14.061
Loi sur l’infrastructure des marchés financiers (LIMF)
Hêche Claude · P-M · Conseil des Etats · Jura · Groupe socialiste
Bundesgesetz über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel
Loi fédérale sur les infrastructures des marchés financiers et le comportement sur le marché en matière de négociation de titres et de dérivés
Art. 90 Abs. 1bis; 90a
Antrag der Kommission
Festhalten
Art. 90 al. 1bis; 90a
Proposition de la commission
Maintenir
Zanetti Roberto · Mit-M · Conseil des Etats · Soleure · Groupe socialiste
Die Differenzen sind heute Morgen in der vorberatenden Kommission besprochen worden. Die Fahne haben Sie auf dem Tisch. Verständlicherweise liegt noch kein Protokoll vor. Deshalb muss ich mich bezüglich dessen, was wir heute Morgen in aller Herrgottsfrühe miteinander besprochen haben, ein bisschen auf mein Gedächtnis verlassen können. Ich versuche mich kurzzufassen und steige direkt mit der Fahne ein.
Wir haben eine Differenz bei Artikel 90 Absatz 1bis, und dazu gehört dann auch Artikel 90a; die beiden Sachen gehören zusammen. Gemäss Nationalrat und seinerzeit auch Bundesrat soll in einem Insolvenzfall nur die zentrale Gegenpartei privilegiert werden, und zwar soll diese Privilegierung dazu dienen, das System zu stabilisieren. Gemäss unserem Entscheid im Ständerat sollen zusätzlich zur zentralen Gegenpartei auch indirekte Teilnehmer und Kunden der Teilnehmer privilegiert werden.
Da prallen zwei insolvenzrechtliche Grundpositionen aufeinander. Die Puristen sagen, man solle die Privilegien möglichst eng fassen, weil jedes Insolvenzprivileg zulasten anderer Gruppen gehe. Die Mehrheit der Kommission hat argumentiert, dass sich für diese Kunden auch eine zusätzliche Privilegierung rechtfertige, weil sie Sicherheiten stellen müssen und das nicht freiwillig machen.
Die Kommission hat mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung für Festhalten gestimmt. Entsprechend beantrage ich Ihnen, gemäss Antrag der Kommission zu entscheiden. Es ist kein Minderheitsantrag deponiert worden; das gilt auch für Artikel 90a.
Hêche Claude · P-M · Conseil des Etats · Jura · Groupe socialiste
Angenommen - Adopté
Art. 93 Abs. 1 Bst. a
Antrag der Kommission
Festhalten
Art. 93 al. 1 let. a
Proposition de la commission
Maintenir
Zanetti Roberto · Mit-M · Conseil des Etats · Soleure · Groupe socialiste
Bei Artikel 93 Absatz 1 Buchstabe a haben wir die nächste Differenz. Im bundesrätlichen Entwurf waren Bund, Kantone und Gemeinden von den Vorschriften zum Handel mit Derivaten ausgenommen. Der Nationalrat hat dann die Gemeinden von dieser Ausnahme ausgenommen, sodass die Gemeinden diesem Kapitel unterstellt gewesen wären. Der Ständerat ist auf die Position des Bundesrates zurückgegangen, worauf der Nationalrat die Argumentation übernommen hat, dass es nicht einsichtig sei, eine Unterscheidung zwischen Kantonen und Gemeinden vorzunehmen, und die Kantone ebenfalls von dieser Ausnahme ausgenommen hat.
Die Kommission ist einstimmig der Meinung, dass diese Ausnahme für alle Ebenen der öffentlichen Hand gelten soll. Das entspricht im Übrigen auch den Regelungen, wie man sie im EU-Raum vorsehen will. Die Kommission hat hier also einstimmig am Beschluss unseres Rates festgehalten.
