17.3102

Lex Koller. Ist das System noch gerechtfertigt?

Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion

Präsident (Bischofberger Ivo, Präsident): Herr Rieder ist von der schriftlichen Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt. Er beantragt Diskussion. - Dem wird nicht opponiert.

Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion

Geschätzte Frau Bundesrätin, besten Dank für Ihre Antwort auf meine Anfrage betreffend die Ausnutzung von Kontingenten für den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland.

Ich kann mich allerdings mit der Antwort nur teilweise zufriedengeben. Zum einen möchte ich festhalten, dass die von Ihnen gelieferten Zahlen zwar für den Zeitraum zwischen 2011 und 2015 gesamtschweizerische Angaben enthalten, die entsprechende Aufteilung auf die Kantone aber fehlt. Ich hätte mir vorgestellt, dass es genügend begabte Statistiker in den Bundesämtern gibt, die mir diese Zahlen und die kantonale Aufschlüsselung hätten nachliefern können. Ich wäre froh, wenn Sie die zuständigen Stellen beauftragen könnten, mir die Zahlen für die Kantone und das Jahr 2016 noch nachzuliefern.

Bereits die von Ihnen gelieferten schweizerischen Gesamtzahlen beinhalten Sprengstoff. Wir haben in der Schweiz einen kompletten Einbruch bei der Nachfrage von ausländischen Personen nach Wohnungen. Wurden im Jahr 2011 noch 1121 Einheiten ausgeschöpft, sind es vier Jahre später nur mehr 500 Einheiten. Das ist ein Einbruch von fast 60 Prozent der Nachfrage innerhalb von vier Jahren. Sie beschreiben dies als einen tendenziellen Rückgang der Nachfrage. Ich habe mir dann die Mühe gemacht und meinen Kanton angefragt, wie die Zahlen ausschauen. Im Jahre 2011 wurden im Wallis 495 Kontingente gebraucht und im Jahre 2016 ganze 60 Kontingente. Das war ein Einbruch von 90 Prozent. Mit anderen Worten: Der gesamte einheimische Wohnungsmarkt für den Verkauf an Ausländer bricht zusammen. Die entsprechenden ökonomischen Folgen werden für die einzelnen Kantone gravierend sein. Diese Situation ist offensichtlich - auch wenn Sie mir die kantonalen Zahlen nicht geliefert haben - auch eine Folge der Zweitwohnungsgesetzgebung.

Des Weiteren kontrastieren diese Zahlen deutlich mit den Bestrebungen des Bundesrates zur Verschärfung der Lex Koller. Ich frage mich: Was wollen Sie eigentlich in der Lex Koller noch verschärfen, wenn die Nachfrage zum Erwerb von Grundstücken in der Schweiz derart drastisch einbricht? Bereits jetzt ist offensichtlich, dass die Schweiz im Wohnungsbereich völlig unattraktiv geworden ist und dass ausländische Personen in diesem Bereich mittlerweile davon absehen, in der Schweiz zu investieren. Attraktiv ist die Schweiz - das stelle ich fest, wenn ich die heutige Debatte verfolge - wahrscheinlich für andere Zuwanderer, aber nicht mehr für Investoren.

Nun, Sie haben gerade die Vernehmlassung zur Verschärfung der Lex Koller gestartet. Neu sollen ja auch Ausländer aus Drittstaaten ohne Niederlassungsbewilligung bei Hauptwohnungen eine Bewilligung brauchen, um in der Schweiz ein Grundstück zu erwerben. Selbst wenn sie dann tatsächlich Wohnsitz in der Schweiz haben und diese Bewilligung wollen, sehen sie sich mit der Auflage konfrontiert, dass sie die Wohnung innerhalb von zwei Jahren veräussern müssen, falls sie den Wohnsitz verlassen. Glauben Sie ernsthaft, dass unter solchen Bedingungen seriöse ausländische Investoren noch Grundeigentum in der Schweiz erwerben wollen?

Die zweite Bestrebung, die ich aus der Vernehmlassung ersehe, ist eine Verschärfung bei den Betriebsstätten. Betriebsstätten sind auch Hotels, Gastrobetriebe und andere Betriebe. Hier sind wir auf ausländische Investoren angewiesen. Wir haben Investoren auf dem Bürgenstock, in Andermatt, Luzern, Montreux und Melchsee-Frutt, um nur einige zu nennen. Die Schweizer wollen ja nicht mehr in diesen Bereich investieren. Es sind Ausländer, die an unsere Wirtschaftskraft und unsere Zukunft glauben und hier grosse Investitionen tätigen, die Arbeitsplätze sichern, uns aber kein Know-how wegnehmen.

Jetzt dazu der Kontrast: ein börsenkotiertes Geschäft wie Syngenta - auf einen Schlag werden Know-how, Betriebsstätten usw. an der Börse verkauft, ohne jegliche Einschränkung, ohne jeglichen Protektionismus. Wenn ich da den Vergleich ziehe und das einander gegenüberstelle, dann frage ich mich schon, welche Investoren wir hier wollen und wo eigentlich Protektionismus angesagt wäre und wo nicht.

