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Chômeurs souffrant de problèmes psychiques. Renforcer les ORP
Markwalder Christa · P-F · Conseil national · Berne · Groupe libéral-radical
Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Schenker Silvia · Mit-F · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe socialiste
Eine der grösseren Herausforderungen, die wir im Bereich der Sozialpolitik haben, ist die Integration von Menschen mit psychischen Problemen im Arbeitsmarkt. Gerade vor ein paar Tagen war im Radio zu diesem Thema ein Bericht zu hören. Die IV, so lautete das Fazit des Beitrags, müsse feststellen, dass ihre Integrationsmassnahmen nicht wirklich greifen. Nur etwa 10 Prozent der Personen, welche an solchen Massnahmen teilgenommen haben, sind ein Jahr nach dem Training wirtschaftlich selbstständig und brauchen keine IV-Rente mehr. Das ist sehr wenig, erstaunt mich aber nicht. Als Sozialarbeiterin beschäftige ich mich beruflich schon seit sehr langer Zeit mit den unterschiedlichsten Problemen von psychisch kranken Menschen. Psychische Krankheiten sind dadurch geprägt, dass es ständig auf und ab geht. Auch die Sozialhilfe macht die Erfahrung, dass die Integration von Menschen mit psychischen Problemen nicht so gut gelingt, wie es erwünscht wäre. Auch da werden die gleichen Feststellungen gemacht. Psychisch Kranke brauchen eine besondere Art von Unterstützung, wenn es gelingen soll, sie in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Unser System der sozialen Sicherheit ist so ausgestaltet, dass viele, die später bei der IV oder der Sozialhilfe sind, zuerst durch die Arbeitslosenversicherung unterstützt werden müssen und somit von den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren betreut werden. Mein Postulat fusst auf einem Bericht der OECD, welche sich mit der Frage beschäftigt hat, wie die Erwerbsbeteiligung von Menschen mit psychischen Problemen verbessert werden könnte. Unter anderem hat sich bei dieser Untersuchung gezeigt, dass es in den Arbeitsvermittlungszentren an den nötigen Ressourcen und Instrumenten fehlt, um diesen Menschen gerecht zu werden und sie in einem frühen Zeitpunkt adäquat zu unterstützen.
Ich bin nicht nur sehr erstaunt, sondern auch enttäuscht darüber, dass der Bundesrat nicht bereit ist, das Postulat entgegenzunehmen. Ich bitte den Bundesrat ja nur zu prüfen, mit welchen Massnahmen psychisch Kranke durch die RAV besser unterstützt werden könnten. Wenn es nicht gelingt, schon in einem frühen Zeitpunkt zu erkennen, dass eine arbeitslose Person psychische Probleme hat, verlieren wir viel Zeit, die für gezielte Unterstützung genutzt werden könnte. Längst hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Integration besser gelingt, wenn möglichst rasch gehandelt wird. Dass der Bundesrat nicht einmal versucht, rascher zu handeln bzw. den RAV die entsprechenden Mittel zu geben, ist für mich unverständlich.
Ich bitte Sie, mein Postulat zu unterstützen.
Schneider-Ammann Johann N. · BPR-M · Conseil fédéral · Berne
Der Bundesrat hat den Bericht der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erstens mit Interesse zur Kenntnis genommen, und zweitens ist er sich der Problematik der Stellensuchenden mit psychischen Problemen bewusst.
Die Eingliederung von Personen mit schwerwiegenden Beeinträchtigungen der psychischen Gesundheit fällt in die Zuständigkeit der Invalidenversicherung. Es ist Aufgabe der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren, Hinweise auf eine psychische Problematik möglichst früh zu erkennen. Ist eine leichte Beeinträchtigung der psychischen Gesundheit vorhanden, können die Personalberater spezialisierte Beratungsleistungen einkaufen. Bei schwerwiegender psychischer Beeinträchtigung und damit bei fehlender Vermittelbarkeit erfolgt eine Überweisung an die Invalidenversicherung.
Die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren sind bestrebt, die Kompetenzen ihrer Personalberater in der Problem- und in der Früherkennung stetig zu steigern, unter anderem durch spezifische Weiterbildungen. Mit der neuen Berufsausbildung für die Personalberater wird seit diesem Jahr noch stärker auf die Förderung der Beratungskompetenzen fokussiert. Die Arbeitslosenversicherung trägt dem Anliegen des Postulates ausreichend Rechnung, und das ist der Grund, weshalb der Bundesrat die Ablehnung des Postulates beantragt.
Ich habe mir selber entsprechende Schicksale in der Umgebung von RAV angeschaut. Es ist natürlich eine noble Aufgabe der Invalidenversicherung und der RAV, den Menschen in den Arbeitsprozess zurückzuhelfen. Aber ich bin mir auch bewusst geworden, wie aufwendig es ist, in jedem Einzelfall einen Weg zu finden. Das ist enorm aufwendig. Wir sind der Meinung, wir wissen, was zu tun ist. Die Verantwortlichkeiten sind genau festgelegt, und deshalb läuft Ihr Postulat, Frau Schenker, eigentlich auf eine Bestätigung dessen hinaus, was wir tun.
Ich bitte Sie im Namen des Bundesrates, davon Abstand zu nehmen. Wir setzen die Energie besser dafür ein, wirklich den Betroffenen zu helfen.
Vote
Abstimmung - Vote
Für Annahme des Postulates ... 58 Stimmen
Dagegen ... 128 Stimmen
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