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Innovationsförderung für Schweizer KMU statt für internationale Grosskonzerne

Comte Raphaël · P-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion

Le président (Comte Raphaël, président): Le Conseil fédéral propose le rejet de la motion.

Minder Thomas · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Das Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) regelt die sogenannten Innovationsprojekte. Solche kann der Bund durch Beiträge an die entsprechenden Forschungsstätten unterstützen, sei es durch Beiträge an eine Hochschule, sei es durch Beiträge an Forschungsstätten ausserhalb des Hochschulbetriebes. Damit ein Innovationsprojekt unterstützt werden kann, muss es von einem privaten oder öffentlichen Partner durchgeführt werden, welcher sodann von den Forschungsergebnissen profitiert. Diese sogenannten Umsetzungspartner können öffentliche Institutionen sein, etwa ein Spital, vor allem aber sind es private Gesellschaften.

Die Anforderungen sind in Artikel 19 Absatz 2 FIFG festgelegt, wonach fünf Punkte erfüllt sein müssen, damit man überhaupt bei der Innosuisse anklopfen kann; die Innosuisse ist die neue Schweizerische Agentur für Innovationsförderung, für die wir kürzlich eine neue Rechtsgrundlage geschaffen haben.

Erstens braucht es den erwähnten Umsetzungspartner, also eine Firma, die das Innovationsprojekt beantragt und den Lead übernimmt. Herr Bundesrat, in diesem Zusammenhang habe ich eine Frage: In den Auszügen der letzten Jahre - sie liegen mir hier vor - findet man mehrere Projekte, bei denen der Umsetzungspartner nicht erwähnt ist. Das verstösst klar gegen den ersten Punkt der Bestimmungen. Warum wird der Umsetzungspartner nicht überall aufgeführt?

Zweitens muss erwartet werden können, dass die Forschungsresultate respektive ihre Umsetzung direkt der Wirtschaft und der Gesellschaft dienen.

Drittens muss das Projekt - das ist ganz wichtig - je hälftig vom Bund und vom Umsetzungspartner finanziert werden. Fehlt der Umsetzungspartner, so verletzt das Projekt also auch diese Bestimmung; ich habe es vorhin erwähnt.

Viertens muss das Projekt zur praxisorientierten Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses beitragen.

Fünftens - das ist vielleicht der wichtigste Punkt - sollen nur Projekte subventioniert werden, die ohne Förderung durch den Bund gar nicht erst durchgeführt werden könnten. Die Umsetzung dieses letzten Punktes ist sehr problematisch und Auslöser meiner Motion. Diese Anforderung ist goldrichtig, soll doch der Bund nur dort intervenieren, wo ohne ihn eine Unternehmung von sich aus nicht in der Lage wäre, die Forschungsarbeit zu finanzieren. Das gilt übrigens auch für KTI-Gelder an Staatsbetriebe wie Skyguide und Ruag. Dort geht das Geld einfach vom linken Steuergeld-Hosensack in den rechten. Auch diese Beteiligungen widersprechen dem KTI-Geist zur Förderung des Unternehmertums.

Ich bin die umfangreiche Datenbank durchgegangen, in der alle gutgeheissenen KTI-Förderungsprojekte der letzten Jahre aufgeführt sind. Unter den privaten Umsetzungspartnern figurieren viele Start-ups, viele mittelgrosse und kleine Unternehmen, aber auch staatliche Institute. Ich bin jedoch erschrocken darüber, dass auch viele gutkapitalisierte, oftmals börsenkotierte Aktiengesellschaften Innovationsfördergelder beim Staat abholen, so etwa ABB, Alstom, BASF, Ems-Chemie, Geberit, Implenia, Georg Fischer, IBM, Cartier, Roche, Schindler, Siemens, Sika, Swiss Steel, Walt Disney Studios usw. Dass der Steuerzahler milliardenschweren, oftmals ausländischen Firmen bei Forschungsprojekten unter die Arme greift, ist ein No-go. Das verletzt den Geist der KTI-Förderung. In einem Land mit 98 Prozent KMU muss der Fokus klar auf den KMU liegen, denn diese haben zwar oftmals gute Ideen, aber nicht die Ressourcen, um grosse Forschungsprojekte selber zu finanzieren.

