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Gestion des menaces émanant de violences domestiques. Faire le point sur la situation juridique et créer une définition nationale

Intervention de procédure

Le président (Rossini Stéphane, président): Par erreur, ce postulat a été considéré comme adopté lors de la session d'automne 2013, alors qu'il avait été combattu par Madame Geissbühler.

Feri Yvonne · Mit-F · Conseil national · Argovie · Groupe socialiste

"Ein Mord, der sich angekündigt hat - Ehedrama in der Nähe von München." Schlagzeilen dieser Art gehören leider auch in der Schweiz zur Realität. So wurden im Jahr 2014 in der Schweiz 41 Menschen umgebracht. Bei mehr als der Hälfte, bei 23 Opfern, war der Täter ein Familienmitglied oder stammte aus dem Kreis der aktuellen oder einer ehemaligen Partnerschaft. Immer wieder stellen sich die Fragen: Wurden Vorzeichen zu wenig ernst genommen? Hätte das Delikt verhindert werden können?

Es wird wohl nie möglich sein, Delikte gegen Leib und Leben ganz zu eliminieren. Doch wir sollten meines Erachtens keine Möglichkeit auslassen, die Zahl der Tötungsdelikte zu verringern. Dies tut die Mehrheit der Kantone gemäss einer im Herbst 2014 von der Schweizerischen Kriminalprävention durchgeführten Umfrage. Mit dem Aufbau von kantonalen Bedrohungsmanagements etablieren die Kantone Systeme zum Erkennen, zur Einschätzung und zum Entschärfen von Bedrohungen gegen Leib und Leben. Die Fragen und Herausforderungen beim Aufbau der Bedrohungsmanagements sind in allen Kantonen ähnlich, die Lösungen hingegen variieren von Kanton zu Kanton.

Mit meinem Postulat ersuche ich den Bundesrat, die Kantone in dieser wichtigen Arbeit mittels eines Grundlagenberichtes zu unterstützen. Der Bericht soll Antworten auf datenschutzrechtliche Fragen geben, die sich im Zusammenhang mit dem Datenaustausch zu potenziell gefährlichen Menschen stellen. Er soll Erfahrungen der Kantone mit Risiko- und Rückfallanalyseinstrumenten schweizweit verfügbar machen und zu einem einheitlichen Verständnis von Bedrohungsmanagement in der Schweiz beitragen. Ich bin überzeugt, dass die Förderung des Wissenstransfers im Bereich Bedrohungsmanagement zwischen den Kantonen zu einem verbesserten Schutz von bedrohten Personen und zu einer Reduktion der Gewaltbereitschaft der gewaltandrohenden Personen beitragen kann.

In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Antrag des Bundesrates zu folgen und das Postulat anzunehmen.

Geissbühler Andrea Martina · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Der im Postulat geforderte Bericht ist nicht zielführend und greift in die Kantonshoheit ein. Es besteht auch keine Notwendigkeit für diesen Bericht, da in den Kantonen und vor allem in den Polizeikorps die bestehenden Probleme schon bekannt sind.

Ich war sieben Jahre als Polizistin tätig und musste oft wegen häuslicher Gewalt ausrücken. Sehr häufig sind die Täter ausländischer Herkunft, mit islamischem Hintergrund. In ihrer Kultur ist das Schlagen und Züchtigen von Frauen Alltag und bedeutet keine Straftat. Daher sind sie den Frauen gegenüber immer wieder gewalttätig, sie sind also Wiederholungstäter. Die Frauen beherrschen meist keine unserer Landessprachen, und sie sind auch schlecht integriert, haben keine Arbeit und sind daher vom Täter abhängig. Deshalb ziehen mehr als zwei Drittel der Opfer die Strafanzeige zurück - dies meist im Zusammenhang mit einer Bedrohung durch den Täter.

Das Problem, welches sich bei häuslicher Gewalt zeigt, ist Folgendes: Die häusliche Gewalt ist zwar ein Offizialdelikt, es ist aber in einem Antragsdelikt verpackt. Mit Artikel 55a des Strafgesetzbuches hat das Opfer die Möglichkeit, die Strafanzeige jederzeit zurückzuziehen. Das heisst, dass die Polizei bei häuslicher Gewalt alle Betroffenen befragen - dies meist mit Dolmetschern - und eine Meldung an die Opferhilfe machen muss. Dann gibt es eine Anzeige gegen den Täter. Das geschieht alles auch dann, wenn das Opfer bereits von Artikel 55a Gebrauch gemacht und die Anzeige zurückgezogen hat. Wenn wir also bei häuslicher Gewalt wirklich etwas verbessern möchten und die Täter bestraft bzw. die Opfer geschützt werden sollen, müssen wir Artikel 55a des Strafgesetzbuches streichen. Alles andere bringt nichts und kostet nur Geld.