Hêche Claude · P-M · Conseil des Etats · Jura · Groupe socialiste
Angenommen - Adopté
Art. 103 Abs. 3
Antrag der Kommission
Festhalten
Art. 103 al. 3
Proposition de la commission
Maintenir
Zanetti Roberto · Mit-M · Conseil des Etats · Soleure · Groupe socialiste
Bei Artikel 103 geht es um die Pflicht, Derivatgeschäfte einem von der Finma bewilligten oder anerkannten Transaktionsregister zu melden. Der Nationalrat hat seinerzeit beschlossen, dass nichtfinanzielle Gegenparteien Derivatgeschäfte nicht melden müssen, und der Bundesrat hat ganz klar darauf hingewiesen, dass das ein wirklich eklatanter Systembruch wäre, der auch zu Äquivalenzproblemen führen würde. Eigentlich segelt diese ganze Gesetzgebung ja unter dem Motto, dass wir eine äquivalente Lösung, äquivalent insbesondere mit der Regelung im EU-Raum, haben wollen, und die vollständige Befreiung der nichtfinanziellen Gegenparteien wäre ein eklatanter Bruch mit dem System gewesen.
Die nun vom Nationalrat beschlossene Ausnahme für kleine nichtfinanzielle Gegenparteien ist immer noch ein Bruch in der Logik des Systems und könnte offensichtlich auch wieder zu Problemen mit der Äquivalenzanerkennung führen. Deshalb beantragt Ihnen die Kommission mit 8 zu 4 Stimmen Festhalten. Auch hier ist kein Minderheitsantrag deponiert worden.
Hêche Claude · P-M · Conseil des Etats · Jura · Groupe socialiste
Angenommen - Adopté
Gliederungstitel vor Art. 116a; Art. 116a; 116b
Antrag der Mehrheit
Festhalten
Antrag der Minderheit
(Hefti, Bischof, Föhn, Germann, Schmid Martin)
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre précédant l'art. 116a; art. 116a; 116b
Proposition de la majorité
Maintenir
Proposition de la minorité
(Hefti, Bischof, Föhn, Germann, Schmid Martin)
Adhérer à la décision du Conseil national
Zanetti Roberto · Mit-M · Conseil des Etats · Soleure · Groupe socialiste
Hier geht es um die Positionslimiten. Wir haben diesen Punkt in der ersten Runde bereits intensiv besprochen. Solche Positionslimiten gab es früher schon, man hat sie dann in den Deregulierungswellen der Neunzigerjahre einmal aufgehoben. Nun ist man daran, sie wieder einzuführen. In den USA und im EU-Raum sind entsprechende Bestrebungen im Gang. Im EU-Raum ist sogar vorgegeben, dass die entsprechende Gesetzgebung bis Mitte 2016 fertig und bis Mitte 2017 umgesetzt sein soll.
Diese Positionslimiten sind auch in den Anhörungen der Kommission thematisiert worden. Die Branche, also die Swiss Trading and Shipping Association, hat an sich gesagt, dass sie mit der Einführung von Positionslimiten einverstanden ist, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Erstens müssen sie äquivalent sein, das ist das Generalthema bei dieser ganzen Gesetzgebung. Mit dem, was der Ständerat beschlossen hat, wäre das gegeben. Zweitens muss Flexibilität gewährleistet sein. Wenn Sie die Formulierungen durchlesen, stellen Sie fest, dass auch diese Voraussetzung erfüllt wäre. Drittens muss es um einen territorialen Anwendungsbereich gehen; auch das ist erfüllt. Viertens müssen sich die Limiten auf Nettopositionen beziehen; das ist ebenfalls erfüllt. Fünftens sollen Ausnahmen für Transaktionen zur Risikoabsicherung vorgesehen sein; auch das ist erfüllt. Sechstens müssten die Marktteilnehmer noch in einer Konsultation oder Vernehmlassung begrüsst werden können. Die Frau Bundesrätin hat uns in der Kommission und auch hier im Plenum bestätigt, dass man eine Konsultation der Marktteilnehmer vornehmen würde, bevor die Sache wirklich operativ würde. Jetzt geht es ja einzig darum, dass der Bundesrat eine gewisse Rahmenkompetenz bekommt.