Sie haben richtig gehört: Unter den aufgelisteten Unternehmungen sind teilweise solche, bei denen es sich nicht einmal um Schweizer Unternehmungen handelt, sondern bloss um Niederlassungen wie etwa, ich habe es erwähnt, die Walt Disney Studios, die sich durch den Schweizer Fiskus ein Forschungsprojekt bezahlen lassen. Es ist also sehr fraglich, ob hier tatsächlich nur solche Projekte bewilligt werden, die ansonsten nicht durchgeführt würden. Dies als Antragsteller zu behaupten ist natürlich sehr einfach, aber gerade bei Bluechip-Firmen ist es nicht glaubwürdig. Die damit einhergehenden Mitnahmeeffekte, also die Förderung von Akteuren, die es gar nicht nötig hätten, sind ja nicht vom Tisch zu wischen. Ganz abgesehen davon entsprechen Subventionen an solche grossen Publikumsgesellschaften nicht der Uridee und dem Geist des Gesetzes. Man wollte damit junge, kleine, mittelgrosse, aufstrebende Firmen und ihre Projekte fördern, mithin Start-ups aus der Schweiz.

Aus diesen Gründen schlage ich mit meiner Motion eine Präzisierung von Artikel 19 Absatz 2 Litera c FIFG vor. Staatliche Subventionen in Form der Innovationsförderung sollen KMU vorbehalten sein. Zur Abgrenzung - dies, Herr Bundesrat, bloss als Vorschlag, es gibt auch andere Lösungen - könnte man sich beispielsweise auf die Pflicht zur ordentlichen Revision berufen, die in Artikel 727 Absatz 1 des Obligationenrechts definiert wird.

Zumindest jedoch gehören börsenkotierte Unternehmungen ganz sicher nicht zur KTI-Zielgruppe. Diese sollen und können sich ihr Kapital für Forschung und Entwicklung an den Finanzmärkten besorgen, nicht beim Steuerzahler. Der Bundesrat bestätigt in seiner ablehnenden Stellungnahme das, was ich befürchtet habe: Jedes vierte Innovationsprojekt stammt von einer grossen Unternehmung, jedes elfte Projekt geht sogar an eine sehr grosse Firma mit über 2000 Mitarbeitern. Die erwähnte Liste aller KTI-Subventionen habe ich nach der Höhe der Subventionen sortiert. Und siehe da: Die bewilligten Projekte von Grossfirmen sind tendenziell auch die teuersten.

Hier ein paar Beispiele von Jahressubventionen: IBM 861 000 Franken, Roche 715 000 Franken, Alstom 766 000 Franken. Stossend ist die Tatsache, dass diese Gelder auch an börsenkotierte Unternehmungen gehen, welche einen milliardenschweren Mehrheitsaktionär haben, wie z. B. Ems-Chemie, Schindler, Holcim, Tissot oder Phonak. Diese Aktiengesellschaften sind sehr wohl in der Lage, ihre Forschung eigenhändig zu bezahlen. Sie brauchen dazu keine Steuergelder. Im letzten Jahr gingen sage und schreibe 24 Prozent der Fördergelder an Grossunternehmen, darunter befinden sich etliche milliardenschwere Konzerne - wohlverstanden, diese Klammer erlaube ich mir - auch mit millionenschweren Vergütungen im Topmanagement.

Dazu gibt es ein paar extrem stossende Beispiele. In zwei Jahren wurde z. B. Alstom, welche der amerikanischen General Electric gehört, mit 2,2 Millionen Franken unterstützt; dies zur Erforschung von Gasturbinen. Nur: General Electric hat die Produktion von Gasturbinen längst aus der Schweiz nach Frankreich verlagert. Ebenso hat in den Jahren 2012 und 2013 die Ems-Chemie 1,8 Millionen Franken erhalten. Auch hier erlaube ich mir eine Bemerkung: Ich glaube kaum, dass Frau Martullo auf diese Steuermillionen angewiesen ist.

Ich bitte Sie aus all diesen Gründen um die Annahme der Motion. Sie könnte so umgesetzt werden, dass in der Verordnung zu Innosuisse die Anforderungen verschärft werden. Es muss also nicht zwingend eine Gesetzesänderung erfolgen. Das Ziel liesse sich auch mit einer Praxisänderung erreichen. Da die neue Behörde ihre Aufgaben wohl im nächsten Jahr aufnimmt, wäre nun der ideale Zeitpunkt, dies in ihr Pflichtenheft zu schreiben.

Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Ich werde diese Motion unterstützen, und zwar nicht deshalb, weil ich der Überzeugung wäre, dass die KTI bzw. die Innosuisse heute schlecht arbeiten würde, sondern weil ich es den richtigen Zeitpunkt finde, dass die Innovationsförderungsagentur des Bundes neu positioniert wird, was ihre Förderungskriterien betrifft. Ihre Aufgabe ist es ja, zusammen mit der Hochschulwelt und der Wirtschaft die angewandte Forschung sozusagen marktreif zu machen und entsprechende Projekte zusammen mit Firmen auszugestalten. Wir befinden uns mitten im Transformationsprozess zur sogenannt vierten Industrialisierung oder zur totalen Digitalisierung der Wirtschaft, und ich meine, es ist angebracht, in diesen Zeiten auch die Förderungskriterien neu zu überprüfen.

Einerseits finde ich es richtig, auf diese Abhängigkeiten hinzuweisen. Ich bin auch der Meinung, dass börsenkotierte, global agierenden Aktionären gehörende Grossfirmen nicht unbedingt von Steuergeldern im Innovationsbereich profitieren sollen. Sie können die Innovationsförderung nämlich selber finanzieren. Immerhin, wenn die Unternehmenssteuerreform III tatsächlich in Kraft treten würde, könnten die Unternehmen andererseits 150 Prozent der Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen von den Steuern abziehen. Ich glaube nicht, dass man im Zeitalter von solchen Steuervorteilen für Forschung und Entwicklung noch eine KTI oder Innosuisse haben muss, die Grossunternehmen bei der Forschung unterstützt.

Es geht mir nicht nur darum, dass es primär Schweizer KMU sind, sondern ich finde, man sollte die Kriterien so ausrichten, dass es mehr Firmen gibt, die auch fähig sind, sich unabhängig von den globalen Playern und von den globalen Technologietreibern zu entwickeln. Das brauchen wir nämlich in der Schweiz und in Europa. In nächster Zukunft werden wir vermutlich vor der Situation stehen, dass wir eine Monopolsituation haben, dass es noch ein paar Technologiekonzerne amerikanischer Provenienz gibt, die sämtlich Technologietreiber sind und von denen jedes weitere Unternehmen, auch jedes KMU, abhängig ist.

Der Bundesrat schreibt in seiner Stellungnahme: "Ein Ausschluss von Grossunternehmen als Umsetzungspartner in KTI-Projekten würde folglich auch die mit diesen vernetzten innovativen KMU treffen." Ich sehe das anders. Natürlich sind das oft Gemeinschaften, die zusammen auftreten. Aber das heisst nicht automatisch, dass der Beizug von Grossunternehmen auch damit verbunden sein muss, die entsprechende Innovationsförderung zu bezahlen. Diese können sich vielmehr in einem Verbund beteiligen und durchaus auch ihre eigenen Mittel, neben den staatlichen Mitteln, die ja an die Universitätswelt gehen, in die Innovationsförderung einbringen.

Der langen Rede kurzer Sinn: Ich finde, die Motion ist sehr prüfenswert. Es wäre der Moment, wo man auch sagen könnte: Jetzt überprüfen wir die Förderungsstrategie nochmals. Wir befinden uns nämlich in einem riesigen Transformationsprozess der Wirtschaft. Dazu gehört es auch zu überprüfen, ob globalisierte, börsenkotierte Unternehmen mit Steuergeldern in ihrer Forschungstätigkeit mit unterstützt werden sollen.

Noser Ruedi · Mit-M · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion

Wenn ich Kollegin Fetz zuhöre, habe ich den Eindruck, dass sie über ein Postulat diskutiert. Wenn man etwas überprüfen will, ist das Postulat die richtige Form. Eine Motion enthält eine konkrete Forderung, die man stellen möchte. Da möchte ich nun doch zwei, drei Fragezeichen anbringen. Der Motionär hat das Verdienst des kritischen Hinschauens. Die KTI verdient, dass man kritisch hinschaut. Ich wünschte mir ebenfalls ab und zu mehr Transparenz und Öffentlichkeit. Auch die Art und Weise, wie die Gelder vergeben werden, die Erfolgskriterien - es gäbe viele Dinge, die man infrage stellen und die man besser machen könnte. Ich erwarte von der neuen Behörde, dass sie transparenter wird.

