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APEA. Améliorer l'application du principe de subsidiarité
Pieren Nadja · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Wenn eine Person hilfsbedürftig wird und nicht mehr zu sich selber schauen kann, sollte es eigentlich so sein, dass nahe Familienangehörige wie Ehegatten, Familienmitglieder oder nahestehende Personen die Unterstützung übernehmen können. Gemäss Artikel 389 ZGB soll eine behördliche Massnahme nur dann angeordnet werden, wenn die Betreuung der hilfsbedürftigen Personen auf diese Weise nicht angemessen sichergestellt ist. Leider wird in der Praxis der Grundsatz der Subsidiarität nach Artikel 389 ZGB in vielen Fällen durchbrochen, und anstelle von hilfsbereiten Familienmitgliedern wird eine fremde Drittperson als Beistand eingesetzt.
Diese Motion verlangt, das Gesetz sei entsprechend zu ändern, damit Familienmitglieder ihre Eignung nicht mehr beweisen müssen. Die Kesb soll anhand klar definierter Kriterien beweisen, weshalb ein Ehegatte, ein eingetragener Partner, ein Familienmitglied oder eine nahestehende Person als Beistand nicht infrage kommt.
Ich bin zuversichtlich, dass auch der Bundesrat diese Motion unterstützen wird. In seiner Stellungnahme vom August 2016 schreibt er, dass er zuerst den Bericht abwarten wolle, um zu wissen, ob gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehe. Das ist nun im Bericht so festgehalten. Es freut mich, dass es auch dem Bundesrat, wie er in der Stellungnahme zu dieser Motion schreibt, ein Anliegen ist, dass die Familien bei der Betreuung von hilfsbedürftigen Menschen eine wichtige Rolle spielen können.
Ich freue mich sehr, wenn Sie, Frau Bundesrätin, diese Motion nun hoffentlich auch unterstützen und bereit sind, das Gesetz so anzupassen, dass Familien in der Praxis ohne aufwendige und kostspielige Prozesse und ohne behördliche Massnahmen nahestehende hilfsbedürftige Personen unterstützen und betreuen dürfen. Die Kesb hat derzeit keine klar definierten Kriterien, um zu begründen, weshalb ein nahestehendes Familienmitglied nicht als Beistand eingesetzt wird. Das wollen wir mit dieser Motion ändern und Klarheit schaffen in solchen Situationen, die für alle Familien sehr schwierig sind.
Ich danke Ihnen sehr, wenn Sie dieses Anliegen auch unterstützen!
Sommaruga Simonetta · BR-F · Conseil fédéral · Berne
Sie haben 2014 den Bundesrat mit zwei Postulaten beauftragt, eine erste Überprüfung der neuen Gesetzgebung im Zusammenhang mit der Kesb vorzunehmen, eine erste Evaluation, würde ich sagen, und diese dann in einem Bericht zu unterbreiten. Der Bundesrat hat die Postulate entgegengenommen und einen entsprechenden Bericht erstellt. Dieser Bericht wurde am 29. März des letzten Jahres vom Bundesrat verabschiedet und auch publiziert.
In diesem Bericht steht, dass es zur Frage, die hier die Motionärin aufwirft, weitere Abklärungen brauche. Der Bundesrat hat in dem Bericht gesagt, man solle insbesondere überprüfen, ob gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehe, eben auch in Bezug auf die Unterstützung einer hilfsbedürftigen Person durch Familienmitglieder. Er hat gesagt, er werde schauen, auf welche Weise die Wünsche der betroffenen Personen, so weit wie immer möglich, umgesetzt und gleichzeitig auch nahestehende Personen besser berücksichtigt werden können. Was ich Ihnen jetzt sage, ist zwar ein prozeduraler Gesichtspunkt, aber ich bitte Sie, ihn in Ihre Überlegungen zu dieser Motion auch mit einzubeziehen. Wenn Sie dem Bundesrat den Auftrag geben, einen Bericht zu schreiben, etwas zu evaluieren, dann verfassen wir den Bericht, stellen Ihnen diesen vor und sagen Ihnen, wo wir vertiefen möchten. Das tun wir jetzt, wir sind daran. Dann, mitten in diesem Prozess, reichen Sie eine Motion ein und sagen dem Bundesrat: "Aber jetzt geben wir Ihnen schon den gesetzlichen Auftrag" - dann weiss ich einfach nicht mehr, warum wir überhaupt solche Berichte schreiben.