Was passiert, wenn wir keine Positionslimiten aufnehmen? Ich habe erwähnt, dass die Sache in den USA und im EU-Raum bereits weit gediehen ist. Es wäre ganz klar, dass das Äquivalenzprinzip nicht eingehalten wäre. Wir würden also bei einer Äquivalenzprüfung durchfallen, was für die Branche wahrscheinlich dramatische Folgen hätte. Ich nehme an, dass die Frau Bundesrätin da noch ein wenig die Details ausführen wird. Vermutlich würde es dann so weit kommen, dass die Branche auf uns zukäme und sagen würde, wir sollten unverzüglich legiferieren. Wenn wir hier ein regulatorisches Loch hätten, dann würde das passieren, was gelegentlich im Weltall passiert, wo nämlich schwarze Löcher einfach alles absaugen. Plötzlich hätten wir hier eine Zuwanderung von Branchen, die wir so nicht wollen. Wir hätten dann wieder ein ähnliches Problem mit der Reputation und Probleme mit dem Rest der Welt; das konnten wir in der Vergangenheit bereits bei unversteuerten Vermögenswerten oder bei Potentatengeldern "auskosten". Davon, dass wir diese Möglichkeit für eine Rahmengesetzgebung überhaupt schaffen, verspreche ich mir, dass damit eine präventive Wirkung entstehen könnte, sodass diese unerwünschte Zuwanderung schon gar nicht stattfinden würde.
Was passiert, wenn wir dies heute nicht regeln? Für mich ist die Sache klar: Das werden wir so oder so einführen müssen, und zwar auf Drängen der entsprechenden Branche. Wenn wir das jetzt nicht machen und dann einmal mehr statt eines autonomen Nachvollzugs einen nachhinkenden Nachvollzug machen müssen, und zwar unter höchstem Zeitdruck und unter dem Druck der Branche, dann - das sage ich Ihnen ganz ehrlich - mache ich mir auch ein bisschen Sorgen um den Ruf des Gesetzgebers. Ich glaube, auch Politiker dürfen Fehler machen, aber sie sollten nicht immer die gleichen Fehler machen. Wir haben in der letzten Zeit immer wieder nachbessern müssen; wir mussten Gesetzgebungen, die kurz vorher verabschiedet worden waren, innert kürzester Zeit wieder nachbessern. Ich glaube, dass nicht nur regieren vorausschauen heisst, sondern gelegentlich heisst auch Gesetzgebung, ein bisschen vorauszuschauen.
Die Frage stellt sich einfach: Machen wir das jetzt mit der Gesamtschau beim Finanzmarktinfrastrukturgesetz, oder machen wir das in einer nachhinkenden Notfall- und Feuerwehrübung? Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen, das jetzt zu machen. Die Kommission hat dies mit 7 zu 5 Stimmen beschlossen. Das ist der einzige Punkt, bei dem ein Minderheitsantrag deponiert ist. Es steht damit ein Minderheitsantrag im Raum. Der Vertreter der Minderheit wird Ihnen seine Überlegungen zum Besten geben.
Noch einmal: Ich beantrage Ihnen im Namen der Mehrheit der Kommission festzuhalten.
Hefti Thomas · Mit-M · Conseil des Etats · Glaris · Groupe libéral-radical
Die Minderheit ist letzte Woche im Rat im Verhältnis 1 zu 3 und in der Kommission mit 9 zu 2 Stimmen unterlegen. Das motiviert nicht zur Wiederaufnahme. In der Kommission wurde dann aber ausgemehrt, und wie der Kommissionspräsident gesagt hat, ergab das ein Verhältnis von 7 zu 5 Stimmen. Daher beantrage ich Ihnen, der Minderheit und damit dem Nationalrat zu folgen.
Die Argumente sind die gleichen wie letzte Woche. Ich möchte aber noch etwas anfügen: Der Kommissionspräsident hat jetzt sehr dramatische Töne angeschlagen. Ich glaube, man darf ein bisschen Dramatik aus dieser Sache nehmen. Die Minderheit hat sich nicht im Grundsatz gegen solche Limiten ausgesprochen. Die Minderheit hat gesagt: Was wir wollen, ist ein ordentliches Verfahren. Wir möchten für diese Positionslimiten ein Gesetzgebungsverfahren haben, das die Vernehmlassung durchläuft und mit dem wir als Parlament nicht bereits jetzt alles an die Exekutive delegieren.
