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Umsetzung des Kyoto-II-Abkommens mit Auslandzertifikation. Ergänzung des CO2-Gesetzes

Hêche Claude · P-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion

Le président (Hêche Claude, président): Le Conseil fédéral propose de rejeter la motion.

Imoberdorf René · Mit-M · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP-EVP

Obwohl die Schweiz mit 1 Promille des weltweiten CO2-Ausstosses das Klima nur unwesentlich beeinflusst und jene Länder, die beim Kyoto-Protokoll mitmachen, nur für rund 15 Prozent der weltweiten CO2-Emissionen verantwortlich sind, habe ich die Änderungen von Doha des Protokolls von Kyoto unterstützt. Die Ergänzung sendet sicher positive Signale aus und setzt, so hoffe ich wenigstens, Anreize für andere Länder, sich mit dieser Problematik auch ernsthaft zu beschäftigen.

Im Gegensatz zum Bundesrat bin ich aber der Meinung, dass die neuen Reduktionsverpflichtungen nur mit einer Anpassung des CO2-Gesetzes erreicht werden können. Mit meiner Motion wird der Bundesrat beauftragt, das CO2-Gesetz so anzupassen, dass die mit den Änderungen von Doha vereinbarte Emissionsreduktion je zur Hälfte im Inland und im Ausland erfolgen kann. Damals, bei der Revision des CO2-Gesetzes, war auch der Bundesrat der Meinung, dass das Reduktionsziel von 20 Prozent nur erreicht werden kann, wenn die Möglichkeit besteht, dass 50 Prozent der Reduktion durch Massnahmen im Ausland erzielt werden können.

Zu den wichtigsten Gründen für eine CO2-Kompensation auch im Ausland: Die Massnahmen des CO2-Gesetzes für die Einhaltung des Reduktionsziels sind auf das Jahr 2020 ausgelegt. Beim Kyoto-Protokoll ist aber nicht nur das Stichjahr 2020 ausschlaggebend, sondern der ganze Zeitraum von 2013 bis 2019. Für diese Jahre werden weiterhin ausländische Emissionsminderungszertifikate nötig sein, um die Kyoto-Verpflichtungen über die ganze Periode erfüllen zu können. Schon aus diesem Grunde ist es nötig und auch ehrlich, dass die Anrechenbarkeit von Reduktionsmassnahmen im Ausland auch ins CO2-Gesetz aufgenommen wird. Damit würde auch das CO2-Gesetz Kyoto-konform. Wir hätten auch eine gesetzliche Grundlage für die Erfüllung des Kyoto-Protokolls.

Gemäss der Internationalen Energieagentur hat die Schweiz mit gut 5 Tonnen pro Kopf einen der tiefsten CO2-Ausstösse der Industrieländer. Das heisst konkret, dass unsere Sparpotenziale limitiert sind und dass dadurch die Reduktion des CO2-Ausstosses immer schwieriger, aufwendiger und vor allem teurer wird. Wir erreichen bald einmal eine Grenze, ab der weitere Massnahmen weder ökologisch noch ökonomisch Sinn machen. Mit jedem zusätzlich eingesparten Prozent wachsen die Kosten exponentiell. Wir sind mit der Problematik des Kosten-Nutzen-Verhältnisses konfrontiert. Massnahmen mit einem vernünftigen finanziellen Aufwand zu ergreifen wird immer schwieriger.

Nun zum wichtigsten Argument: Die Klimaveränderung ist eine globale Herausforderung, sie muss daher auf internationaler Ebene angegangen werden. Kompensationen nur im Inland mögen zwar das Gewissen beruhigen, sie sind aber nicht unbedingt effizient und zielführend.

Die Vermeidung einer Tonne CO2 kostet in der Schweiz gemäss Erfahrungen der Stiftung Klimarappen rund zehnmal so viel wie im Ausland. Mit dem gleichen Geld lässt sich also im Ausland eine zehnmal grössere Wirkung zugunsten des Klimas erzielen. Schon allein aus diesem Grunde müssen wir, wenn es uns wirklich ums Klima geht, die gesetzliche Grundlage dafür schaffen, dass ein wesentlicher Teil der Klimaschutzmassnahmen in Ländern realisiert werden kann, wo künftig die grössten Treibhausgasemissionen zu erwarten sind. Das Kyoto-Protokoll stellt ja dafür bereits die völkerrechtliche Grundlage dar.

