14.046

Loi sur les forêts. Modification

Markwalder Christa · P-F · Conseil national · Berne · Groupe libéral-radical

Bundesgesetz über den Wald

Loi fédérale sur les forêts

Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Die Mehrheit der Kommission schliesst sich bei den verbleibenden Differenzen dem Beschluss des Ständerates an. Bei zwei Differenzen gibt es einen Minderheitsantrag.

Schilliger Peter · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Groupe libéral-radical

Wie bereits erwähnt, kommen aus Ihrer UREK zuhanden des Plenums noch Mehr- und Minderheitsanträge bei zwei Differenzen. Meine Minderheit erwartet, dass Sie beim neuen Artikel 21a zur Arbeitssicherheit bei Ihrer bisherigen Haltung bleiben. Wir sind der Meinung, dass sich bei diesem Artikel der Ständerat unserem Rat anpassen sollte. Welche Gründe sprechen dafür? Ich halte mich kurz, da die Argumente in diesem Saal schon mehrmals erfolgreich vorgebracht worden sind.

Es braucht in diesem Gesetz keine Verankerung zusätzlicher Massnahmen hinsichtlich Unfallverhütung und Pflicht zum Kursbesuch. Es wäre ein Unikum, dass in einer Gesetzgebung in diesem Masse Vorgaben zur Arbeitssicherheit gemacht würden. Wir wissen, dass die professionellen Unternehmen, welche im Wald arbeiten, ihre Aufgaben bei der Weiterbildung auch im Bereich der Arbeitssicherheit sehr wohl wahrnehmen.

Forstarbeit ist eine berufliche Tätigkeit, die eine sehr hohe Unfallhäufigkeit aufweist. Trotzdem: Wer professionell im Wald arbeitet, macht dies schon heute mit ausgebildeten Mitarbeitern. Dies bestätigte eigentlich auch der Entwurf zur Verordnung: Dort ist das Zielpublikum umschrieben und heisst es, dass dazu ungelernte Arbeitskräfte sowie Landwirtinnen und Landwirte gehören, also Leute, welche meist nicht bei Auftragnehmern zum Einsatz kommen. Da liegt der Mangel in der Disposition: Wer für sich selbst arbeitet, wer im Wald Gelegenheitsarbeiten erledigt, untersteht den gesetzlichen Auflagen nicht. Das Gesetz trifft also die Falschen.

Da im Verordnungsentwurf im Weiteren steht, dass für die Durchführung der Kurse Finanzhilfen an die Kantone gewährt werden, dass also Geld verteilt wird, verstehe ich die positive Grundhaltung der Branche, der Forstdirektorenkonferenz und des Ständerates.

Forstarbeit ist hinsichtlich Unfälle wie gesagt eine risikoreiche Tätigkeit. Dies ändert sich auch mit gesetzlichen Sicherheitsauflagen nicht. Heute sind kantonale Arbeitsämter in der Pflicht. Eine Verschiebung der Hoheit hin zum Bund hat keine wesentliche Wirkung, schafft aber eine neue Regulierung.

Ich bitte Sie, im Sinne einer schlanken Gesetzgebung meine Minderheit zu unterstützen.

Markwalder Christa · P-F · Conseil national · Berne · Groupe libéral-radical

Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Der Antrag der Minderheit Rösti zu Artikel 34b Absatz 1 wird von Herrn von Siebenthal vertreten.

von Siebenthal Erich · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Ich vertrete die Minderheit Rösti. Die Minderheit beantragt Ihnen, bei Artikel 34b Absatz 1 folgende Formulierung zu unterstützen: "Der Bund fördert bei der Planung, der Errichtung und dem Betrieb von Bauten und Anlagen mit Bundesfinanzierung soweit geeignet die Verwendung von nachhaltig produziertem Holz." Diese Formulierung ist eine klare Abschwächung gegenüber dem in der letzten Beratung von unserem Rat gefassten Beschluss. Mit dieser Formulierung müsste es auch möglich sein, einen Kompromiss mit dem Ständerat zu finden.

Die Wald- und Holzwirtschaft ist dringend auf mehr Nachfrage angewiesen. Die aktuelle Situation ist dramatisch, da auf Grossbaustellen rund 70 Prozent des Holzes aus dem Ausland stammen. Wenn der Schweizer Wald wirklich noch einen Beitrag als Rohstofflieferant in unserem Lande leisten soll, braucht es diesen Kompromissantrag. Ohne diesen Antrag haben wir nichts im Gesetz, was dazu führen würde, die Überflutung mit ausländischem Holz auch nur ein wenig zu beeinflussen. Wir müssen uns die Frage stellen, was wir eigentlich mit einem Drittel unserer gesamten Landfläche, der Waldfläche, erreichen wollen. Haben Sie, geschätzte Bundesrätin, darauf eine Antwort, so, wie Sie das ganze Waldgesetz vertreten?

