13.066
Concentration des compétences en matière de surveillance des entreprises de révision et des sociétés d‘audit. Loi
Keller Peter · Mit-M · Conseil national · Nidwald · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Gemäss Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung der Bundesversammlung vom 3. Oktober 2003 über die Redaktionskommission sind erhebliche Textänderungen in jedem Rat durch eine Vertreterin oder einen Vertreter der Redaktionskommission vor der Schlussabstimmung zu erläutern.
Die Redaktionskommission hat im vorliegenden Gesetz zwei Bestimmungen aufgenommen und eine Bestimmung gestrichen. So wurde im Revisionsaufsichtsgesetz Artikel 8 Absatz 1 aufgenommen, um den darin aufgeführten Verweis auf Artikel 2 Buchstabe a an die vorliegende Revision anzupassen. Da Artikel 2 Buchstabe a zwei Ziffern erhält, musste der Verweis präzisiert werden. Zudem wurde Artikel 33 Absatz 3 des geltenden Rechts in die Vorlage aufgenommen, um auch hier einen Verweis anzupassen, welcher auf das Bundespersonalgesetz verweist. Ferner wurde im Anhang Ziffer 8 beim Finanzmarktaufsichtsgesetz Artikel 3 Buchstabe b gestrichen, da er geltendem Recht entspricht.
Vote
Bundesgesetz über die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisorinnen und Revisoren (Bündelung der Aufsicht über Revisionsunternehmen und Prüfgesellschaften)
Loi fédérale sur l'agrément et la surveillance des réviseurs (Concentration de la surveillance des entreprises de révision et des sociétés d'audit)
Abstimmung - Vote
Für Annahme des Entwurfes ... 162 Stimmen
Dagegen ... 35 Stimmen
(0 Enthaltungen)