Ich bitte Sie, das Postulat abzulehnen und den Föderalismus zu akzeptieren, welcher in diesem Bereich sehr gut funktioniert.

Feri Yvonne · Mit-F · Conseil national · Argovie · Groupe socialiste

Liebe Kollegin, Sie haben Behauptungen in Bezug auf gewaltanwendende muslimische Personen aufgestellt. Mich würde interessieren, woher diese Zahlen sind, auf welcher Grundlage sie beruhen und ob Sie diese offenlegen können.

Geissbühler Andrea Martina · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Da können Sie in Polizeistatistiken nachschauen. Sie können auch auf Opferhilfestellen nachfragen, wer die Betroffenen sind, nicht nur bei der Polizei. Es ist einfach eine Tatsache, dass die Mehrheit der Täter bei häuslicher Gewalt ausländischer Herkunft ist. Natürlich gibt es auch Schweizer, die häusliche Gewalt anwenden. Es gibt auch solche, die eben keinen Hintergrund haben, der es ihnen erlaubt, Frauen zu schlagen, oder solche, die einen Hintergrund haben, der ihnen sogar sagt, dass es in Ordnung ist, wenn sie das tun. Aber es ist einfach Fakt, dass das ein grosses Problem ist, weil diese Männer Wiederholungstäter sind. Bei den anderen Männern hat man vielleicht die Möglichkeit, mit einer Strafe etwas zu machen. Wenn es Schweizer Familien sind, ist die Frau in einer besseren Position und meistens nicht so stark vom Mann abhängig, wie es bei ausländischen Familien oft der Fall ist. Dort ist eben die Frau sehr stark vom Mann abhängig, und daher geschieht oft nichts, weil sie die Anzeige sofort zurückzieht, bevor wir überhaupt ermittelt haben.

Sommaruga Simonetta · BPR-F · Conseil fédéral · Berne

Frau Nationalrätin Geissbühler hat eigentlich das beste Argument für dieses Postulat geliefert. Sie hat nämlich von den Wiederholungstätern gesprochen, und um diese geht es. Wir wissen, dass sich die häusliche Gewalt durch eine stetige Eskalation auszeichnet: Das erste Mal ist es noch nicht so schlimm, das zweite Mal etwas schlimmer, das dritte Mal noch etwas schlimmer. Gerade bei dieser Form von Gewalt und gerade bei Wiederholungstätern ist es wichtig, ein Bedrohungsmanagement zur Gefahrenabwehr zu haben, um eben diese Eskalation zu durchbrechen, um eben eingreifen zu können. Sie können vielleicht beim ersten, zweiten, dritten Mal noch nicht eingreifen, aber Sie können mit einem Bedrohungsmanagement verhindern, dass diese Eskalation einfach weitergeht.

Es gibt Kantone, die bereits mit diesem Bedrohungsmanagement arbeiten. Der Kanton Solothurn z. B. setzt das bereits ein, in mehreren Kantonen sind Vorbereitungsarbeiten im Gang. Jetzt stellt sich die Frage, ob es im Bundesrecht - deshalb ist der Bundesrat bereit, dieses Postulat anzunehmen: weil es nicht mehr um die kantonale Frage geht, sondern um Bundesrecht - Hindernisse des Datenaustauschs gibt, wenn es darum geht, dieses Bedrohungsmanagement durchzuführen. Diese Frage wollen wir abklären, das ist der Inhalt dieses Postulates. Selbstverständlich werden wir das zusammen mit den Kantonen tun.

Wenn Sie verhindern können, dass es aufgrund von Datenaustauschhindernissen zu weiteren Eskalationen kommt, dass Frauen, Kinder und manchmal auch Männer Opfer von häuslicher Gewalt werden, wenn Sie mit diesem Postulat hier einen Beitrag dazu leisten können, dann hat es sich schon gelohnt.

Vote

Abstimmung - Vote

Für Annahme des Postulates ... 133 Stimmen

Dagegen ... 52 Stimmen

(4 Enthaltungen)