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Renégocier et adapter l'accord sur la libre circulation
Brunner Toni · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Mit dem Volksentscheid vom 9. Februar 2014 wurden Bundesrat und Parlament beauftragt, das Heft in der Zuwanderungspolitik wieder selber in die Hand zu nehmen. Der Auftrag des Schweizervolkes ist klar. Künftig muss die Schweiz wieder eine eigenständige Steuerung der Zuwanderung durchsetzen. Sie wissen, dass die Verfassung auch Kontingente, Höchstzahlen und den Inländervorrang nennt, aber auch Kriterien wie die Integrationsfähigkeit und eine eigene Existenzgrundlage, die als Grundvoraussetzung für die Niederlassung in der Schweiz gewährleistet sein muss.
Mit dem Volksauftrag ist klar, es braucht einerseits Anpassungen im Inland, also hier im Innern, beispielsweise die Anpassung des Ausländergesetzes, und es braucht andererseits aussenpolitisch Anpassungen des Freizügigkeitsabkommens. Denn es sollte unterdessen auch hier in diesem Saal dem Hintersten und Letzten klar sein, dass das Freizügigkeitsabkommen mit der eigenständigen Steuerung der Zuwanderung nicht kompatibel ist.
Machen wir also eine Standortbestimmung zur Anpassung des Ausländergesetzes. Das Trauerspiel von letzter Woche muss ich hier nicht wiederholen. Sie wissen selber, dass das, was Sie als Umsetzung im Innern, im Ausländergesetz, vorsehen, eine Nulllösung ist - null Komma null. Sie wird nichts bringen - Verfassungsauftrag nicht erfüllt. Der zweite Auftrag sind Verhandlungen zur Anpassung des Freizügigkeitsabkommens - es wurde bisher nicht verhandelt. Unabhängig vom Willen der EU, ob man dort Verhandlungen führen will oder nicht, müssen wir uns doch bewusst sein, dass der EU vonseiten der Schweiz bisher keine Vorschläge präsentiert wurden, die Fleisch am Knochen hätten und dem Volksauftrag auch gerecht würden.
Der Bundesrat macht es sich jetzt zu einfach, wenn er sich hinter dem Argument versteckt, die EU wolle gar nicht verhandeln. Zuerst müsste man der EU auch sagen, was man eigentlich will. Wenn jetzt jemand sagt, das stimme nicht, dann schlage ich vor, dass wir hier drin doch konkret werden: Frau Bundesrätin, mit welchem konkreten Umsetzungsvorschlag, der dem Willen des Volkes auch gerecht wird, sind Sie denn zur EU gegangen? Was wurde der EU vonseiten der Schweiz als Umsetzungsvorschläge unterbreitet, damit die EU auch weiss, was wir eigentlich wollen? Herr Amstutz hat nämlich in Berlin beim höchsten deutschen Politiker im Bundestag einmal nachgefragt. Dieser hat gesagt, es wäre eigentlich schön, von der Schweiz einmal zu hören, was sie eigentlich wolle. Dann könne man auch sagen, ob man dazu überhaupt Hand reichen könnte.
In letzter Konsequenz, wenn man es nicht macht oder nicht machen will, muss die EU wissen, dass die Kündigung des Freizügigkeitsabkommens die logische Folge sein wird. Das stärkt die Position der Schweiz. Das ist letztlich aber auch der Auftrag des Volkes und steht so in der Verfassung, und zwar in Artikel 197 Ziffer 11. Dort ist festgeschrieben, dass völkerrechtliche Verträge, die Artikel 121a widersprechen, innerhalb von drei Jahren nach dessen Annahme durch Volk und Stände neu zu verhandeln und anzupassen sind. Hier haben wir noch grossen Nachholbedarf.
Wenn Sie es nicht schaffen oder nicht schaffen wollen, dann ist die logische Konsequenz unsere Motion. Darum dürfen Sie diese jetzt auch getrost unterstützen. Sie wurde vor zwei Jahren eingereicht. Unterdessen wissen wir ja, dass in diesem Bereiche nichts gemacht und nichts erreicht wurde, und zwar weil man nicht will - man will nicht. Darum ist unsere Motion jetzt eben der richtige Weg.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Conseil fédéral · Berne
Herr Brunner, Sie wissen, dass die beiden Aussenpolitischen Kommissionen von National- und Ständerat das Verhandlungsmandat des Bundesrates kennen, diskutiert und darüber befunden haben. Eine Aussenpolitische Kommission hat das Verhandlungsmandat einstimmig unterstützt und die andere Aussenpolitische Kommission mit grosser Mehrheit. Das ist die Ausgangslage. Es gibt also ein Verhandlungsmandat.
Wie es das Gesetz vorschreibt, sind die entsprechenden Kommissionen zu den Inhalten konsultiert worden. Dann ist es halt so, wie wenn Sie z. B. heiraten möchten: Ihre Partnerin muss auch einverstanden sein. Sie sind ja auch gegen Zwangsheirat. Es braucht zwei, die damit einverstanden sind, einen bestehenden Vertrag neu zu verhandeln und anzupassen.
Zu Ihrer Motion: Der Bundesrat lehnt Ihre Motion ab, weil sie dem Volkswillen widerspricht, weil sie einer Übergangsbestimmung zu Artikel 121a der Bundesverfassung, also einer Bestimmung in Artikel 197, widerspricht, weil dort drin steht, dass völkerrechtliche Verträge, die mit dem neuen Verfassungsartikel nicht übereinstimmen, neu verhandelt und angepasst werden müssen. Von kündigen steht aber nichts drin.
Sie verlangen hier die Kündigung des Freizügigkeitsabkommens. Das widerspricht dem neuen Verfassungsartikel, das widerspricht dem Volkswillen. Deshalb lehnt der Bundesrat diese Motion ab.
Vote
Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 63 Stimmen
Dagegen ... 122 Stimmen
(0 Enthaltungen)