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, stimmen Sie diesem Kompromissantrag der Minderheit Rösti zu - als Bekenntnis zum Schweizer Wald und als Antwort auf unsere sehr grossen und alle Jahre zunehmenden Holzvorräte.

Weibel Thomas · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe vert'libéral

Die Grünliberalen werden bei allen zu besprechenden Punkten der Mehrheit folgen.

Bei Artikel 21a kann man sagen, er sei unnötig und er habe auch keine Wirkung, weil dieser Punkt von den betroffenen Firmen bereits umgesetzt sei. Entsprechend sei es in doppelter Hinsicht eine unnötige Überregulierung. Wir sind folgender Meinung: Wenn dieser Punkt seitens der Waldbesitzer gewünscht wird und wenn ihn die Holzereibetriebe nicht bekämpfen, weil sie ihn ja sowieso erfüllen, dann wollen wir ihrem Glück nicht im Wege stehen und werden die Mehrheit unterstützen.

Bei Artikel 34b hat die Minderheit Rösti im Sinne eines Kompromisses wenigstens den Begriff "Schweizer Holz" gestrichen; das war ja einer der grossen Kritikpunkte in den vergangenen Debatten. Damit wird der Artikel WTO-konform. Bei der Ausrichtung auf Bauten mit Bundesfinanzierung muss man sich aber bewusst sein, dass dann jährlich Tausende von Bauten betroffen sind. Dazu gehören beispielsweise alle landwirtschaftlichen Bauten, welche vom Bund unterstützt werden, sowie Wasserbauten, Lawinenverbauungen und, und, und. Bei all diesen Bauten müsste jetzt der Bund die Verwendung von Holz fördern, was administrativ ein Nonsens wäre, da so etwas in der Umsetzung sehr aufwendig ist.

Wir haben in der Kommission auch ausführlich über den Begriff "Förderung" diskutiert. Wir waren uns einig, dass man etwas bewegen will. Wir erwarten eine gewisse Verbindlichkeit, und das bedeutet auch, dass wir mehr als nur eine Amtsweisung erwarten.

Erlauben Sie mir noch einige Bemerkungen zu Artikel 38a, der die Finanzbeiträge an Erschliessungen regelt. Es liegt hier zwar kein Minderheitsantrag vor, es ist aber doch wichtig, zuhanden des Amtlichen Bulletins zu sagen, was die Überlegungen sind. Im Ständerat ist ein neuformulierter Kompromiss eingebracht worden. Da sind zwei Begriffe drin, die man doch etwas ausführen muss.

Einerseits sollen die Finanzhilfen für Anpassungen oder Wiederinstandstellungen von Erschliessungsanlagen verwendet werden. In früheren Runden der Debatte haben wir über Finanzhilfen für die Erstellung von entsprechenden Anlagen diskutiert. Aber was bedeutet "Anpassung"? Anpassungen von Erschliessungsanlagen sind ganz klar keine Neuerschliessungen, oder anders gesagt: Geländekammern, welche heute gänzlich unerschlossen sind, dürfen nicht unter diesem Subventionstitel erschlossen werden. Ich zitiere auch Frau Regierungsrätin de Quattro aus dem Waadtland - sie ist die Präsidentin der Konferenz der Forstdirektorinnen und -direktoren -: "Wir sprechen nicht von einer optimierten, sondern von einer angepassten und ganz sicher nicht von einer maximierten Infrastruktur."

Andererseits soll auch die Übererschliessung durch diese Finanzhilfen vermieden werden. Das ist aus unserer Sicht ein wichtiges Element, denn insbesondere ausserhalb des Schutzwaldes gibt es Wälder, welche sehr gut oder eben sogar übererschlossen sind. Aufgrund einer Planung soll die Dichte des Erschliessungsnetzes überprüft und unter Berücksichtigung modernster Erkenntnisse zur Holzernte die notwendige Erschliessung festgelegt werden. Wenn die Dichte des Erschliessungsnetzes eben über der notwendigen Dichte liegt, dann ist eine Übererschliessung gegeben.