Die Begründung, die Sie hier vorgetragen haben, ist einfach nicht richtig. Erstens geht kein Geld an diese Firmen. Das müssen wir hier mal klar und deutlich festhalten. Die KTI darf plus/minus nur mit den akademischen Institutionen zusammenarbeiten, und das Geld geht nur dorthin. Das heisst in erster Linie: Fachhochschulen, Universitäten, ETH. Daneben gibt es noch das Centre Suisse d'Electronique et de Microtechnique in Neuenburg und ein paar andere Organisationen. Das Geld geht nur dorthin. Es geht kein Geld zur IBM, es geht kein Geld zur Alstom. Dies als erste Bemerkung.

Zweitens müssen wir einander schon ehrlich in die Augen schauen. Die Fachhochschulen haben für den Mittelbau praktisch kein Geld. Wie bauen sie ihr Know-how auf? Zu einem grossen Teil funktioniert das so, dass sie eben mit Weltkonzernen zusammenarbeiten, dort Know-how aufbauen und dieses dann der KMU-Wirtschaft wieder anbieten. So funktioniert der Deal. Wenn man hier etwas kritisieren müsste, dann dies, dass die Fachhochschulen kein Geld für den Mittelbau haben. Sie können sich erinnern: Als wir die Fachhochschulen zu Fachhochschulen gemacht haben, haben wir hier - ich war zumindest im anderen Rat dabei - oft gesagt, der Nationalfonds finanziere den Mittelbau der Universitäten, und die KTI solle dies für die Fachhochschulen machen. Gut, sie brauchen einfach einen Umsetzungspartner. Wenn der Profit mehr bei den Fachhochschulen ist, Herr Minder, wird kein einziges KMU bereit sein mitzumachen. Darum sind diese zum Teil dabei.

Was ist mit dem Disney-Zentrum passiert? Ich würde behaupten, dass wir in der Schweiz mittlerweile in den Animationstechnologien Weltmarktführer sind. Wenn Sie Disney- oder andere Animationsfilme schauen und Sie dort Emotionen auf Gesichtern sehen, können Sie sicher sein, dass die Technologie aus der Schweiz kommt. Es gibt schon positiv wirkende Effekte.

Mit dieser Begründung, Frau Fetz, kann man die Motion nicht unterstützen. Wenn es ein Postulat wäre, könnte man darüber diskutieren. Die Motion bitte ich Sie aber schon abzulehnen.

Schneider-Ammann Johann N. · BPR-M · Bundesrat · Bern

Herr Ständerat Minder, ich bedanke mich für Ihre Initiative. Sie legen eine Motion mit dem Titel "Innovationsförderung für Schweizer KMU statt für internationale Grosskonzerne" vor. Es ist richtig: Die KTI ist angelegt, um die KMU-Forschung befördern zu helfen. Wie Ihr Kollege Noser bereits gesagt hat: Die Gelder gehen nicht an die Unternehmungen, sondern sie gehen grundsätzlich an die Forschungspartner und werden von dort in die Projekte eingespeist.

Ich habe mir die Mühe genommen, für heute so gut wie möglich aktualisierte Zahlen mitzunehmen. Ich möchte Ihnen sagen, wie viel der Gelder bei den Grosskonzernen landen kann, wenn sie denn von den Forschungspartnern tatsächlich zu den Grosskonzernen fliessen. Im Kontext der Projekte, die die Forschungspartner betreiben, sind neben den Grosskonzernen immer auch KMU beteiligt. Eine Triage zwischen KMU und Grosskonzernen ist nicht machbar. Deshalb kann ich Ihnen nur sagen, was in die Projekte geht, und nicht, was an die Unternehmungen geht.

Im Jahr 2014 sind von den KTI-Geldern 4,41 Millionen Franken in Projekten mit Beteiligung von Grosskonzernen gelandet; das sind 4 Prozent der KTI-Gelder. Im Jahr 2015 sind 7,12 Millionen Franken in Projekten mit Beteiligung von Grosskonzernen gelandet; das sind 6 Prozent der zur Verfügung gestellten Mittel. Die von Ihnen genannte Zahl von 24 Prozent kann ich nicht nachvollziehen. Sie haben Ems und Alstom genannt - wenn ich diese Zahlen aufsummiere, bin ich bei 3,4 Millionen Franken; das ist bereits die Hälfte dessen, was an Projekten mit Beteiligung von Grosskonzernen möglich gewesen wäre.

