07.428, 08.512

Abroger les dispositions révisées du Code pénal concernant le système des peines / Abolition des peines pécuniaires et réintroduction des amendes

Intervention de procédure

Antrag der Mehrheit

Den Initiativen keine Folge geben

Antrag der Minderheit

(Stamm, Nidegger, Schwander)

Den Initiativen Folge geben

Proposition de la majorité

Ne pas donner suite aux initiatives

Proposition de la minorité

(Stamm, Nidegger, Schwander)

Donner suite aux initiatives

Markwalder Christa · P-F · Conseil national · Berne · Groupe libéral-radical

Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.

Stamm Luzi · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Das Ganze geht ja zurück auf die Strafrechtsrevision vom 1. Januar 2007. Meine parlamentarische Initiative verlangte sehr bald darauf wieder das Zurückgehen zum alten System. Herzlichen Dank, dass das Parlament in der Zwischenzeit einen Teil dieser Anliegen erfüllt hat! Das Paradebeispiel: Kurze Freiheitsstrafen werden wieder möglich sein.

Es bleibt aber der Punkt der Geldstrafen. Alles, was wir damals bezüglich Geldstrafen als negativ bezeichnet haben, ist meines Erachtens immer noch negativ. In einem gewissen Sinn haben sich die Missstände sogar verschärft. Die Idee der Befürworter war ja: Dann muss der Täter wenigstens gemäss seinen Möglichkeiten eine Geldstrafe bezahlen. Aber was passiert in der Praxis? Ich nutze die Gelegenheit, um Ihnen ein konkretes Beispiel aus dem Jahr 2015 vorzulegen - da ging es sogar um eine unbedingte Geldstrafe: Im März wurde eine unbedingte Geldstrafe von 3000 Franken verhängt. Dem Täter wurde bewilligt, diese 3000 Franken in monatlichen hundertfränkigen Raten abzubezahlen. Er delinquierte aber sofort weiter, und im Oktober 2015 hat er die nächste Geldstrafe erhalten: 2500 Franken plus die Kosten. Die Bezahlung wird jetzt wahrscheinlich noch einmal aufgeschoben.

Zusammengefasst: Das System der Geldstrafen ist zu kompliziert, und es ist zu teuer, weil jeder Fall einzeln begutachtet werden muss. Das frühere System der Bussen war einfacher, schneller, viel schlanker. Wenn man zum Beispiel in Sportstadien Probleme hat oder bei der Kleinkriminalität, bei den "Kügelidealern" oder was Sie auch alles an Beispielen genannt haben, dann kann man die Täter sofort vor die Strafbehörde bringen, kann sofort eine Busse verhängen. Das war ein extrem viel einfacheres System als das, was wir heute mit den Geldstrafen haben.

Ich bitte Sie deshalb nach wie vor, der Initiative zuzustimmen bzw. das Thema wieder aufzugreifen und die Geldstrafen zu eliminieren - auch wenn das stimmt, worauf die Kommission hingewiesen hat, nämlich dass man das Strafrecht soeben erst revidiert hat. Ich habe es zu Beginn angesprochen: Wir haben zwar die kurzen Freiheitsstrafen wieder eingeführt, aber wir sollten auch die Geldstrafen noch einmal anschauen.

Geissbühler Andrea Martina · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Der Vorredner hat schon vieles zu diesen Geldstrafen gesagt. Das alte Recht war eigentlich gut. Es ist nicht ersichtlich, warum man mit dieser Revision das mit den Geldstrafen nicht wieder rückgängig gemacht hat. Die Erfahrungen, die man in den letzten Jahren mit den Geldstrafen gemacht hat, sind eben nicht gut, man ist nicht befriedigt. Von daher sollten wir den Mut haben und die Möglichkeit jetzt nutzen, die Geldstrafen abzuschaffen.

Warum? Sehr viele Täter oder die meisten Täter sind mittellos. Dementsprechend kann der Richter sehr kleine Geldstrafen aussprechen, manchmal nur ein paar Franken. Das ist einfach keine Strafe. Es ist auch ein Affront gegenüber den Opfern, wenn sie wissen, dass die Täter ihr Unwesen weiterhin treiben können, ohne eine Strafe zu bekommen. Auch für die Täter ist es meist ein bisschen unbegreiflich, wenn sie ein Delikt begangen haben, verurteilt wurden und dann eigentlich straffrei davonkommen.

Ich kann jetzt hier von den Drogendealern sprechen, aus der Praxis kenne ich das als ehemalige Polizistin sehr gut. Die Polizei fasst die Dealer, nimmt ihnen die Drogen weg, es gibt eine Anzeige, die Dealer gehen wieder auf die Strasse zurück und bekommen irgendeinmal vom Richter ein Urteil. Weil die meisten Dealer Schwarzafrikaner sind und kaum ein Einkommen haben oder mittellos sind, ist es so, dass diese Dealer ein paar Franken Busse bekommen, vielleicht 20 oder 30 Franken. Wenn man weiss, dass ihr Tagesumsatz im Verkauf von Drogen fast das Hundertfache beträgt, kann man sich vorstellen, dass diese Täter über unser System nur lachen können. Eine solche Situation zu tolerieren kann nicht unser Ernst sein.

Haben wir den Mut, die Korrektur jetzt anzubringen, die dringend notwendig ist, schaffen wir diese Geldstrafen ab!

Vote

07.428

Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Die Kommissionsmehrheit beantragt, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben.

Abstimmung - Vote

Für Folgegeben ... 67 Stimmen

Dagegen ... 123 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Vote

08.512

Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Die Kommissionsmehrheit beantragt, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben.

Abstimmung - Vote

Für Folgegeben ... 65 Stimmen

Dagegen ... 121 Stimmen

(4 Enthaltungen)