14.4113

Autorité de protection de l'enfant et de l'adulte. Améliorer l'exécution

Vitali Albert · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Groupe libéral-radical

Kein Bereich stand in den letzten Jahren so in der Kritik wie die Kesb. Am 8. September dieses Jahres wurde ein Bericht dazu präsentiert. Inhaltlich gehe ich nicht auf diesen ein. Eines aber ist klar: Auch mit diesem Bericht wird die Kritik nicht einfach verstummen. Auch einer der Initianten der Kesb, Christoph Häfeli, sagte, dass diese Zahlen mit Vorsicht zu geniessen seien. Es gibt trotzdem einige positive Feststellungen. Es ist aber auch klar, dass es in Zukunft dringend mehr Transparenz braucht.

Mein Postulat verlangt das Verfassen eines sogenannten Leitfadens als Unterstützung für die kantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden. Diese Forderung basiert auf einer internen Umfrage unter liberalen Regierungs- und Gemeinderäten, die diesen Ansatz sehr begrüssen. Als starker Verfechter des Föderalismus will ich die Kompetenz der Kantone nicht beschneiden, sondern sie in ihren Bemühungen unterstützen und ihre Arbeit erleichtern. Der Bundesrat argumentiert, dass er sich traditionell mit Vorgaben zurückhält. Gerade bei der Kesb hat er dies eben nicht getan, und es ist daher auch konsequent, wenn man hier die bestehenden Lücken schliesst beziehungsweise notwendige Korrekturen prüft.

Der Bundesrat behauptet, mein Postulat sei mit der Beantwortung der Postulate Feri Yvonne 14.3891 und Schneeberger 14.3776 weitgehend erfüllt. Wenn es so wäre, dann könnte der Bundesrat ja mein Postulat auch für erheblich erklären. Eine genauere Analyse dieser drei Postulate zeigt aber, dass mein Postulat etwas verlangt, was die beiden anderen Postulate nicht verlangten. Es geht einen Schritt weiter. Es will die Umsetzung verbessern und verlangt einen Vergleich unter den Kantonen. Ein solcher Vergleich existiert nicht und ist auch nicht vorgesehen. So interpretiert jeder Kanton die Empfehlungen der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (Kokes) auf seine Weise.

Diese Empfehlungen sind übrigens meines Erachtens beliebig und zu wenig konkret. Es fragt sich überhaupt, auf welcher Basis diese Empfehlungen gründen. Auch wären für die Kantone Fallbeispiele hilfreich. Eigentlich sollte die Kokes selber auf die Idee kommen, einen sogenannten Leitfaden zu erstellen. Warum sie dies nicht tut, ist mir ein Rätsel. Hier braucht es Druck vom Bundesrat.

Ein wichtiger Unterschied meines Postulates zu allen anderen Ansätzen ist, dass ich ein Case-Management verlange. Bei jeder Gefährdungsmeldung sollte die meldende Person in die Abklärungen mit einbezogen und über die zu treffenden Massnahmen informiert werden. Wenn heute beispielsweise ein Lehrer eine Meldung macht, erfährt er nicht, welche Massnahmen getroffen wurden, ob überhaupt Massnahmen getroffen wurden und wie er nun mit seinem Schüler umgehen soll. Er kann nicht mit der Kesb an einem Strang ziehen, weil er den Strang gar nicht kennt. So etwas ist kontraproduktiv. Schlussendlich leidet dann wieder das Kind darunter.

Aus all den aufgezeigten Gründen beantrage ich Ihnen, das Postulat anzunehmen.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Conseil fédéral · Berne

Das Postulat verlangt einen Bericht über die unterschiedliche Umsetzung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts in den Kantonen sowie die Ausarbeitung von Best Practices. Damit reflektiert dieses Postulat auch die Kritik, die in den vergangenen Jahren gegenüber dem neuen Recht und den Kesb geäussert worden ist.

Ich möchte Sie daran erinnern, dass Ihr Rat, der Nationalrat, den Bundesrat bereits im Dezember 2014 damit beauftragt hat, eine erste Evaluation des neuen Rechts durchzuführen; diese Arbeiten sind im Gang. Eine erste Untersuchung hat die organisatorische Umsetzung und die Kennzahlen zu den Leistungen und Kosten aufgezeigt. In einem zweiten Schritt wird der Bundesrat jetzt allfällige Schwachstellen des neuen Rechts identifizieren und auch mögliche Lösungswege vorschlagen. Der Bericht des Bundesrates wird dann auch zeigen, ob gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Im Fokus stehen dabei namentlich eine mögliche Vereinfachung des Verfahrens, der Einbezug der Gemeinden in das Verfahren sowie das Vorgehen der Kesb in bestimmten praktischen Situationen.

Sie haben es gehört: Der Bundesrat arbeitet also bereits an einem umfassenden Bericht. Es gibt ja noch andere Vorstösse in diesem Bereich, die noch nicht angenommen oder in Ihrem Rat noch nicht behandelt worden sind. Ich bitte Sie, dass Sie, anstatt jetzt einfach dauernd neue Berichte zu verlangen und in Auftrag zu geben, doch noch die Geduld aufbringen und diesen Bericht und diese Evaluation abwarten. Es ist vorgesehen, diesen Bericht im ersten Quartal 2017 dann auch zu verabschieden.

Was ich Ihnen heute schon sagen kann, Herr Nationalrat Vitali: Wir werden jetzt sicher nicht nur ganz genau die angenommenen Postulate anschauen - ich habe es gesagt, es sind schon andere Postulate eingereicht; Sie haben jetzt auch eines eingereicht. Wir haben ein Interesse, die Fragestellungen möglichst breit anzugehen, um dann eben auch alle möglichen Antworten geben zu können auf die Fragen, die sich im Laufe dieser letzten Jahre nach der Inkraftsetzung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts ergeben haben.

Das ist das Prinzip, das wir im Bundesrat haben: Wenn ein Postulat oder auch eine Motion in diesem Sinne bereits erfüllt sind, dann lehnen wir sie ab und heissen sie nicht einfach noch gut. Sonst würden wir uns ja einfach so eine Ansammlung von Postulaten schaffen, und das wollen wir nicht.

Ich habe Ihnen letztes Mal, als wir Vorstösse aus meinem Departement besprochen haben, gesagt, dass die Bundesratsparteien an den letzten Von-Wattenwyl-Gesprächen den Bundesrat aufgefordert haben, beim Produzieren von Berichten zurückhaltend zu sein. Und die Bundesratsparteien haben gesagt, sie seien dann selber auch zurückhaltend im Verlangen von neuen Berichten. Ich bitte Sie: Das ist jetzt hier ein klassischer Fall. Das heisst nicht, dass wir die Arbeit nicht machen wollen, aber bitte verlangen Sie nicht einfach dauernd neue Berichte! Wir haben einen Bericht in Aussicht gestellt, er ist aufgegleist, er kommt, und zwar schon sehr bald.

Ich bitte Sie in dem Sinne, jetzt auch der Arbeitsökonomie zuliebe auf dieses Postulat zu verzichten. Sie werden Ihre Fragen dann auch stellen können und hoffentlich auch die entsprechenden Antworten bekommen.

Vote

Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Abstimmung - Vote

Für Annahme des Postulates ... 133 Stimmen

Dagegen ... 46 Stimmen

(7 Enthaltungen)