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Cyberattaque mondiale du 12 mai 2017. Incidences sur l'instauration du vote électronique en Suisse

Thurnherr Walter · BK-M · Argovie

Ja, der Cyberangriff vom 12. Mai 2017 führte bei ungeschützten Systemen zu Datenverlust. Die elektronische Stimmabgabe war von diesem Angriff nicht betroffen. Die E-Voting-Systeme erlauben es bereits heute, Manipulationen, die beispielsweise durch Malware auf den Geräten der Stimmberechtigten verursacht würden, festzustellen.

Der Bundesrat hat bei seiner Stellungnahme und bei den Entscheiden zur Einführung der elektronischen Stimmabgabe die Möglichkeit von Cyberangriffen nie ausgeschlossen. Er verfolgt insbesondere deshalb das Prinzip "Sicherheit vor Tempo". In den rechtlichen Grundlagen zu E-Voting, unter anderem in der Verordnung der Bundeskanzlei und in deren Anhang, werden hohe technische und organisatorische Sicherheitsanforderungen gestellt. Der Bund lässt nur E-Voting-Systeme zu, welche diese Anforderungen erfüllen.

In Umsetzung dieser Vorgaben hat der Bundesrat unter anderem die vollständige Verifizierbarkeit zur Zulassungsbedingung für den flächendeckenden Einsatz der elektronischen Stimmabgabe erklärt. Die vollständige Verifizierbarkeit gewährleistet, dass systemische Fehlfunktionen im Wahl- und Abstimmungsablauf infolge von Softwarefehlern, menschlichen Fehlleistungen oder vorsätzlichen Manipulationsversuchen erkannt werden. Dafür wird eine spezielle Kryptografie eingesetzt, die weit über das hinausgeht, was beim E-Banking verwendet wird. Sie umfasst eine durchgehende Verschlüsselung der Stimmen und weitere kryptografische Massnahmen zur Gewährleistung des Stimmgeheimnisses. Die beiden heutigen Systemanbieter, der Kanton Genf und die Schweizerische Post, haben angekündigt, die vollständige Verifizierbarkeit bis 2018 anzubieten.

Reimann Maximilian · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Ich habe die Devise "Sicherheit vor Tempo" natürlich mit Genugtuung zur Kenntnis genommen. Aber sollte nach Einführung des E-Votings trotzdem einmal etwas passieren, wer übernimmt dann die Verantwortung für verfälschte Wahlen oder Abstimmungen? Der Bundesrat? Sie in der Bundeskanzlei? Oder wer?

Thurnherr Walter · BK-M · Argovie

Herr Nationalrat, das Konzept ist so angedacht, dass die Systeme nur eine Zertifizierung bekommen, wenn sie die vollständige Verifizierbarkeit anbieten. Das bedeutet, dass in einem Fall, in dem ein Hacking stattgefunden hat, dieses nachgewiesen werden kann. Das heisst, es kann nicht verhindert werden, dass ein Versuch unternommen wird, aber es kann nachgewiesen werden, wenn ein Versuch gemacht wurde. Und dann wird es natürlich, wie bereits heute - z. B. kürzlich im Kanton Wallis -, eine Untersuchung geben, inwieweit es überhaupt zu einer Verfälschung des Abstimmungsresultats geführt hat. Das wird, je nachdem, ob die Abstimmung auf Kantons- oder auf Bundesebene stattfand, vom Kanton oder vom Bund übernommen.