Keller-Sutter Karin · Mit-F · Conseil des Etats · St-Gall · Groupe libéral-radical
Ich bin auch für die Minderheit, auch wenn ich hier nicht aufgeführt bin. Ich war sozusagen ein Opfer der Heiratsstrafe, indem mein Mann mich mit einem Magen-Darm-Virus angesteckt hat und ich deshalb nicht an der Kommissionssitzung teilgenommen habe.
Der Sprecher der Minderheit hat es schon angetönt, dass es nicht einfach darum geht, eine Totalabsage zu erteilen, aber die Frage der Positionslimiten, und das möchte ich schon noch einmal in den Raum stellen, ist komplex. Wir haben in der Kommission Nutzen und Wirkung solcher Limiten praktisch nicht diskutiert, sie wurden etwas infrage gestellt, aber ich bin der Meinung, dass in einer solchen Frage doch eine Vernehmlassung durchgeführt werden sollte und dass man dann in Kenntnis dessen, was man tatsächlich legiferiert, und der angestrebten Wirkungen entscheiden kann.
Was für mich ein politisches Argument ist - das ist jetzt nicht sehr taktisch, aber ich lege das offen auf den Tisch -: Ich habe das letzte Mal gesagt, wenn man diese Positionslimiten jetzt einführe, sei das so etwas wie ein indirekter Gegenvorschlag zur Initiative der Jungsozialisten zur Nahrungsmittelspekulation. Frau Bundesrätin, Sie haben damals gesagt, Sie verwahrten sich dagegen, das sei nicht der Fall, aber immerhin bleibt das Argument im Raum, wozu Sie dann Stellung nehmen müssen. Wenn man tatsächlich wie der Bundesrat und die Mehrheit der Kommission - wir werden morgen sehen, wie das hier im Rat herauskommt - der Auffassung ist, dass zwischen Nahrungsmittelspekulation und Nahrungsmittelpreisen kein Zusammenhang bestehe, ist es nachher etwas schwierig, trotzdem einen Handlungsbedarf zu begründen. Mindestens müsste man dann die Wirkung und den Nutzen von solchen Positionslimiten genau abgeklärt haben, damit man das auch in einen Kontext stellen kann. Hier meine ich, dass das zu einem Bumerang werden könnte, wenn man das nicht sauber abklärt.
Ich möchte Sie bitten, der Minderheit und damit dem Nationalrat zu folgen.
Recordon Luc · Mit-M · Conseil des Etats · Vaud · Groupe des VERT-E-S
Lorsque j'écoute les représentants de la minorité, je constate que nous sommes tous d'accord pour dire qu'il faut avoir un instrument à disposition pour les limites de ces positions. C'est aussi d'ailleurs la vision - je tiens à le souligner - des milieux économiques concernés. Si on discute avec eux, on voit qu'il y a une réelle lucidité de leur part sur cette nécessité.
Se pose maintenant uniquement la question du choix de l'instrument et de savoir si, comme le porte-parole de la minorité l'a souligné, il faudrait encore faire toute une procédure de consultation pour choisir le bon instrument. Cela peut se discuter, mais il y a quand même pas mal de temps que nous débattons de cette loi sur l'infrastructure des marchés financiers; nous avons entendu beaucoup de gens, nous avons cherché passablement de solutions, je ne suis pas absolument sûr qu'on trouverait l'oeuf de Colomb. Et je le répète: les milieux du financement du négoce ont l'air satisfaits de l'instrument, parce que ce n'est pas quelque chose d'extrêmement dur qui leur est imposé. Il y a une certaine souplesse dans le choix qui a été fait; il s'agit d'une possibilité laissée au Conseil fédéral, rien de plus. Il me semble qu'il n'y a pas de problèmes majeurs à aller de l'avant, en tout cas dans une première phase et à titre de test, avec la solution que nous avons adoptée lors du premier débat, qui me semble raisonnable et intelligente.