Meine Motion verlangt vom Bundesrat auch, dass im Gesetz eine Übergangsregelung geschaffen werden soll, die es bis zum Anschluss der Schweiz an das EU-Emissionshandelssystem ermöglicht, ausländische Emissionszertifikate den Emissionsrechten gleichzustellen. Worum geht es? Seit dem 1. Januar 2013 nehmen 55 energieintensive Unternehmen am Emissionshandel teil. Emissionsrechte, die nicht kostenlos zugeteilt werden, werden vom Bafu über das Schweizer Emissionshandelsregister versteigert. Bei der ersten Versteigerung war der Zuschlagspreis Fr. 40.25 pro Tonne CO2, bei der zweiten betrug er noch 20 Franken. Das ist aber immer noch dreimal so viel wie das, was die Emissionsrechte im europäischen Raum kosten. Der aktuell etablierte Zertifikate-Emissionshandel in der Schweiz benachteiligt also unsere Industrie im internationalen Wettbewerb massiv und zeigt die Grenzen eines kleinen, isolierten Marktes auf. Diese Nachteile müssen durch geeignete Anpassungen des CO2-Gesetzes kompensiert werden, bis mit der angestrebten Verknüpfung mit dem Emissionshandelssystem der EU sichergestellt ist, dass Schweizer Unternehmen den gleichen Preis für ein Emissionsrecht bezahlen wie ihre europäischen Konkurrenten.

Als einen der Gründe für seine ablehnende Haltung zu dieser Motion weist der Bundesrat in seiner Stellungnahme auf die Revision der CO2-Verordnung vom 8. Oktober 2014 hin. Durch diese Revision wird aber die Gleichstellung der Schweizer Unternehmen mit den ausländischen auch nicht erreicht, da diese die Gleichstellung nur in Einzelfällen über die Härtefallregelung ermöglicht. Dabei sind die Kriterien und Nachweise, damit die Unternehmen von der Härtefallregelung profitieren können, dermassen hoch gesteckt, dass eine Gleichstellung mit der ausländischen Konkurrenz kaum realistisch ist.

Aus diesen Gründen möchte ich Sie bitte, meine Motion anzunehmen.

Berberat Didier · Mit-M · Ständerat · Neuenburg · Sozialdemokratische Fraktion

A mes yeux, cette motion remet pratiquement en question le coeur de la loi sur le CO2 sous le couvert de la mise en oeuvre de la deuxième période d'engagement sous le régime du Protocole de Kyoto. La motion Imoberdorf pose une série de questions d'application pratique que le Conseil fédéral a entre-temps résolues par l'élargissement de la réglementation des cas de rigueur, notamment pour les entreprises correspondantes. En conséquence, il faut bien l'admettre, ces aspects de la motion sont déjà réalisés par le Conseil fédéral.

La question pertinente sur les plans étatique, économique et climatique que soulève cette motion est toutefois de savoir si les règles du jeu de la loi sur le CO2 doivent être modifiées pour la période en cours, qui s'étend jusqu'en 2020, alors que la loi n'est pas en vigueur depuis très longtemps. En effet, vous le savez, en mars 2011 seulement, le Conseil des Etats a décidé clairement, par 26 voix contre 16, que le potentiel d'économies de CO2 en Suisse, de l'ordre de 20 pour cent jusqu'en 2020, devait être exploité et qu'il ne devait être traité à l'étranger pour l'essentiel qu'en cas d'éventuelle hausse des objectifs de réduction.

Il n'a pas été possible de revenir sur ce chiffre de 20 pour cent pendant la session d'hiver suivante, alors même que, vous le savez, entre-temps le Parlement a été renouvelé.

La motion Imoberdorf se lit donc comme un nouveau retour en arrière sur cette question qui a déjà été largement discutée puisque, si j'ai bien compris, Monsieur Imoberdorf souhaiterait que 10 pour cent des efforts soient accomplis en Suisse et 10 pour cent à l'étranger, alors même que jusqu'à présent, on l'a vu, c'est 20 pour cent en Suisse, avec même la possibilité pour le Conseil fédéral d'augmenter cette proportion.