Jetzt der langen Rede kurzer Sinn: Die KTI ist für die Forschungsförderung gedacht, für die Forschungsförderung über die Innovationsförderung bei den Forschungspartnern. Forschungspartner - es wurde richtig gesagt - sind Fachhochschulen, sind prominent die ETH, sind aber auch Universitäten, ist das Centre Suisse d'Electronique et de Microtechnique, auch das ist richtig. Der Umsetzungspartner ist in aller Regel ein KMU. KMU ist definiert als eine Unternehmung mit 250 oder weniger Mitarbeitenden. Die Institution KTI läuft also richtig. Sie ist richtig unterwegs, sie ist nicht auf Abwegen und von Grosskonzernen so gedrängt und gezogen und gedrückt, dass die Mittel dann zu diesen Grosskonzernen fliessen. Das ist nicht der Fall.

Ich will noch vier Bemerkungen genereller Art machen:

1. Noch einmal: Die Fördergelder gehen an die Forschungspartner und von dort - indirekt, über die Resultate der Projekte - dann an die Umsetzungspartner. Die Parität ist verlangt. Das wurde auch schon gesagt.

2. Die Unterscheidung zwischen Grossen und Kleinen ist nicht ganz einfach. Im aktuellen Bericht des SBFI zur Forschung und Innovation in der Schweiz wird aufgezeigt, welche volkswirtschaftliche Bedeutung die Vernetzung zwischen den Grossen und den Kleineren tatsächlich hat. Die Rolle als Zulieferer ist für die KMU genauso wichtig wie die Rolle der Grossunternehmen als Innovationstreiber. Ich mache darauf aufmerksam, dass man mit der Trennung zwischen Grossen und KMU sehr vorsichtig umgehen sollte. Es ist sehr wohl denkbar, dass für die Innovationsförderung eben beide an einem Projekt beteiligt werden müssen.

3. Mehr als drei Viertel aller KTI-Umsetzungspartner sind heute Kleinbetriebe - nicht einmal Mittelbetriebe, sondern Kleinbetriebe. Das scheint mir auch eine wichtige Aussage zu sein.

4. Zu den Mitnahmeeffekten - Sie haben diesen Punkt auch erwähnt -: Die KTI prüft genau, ob Projekte auch ohne KTI-Förderung durchgeführt würden oder eben nicht. Man darf mit gutem Gewissen die Aussage wagen, dass die Mitnahmeeffekte in der Vergangenheit verschwindend klein waren. Diese Aussage basiert auf den Einschätzungen der Experten der KTI; mir scheint es, dass dies der einzige Gradmesser ist, den wir diesbezüglich haben. Das wird mit aller Sorgfalt gemacht, und die Aussage, dass die Mitnahmeeffekte verschwindend klein gewesen sind, bitte ich Sie doch auch entsprechend zu würdigen.

Der langen Rede kurzer Sinn: Wir wollen das innovativste Land bleiben; die KTI ist ein gutes Instrument; die Innosuisse ist auf guten Wegen; das Konzept, das Prinzip, dass die Gelder an die Forschungspartner gehen und dann von dort weiter an die Umsetzungspartner, ist auch gut: Daran sollte man nichts ändern. Es ist so, dass die KMU in den vergangenen Jahren zu 92 Prozent an den Projekten beteiligt waren. Zu 8 Prozent waren Grosse an den Projekten beteiligt. Bezüglich der Beträge, die maximal an Grosse gegangen sind - wobei da eine Unsicherheit besteht, weil die Abgrenzung nicht ohne Weiteres gemacht werden kann -, lag man bei 4 Prozent im Jahr 2014 und bei 6 Prozent im Jahr 2015. Mit anderen Worten: Wir sind nicht von der Linie abgewichen. Die Gesetzeskorrektur bei Artikel 19 Absatz 2 FIFG, wie Sie sie vorschlagen, ist aus unserer Sicht nicht nötig.

Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, hier keine Gesetzesanpassung vorzunehmen und das System weiterhin so zu betreiben, wie es die Voraussetzungen ermöglichen. Es ist "ongoing" eine korrekte Umsetzung, tatsächlich auch in Ihrem Sinne. Wir haben keinen Handlungsbedarf.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 11 Stimmen

Dagegen ... 27 Stimmen

(4 Enthaltungen)