17.3628

Examiner le nombre de chaînes de la SSR

Stahl Jürg · P-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Antrag der Mehrheit

Annahme des Postulates

Antrag der Minderheit

(Ammann, Amherd, Candinas, Graf-Litscher, Hardegger, Maire Jacques-André, Reynard, Rytz Regula)

Ablehnung des Postulates

Proposition de la majorité

Adopter le postulat

Proposition de la minorité

(Ammann, Amherd, Candinas, Graf-Litscher, Hardegger, Maire Jacques-André, Reynard, Rytz Regula)

Rejeter le postulat

Grossen Jürg · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe vert'libéral

Wie der vorherige Vorstoss hat auch dieser Vorstoss eine bewegte Vorgeschichte. Ihre Kommission hat im Februar dieses Jahres eine Motion mit dem Titel "Reduktion bei den Spartensendern im Radiobereich" eingereicht. Der Bundesrat sollte damit beauftragt werden, dafür zu sorgen, dass die Spartensender im Radiobereich, welche keinen eigentlichen Service-public-Auftrag wahrnehmen, eingestellt werden. Im Vordergrund standen namentlich Sender wie die Radios Swiss Pop, Swiss Classic, Swiss Jazz, aber auch Radio SRF Virus, die Musikwelle und RTS Option Musique. Diese Reduktion der Spartensender wurde aufgrund des Berichtes des Bundesrates zum Service public im Medienbereich angeregt. Der Bericht, aber auch die Zusatzberichte und die anschliessenden Diskussionen in der Kommission haben nämlich klar gezeigt, dass eine Vielzahl der SRG-Spartensender nicht wirklich Inhalte verbreitet, die für den Service public relevant sind. Mit der Einstellung dieser Spartensender sollte nach dem Willen der Kommissionsmehrheit mehr Wettbewerb geschaffen werden, und die SRG hätte sich stärker auf ihren Kernauftrag konzentrieren sollen. Der Rest ist Geschichte.

Die Wogen gingen daraufhin sehr hoch, es wurde viel diskutiert und viel kritisiert. Eine Online-Petition des Schweizer Musikrates mit dem Titel "Hände weg von den Spartenradios!" hat über 21 000 Unterschriften erhalten. Ihre Kommission hat das Thema deshalb am vergangenen 3. Juli nochmals diskutiert und entschieden, die Motion zurückzuziehen. Anstelle der Motion hat sie mit 14 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen das vorliegende Postulat eingereicht.

Im Postulat geht es nicht mehr um einen verpflichtenden Auftrag an den Bundesrat. Vielmehr soll der Bundesrat im Hinblick auf die Erteilung der neuen SRG-Konzession darlegen, wie der Service-public-Auftrag mit weniger Radio- und Fernsehsendern erfüllt werden kann. Das Ziel ist eine Gesamtschau und letztlich eine klare Antwort auf folgende Frage: Welches Angebot soll die SRG als Service public mit Gebührengeldern sicherstellen, und was erbringt der Markt in gleichwertiger Qualität? Dabei ist der Programmqualität Rechnung zu tragen. Diese ist schon heute in der SRG-Konzession festgeschrieben. Den entscheidenden Satz aus der Konzession lese ich Ihnen hier gerne kurz vor: "Die SRG stellt die Unverwechselbarkeit ihrer Programme sicher und unterscheidet sich damit von kommerziell ausgerichteten Veranstaltern."

Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass heute diese Unverwechselbarkeit gerade in Bezug auf die genannten Spartensender zumindest hinterfragt werden darf. Das liegt im Übrigen genau auf der Linie des Bundesrates, welcher in seinem Bericht zum medialen Service public angekündigt hat, dass er der Unterscheidbarkeit und der Unverwechselbarkeit von Service-public-Angeboten in Zukunft ein grösseres Gewicht beimessen möchte.

Eine Minderheit Ihrer Kommission lehnt das Postulat ab. Diese Minderheit kritisiert, dass es nicht um eine blosse Überprüfung, sondern um eine Reduktion der Sender gehe. Mit dem Vorstoss drücke man sich vor unpopulären Entscheiden, stattdessen solle der Bundesrat den Schwarzen Peter erhalten. Überhaupt solle die Anzahl der SRG-Sender erst diskutiert werden, wenn der Entscheid zur No-Billag-Initiative vorliegt und damit die Zukunft der SRG geklärt ist. Die privaten Anbieter solle man auf anderem Weg stärken, nämlich indem man ihnen grössere Senderäume zur Verfügung stellt, damit sie mehr Reichweite haben.

Im Namen der klaren Mehrheit Ihrer Kommission, welche mit 14 zu 6 Stimmen bei 4 Enthaltungen so beschlossen hat, beantrage ich Ihnen, das Postulat anzunehmen, damit der Bundesrat diese Fragen seriös prüfen kann und die Entwicklung in die richtige Richtung geht.