Also, mein Wunsch an Sie wäre, den Abschluss unserer Arbeiten abzuwarten. Ich habe ja gesagt, der Bundesrat habe sich bereiterklärt, sich der Frage der Unterstützung durch nahestehende Personen im Laufe der Folgearbeiten nach dem Bericht anzunehmen und eben auch zu schauen, wie hier die Interessen der betreffenden Personen am besten gewahrt werden können. Er wird prüfen, ob es notwendig ist, allenfalls das Gesetz anzupassen, oder ob es eventuell einfachere Wege gibt, z. B. mit Empfehlungen der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz, um dieses Ziel zu erreichen.
Das ist eigentlich der einzige Grund, weshalb ich Sie bitte, die Motion abzulehnen. Wir sind an der Arbeit und haben uns auch verpflichtet, Ihnen entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Das geht vielleicht schneller, indem man nur Empfehlungen ändert und nicht wieder den ganzen Gesetzesänderungsprozess in Gang setzt. Ich bitte Sie einfach, jetzt nicht mit einer Motion schon zu sagen, wie es sein soll, sondern den Abschluss dieser Arbeiten abzuwarten, das heisst, uns arbeiten und Ihnen dann die entsprechenden Vorschläge unterbreiten zu lassen. Dann können Sie sagen, ob das Ihren Vorstellungen entspricht oder ob Sie etwas anderes wollen.
Diese Motion kommt einfach mitten in einen Prozess hinein - ich werde das heute bei ein paar anderen Vorstössen auch noch sagen müssen. Ich glaube, unser Vorgehen ist richtig. Grundsätzlich konnten Sie ja feststellen, dass der Bundesrat genau dieses Anliegen näher prüfen will. Aber ich bitte Sie, in diesem Prozess, der aufgegleist ist und läuft, nicht einfach mit einer Motion schon wieder vorwegzunehmen, was Sie geregelt haben wollen.
Das ist der Grund, weshalb ich Ihnen namens des Bundesrates beantrage, die Motion abzulehnen. Es ist nicht eine materielle Ablehnung, sondern jetzt ist, prozedural gesehen, der falsche Zeitpunkt, um eine Motion in diesem Bereich anzunehmen.
Schwander Pirmin · Mit-M · Conseil national · Schwyz · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Herzlichen Dank für Ihre Antwort. Selbstverständlich stehen wir in einem Prozess, aber wir hören in unseren Organisationen täglich Hilfeschreie von Kindern. Es geht um Kinder, und da dürfen wir meines Erachtens nicht noch länger warten.
Eine konkrete Frage: Sind Nachbarn, die über Jahre hinweg in der Vergangenheit die Nachbarskinder wohlwollend und auch zur Zufriedenheit aller bestens gehütet haben, auch nahestehende Personen gemäss Artikel 389 ZGB? Hier geht es um die Subsidiarität.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Conseil fédéral · Berne
Ich kann Ihnen diese Frage nicht generell-abstrakt beantworten. Das ist ja genau eine Frage, die geprüft werden soll. Ich kann Ihnen nur so viel sagen: Wenn Sie diese Motion annehmen, geht es ganz sicher nicht schneller. Es geht schneller, wenn Sie jetzt den Bundesrat das machen lassen, wozu Sie ihn ja beauftragt haben, wozu wir uns verpflichtet haben, nämlich zu überprüfen, welches die besten Wege sind. Es geht dabei darum - noch einmal -, auch diese Fragen der Unterstützung durch nahestehende Personen zu klären, die dann unter Umständen auch Nachbarn sein können, und Gesetzesänderungen vorzulegen, wenn es diese braucht.
Wenn Sie jetzt eine Motion annehmen, geht sie in den Ständerat. Da muss ich Ihnen sagen: Sollen wir dann die Arbeiten stoppen, weil Sie jetzt vielleicht eine andere Lösung wollen? Ich kann Ihnen wirklich sagen: Es geht schneller, wenn Sie uns jetzt jene Arbeiten, die aufgegleist sind, machen lassen und wir mit konkreten Vorschlägen kommen, als wenn Sie mitten im Prozess mit Motionen allenfalls eine bestimmte Richtung vorgeben, ohne zu wissen, ob es vielleicht andere, vielleicht auch schnellere Wege gäbe, um das Anliegen, das wir ja alle teilen, umzusetzen.
In diesem Sinne bleibe ich dabei: Ich bitte Sie, diese Motion nicht anzunehmen.
Vote
Le président (de Buman Dominique, président): Le Conseil fédéral propose de rejeter la motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 79 Stimmen
Dagegen ... 114 Stimmen
(0 Enthaltungen)