Zanetti Roberto · Mit-M · Conseil des Etats · Soleure · Groupe socialiste
Vielleicht ist es Ihnen aufgefallen, dass ich nicht inhaltlich-materiell argumentiert und gesagt habe, wenn man das mache, dann passiere dieses oder jenes. Ich habe vor allem mit der Äquivalenzproblematik argumentiert. Das ist das, was mich umtreibt: dass vermutlich unabhängig davon, was dann die materielle Wirkung solcher Limiten ist, der internationale Druck und der Branchendruck so hoch sein werden, dass wir einmal mehr mit Nachtübungen legiferieren müssen. Da muss ich Ihnen ehrlich sagen: Als Angehöriger dieses gesetzgebenden Organs möchte ich das einfach anders machen. Im Übrigen sind alle Sachen äusserst flexibel formuliert: "der Bundesrat kann", "soweit dies für eine geordnete Preisbildung notwendig ist", "er berücksichtigt internationale Standards". Es gibt sehr viel Flexibilität. Die Konsultation oder Vernehmlassung, deren Fehlen bemängelt wurde, ist uns versprochen worden, das kann ohne Weiteres dann nachgeholt werden, wenn es eben nicht bloss um ein Skelett geht, sondern wenn es darum geht, diesen Rahmen auch mit Inhalt zu füllen. Dann macht eine Konsultation sehr viel mehr Sinn.
Deshalb lade ich Sie nochmals ein, mit der Mehrheit zu stimmen.
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Conseil fédéral · Grisons
Was schlagen wir Ihnen hier vor? Wir schlagen Ihnen ein paar Eckwerte vor - nicht ein Gesetz über Positionslimiten, nicht eine Bestimmung über Positionslimiten, sondern Eckwerte, innerhalb derer man dann im Rahmen einer Verordnung Positionslimiten diskutieren und allenfalls auch festlegen kann. Es wird hier, Frau Ständerätin Keller-Sutter, eben nicht der Basismarkt reguliert - es ist auch nicht vorgesehen, den Basismarkt zu regulieren; dies im Gegensatz zur Juso-Initiative -, sondern es geht hier um den Derivatemarkt. Es gibt also eine klare Abgrenzung.
Herr Ständerat Zanetti, der Präsident der WAK, hat es gesagt: Es geht auch um die Frage der Äquivalenz. Wenn wir solche Eckwerte in unser Gesetz aufnehmen und damit die Vorkehrungen schaffen, dass wir Positionslimiten diskutieren können, dann haben wir eine grosse Chance, dass bereits diese Eckwerte auf Gesetzesstufe zu einer Gleichwertigerklärung der EU führen würden. Das heisst, dass dann für unsere Wirtschaft, für unsere Finanzdienstleister, bereits mit der Noch-nicht-Regulierung, mit den auf Gesetzesstufe festgelegten Eckwerten, eine "EU-Äquivalenz" bestehen würde.
Ich sage Ihnen einfach: Es ist für unsere Finanzdienstleister dringend notwendig, dass sie diesen Zutritt zum EU-Markt haben. Ich bitte Sie, dort, wo wir noch einen Handlungsspielraum haben - hier haben wir ihn noch; in verschiedenen Bereichen haben wir ihn nicht mehr, das wissen Sie -, diesen auch wahrzunehmen.
Herr Ständerat Hefti sagt zu Recht: Die Welt wird nicht untergehen, wenn man das nicht macht. Das ist mir auch klar. Man muss sich aber schon ernsthaft die Frage stellen: Was passiert, wenn wir das nicht machen? Wir werden in einem Jahr wieder hier sein und darüber diskutieren, wie wir sicherstellen wollen, dass unsere Wirtschaft funktionieren kann, dass sie wettbewerbsfähig ist, dass der Marktzugang gegeben ist. Dann werden wir gleich weit sein; wir werden alle in der gleichen Runde sein, in der wir schon einmal gewesen sind. Wir haben in der heutigen Vorlage natürlich nicht ein Gesetzgebungsverfahren, wie es im Schulbuch steht; da stimme ich Herrn Ständerat Hefti zu. Es geht hier um Eckwerte. Wir haben aber neu eine Schulbuch-Anleitung, die Sie sich gegeben haben, wonach Verordnungen künftig auch in einer Vernehmlassung diskutiert werden. Wir werden also die Verordnung zu diesen Positionslimiten in die Vernehmlassung geben und entsprechend auch diskutieren können.
