Hofmann, ich versuche nicht, Sie in letzter Minute noch für die morgige Abstimmung zu "bekehren". Ich bedaure aber, dass Sie sich - aufgrund der aufflackernden Hoffnung in der Sommersession - noch nicht zu einem Ja durchringen können, zumal wir uns in unserem Beitrittsgesuch klar auf unsere Bundesverfassung berufen werden.

Ich möchte vielleicht noch jenen, die zu Beginn der Debatte auch auf die Frage der Souveränität eines Landes hingewiesen haben, doch Artikel 2 der Uno-Charta in Erinnerung rufen: "Die Organisation beruht auf dem Grundsatz der souveränen Gleichheit aller ihrer Mitglieder." Die Uno ist also nicht da, um die Souveränität der Staaten zu beeinträchtigen oder zu reduzieren, sondern sie gibt sich auch zum Ziel, die Souveränität ihrer Mitglieder zu wahren. Wir werden also - unter Berufung auf unsere Verfassung - unter anderem sagen, dass die Bundesversammlung und der Bundesrat die zur Wahrung der Neutralität des Landes erforderlichen Massnahmen zu treffen haben.

Die Schweiz ist ein neutraler Staat, dessen Status im Völkerrecht verankert ist. Für die Uno ist die Neutralität eines Mitgliedstaates mit den Verpflichtungen der Uno-Charta vereinbar und stellt einen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der Uno dar. Die Schweiz bleibt auch als Mitglied der Organisation der Vereinten Nationen neutral. Wir sind der Überzeugung: Wenn der Sicherheitsrat auf Antrag des Generalsekretärs und dann die Generalversammlung über den Beitritt der Schweiz befinden werden, können sie das nicht tun, ohne sich gleichzeitig dieser Tatsache bewusst zu sein. Deshalb sind wir auch überzeugt, dass dies die zusätzliche Sicherheit sein soll, dass wir - für diejenigen, die das Gefühl haben, es könnte dann in der Uno-Charta noch irgendetwas "begraben" sein - ganz klar als neutraler Staat in die Uno eintreten. Wir wollen also weder - die Formel ist zwar schön, Herr Wenger - opportunistisch Schlitten fahren, noch mit dem Volk "Versteckis" spielen. Wir wollen das klar auf dem Tisch haben. Das wird in den kommenden Wochen zur Verfügung stehen. Aber ich glaube, wir müssen jetzt zuerst das Parlament seine Arbeit fertigstellen lassen.

Das heisst, Herr Hofmann: Morgen kräftig dem Uno-Beitritt der Schweiz zustimmen!

Verfahrensbeitrag

La présidente (Saudan Françoise, présidente): La recommandation est donc transmise dans sa nouvelle version du 19 septembre 2001.

Überwiesen - Transmis