15.3535
Bundesausgaben im Ausland. Anpassung nach der Aufhebung des Mindestkurses?
Hêche Claude · P-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion
Le président (Hêche Claude, président): Monsieur Bischof est partiellement satisfait de la réponse écrite du Conseil fédéral. Il demande l'ouverture de la discussion. - Ainsi décidé.
Bischof Pirmin · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP
Ich danke vorweg dem Bundesrat für die exakte Beantwortung meiner Interpellation in einem finanztechnisch relativ schwierigen Umfeld. Es geht ja um eine erfreuliche Auswirkung des starken Frankens, das gibt es auch. Der starke Franken hat unserem Land viele Probleme gebracht, er hat aber auch positive Aspekte. Ein positiver Aspekt ist der, dass das Geld, das die Eidgenossenschaft im Ausland ausgibt, mit jeder Abschwächung des Euro oder des Dollar im Ausland wertvoller wird. Das heisst, mit einem im Ausland investierten Schweizerfranken kann wesentlich mehr gekauft werden. Auslandausgaben, zum Beispiel des Bundes, haben also durch Zufall und ohne entsprechenden politischen Willen plötzlich massiv an Wert gewonnen. In diesem Zusammenhang stellt sich dann die Frage, wie man finanziell auf diese Situation reagiert und wie der Bund davon profitieren kann. Ich bin von der Antwort des Bundesrates nur teilweise befriedigt - obwohl sie mich logisch überzeugt -, und das aus zwei Gründen:
1. Der Bundesrat führt aus, dass man bei den normalen Ausgaben vom starken Franken nicht direkt profitieren könne, auch bei starken Abschwächungen anderer Währungen, weil man alle Ausgaben von der Bundesfinanzverwaltung aus absichere. Das heisst, wenn der Euro, wie im Januar geschehen, um 15 oder 20 Prozent sinkt, kann das nicht zugunsten der Bundesverwaltung verwendet werden, weil die gesamten Ausgaben zu einem Kurs von Fr. 1.20, dem vorherigen Kurs, abgesichert waren. Ich verstehe, dass man die Ausgaben absichert. Man macht das in der Privatwirtschaft ja auch. Ich bin mir nur nicht sicher, ob man alles in diesem Umfang absichern muss. Wir sind ja schon in einer Welt, in der tendenziell seit dem Zweiten Weltkrieg die Schweizer Währung eigentlich dauernd mit kleinen Schwankungen an Wert gewonnen hat. Das heisst, wir profitieren eigentlich von den Absicherungen nicht, ausser dass wir ein Stück Sicherheit bekommen. Da weiss ich nicht recht, ob dieser Sicherheitsfaktor gleich viel wert ist wie doch die sehr hohen Kosten bzw. Nichteinsparungen.
2. Dieser Punkt betrifft die Fragenkomplexe 4 bis 6. Da geht es unter anderem um die Frage, wie unsere Beiträge an internationale Organisationen festgelegt werden. Dazu führt der Bundesrat zu Recht aus, dass der Berechnungsmodus in völkerrechtlichen Verträgen festgelegt wird; es steht dann also auch darin, ob etwas in Franken, in Dollar oder in Euro berechnet wird. Ich wäre dankbar, wenn man diese Verträge auch auf die Frage hin überprüfen könnte, ob das für uns vorteilhafte Regulierungen sind oder teilweise vielleicht nicht. Wenn sich das über die Jahre und Jahrzehnte betrachtet insgesamt für die Schweiz nicht bewährt hat, würde ich empfehlen, Anpassungen vorzunehmen.
Dann bin ich auch über einen kleinen Satz gestolpert, und zwar im letzten Absatz der Beantwortung der Fragen 1 bis 3. Da steht, dass Pflichtbeiträge an die internationalen Organisationen festgelegt worden seien. Die Schweiz habe in einzelnen Jahren profitiert, so im Jahr 2015 durch um 27 Millionen Franken günstigere Pflichtbeiträge. Dann steht der Satz: "Die Aufwertung des Frankens zieht einen erhöhten finanziellen Spielraum nach sich." Da wäre ich der Frau Bundesrätin dankbar, wenn sie das etwas ausleuchten würde. Ich gehe davon aus, dass, wenn wir 27 Millionen Franken in einer Sparte einsparen, dieses Geld im betreffenden Jahr dann nicht ausgeben wird bzw. dass das Geld nicht einfach mittels irgendwelchen freien Spielraums in andere Positionen fliesst.
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden
Ich muss wohl nicht mehr viel ergänzen. Wir haben eingehend auf die Interpellation geantwortet, das hat Herr Ständerat Bischof auch anerkannt.
Vielleicht zuerst zu der Frage der internationalen Verträge und deren Überprüfung: Die Regelungen, die man dort hat, gelten natürlich für alle. Wir können das anschauen, aber es sind eben allgemeingültige Regelungen; alle haben sich dann also nach den gleichen Regeln zu richten. Beispielsweise werden das Bruttonationaleinkommen oder das BIP als Ausgangsposition festgelegt. Das ist dann immer dasselbe, und das Anhängen an einer Währung entsprechend auch. Man kann durchaus einmal prüfen, ob es hier einen Spielraum gibt oder nicht.
Zur Frage des Spielraums infolge des starken Frankens: Das ist eben die gleiche Diskussion, die man auch mit der Frage der Teuerung oder der fehlenden Teuerung hat. Wenn Sie im Bereich der Budgetierung eine Teuerung einbuchen oder wenn Sie budgetieren und die Teuerung nicht stattfindet, sind diese Beträge natürlich trotzdem mit der Teuerung budgetiert. Hier sind die Beträge auch entsprechend budgetiert, auch wenn halt in einem halben Jahr dann der Franken stärker wird und an sich - da haben Sie Recht - in diesem Sinn mehr Geld zur Verfügung steht oder auch mehr Geld vorhanden ist, wenn man es in einer anderen Währung hat. Aber die direkten Anpassungen können wir natürlich kaum machen. Jetzt haben wir Folgendes gemacht: Wir haben auf das Jahr 2016 bei der Teuerung eine weitgehende Anpassung vorzunehmen. Bei der Währung werden wir jetzt bei der Budgetierung noch einmal schauen, ob es hier Anpassungen gibt, ob sie überhaupt möglich sind oder ob wir einfach am besten so fahren, wie wir es in den letzten Jahren auch gemacht haben. Wir weisen es ja aus: Somit ist dann eben ausgewiesen, wie die Beträge zustande kommen.