15.3650

Gestion du trafic via un GPS. Créer une base légale sur le même modèle que pour les indicateurs de direction

Hardegger Thomas · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe socialiste

Die Motion verlangt Qualitätsstandards bei den Navigationssystemen, die von Auto- und Lastwagenfahrern genutzt werden. Der Bundesrat hat die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, die eine Beeinflussung des Routings der Navigationsgeräte durch das Verkehrsmanagement erlauben. Dabei soll die öffentliche Hand die Hoheit über die Information haben, damit für eine zeitnahe Aktualisierung gesorgt wird.

Sie alle kennen diese Situationen: Unerwartet rollt eine Verkehrslawine durch ein verkehrsberuhigtes Quartier, oder ein LKW steht auf einem Feldweg und versucht zu wenden - dies passiert, weil Umleitungen nicht zeitgemäss in die Navigationssysteme einfliessen. Heute sind die meisten Fahrzeuge standardmässig mit satellitengestützten Navigationshilfen ausgerüstet. Eine zunehmende Zahl von Fahrzeugen, insbesondere auch beim Schwerverkehr, wird auf ungeeignete Neben- und Quartierstrassen bzw. durch verkehrsberuhigte Quartiere gelenkt. Strategien, die darauf abzielen, den Durchgangsverkehr möglichst auf dem übergeordneten Strassennetz abzuwickeln, werden dadurch unterlaufen. Leidtragende sind die Quartierbewohnerinnen und -bewohner sowie der Fuss- und der Veloverkehr. Aber auch für den motorisierten Verkehr ist es ärgerlich, wenn er in Sackgassen, Fahrverbote, Engpässe oder Staus gelenkt wird.

In der Stellungnahme des Bundesrates lese ich, dass eine Beeinflussung der Routenwahl heute nur sehr beschränkt machbar sei und aufgrund der technischen Möglichkeiten auch ohne Weiteres umgangen werden könne. Eine Beeinflussung der Routenwahl via Navigationsgeräte dränge sich deshalb aus Sicht des Bundesrates nicht auf, weil die zuständigen Behörden die Möglichkeit hätten, ungeeignete Routen mittels entsprechender Signalisation ganz oder teilweise für den Verkehr zu schliessen.

Damit wird die Verantwortung alleine den Verkehrsteilnehmern zugeschoben. Die Anbieter haben keine Pflichten bezüglich der Qualität der Informationen. Natürlich sind die Verkehrsteilnehmer für die Einhaltung der Verkehrsregeln verantwortlich. Aber man kann doch die Augen nicht vor der Realität verschliessen: Heute verlassen sich einfach viele auf die bereits im Auto eingebauten Navigationsgeräte.

Kurz nachdem der Bundesrat mit einem ablehnenden Antrag zur vorliegenden Motion Stellung genommen hatte, wurde vom Bundesamt für Strassen ein Forschungsbericht veröffentlicht, in dem nachgewiesen wird, dass eine Regelung grosses Potenzial hat. Aus den Ergebnissen des Forschungsprojekts geht hervor, dass eine Kooperation zwischen dem öffentlichen Verkehrsmanagement und den privaten Navigationsdiensten möglich und darüber hinaus auch sinnvoll ist.

Mit der Harmonisierung der Routenempfehlung aus verschiedenen Quellen kann ohne grossen technischen Aufwand ein starkes Nutzenpotenzial wirksam ausgeschöpft werden. Was in Deutschland sinnvoll ist, kann ja in der Schweiz nicht immer unmöglich sein, umso mehr, als der Bundesrat auf die internationale Koordination verweist. Sollte dem Bundesrat diese Studie fehlen, würde ich hier gerne nachhelfen und sie ihm beschaffen.

Ich bitte Sie, die Motion im Interesse aller Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer anzunehmen.

Leuthard Doris · VPBR-F · Conseil fédéral · Argovie

Auch hier beantrage ich Ihnen die Ablehnung. Ich glaube, dass der Motionär ein bisschen zwei Themen miteinander vermischt hat. Im von ihm erwähnten Forschungsbericht geht es um Kooperationsmodelle zwischen öffentlichem Verkehr und Privaten, damit zum Beispiel besser klar ist, welche Strecken man mit dem motorisierten Individualverkehr zurücklegen kann, wo Anschlüsse an den öffentlichen Verkehr bestehen usw. Das ist ein bisschen etwas anderes als das, was Ihre Motion verlangt: Sie wollen nämlich die Navigationsgeräte vom Bund her vorgeben. Das ist aber ein Markt. Ich bin überzeugt: Wenn ein Navigationsgerät Unsinn erzählt oder den Kunden in die Irre führt, dann kauft sich dieser schnell ein neues, verlässlicheres. Der Bund muss die Navigationsgeräte nicht noch auf ihre Qualität überprüfen. Es ist leider so, dass das unmöglich reguliert werden kann, weil so viele Informationsquellen bestehen. Das muss der Markt regeln.

Zum zweiten Thema, den Kooperationen: Das unterstützen wir sehr. Es gibt viele Modelle, die sich in Entwicklung befinden - ohne Regulierung, da dies ein spannender Markt ist. Städte haben beispielsweise ein Interesse daran, dass nicht durch Parkplatzsucherei viel Verkehr entsteht. Hier können Apps dem Verkehrsteilnehmer helfen, möglichst schnell einen offenen Parkplatz zu finden. Auch hier sehen wir im Moment keinen Regulierungsbedarf, sondern Bedarf für Kooperationen und für Encouragements der verschiedenen Produkte.

Vote

Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 53 Stimmen

Dagegen ... 138 Stimmen

(2 Enthaltungen)