Sie werden am Schluss am gleichen Ort landen, das kann ich Ihnen heute schon sagen. Die Frage ist, ob wir diesen administrativen Umweg machen wollen, ob wir zusätzliche Kosten verursachen wollen oder ob wir vorausschauend vorgehen und damit auch den Finanzdienstleistern die Möglichkeit geben wollen, im Wettbewerb tatsächlich bestehen zu können.
Ich bitte Sie, diesen Eckwerten zuzustimmen.
Vote
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 21 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 13 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Hêche Claude · P-M · Conseil des Etats · Jura · Groupe socialiste
Art. 148 Abs. 2
Antrag der Kommission
Festhalten
Art. 148 al. 2
Proposition de la commission
Maintenir
Zanetti Roberto · Mit-M · Conseil des Etats · Soleure · Groupe socialiste
Hier geht es um die Strafbarkeit einer fahrlässigen Verletzung der Meldepflicht. Der Bundesrat sah ursprünglich eine mögliche Maximalbusse von einer Million Franken vor. Der Nationalrat reduzierte diese mögliche Busse bei Fahrlässigkeit auf 100 000 Franken. Der Ständerat strich diesen Absatz integral, mit der Argumentation, dass insbesondere die Bankmitarbeitenden an der Front einer dauernden Strafandrohung unterworfen wären. Nun hat der Nationalrat eine relativ komplizierte Brücke zu bauen versucht, die aber vonseiten der Kommission eher als brüchig beurteilt wird.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung Festhalten, das heisst Streichen der möglichen Busse bei Fahrlässigkeit. Es ist nicht zuletzt auch rechtsformalistisch argumentiert worden: Bei schuldhaftem Verhalten kennt man Vorsatz, Eventualvorsatz, grobe und leichte Fahrlässigkeit, und das wäre jetzt dann eine neue Kategorie einer irgendwie bedingten oder Schwellenfahrlässigkeit. Das ist etwas, bei dem sich bei den Juristinnen und Juristen die Nackenhaare kräuseln.
Deshalb noch einmal: Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung Festhalten am Beschluss unseres Rates.
Hêche Claude · P-M · Conseil des Etats · Jura · Groupe socialiste
Angenommen - Adopté
Art. 156 Abs. 1, 2
Antrag der Kommission
Festhalten
Art. 156 al. 1, 2
Proposition de la commission
Maintenir
Zanetti Roberto · Mit-M · Conseil des Etats · Soleure · Groupe socialiste
Der Ständerat beantragt Ihnen, Absatz 1 zu streichen und bei Absatz 2 an der Formulierung festzuhalten, wie sie vor einer Woche beschlossen worden ist. Eigentlich kann man sagen: Da geht es um die Gleichbehandlung all dieser Infrastrukturen. Alle müssen ein Gesuch stellen, das Verfahren soll aber ein sehr mageres, ein administrativ nicht aufwendiges sein. Das kommt nicht zuletzt aus der Kommissionsdebatte, in der die Verwaltung eine entsprechende rechtsgleiche Behandlung verlangt hat. Die Formulierung ist also aus dem Departement gekommen, und alle Betroffenen haben gesagt, dass sie damit bestens leben können. Da hat in der Kommission der Grundsatz der Gleichbehandlung obsiegt.
Die Kommission beantragt Ihnen auch hier mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, am Beschluss von letzter Woche festzuhalten.
Hêche Claude · P-M · Conseil des Etats · Jura · Groupe socialiste
Angenommen - Adopté