En matière de politique climatique, cette motion est particulièrement problématique pour les raisons suivantes. Tout d'abord, le marché des certificats de CO2 à l'étranger est depuis longtemps inondé de certificats problématiques qui peuvent être acquis à des prix très bas et dont l'achat ne produit, dans la plupart des cas, aucun effet supplémentaire ou bénéfique sur le climat. La pertinence de la réduction en Suisse est donc très grande, puisqu'elle est la seule à garantir une diminution effective des gaz à effet de serre dans la situation actuelle.

Ensuite, la motion est aussi nuisible sur le plan de la politique économique. Tandis que les certificats d'émission étrangers coûtent, les mesures de protection du climat prises en Suisse ont un bilan économique positif. Les mesures de protection du climat prises dans les entreprises, les gains d'efficience des véhicules et les améliorations énergétiques dans les bâtiments sont amortis pendant leur durée de vie et permettent des économies nettes. A ce jour, l'économie a déjà économisé plusieurs centaines de millions de francs.

Pour la sécurité de la planification et de l'investissement des entreprises qui se sont adaptées à la nouvelle loi, il est par ailleurs essentiel que les conditions-cadres étatiques soient conservées jusqu'à la fin de la période d'objectifs actuelle, soit en 2020.

Enfin, en matière de politique étatique, la motion est problématique, dans la mesure où elle viole le principe de bonne foi. La loi actuelle sur le CO2 a été conçue comme contre-projet à l'initiative sur le climat, qui a alors été retirée. L'initiative sur le climat exigeait une baisse des émissions de gaz à effet de serre de 30 pour cent en Suisse entre 1990 et 2020. La loi actuelle ne contient pas seulement l'objectif de réduction indigène de 20 pour cent, mais également la compétence du Conseil fédéral de l'augmenter. L'objectif pourrait donc être relevé au-delà des 20 pour cent actuels. Le Conseil fédéral n'a pas fait usage de cette compétence à ce jour.

Si maintenant le Parlement affaiblit a posteriori la norme de base de 20 pour cent de réduction indigène avec la motion Imoberdorf, on est en droit de se demander si, après une violation aussi massive du principe de bonne foi, les comités d'initiative pourront encore se fier, à l'avenir, aux points réglés de manière contraignante par la loi. C'est une question de confiance qui doit exister entre le Parlement et les initiants, qui ont retiré leur texte au profit de la loi sur le CO2. Il serait pour le moins fâcheux qu'on change les règles du jeu, alors même que cette initiative a été retirée.

Pour les raisons qui précèdent, je vous demande de rejeter la motion Imoberdorf.

Stadler Markus · Mit-M · Ständerat · Uri · Grünliberale Fraktion

Das aktuelle CO2-Gesetz war damals als Gegenvorschlag zur Klima-Initiative konzipiert, die daraufhin zurückgezogen wurde. Die Klima-Initiative verlangte eine Senkung des inländischen Ausstosses an Treibhausgasen um 30 Prozent von 1990 bis 2020. Das aktuelle Gesetz enthält nicht nur das Ziel der Inlandreduktion von 20 Prozent, sondern auch eine Kompetenz für den Bundesrat zu einer Erhöhung, d. h., dass er über die bestehenden 20 Prozent hinausgehen kann. Von dieser Kompetenz hat der Bundesrat bisher nicht Gebrauch gemacht.

Ein Blick auf die Wirtschaftspolitik: Für die Planungs- und Investitionssicherheit derjenigen Unternehmungen, welche sich auf das neue Gesetz eingestellt haben, ist es sicher essenziell, dass die staatlichen Rahmenbedingungen bis zum Ende der aktuellen Zielperiode, 2020, beibehalten werden.

Nun zur Klimawirkung: Der ausländische Markt der CO2-Zertifikate ist seit Längerem mit problematischen Zertifikaten überschwemmt, welche sehr günstig erworben werden können, deren Kauf aber in den meisten Fällen keine zusätzliche Klimawirkung erzeugt. Entsprechend zentral ist die Relevanz der Inlandreduktion, weil nur sie in der aktuellen Situation eine tatsächliche Reduktion von Treibhausgasen garantiert.