Bühler Manfred · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Ce postulat découle du retrait de la motion 17.3010, "Réduire le nombre de chaînes thématiques dans le domaine des radios", qui avait été déposée le 13 février 2017 par notre commission. Cette motion prévoyait d'exiger - la formulation était contraignante - la réduction du nombre de chaînes gérées par la SSR en en supprimant un certain nombre.

Le problème de cette motion, c'est qu'elle avait provoqué de nombreuses discussions et rencontré beaucoup d'oppositions, également dans le public, puisqu'elle s'en prenait nommément à un certain nombre de chaînes, notamment en Suisse alémanique. En Suisse romande, quelques soucis s'étaient également fait jour en lien avec la demande de supprimer, par exemple, la chaîne de radio de la RTS Option Musique.

Suite aux nombreuses discussions qui ont émergé non seulement au sein de la population, mais également dans la commission et dans tous les cercles politiques, la commission a rediscuté cette thématique lors de sa séance du 3 juillet dernier et a décidé de retirer cette motion qui était déjà controversée avant son passage au Parlement. Pour remplacer la motion, il a été décidé de rédiger un postulat doté d'une formulation plus ouverte et moins contraignante; c'est le postulat que nous discutons aujourd'hui.

Dans le texte du postulat, il est fait référence au mandat de service public - qui est évidemment essentiel pour nous tous - et il est demandé, en vue du renouvellement de la concession qui a lieu périodiquement, que le Conseil fédéral examine l'opportunité de remplir le mandat de service public avec un nombre réduit de chaînes. Le texte du postulat est formulé de manière très ouverte et laisse beaucoup de liberté au Conseil fédéral. En plus, le postulat contient une garantie sous forme de rappel, puisqu'il est fait référence à la question de la qualité des programmes qui est définie par l'article 3 alinéa 1 de la concession SSR. La qualité des programmes est définie de manière détaillée comme suit: "La SSR garantit la singularité de ses programmes et se démarque ainsi clairement des diffuseurs commerciaux." Il est essentiel, aux yeux de la commission, que cette qualité soit assurée, même si le nombre de chaînes devait être réduit. La majorité de la commission considère qu'une telle réduction est possible sans toucher le coeur de la SSR, ni mettre à mal son mandat de service public universel.

Une minorité de la commission s'oppose au postulat et vous propose de le rejeter. Cela notamment pour des raisons de calendrier, puisque, prochainement, aura lieu la votation populaire sur l'initiative "No Billag". En quelque sorte, la minorité critique le fait que l'on discute déjà maintenant du contenu de la concession de la SSR et du nombre de chaînes, alors que la SSR disparaîtrait peut-être si l'initiative était acceptée. Il y a évidemment une question de calendrier, mais, de ce point de vue, l'adoption du postulat n'est pas incompatible avec l'initiative populaire. Dans les deux cas, la discussion sur le service public a lieu.

La minorité de la commission critique aussi le fait qu'il s'agirait finalement d'améliorer les conditions des privés sur les marchés plutôt que de dicter un changement à la SSR par le biais de la concession que lui octroie le Conseil fédéral.

Quoi qu'il en soit, la commission, lors de sa séance du 3 juillet dernier, a décidé d'adopter ce postulat par une claire majorité de 14 voix contre 6 et 3 abstentions. Elle vous recommande donc de l'accepter.

Ammann Thomas · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Groupe PDC

Ich spreche im Namen der Minderheit, und ich beantrage im Namen dieser Minderheit, dieses Postulat abzulehnen. Es wurde bereits durch den Sprecher der Kommission erwähnt: Wir sind hier gegen die Überprüfung der Anzahl SRG-Sender, und zwar vor allem deshalb, weil nach unserer Meinung die SRG klar den gesetzlichen Auftrag hat, die gesamte Bevölkerung inhaltlich umfassend zu versorgen, also ein breites Publikum mit einem attraktiven Angebot zu erreichen, und zwar in den Sparten Information, Kultur, Bildung, Unterhaltung und Sport. Um eben diesen Auftrag zu erfüllen, betreibt sie in der deutschen, französischen und italienischen Schweiz jeweils mehrere Programme und für die rätoromanische Schweiz ein Radioprogramm.

Beim Fernsehen produziert die SRG je zwei Programme für die deutsche, französische und italienische Schweiz, den Wiederholungskanal SRF Info sowie einzelne rätoromanische Sendungen. Je nach Sprachregionen verfolgen die zweiten Programme gemäss unterschiedlichen Erwartungen des Publikums und den zur Verfügung stehenden Mitteln verschiedene Strategien. So beinhaltet die Strategie bei RTS ein Programm auf zwei Kanälen, während SRF mit dem zweiten Programm gezielt das jüngere Publikum anspricht. Gemeinsamkeit aller zweiten Programme ist der Schwerpunkt Sport. 2016 beschloss die SRG die mittelfristige Abschaltung von RSI LA 2 zugunsten eines Angebots auf Smart-TV und online für die italienische Schweiz.