Daher meine Frage: Ist es nicht aufgrund dieser Zahlen und dieses drastischen Einbruchs gerechtfertigt, bei der Lex Koller in eine ganz andere Richtung zu gehen, nämlich in die Richtung, dass wir die gesetzlichen Regelungen öffnen, dass wir die Übertragung von Kontingenten ermöglichen und dass wir auf jeden Fall keine Verschärfung der Lex Koller mehr vornehmen?

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Das ist jetzt eine Diskussion über die Lex Koller und vielleicht nicht mehr eine Diskussion zum Thema der Interpellation, das ja relativ beschränkt die Kontingente betrifft und die Frage, wie man mit diesen Kontingenten für Ferienwohnungen umgeht. Sie haben diese Diskussion jetzt ausgeweitet. Ich verstehe das, würde Ihnen aber gerne vorschlagen, dass wir über die Lex Koller, das System sowie Sinn und Unsinn der Lex Koller, dann sprechen, wenn wir Ihnen die entsprechende Revision vorlegen.

Sie haben schon Recht, die Diskussion soll geführt werden. An diesem Vormittag haben wir über die Zuwanderung von Menschen aus dem Ausland in unser Land gesprochen und darüber, welches die Auswirkungen sind und wie die Akzeptanz in der Bevölkerung ist. Hier sprechen wir darüber, dass Menschen, die nicht in der Schweiz leben und nicht hier die Steuern bezahlen, Boden oder Liegenschaften in der Schweiz kaufen können. Sie investieren in der Schweiz, sie verabschieden sich dann aber unter Umständen auch wieder. Die Diskussion ist gerechtfertigt, ich schlage aber vor, dass wir sie dann führen, wenn wir tatsächlich das Thema Lex Koller per se noch einmal auf dem Tisch haben.

Ich kann jetzt noch etwas zu den Kontingenten bei den Ferienwohnungen sagen: Es gibt die Feststellung, dass die Nachfrage nach diesen Kontingenten zurückgegangen ist. Sie haben beklagt, Herr Ständerat Rieder, dass Sie die Zahlen nicht haben. Diese Zahlen sind öffentlich, ich kann Ihnen gerne für Ihren Kanton Folgendes sagen: 2015 waren es 330 Kontingente. Das ist der Spitzenwert in der ganzen Schweiz; kein Kanton hat so viele Kontingente wie der Kanton Wallis. Insofern muss man, wenn man die verschiedenen Kantone vergleicht, auch beachten, dass es Kantone gibt, die mit dieser Frage ganz spezifisch konfrontiert sind. Für den grössten Teil der Kantone ist das eigentlich kein Thema. Die Zahlen von 2016 haben wir noch nicht, aber ich kann sie Ihnen gerne auch sofort geben; die Zahlen sind öffentlich.

Was die Frage betrifft, welchen Einfluss das Zweitwohnungsgesetz auf die Kontingente bei den Ferienwohnungen hat, ist es unserer Meinung nach einfach noch zu früh, um hier sagen zu können, ob es einen Zusammenhang gibt und, wenn ja, welches dieser Zusammenhang ist.

Zu Ihren Überlegungen bezüglich Änderungen: Schon heute kann man die Kontingente, wenn sie in einem Jahr nicht ausgeschöpft sind, ins nächste Jahr hinübernehmen, und sie würden dann erst im übernächsten Jahr verfallen. Von daher gibt es eine zweijährige Periode. Die Frage, ob es mehrjährige Kontingente geben sollte, die man über mehrere Jahre hinweg übertragen könnte, ist unserer Meinung nach, angesichts der Entwicklungen - die Kontingente werden ja gar nicht ausgeschöpft -, hier wahrscheinlich nicht unbedingt das Problem.

Nun, ich glaube, wir sollten die Diskussion wie gesagt führen, wenn wir über die Revision der Lex Koller sprechen. Wir haben das bereits getan, aber ich bitte Sie, sich halt hier auch immer wieder zu überlegen, wie die Wahrnehmung der Bevölkerung ist, einerseits bei der Zuwanderung, andererseits bei der Frage des Bodens. Unser Boden ist ein Monopol, er ist auch nicht vermehrbar, er ist in unserem Land beschränkt. Wollen wir, dass hier zunehmend Boden, Liegenschaften in die Hände von Personen gelangen, die nicht in unserem Land leben? Was sind die Folgen und die Auswirkungen?

Sie haben eine weitere Frage angesprochen: Das sind die Übernahmen von Firmen. Da kann man ganz locker bleiben und sagen: Wir waren immer eine offene Wirtschaft. Man kann aber auch fragen: Kümmern sich diese ausländischen Investoren auch langfristig um das Wohlbefinden und Wohlergehen der Leute in unserem Lande? Ich glaube, hierzu gibt es keine abschliessenden Antworten. Das ist aber eine Diskussion, die wir dann führen müssen, wenn wir über die Lex Koller sprechen.