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Voitures de tourisme. Incitation à rester en deçà des objectifs fixés en matière de CO2, sans subventions ni coûts à la charge du citoyen, de l'économie ou de l'administration

Regazzi Fabio · Mit-M · Conseil national · Tessin · Groupe PDC

In seiner Antwort vom 17. Februar 2016 verkennt der Bundesrat, dass es bei meinem Vorstoss nicht um eine Optimierungsmöglichkeit für Kraftfahrzeughändler und -importeure geht. Es geht vielmehr - und das ist die Motivation für die Motion - um die Beseitigung von Fehlanreizen, welche die Verwaltung vermutlich aus Versehen geschaffen hat. Mit einer nicht an ein Kalenderjahr gebundenen Übertragbarkeit von CO2-Guthaben werden die Fehlanreize behoben und die unnötigen Hamsterkäufe von Autos mit überdurchschnittlichem CO2-Ausstoss kurz vor Weihnachten verhindert.

Ziel der Motion ist, wie gesagt, die Korrektur von Fehlanreizen. Autohändler, die per Ende eines Jahres aufgrund einer Zielunterschreitung ein mögliches CO2-Guthaben erwarben, brauchen dieses durch den Kauf von emissionsstarken Fahrzeugen auf. Ein CO2-Guthaben kann nämlich derzeit nicht auf das Folgejahr übertragen werden. Es überrascht somit nicht, dass es über ein Kalenderjahr gesehen statistisch kaum Zielunterschreitungen von Händlern gibt. Die künstlichen Endjahreskäufe zum Abbau des CO2-Guthabens widersprechen dem Zweck der Gesetzgebung. Diese unsinnigen Fehlanreize möchte mein Vorstoss beseitigen.

Der Hinweis des Bundesrates auf Diskussionen in der EU ändert nichts daran, dass aus Schweizer Sicht kein Grund besteht, derartige Fehlanreize nicht selbst zu korrigieren. Ich verstehe vor diesem Hintergrund die Ablehnung des Bundesrates nicht. Wir müssen nicht jede wettbewerbsverzerrende und bürokratische Regulierung der EU blind kopieren, wenn der Fehlanreiz derart offensichtlich ist. Die von mir verlangte Korrektur hat im Übrigen keine anderen, unerwünschten Wirkungen.

Die Annahme der Motion ist aus Sicht der Wirtschaft und der Umwelt erwünscht. Mit meinem Votum wende ich mich nicht nur an bürgerliche und liberale, sondern auch an umweltbewusste Parteien. Neben grösseren unternehmerischen Freiheiten für KMU-Garagen wird nämlich durch den Wegfall des künstlichen Abbaus der CO2-Boni auf Ende jedes Jahres durch den Import von emissionsstarken Autos primär die Umwelt geschont, was exakt dem Zweck der CO2-Gesetzgebung entspricht. Mit der Annahme der Motion können wir also für einmal die Interessen der Wirtschaft und der Umwelt miteinander in Einklang bringen. Was will man mehr?

Pour toutes ces raisons, je vous invite à accepter ma motion.

Leuthard Doris · BPR-F · Conseil fédéral · Argovie

Wir wissen ja alle, dass fast 40 Prozent der CO2-Emissionen vom Verkehr kommen. Der Verkehr und die Verkehrsteilnehmer sind für uns somit eben auch wichtige Elemente, um die Klimaziele künftig zu erreichen. Die Situation mit den technischen Vorgaben für Neuwagen ist deshalb sinnvoll. Es ist ein moderates, ein marktwirtschaftliches Element.

Wir meinen im Gegensatz zu Ihnen, dass die Importeure schon heute von sehr hoher Flexibilität profitieren können. Sie können mit ihrem Flottenmanagement operieren; also je grösser die Flotte ist, die sie managen, desto besser können sie den Import mit stark und schwach emittierenden Wagen organisieren. Sie können Personenwagen an andere Importeure abtreten. Es stehen sehr viele flexible Elemente zur Verfügung, um die Zielvorgaben zu erreichen. Wenn man sie nicht erreicht, dann ist es halt so; dann muss man halt die Sanktion gemäss Gesetz ertragen.

Jetzt noch eine generelle Möglichkeit einzuführen, die Zielunterschreitungen auf die kommenden Jahre zu übertragen, wäre auch administrativ kaum mehr zu bewältigen; es wäre sehr bürokratisch. Wir haben deshalb auch mit der Branche Abmachungen getroffen. Wir haben Verständnis dafür, dass man das immer wieder optimiert, und wir haben gesagt, dass wir beim neuen CO2-Gesetz, das ja dann Ende Jahr ins Parlament kommt, nochmals Phasing-in, Supercredits anschauen, dass wir schauen, ob man im Vollzug nochmals gewisse Erleichterungen vereinbaren kann, aber die Übertragungsmöglichkeit gehört nicht dazu.

Vote

Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 125 Stimmen

Dagegen ... 62 Stimmen

(5 Enthaltungen)