01.3405
Soumettre les entreprises employant des ressortissants étrangers à l'obligation de proposer une formation
Strahm Rudolf · Conseil national · Berne · Groupe socialiste
Ich muss zuerst etwas mein Erstaunen darüber ausdrücken, dass das Postulat, das vom Bundesrat ja entgegengenommen werden soll, jetzt überhaupt bekämpft wird. Es sind da ja Unterschriften aus allen Parteien, auch das Gewerbe hat mit unterschrieben; ich meinte eigentlich, dass das Postulat jetzt durchwegs einigermassen akzeptiert sei. Jetzt kommt Herr Scheurer - ich weiss nicht, ob er sich überhaupt mit der Problematik der Nachholbildung und der Berufsbildung von ausländischem Personal, z. B. in den Hotels, befasst hat - und bekämpft das.
Ich muss einfach sagen, dass es eine wichtige Strukturmassnahme ist, die ich einmal geprüft haben möchte. Ich danke dem Bundesrat, dass er jetzt das Postulat im Sinne einer Kann-Formel ins Ausländergesetz aufnimmt, nämlich dass Betriebe, die ausländisches Personal rekrutieren, auch eine Ausbildungsverpflichtung haben. Konkret: Sie sollen Lehrlinge ausbilden oder Leute weiterbilden, eine Anlehre oder Betriebspraktika anbieten.
Herr Scheurer, unser System der Berufsbildung basiert immer noch auf dem Prinzip, dass die Berufslehre im Betrieb durchgeführt werden muss. Es ist kein Geheimnis, dass das rekrutierte ausländische Personal natürlich den höchsten Anteil an Unqualifizierten hat. Wer bildet sie aus? Entweder macht das der Betrieb, oder der Staat müsste es machen, was er nicht tut, oder die Leute bleiben unqualifiziert. Das hat nicht nur eine menschlich tragische Seite, sondern auch einen volkswirtschaftlich problematischen Aspekt: Wenn Sie unqualifiziertes ausländisches Personal rekrutieren und es nachher auf diesem Qualifikationsniveau belassen, behindert das die Produktivitätsentwicklung in der Wirtschaft. Die Produktivitätsentwicklung hängt direkt mit dem Berufsbildungsgrad in der Wirtschaft zusammen.
Eigentlich steht hinter meinem Postulat die Idee, dass für Betriebe, vielleicht für bestimmte Branchen, die in hohem Grad ausländisches Personal rekrutieren, die Kontingentgewährung unter bestimmten Bedingungen an eine Ausbildungsverpflichtung gebunden werden kann, seien es Lehrstellenangebote, Berufsausbildungen oder Praktika. Das ist eigentlich der tiefere Sinn. Es ist eine Kann-Formel, Herr Scheurer, es ist gedacht, dass vielleicht dadurch auch ein sanfter Druck entsteht. Wenn wir keine solchen Standards in der Wirtschaft haben, wenn es nachher einfach möglich ist, ausländisches Personal zu rekrutieren, ohne etwas für die Ausbildung oder berufliche Nachholbildung zu tun, dann sehe ich einfach das Problem auf uns zukommen, dass wir dann im beruflichen Ausbildungsstand zurückfallen.
Zum Schluss noch Folgendes: Ich habe festgehalten, dass das Personenfreizügigkeitsrecht mit der EU natürlich vorbehalten bleibt, das heisst, dass wir diese Bedingung bei Betrieben, die EU-Personal rekrutieren, nicht stellen können, weil dies das bilaterale Personenfreizügigkeitsrecht verletzen oder zumindest tangieren könnte. Das ist im Postulat ausdrücklich ausgenommen.
Ich bitte Sie, dieses Postulat zu überweisen. Der Bundesrat ist bereit, es entgegenzunehmen, und Sie sehen anhand der Unterschriften, dass das Anliegen von verschiedenen Parteien und von Gewerbekreisen mit unterstützt wird.
Scheurer Rémy · Conseil national · Neuchâtel · Groupe libéral
J'avoue beaucoup d'admiration pour la fécondité de l'imagination de M. Strahm dans le domaine de la formation professionnelle. Je regrette qu'en l'occurrence, il cherche à promouvoir la formation professionnelle au moyen de pénalités. Pour ma part, si l'Etat devait intervenir dans ce secteur, je préférerais que ce soit plutôt par le moyen des récompenses que des pénalités.
Mais, au-delà de cette remarque générale, j'en viens aux raisons de l'opposition au postulat. Tout d'abord, j'observe que sous des apparences de dispositions générales, ce postulat vise principalement - si ce n'est uniquement - le secteur hôtelier, qui fait certes appel à beaucoup de main-d'oeuvre étrangère, mais par manque grave de personnel indigène, et non pas par goût. La création forcée de places d'apprentissage, de places de stages qui devraient être nombreuses et de longue durée tout de même, n'aurait pas de conséquences sur l'augmentation du nombre d'apprentis en Suisse parce que tout simplement, il n'y a pas beaucoup de Suisses qui s'intéressent à la branche hôtelière.