Ständerat Ettlin, der Urheber dieses Kompromisses, hat auch gesagt, infolge von Anpassungen von Walderschliessungen brauche es oft nicht mehr, sondern in der Summe weniger Strassen. Wenn neue, zeitgemässe Waldstrassen gebaut werden, können meist alte, untaugliche Wege aufgehoben werden. Das heisst für uns, es können aus diesen Planungen auch Rückbauten resultieren.

Die finanzpolitischen Bedenken bezüglich Kompatibilität mit dem NFA und bezüglich der Einführung eines neuen Subventionstatbestandes tragen wir weiter in uns. Weil wir die Waldgesetzrevision nicht scheitern lassen wollen, akzeptieren wir diesen Kompromiss aber.

Jans Beat · Mit-M · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe socialiste

Ich kann mich dem Vorredner anschliessen. Auch die sozialdemokratische Fraktion bittet Sie, sich bei den verbleibenden Differenzen den Anträgen der Mehrheit anzuschliessen und damit die Differenzen zum Ständerat zu bereinigen. Dann könnten wir auf eine Einigungskonferenz verzichten.

Bei Artikel 21a geht es um die Frage, ob man Auftragnehmern im Bereich von Holzerntearbeiten Ausbildungskurse vorschreiben muss. Wir haben durchaus Verständnis für die Minderheit, die sagt, dass man das den Unternehmen selber überlassen kann. Wir waren in der Delegation lange nicht sicher, wie wir uns dazu äussern. Inzwischen haben wir uns dazu durchgerungen zu sagen: Doch, diese Vorschrift macht Sinn. Die Branche selber will sie inzwischen auch, und zwar aus zwei Gründen.

1. Man sieht, die Holzerntearbeit ist die gefährlichste Berufstätigkeit in der Schweiz. Die Ausbildungen nützen zudem etwas, man kann damit den oft schrecklichen Unfällen vorbeugen.

2. Man kann so auch ein wenig das Dumping verhindern, bei dem Unternehmer aus dem Ausland mit sehr billigen Arbeitskräften, die eben nicht über die nötige Ausbildung verfügen, in die Schweiz kommen und diese Arbeit machen.

Das sind zwei Gründe, die uns bewogen haben, der Mehrheit zu folgen.

Dann gibt es noch die Differenz bei Artikel 34b, die Frage, ob der Bund nur bei eigenen Bauten oder auch bei Bauten mit Bundesfinanzierung das nachhaltige Holz fördern soll. Wir sind auch hier der Meinung der Mehrheit, dass es reicht, wenn man jetzt einmal diesen Schritt macht und sagt, er soll das bei eigenen Bauten machen. Nimmt man die bundesfinanzierten Bauten dazu, sind es eben sehr viele mehr, und das ist mit sehr viel mehr Kontroll- und Bürokratieaufwand verbunden. Wir vermuten, dass das jetzt zu weit geht, obwohl wir eigentlich meinen, dass es richtig ist. Man sollte möglichst viele Bauten mit nachhaltig produziertem Holz bauen. Aber ist es gleich notwendig, dass man daraus eine Vorschrift für alle Bauten mit Bundessubventionen macht? Da sind wir ein bisschen skeptisch. Es geht wirklich um Tausende von Bauten im Landwirtschaftsbereich, die man dann auch entsprechend kontrollieren muss, und das ist gar nicht so einfach. Aber immerhin, der Mehrheitsantrag ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Wir könnten uns hier mit dem Ständerat einigen, wenn wir hier die Mehrheit unterstützen. Ich bitte Sie, das zu tun.

Leuthard Doris · VPBR-F · Conseil fédéral · Argovie

Wir befinden uns ja in der letzten Runde der Differenzbereinigung. Das heisst, dass sich die Räte eigentlich jetzt finden sollten. Sonst müssen Sie eine Einigungskonferenz durchführen. In diesem Sinne hat der Ständerat schon einen Schritt auf Sie zu gemacht, und die Kommission hat jetzt einen Schritt zur Beilegung der vier verbleibenden Differenzen gemacht. Ich glaube, in der Stossrichtung sollten Sie sich deshalb jetzt der Mehrheit Ihrer Kommission anschliessen, damit wir hier eine Lösung haben. Denn das Waldgesetz ist für die Kantone und die Waldeigentümer wichtig. Nichts zu haben wäre schlechter, als etwas zu haben, bei dem Sie nicht überall einverstanden sind.

