17.5364
Sanctionner les parasites de l'asile (1)
Sommaruga Simonetta · BR-F · Conseil fédéral · Berne
Gemäss der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern können Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen, die Sozialhilfe beziehen, zur Teilnahme an Integrationsmassnahmen wie Ausbildungs- oder Beschäftigungsprogrammen verpflichtet werden. Kommen sie dieser Verpflichtung ohne entschuldbaren Grund nicht nach, sind die Sozialhilfeleistungen nach Asylgesetz beziehungsweise nach kantonalem Recht zu kürzen.