Le système proposé par notre collègue est non seulement très sectoriel, il est de surcroît très compliqué et très administratif. Et puis, paradoxalement, il est à la fois contraignant et percé de toutes parts d'exceptions. L'auteur lui-même n'est pas très sûr que son projet soit compatible avec l'Accord sur la libre circulation des personnes et s'il était incompatible, c'est donc pour le seul personnel étranger aux pays de l'Union européenne que le système devrait être mis en place. Ce serait vraiment beaucoup pour peu de résultats.
Nous voyons donc, dans ce postulat, une manière de produit dérivé de l'initiative parlementaire sur les places d'apprentissage (96.432). Comme elle, il procède d'une bonne intention, mais n'aboutirait, malgré la mise en oeuvre de gros moyens, qu'à de petits résultats.
Et puis ce postulat présente à mes yeux deux défauts plus graves encore. D'abord, il établit une discrimination entre les entreprises. Les entreprises qui emploient une bonne part de ressortissants étrangers auraient l'obligation de créer des places d'apprentissage et de stages, mais cette obligation n'existe pas, à ma connaissance, pour les entreprises qui emploient du personnel indigène. Il y aurait donc là une discrimination.
Et puis, il y a autre chose qui me paraît injuste, c'est que les entreprises défaillantes seraient certes pénalisées, mais ce sont surtout les travailleurs étrangers prêts à signer un contrat de travail qui seraient pénalisés, puisqu'on leur refuserait un permis de séjour en punition d'une faute commise par un futur employeur.
C'est pour ces raisons que je vous invite à rejeter le postulat Strahm que je considère comme inefficace, discriminatoire et constituant un corps étranger par rapport à la loi sur la formation professionnelle en cours d'adoption.
Walker Felix · Conseil national · St-Gall · Groupe démocrate-chrétien
Ich möchte das Postulat Strahm unterstützen. Wir kennen ja auch aus liberaler Sicht das Verursacherprinzip. Verursacherprinzip bedeutet, dass derjenige, der ein Problem verursacht, im Rahmen seiner Möglichkeiten zu dessen Lösung beitragen soll.
Ich habe selber ein Postulat hinterlegt, das etwas weiter geht und sich nicht nur auf Ausbildung konzentriert. Wir wollen den Arbeitgebern nicht zusätzliche Auflagen machen. Aber es ist kein Geheimnis, dass der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer besonders nahe steht und in der Regel ein sehr gutes Verhältnis zu ihm hat. Darum kann er den wirksamsten Einfluss ausüben. Nehmen Sie die Primarschule: Die Probleme entstehen nicht durch die ausländischen Kinder allein; die Probleme entstehen durch deren Eltern, die sich um all das foutieren, was in der Schule geht. Es wäre eigentlich schade, wenn der Arbeitgeber hier nicht eine moralische Pflicht wahrnehmen würde. Ich will ihn nicht zu irgendetwas verpflichten. Aber die integrationsfördernde Wirkung der Arbeitgeber in dieser Frage in Postulatsform mit einzubeziehen ist etwas Gutes.
Metzler Ruth · BR-F · Conseil fédéral · Appenzell Rh.-Int.
Der Wille vieler Betriebe, sich wirklich aktiv am Lehrlings- und Bildungswesen zu beteiligen, ist offensichtlich gesunken. Viele Betriebe haben die Zahl der Lehrstellen gerade in schlechteren Zeiten reduziert oder Lehrstellen einfach aufgehoben. Wenn nun Betriebe bedenkenlos ausländische Arbeitskräfte in grösserer Zahl anstellen, ohne im entsprechenden Fachbereich auch Lehrlinge und Lehrtöchter auszubilden, kann dies zu unerwünschten Marktverzerrungen führen. Benachteiligt sind nebst den Konkurrenten auch Arbeitskräfte, deren Einsatzmöglichkeiten durch strukturelle Veränderungen plötzlich gefährdet sind.
Die Beibehaltung eines hoch stehenden Bildungswesens in der Schweiz setzt das entsprechende Engagement möglichst aller Arbeitgeberkreise voraus. Deshalb hat der Bundesrat dem Anliegen im Entwurf zum neuen Ausländergesetz sinngemäss Rechnung getragen. Der Gesetzestext sieht eine entsprechende Kompetenz für den Bundesrat vor. Bei nachgewiesenem Bedarf soll daher die Erteilung einer Bewilligung an Angehörige von Drittstaaten mit der Auflage zur Schaffung von Ausbildungsplätzen durch den Arbeitgeber oder mit entsprechenden Entschädigungsbeiträgen verbunden werden können.
In diesem Sinne bitte ich Sie also, dieses Postulat zu überweisen.
Intervention de procédure
Abstimmung - Vote
Für Überweisung des Postulates .... 89 Stimmen
Dagegen .... 38 Stimmen