Zur Lösung betreffend Arbeitssicherheit möchte ich nochmals Folgendes sagen, auch an die Minderheit Schilliger gerichtet: Ja, Regulierung ist das eine, aber die Einsparung von Kosten gewichten wir hier klar höher. Alle sind sich einig: Wir haben hier einen sehr unfallträchtigen Bereich, und wir wissen, dass sich die durchschnittlichen direkten und indirekten Kosten pro Berufsunfall in der Waldbewirtschaftung auf rund 26 000 Franken belaufen. Jeder Unfall, den wir vermeiden können, reduziert also auch die volkswirtschaftlichen Kosten um 26 000 Franken. Deshalb haben wir hier dieses Konzept, das vorsieht, dass die Kurse, die es heute auf freiwilliger Basis gibt, obligatorisch erklärt werden. Und vor allem - das ist wichtig - richten sich diese Kurse an die Zielgruppe der sporadisch bei Holzerntearbeiten Tätigen, an Mitarbeiter, die nur sporadisch, aushilfsweise im Holzbau tätig sind, und nicht an die hauptamtlich Angestellten. Diese absolvieren diese Kurse schon längst. Deshalb steht die ganze Forstbranche, die Waldwirtschaft dahinter. Denn es geht auch hier um die Vermeidung von Kosten.

Zur Minderheit Rösti bei Artikel 34b möchte ich nochmals Folgendes festhalten, es wurde schon gesagt: Uns geht es vor allem darum, dass es, wenn gemäss Minderheitsantrag die Förderung für alle Bauten gilt, die der Bund irgendwo mitfinanziert hat, auch für alle landwirtschaftlichen Bauten gilt. Es gilt auch für die Bauten der SBB, es gilt für die ETH-Bauten usw. Hier hätten wir dann schon eine ziemlich massive Bürokratie, wenn wir bei jeder Baute in diesem Bereich auch noch die Verwendung von Schweizer Holz planen und begleiten müssten. Insofern gilt: Es ist eine gute Idee, aber wenn wir Kosten und Nutzen einander gegenüberstellen, stellen wir fest, dass diese Bestimmung aus unserer Sicht schon sehr, sehr aufwendig im Vollzug ist.

Deshalb bitte ich Sie, auch hier die Differenz auszuräumen und sich der Mehrheit Ihrer Kommission anzuschliessen.

Vogler Karl · Mit-M · Conseil national · Obwald · Groupe PDC

Ihre Kommission hat die Differenzen zum Ständerat am 10. März 2016 noch einmal und letztmals vor einer allfälligen Einigungskonferenz beraten. Die Mehrheit Ihrer Kommission - es wurde gesagt - ist dabei überall dem Ständerat gefolgt und beantragt Ihnen, Entsprechendes ebenfalls zu tun.

Da zwei Minderheitsanträge eingereicht wurden, haben wir heute noch über diese zu befinden. Der erste Minderheitsantrag betrifft Artikel 21a, die Arbeitssicherheit. Die Minderheit will diesen Artikel streichen, die Kommissionsmehrheit will dem Bundesrat und dem Ständerat folgen und diesen Artikel belassen. Die Argumente zu dieser Frage wurden im Verlaufe der Debatten hinlänglich dargestellt. Zusammengefasst noch einmal kurz Folgendes: Die Minderheit ist der Meinung, die Arbeitssicherheit sei auch ohne diese Bestimmung gewährleistet und es handle sich hier um eine entsprechend unnötige Regulierung. Die Mehrheit Ihrer Kommission vertritt die Meinung, dass die Vielzahl der Unfälle von Hobby-Holzerntearbeitern und -arbeiterinnen, die ohne forstliche Ausbildung sporadisch gegen Entgelt bei Waldbesitzerinnen und -besitzern entsprechende Arbeiten ausführen, es rechtfertigt, dass sie über eine minimale Ausbildung verfügen müssen. Es handelt sich dabei um Kurse gemäss Artikel 34 der Waldverordnung. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass der Nutzen einer solchen Ausbildung den Aufwand überwiegt. Damit können nicht nur Unfallkosten, sondern auch menschliches Leid vermindert werden.

Namens der Mehrheit Ihrer Kommission - sie entschied mit 13 zu 10 Stimmen bei 0 Enthaltungen - beantrage ich Ihnen daher, dem Ständerat zu folgen. Ein Hinweis noch: Wenn Sie der Mehrheit folgen, so stimmen Sie als Konsequenz ebenfalls Artikel 56 Absatz 3 zu.