Ich bitte Sie deshalb, die Motion abzulehnen.

Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau

Der Bundesrat beantragt Ihnen auch Ablehnung der Motion. Es braucht hier in diesem Bereich keine Gesetzesänderung. Wie gesagt wurde, war das CO2-Gesetz vor noch nicht sehr langer Zeit bei Ihnen in der Beratung, und das Parlament wünschte nach einer intensiven Debatte, dass wir die 20-Prozent-Reduktionsleistung gegenüber 1990 bis 2020 ausschliesslich im Inland erbringen; das ist so beschlossen, das ist in Kraft, das ist die Stossrichtung.

Das Kyoto-Protokoll, das Sie Gott sei Dank ratifiziert haben, ist diesbezüglich flexibler. Mit dem Kyoto-Protokoll können wir nämlich auch ausländische Zertifikate an unsere Leistungen anrechnen lassen. Wenn Sie das vorhin also abgelehnt hätten, hätten Sie wirklich ein viel grösseres Schlamassel gehabt, denn dann wären diese Kompromisse im Ausland nicht mehr möglich gewesen. Ich erinnere daran: Kyoto I haben wir nur erreicht, weil wir ausländische Zertifikate zugekauft haben. Die Inlandleistung allein hätte zur Erreichung von Kyoto I nicht ausgereicht. Kyoto hat sowieso - das kommt eben auch Herrn Ständerat Imoberdorf zugute - das Ziel bezüglich des Zeitraums von 2013 bis 2020. Das bedeutet auf die 20 Prozent umgerechnet, dass die durchschnittliche Reduktion nur 15,8 und nicht 20 Prozent beträgt. Diese Möglichkeiten, international und national, geben uns eben relativ viel Spielraum, um die Ziele zu erreichen. Wir können die Ziele so auch mit ausländischen Zertifikaten erreichen - es gibt natürlich ebenfalls Reduktionsprogramme, nicht nur Zertifikate, die uns angerechnet werden können.

Der Bundesrat hat deshalb mit der Stiftung Klimarappen vor einem Jahr eine Vereinbarung abgeschlossen, damit wir weiterhin auch ausländische Engagements, die Treibhausgase reduzieren, einsetzen können, um unseren Verpflichtungen nachzukommen und die Ziele zu erreichen. Deshalb erreichen wir diese Ziele unter Nutzung beider Mechanismen. Das ist die Vorgabe, und es funktioniert auch.

Herr Ständerat Imoberdorf, Sie haben auf die Auktionsrunde hingewiesen. Dort ist der Preis, wie Sie zu Recht gesagt haben, massiv gesunken. Das zeigt auch, dass die Härtefallregelung, die neu eingeführt wurde, funktioniert. Das ist gerade für CO2-intensive Betriebe sinnvoll. Aber es ist natürlich so, dass wir vom europäischen Emissionsrecht noch relativ weit weg sind. Deshalb sind diese Verhandlungen ja auch weit gediehen, jetzt sind sie durch die Abstimmung vom 9. Februar halt aber blockiert. Das heisst also, dass wir hier, bis wir Anschluss ans europäische ETS haben, höhere Preise für ein CO2-Zertifikat zahlen müssen.

Wir müssen deshalb als Konklusion das CO2-Gesetz nicht ändern. Wir können ausländische Zertifikate erwerben und im Härtefall auch den Emissionshandel abstützen und somit unser System ergänzen. Sie werden dann für die Periode nach 2020 mit einem neuen Klimaziel wieder diskutieren müssen, ob man das so weiterzieht oder ob man wieder beim Inlandziel bleibt und nur bei einer internationalen Verpflichtung auch noch die Möglichkeit hat, im Ausland zu kompensieren. Diese Frage wiederholt sich. Der Bundesrat wird Ihnen Anfang 2016 - also in einem Jahr und somit nach der Klimakonferenz in Paris, wo es hoffentlich gelingt, ein Abkommen abzuschliessen - diese Ergänzung der CO2-Gesetzgebung bzw. das Regime nach 2020 unterbreiten und in die politische Debatte einbringen.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 15 Stimmen

Dagegen ... 22 Stimmen

(5 Enthaltungen)