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Verfolgung von Zuwiderhandlungen. Umsetzung von Artikel 182 des Landwirtschaftsgesetzes

Bischofberger Ivo · 1VP-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion

Präsident (Bischofberger Ivo, erster Vizepräsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten. Die Kommission beantragt mit 11 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion abzulehnen. Der Bundesrat beantragt ebenfalls die Ablehnung der Motion.

Föhn Peter · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die Kommission - und auch ich persönlich - versteht den Motionär, dass er diese Motion eingereicht hat. Das Vertrauen der Konsumenten in die Schweizer Nahrungsmittel ist nämlich sehr wichtig. So kann mit diesen eine möglichst hohe Wertschöpfung generiert werden.

Betrugsfälle wie beispielsweise eine falsche Deklaration schaden dem Image der Landwirtschaft sehr. Die Einführung einer Zentralstelle zur Ermittlung von Betrugsfällen wäre für eine Überwachung sowie eine angemessene Bestrafung von Zuwiderhandlungen natürlich vorteilhaft. Deshalb soll der Bundesrat beauftragt werden, Artikel 182 des Landwirtschaftsgesetzes auf dem Verordnungsweg umzusetzen.

Der Bundesrat lehnt diese Motion ab, genau gleich wie das auch die Kommission macht. Der Bundesrat schreibt: "So kann garantiert werden, dass zur Betrugsbekämpfung angemessene Strukturen geschaffen ... werden." Aber eben: Hie und da geht es ein bisschen länger, als man das haben möchte. Ich bin aber überzeugt - so auch die Kommission -, dass der Bundesrat hier tätig werden beziehungsweise dies im Sinne des Motionärs auch folgerichtig umsetzen wird.

Grundsätzlich erachtet die Kommission es als nutzbringend, wenn sich Bund und Kantone zusammentun und die verfügbaren Ressourcen gemeinsam einsetzen, wie das bisher erfolgt ist. Auch neue Stellen können vorhandene Probleme nicht aus der Welt schaffen. So weiss die Kommission, dass Täuschung und Betrug auch im Zusammenhang mit der Bezeichnung von Lebensmitteln leider immer wieder vorkommen. Vorhandene Mängel wurden aber inzwischen analysiert. Der Bundesrat anerkennt, dass Handlungsbedarf besteht, und hat das in den Bericht in Erfüllung des Postulates Savary 13.3837 einfliessen lassen.

Es liegt nun am Bundesrat, zu entscheiden, was jetzt allenfalls neu auf dem Verordnungsweg eingeführt wird oder eben eingeführt werden muss. Die Kommission vertraut für einmal dem Bundesrat vollumfänglich. Sie vertraut dem Bundesrat und der Verwaltung, dass sie diese Motion jetzt auch umsetzen werden - ohne dass wir sie annehmen; dies ganz klar aus Effizienzgründen. Aber noch einmal: Die Motion geht absolut in die richtige Richtung.

Aus Effizienzgründen beantragen wir Ihnen, die Motion abzulehnen, und ich bitte Sie, das auch zu tun.

Schneider-Ammann Johann N. · BPR-M · Bundesrat · Bern

Der Bundesrat lehnt die Motion ab, und zwar tatsächlich mit der Feststellung, dass da bereits in die richtige Richtung gearbeitet wird. Die Motion ist so gesehen nicht nötig. Die Verbesserung der Konzeption in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Täuschungsschutz, Betrugsbekämpfung ist ein permanenter Prozess und nicht eine alleinige Frage einer zusätzlichen Verordnung. Die Totalrevision des Lebensmittelgesetzes verbessert die Abstimmung auf die agrarrechtlichen Gesetzesbestimmungen zur Kennzeichnung, und mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen wurden und werden auch immer wieder weitere wichtige Schritte für die Koordination des Vollzugs im Sinne von Artikel 182 des Landwirtschaftsgesetzes gemacht. Es ist somit eine wichtige institutionelle und rechtliche Voraussetzung geschaffen worden, um den Vollzug zu verbessern. Wir müssen es jetzt einfach tun.

Bischofberger Ivo · 1VP-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion

Abgelehnt - Rejeté