Zur zweiten Differenz, zu Artikel 34b Absatz 1: Auch hier beantragt die Mehrheit Ihrer Kommission, dem Ständerat zu folgen. Vorab: Auch der Minderheitsantrag nähert sich der Fassung des Ständerates insofern an, als hier neu nicht mehr von der Verwendung von Schweizer Holz gesprochen wird, sondern von der Verwendung von nachhaltig produziertem Holz. Damit werden mögliche Probleme im Zusammenhang mit den Bilateralen I und den WTO-Bestimmungen beseitigt.

Es bleibt der Unterschied - es wurde gesagt - beim Geltungsbereich der "Verwendung von nachhaltig produziertem Holz". Während die Minderheit verlangt, dass die entsprechende Förderung alle Bauten und Anlagen mit Bundesfinanzierung umfassen soll, will die Mehrheit die Förderung auf eigene Bauten und Anlagen des Bundes beschränken; dies insbesondere, weil "Der Bund fördert ..." eine offene Formulierung darstellt und es nicht klar ist, was der Bund in diesem Zusammenhang genau vorzukehren hätte bzw. wie genau es zu fördern wäre. Weiter befürchtet die Mehrheit, dass sich der Vollzug angesichts der Vielzahl von Bauten, die vom Bund mitfinanziert würden, aufwendig gestalten würde und damit auch der Ruf nach Subventionen verbunden sein könnte. Die Minderheit ist der Meinung, dass hier kein zusätzlicher Subventionstatbestand geschaffen werden soll und dass es ohne grossen administrativen Aufwand möglich wäre, eine Variante mit nachhaltig produziertem Holz zu prüfen.

Die Kommissionsmehrheit aber beantragt Ihnen aus besagten Gründen, der Fassung des Ständerates zu folgen und damit den Geltungsbereich der Förderung auf eigene Bauten und Anlagen des Bundes zu beschränken. Die Kommission empfiehlt Ihnen dies mit 12 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen.

Abschliessend zwei Sätze zu Artikel 38a Absatz 1 Buchstabe g - nicht, weil hier noch Differenzen zum Ständerat bestehen, sondern weil es sich hier um eine neue Formulierung handelt. Demgemäss wird der Geltungsbereich der Finanzhilfen des Bundes bei der Walderschliessung auf die Anpassung und die Wiederinstandstellung von Erschliessungsanlagen, sprich Strassen und Seilkrangeräten, beschränkt. Zudem wird festgestellt, dass Gesamtkonzepte vorliegen und Übererschliessungen verhindert werden müssen.

Zusammengefasst noch einmal: Ihre Kommission beantragt Ihnen, bei den zwei bestehenden Differenzen dem Ständerat zu folgen.

Semadeni Silva · Mit-F · Conseil national · Grisons · Groupe socialiste

In seconda lettura le quattro differenze con il Consiglio degli Stati non sono state eliminate. Riparliamo quindi di sicurezza sul lavoro, della vendita e di un migliore utilizzo del legno svizzero come pure del finanziamento di impianti forestali di urbanizzazione da parte della Confederazione anche al di fuori del bosco di protezione.

Siamo giunti all'ultima lettura della legge federale sulle foreste prima della Conferenza di conciliazione. Il Consiglio degli Stati ci è venuto incontro con un compromesso all'articolo 38a per quanto riguarda il finanziamento delle strade forestali. Mantiene invece le altre differenze sui tre articoli.

La maggioranza della commissione raccomanda ora di seguire il Consiglio degli Stati e di sgombrare tutte le differenze; una minoranza propone invece di mantenerle in due casi. Siamo perciò chiamati a chiarire la nostra posizione all'articolo 21a sulla sicurezza sul lavoro. L'introduzione di corsi obbligatori anche per le persone non qualificate, impiegate nel bosco a tempo parziale o a breve scadenza, è giustificata dal fatto che senza una formazione adeguata del personale forestale si avverano più incidenti. Il Consiglio degli Stati ha deciso anche in terza lettura, con 26 voti contro 17, di mantenere questo articolo. Nella nostra commissione, una minoranza continua tuttavia a ritenerlo superfluo. Con 13 voti contro 10 e 0 astensioni, la maggioranza della commissione propone però di adeguarsi al Consiglio degli Stati e di accettare l'articolo 21a con la sua regola di transizione all'articolo 56 capoverso 3.

All'articolo 34 resta un solo punto da regolare e riguarda la promozione del legno in costruzioni finanziate con fondi pubblici; questa è la seconda minoranza.