Sie sehen, dass die SRG auch eigenverantwortlich und klar strategisch handelt, auch ohne dass hier jetzt ein zusätzliches Postulat angenommen wird und eine Überprüfung stattfindet, die auch nach unserer Meinung dem geplanten Gesetz über elektronische Medien, welches ja das Bundesgesetz vom 24. März 2006 über Radio und Fernsehen ablöst, vorgreift. In der Stellungnahme des Bundesrates, der die Annahme des Postulates beantragt, heisst es ja auch: "Das Resultat dieses Revisionsvorhabens wird nicht ohne Folgen auf die SRG-Konzession bleiben. Der Bundesrat wird bei der anschliessenden Überarbeitung der SRG-Konzession die im Postulat geforderte Gesamtschau und Überprüfung vornehmen." Wenn wir ein neues Gesetz machen, werden wir auch die Möglichkeit haben, gewisse Korrekturen vorzunehmen.

Daher möchte ich Sie im Namen der Minderheit nochmals bitten, nicht dem Entscheid zur No-Billag-Initiative vorzugreifen und dieses Postulat abzulehnen.

Leuthard Doris · BPR-F · Conseil fédéral · Argovie

Der Bundesrat ist, wie Sie gesehen haben, bereit, dieses Postulat anzunehmen, weil wir eine solche Überprüfung sowieso regelmässig machen. Wir diskutieren mit der SRG, vor allem wenn eine Konzession zu erneuern ist, selbstverständlich immer auch die Situation. Deshalb ist das für uns auch nicht ein Politikum - also nicht so wie vielleicht für diejenigen, die dieses Postulat dann tatsächlich als Basis sehen, um im Nachgang politische Forderungen zu erheben.

Tatsache ist, dass die SRG seit zehn Jahren keinen Ausbau bei den Rundfunkprogrammen vorgenommen hat. Es hat keinen Ausbau gegeben, im Gegenteil: 2013 wurde sogar ein Radioprogramm aufgegeben, und man hat gesagt: "Bitte, Private, das könntet ihr machen!" Das ist halt einfach nicht passiert. Es wird dann immer, wie auch vorhin wieder, gesagt: Ja, die Musikwelle ... Okay, es wäre völlig einfach; auch ein Privater kann die Musikwelle für die Bauern übernehmen. Das findet aber einfach nicht statt. Oder Radio Swiss Jazz: Es ist den Privaten unbenommen, auch ein Radio mit Jazz, vor allem dann aber mit sehr viel Schweizer Jazz, anzubieten. Das findet nicht statt. Dasselbe haben wir bei Radio Swiss Pop und Radio Swiss Classic. Diese Programme können Sie zwar streichen, aber dann ist die Folge eben nicht, dass Private in die Lücke springen, sondern das Programm findet einfach nicht mehr statt! Insofern haben diejenigen, die das Postulat ablehnen, Recht: Es wird sich hier, an dieser Front, nicht wahnsinnig viel bewegen.

Im Moment sind wir daran, im Rahmen der Konzession und, weil das Parlament hier Druck macht, für die italienischsprachige Schweiz zu schauen, ob man den zweiten Fernsehkanal zugunsten eines multimedialen Angebots im Internet aufheben kann. Das wäre dann eine andere, günstigere Form des Angebots und insofern nicht ein Leistungsabbau, wie es viele vielleicht gerne sehen würden.

All diese Angebote entsprechen Artikel 3 der SRG-Konzession, weil wir, wie schon gesagt, bei all diesen Spartensendern vorschreiben, dass ein grosser Teil der gesendeten Musik von Schweizer Musikinterpreten, Schweizer Musikern stammt; nicht wie bei sehr vielen Privaten, wo der Anteil der Schweizer Musik doch eher bescheiden ist.

Die Entwicklung zeigt deshalb, dass die SRG ihre Medienangebote nicht ausdehnt, sondern sich auch hier zunehmend zu einem konvergenten Medienanbieter etabliert. Das schliesst unter Umständen den Verzicht auf kostenintensive lineare Fernseh- und Radiokanäle mit ein.

In diesem Sinne werden wir diese Aufgabe weiterführen und Ihnen dann mit dem Gesetz über elektronische Medien die Grundlage vorlegen.

Stahl Jürg · P-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Die Mehrheit der Kommission und der Bundesrat beantragen die Annahme des Postulates. Eine Minderheit beantragt die Ablehnung des Postulates.

Vote

Abstimmung - Vote

Für Annahme des Postulates ... 101 Stimmen

Dagegen ... 77 Stimmen

(5 Enthaltungen)