16.063
Systemplattform Biometriedatenerfassung. Erneuerung
Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Bundesbeschluss zur Erneuerung der Systemplattform Biometriedatenerfassung
Arrêté fédéral relatif au renouvellement de la plate-forme système de saisie des données biométriques
Art. 2 Abs. 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 2 al. 3
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Föhn Peter · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Von allem Anfang an ist bei diesem Bundesbeschluss der neu vom Nationalrat eingefügte Absatz 3 in Artikel 2 die einzige Abweichung gegenüber der bundesrätlichen Vorlage. Wir wissen ja, dass es bei dieser Systemplattform eigentlich um die Erfassung der Gesichts-Bilderkennung, der Fingerabdrücke und der Unterschriften geht, die eingelesen und dann, wie der Titel schon sagt, ins System eingegeben werden.
Worum geht es bei diesem Artikel 2 Absatz 3, welcher eben gemäss Nationalrat neu aufgenommen werden soll? Es geht um die Beschaffungsvorgaben. Absatz 3 lautet: "Im Rahmen des Möglichen sind Offerten vor allem von Schweizer Unternehmen einzuholen und die Kriterien für die Vergebung so auszugestalten, dass insbesondere Schweizer Unternehmen berücksichtigt werden können." Das steht also in diesem Absatz 3, welcher eigentlich sehr löblich daherkommt und so umgesetzt werden sollte.
Aber schon bei der ersten Behandlung sagte ich hier im Saal, und das gilt heute noch, dass es letztendlich Hans was Heiri sei, ob wir diese Bestimmung aufnehmen oder nicht. Das Vorhaben muss nämlich WTO-gerecht ausgeschrieben und auch entsprechend vergeben werden. Dies wird weiterhin so bleiben.
Der Nationalrat hat aber bei der Differenzbereinigung an der Neuaufnahme dieses Absatzes festgehalten. An der heutigen SPK-Sitzung wurden wir vom Programmleiter Informatiksteuerungsorgan des Bundes dahingehend orientiert, dass ein gewisser Termindruck besteht, denn wenn wir die Differenz aufrechterhalten, werden wir das Geschäft hier im Ständerat in dieser Session kaum mehr abschliessen können. Dann würde es an die SPK-NR zurückgehen und allenfalls wieder an die SPK-SR, und Sie wissen ja, wie lange die Session noch dauert.
So wäre dann im schlimmsten Fall die fliessende Ablösung nicht mehr gewährleistet, was grössere Kosten hervorrufen würde oder hervorrufen könnte, weil die Verträge mit dem heutigen Lieferanten verlängert werden müssten. Wir würden dann von einer Verzögerung von mindestens einem Jahr sprechen, was auch ins Geld gehen könnte. Sonst diskutieren wir ja meistens einzig über Sicherheitsbedenken, aber heute geht es um die Finanzierung, das heisst um die sofortige Freigabe der Mittel, denn die Mittel werden möglichst umgehend gebraucht. Bei einer weiteren Verzögerung wäre die Finanzierung des Programmes eventuell nicht gesichert, was, wie schon gesagt, in die Kosten gehen könnte.
Deshalb bitte ich Sie, die Differenz auszuräumen, das heisst, dem Nationalrat zu folgen, wie die Kommission das ebenfalls ohne einen anderen Antrag gemacht hat.
Caroni Andrea · Mit-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Es scheint mir doch angebracht, zuhanden der Materialien noch kurz zu beleuchten, weshalb wir bei dieser etwas diffusen Bestimmung nun nachgegeben haben.
Manchmal gibt man nach, weil das Abstimmungsergebnis im anderen Rat erdrückend ist. Aber das Gegenteil war hier der Fall: Ursprünglich waren wir in der Kommission mit 11 zu 2 Stimmen für unsere Lösung und im Rat ohne Gegenantrag, derweil die nationalrätliche Kommission nur mit 10 zu 9 Stimmen an ihrer Lösung festgehalten hat und sie im Rat auch sehr umstritten war. Die Zahlen waren also nicht das Ausschlaggebende.
Manchmal gibt man nach, weil einem ein Inhalt einleuchtet. Das war hier auch nicht der Fall. Ursprünglich hatte der Nationalrat protektionistisch argumentiert, was aber nicht dem Zweck des Beschaffungsrechts entsprach. In der zweiten Runde hat er vor allem mit der Sicherheit argumentiert. Aber auch alle diese vorgebrachten Punkte konnten relativ einfach widerlegt werden. Man muss wissen: Es geht hier nicht um sicherheitsrelevante Software - diese wird vom Bund selbst programmiert und angewandt -, sondern es geht um Hardware, bei der es keinerlei Möglichkeiten der Manipulation oder des Eindringens gibt. Wenn man hier zusätzliche Auflagen macht, dann ist das ungefähr so, wie wenn man verlangen würde, dass in den Passstuben des Landes auch die Bürostühle nur von Schweizer Unternehmern geliefert werden dürften, weil man Angst hätte, dass sonst jemand die Bürostühle manipulieren könnte. Das aber wäre ohne Einfluss auf die Datensicherheit.
Ausschlaggebend waren also weder die Mehrheitsverhältnisse noch die Inhalte, sondern es war - und das hat der Kommissionspräsident richtig ausgeführt - der Zeitplan. Ich finde es etwas bedauerlich, dass wir nicht die Möglichkeit hatten, trotz der klaren Inhalte und Zahlen an unserer Version festzuhalten; dies einfach deshalb, weil man uns sagte, ja, es wäre etwas ungünstig, wenn wir festhalten würden, weil die SPK-NR darauf nicht vorbereitet sei und sie in dieser Session keinen Sitzungstermin mehr habe. Deshalb gäbe es eine Verzögerung, und das würde Millionen kosten. Das war es uns dann nicht wert.
Mein Fazit daraus: Man möge doch bitte bei künftiger Ratsplanung solche Eventualitäten vorsehen, damit wir nicht deshalb auf bessere politische Lösungen verzichten müssen, weil der Zeitplan nicht passt. Zeit haben wir an sich in dieser Session ja genügend.
Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Angenommen - Adopté