Alla lettera a la commissione si adegua senza controproposta al Consiglio degli Stati e raccomanda di accettare l'articolo senza l'aggiunta "legno svizzero".

Alla lettera b invece una minoranza propone di rinunciare anche in questo caso alla definizione di "legno svizzero", sostituita con la versione "legno derivante da produzione sostenibile", che non contraddice le regole dell'OMC e i trattati bilaterali ed è valida in particolare per il legno svizzero. Propone però di mantenere l'obbligo per la Confederazione di promuovere l'uso del legno, per quanto vi si presti, in tutte le proprie costruzioni e anche in tutte le costruzioni sostenute con sussidi federali. Per la minoranza è importante che il legno delle nostre foreste, oggi troppo poco sfruttato, venga utilizzato in modo più coerente. La maggioranza della commissione ritiene invece accettabile la versione meno estensiva e di più facile applicazione formulata dal Consiglio degli Stati. L'obbligo di promuovere l'uso del legno in tutte le costruzioni sostenute con sussidi federali provocherebbe effetti burocratici da non sottovalutare per definire - e controllare poi - quali costruzioni sono da sovvenzionare con quali contributi ed a quali condizioni. Il Consiglio degli Stati ha discusso a sua volta e rifiutato chiaramente, con 35 voti contro 7, questa proposta di compromesso. La commissione raccomanda quindi di seguire la maggioranza e il Consiglio degli Stati e questo con 12 voti contro 8 e 3 astensioni.

Quale conseguenza dell'adattamento dell'urbanizzazione forestale sarà possibile anche l'abbandono di strade non più necessarie. La Confederazione prevede di realizzare l'articolo 38a lettera g integrando il nuovo obiettivo negli attuali accordi programmatici stipulati con i cantoni, quindi senza creare nuove strutture amministrative. La commissione approva il compromesso senza opposizione.

Riguardo all'incontestata regola di transizione prevista per l'applicazione dell'articolo 21a sulla sicurezza sul lavoro, che si trova all'articolo 56 capoverso 3, la commissione raccomanda di votare sì.

En bref, la commission vous prie de la suivre sur tous les points et d'éliminer ainsi les divergences avec le Conseil des Etats.

Markwalder Christa · P-F · Conseil national · Berne · Groupe libéral-radical

Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Die CVP-Fraktion unterstützt bei Artikel 21a den Antrag der Mehrheit und bei Artikel 34b Absatz 1 den Antrag der Minderheit Rösti. Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt bei Artikel 21a den Antrag der Minderheit Schilliger und bei Artikel 34b Absatz 1 den Antrag der Mehrheit. Die SVP-Fraktion unterstützt bei Artikel 21a den Antrag der Minderheit Schilliger und bei Artikel 34b Absatz 1 den Antrag der Minderheit Rösti.

Ich gratuliere unserem Kollegen Jacques Bourgeois zu seinem heutigen Geburtstag! (Beifall)

Art. 21a; 56 Abs. 3

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit

(Schilliger, Bourgeois, Genecand, Knecht, Page, Rösti, Ruppen, von Siebenthal, Wasserfallen)

Festhalten

Art. 21a; 56 al. 3

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité

(Schilliger, Bourgeois, Genecand, Knecht, Page, Rösti, Ruppen, von Siebenthal, Wasserfallen)

Maintenir

Vote

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 98 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit ... 96 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Markwalder Christa · P-F · Conseil national · Berne · Groupe libéral-radical

Art. 34a

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 34b

Antrag der Mehrheit

Titel, Abs. 1

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit

(Rösti, Knecht, Müri, Ruppen, von Siebenthal)

Titel

Festhalten

Abs. 1

Der Bund fördert bei der Planung, der Errichtung und dem Betrieb von Bauten und Anlagen mit Bundesfinanzierung soweit geeignet die Verwendung von nachhaltig produziertem Holz.

Art. 34b

Proposition de la majorité

Titre, al. 1

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité

(Rösti, Knecht, Müri, Ruppen, von Siebenthal)

Titre

Maintenir

Al. 1

La Confédération encourage l'utilisation de bois produit selon les principes du développement durable, dans la mesure où celle-ci s'y prête, lors de la planification, de la construction et de l'exploitation des bâtiments ou installations financés par la Confédération.

Vote

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 98 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 96 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Markwalder Christa · P-F · Conseil national · Berne · Groupe libéral-radical

Art. 38a Abs. 1 Bst. g

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 38a al. 1 let. g

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Die Vorlage geht an die Einigungskonferenz.