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Incitation financière pour les centres d'accueil destinés aux victimes de violence domestique
Feri Yvonne · Mit-F · Conseil national · Argovie · Groupe socialiste
Wir haben heute schon viel über häusliche Gewalt gehört, und es geht weiter mit diesem Thema. Aktuelle statistische Zahlen machen deutlich, dass häusliche Gewalt ein grosses gesellschaftliches Problem ist. Spätestens in den letzten Wochen und natürlich heute Morgen wurden Sie alle darauf aufmerksam gemacht. Der Schutz gewaltbetroffener Personen sollte deshalb nochmals verbessert werden. Frauen-, Mädchen- und Männerhäuser leisten dazu einen wertvollen Beitrag. Sie bieten bei akuten Gewaltsituationen sofortigen Schutz, Unterkunft und Beratung.
Häusliche Gewalt ist gemäss Europarat die Hauptursache für den Tod oder die Gesundheitsschädigung von Frauen zwischen 16 und 44 Jahren. Die Dunkelziffer bei den Männern ist hoch, die der betroffenen Kinder, welche Gewalt direkt oder indirekt erleben, ebenso. Immer wieder wird in Studien und Statistiken aufgezeigt, dass es schweizweit zu wenig Plätze zum Schutz der Opfer gibt. Leider fehlt das Geld für den Ausbau oder Neuaufbau von Schutzplätzen mit den notwendigen Strukturen ringsherum.
Heute bieten Frauenhäuser für Betroffene Schutz, Krisenintervention, Unterkunft und Beratung, und dies mit einer sehr hohen Professionalität. Die Auslastung der Frauenhäuser in der Schweiz ist so hoch, dass regelmässig schutzsuchende Frauen und Kinder nicht aufgenommen werden können. Betroffene brauchen neben dem Schutz auch dringend eine Krisenintervention und Beratung, sonst besteht die Gefahr, dass sie längerfristige Belastungssymptome entwickeln.
Die Frauenhäuser decken weitere wichtige Bedürfnisse ab: zivilgesellschaftliches Engagement zum Thema häusliche Gewalt, gesamtschweizerische Öffentlichkeitsarbeit, Mitwirken bei gesamtschweizerischen Erhebungen und Studien. All diese relevanten Beiträge zur Weiterentwicklung des Themas werden nicht finanziert und entschädigt.
Die Früherfassung von häuslicher Gewalt ist ein weiteres zentrales Anliegen der Frauenhäuser. Das von der Wohngemeinde oder eventuell vom Wohnkanton unabhängige niederschwellige Angebot wäre zentral; dies, um erstens allen Betroffenen den gleichwertigen frühen Zugang zum Hilfssystem zu ermöglichen und um zweitens dem kostenintensiven Problem gerecht zu werden. Die Erarbeitung einer bis dato fehlenden interkantonalen Früherfassung mit der Unterstützung des Bundes wäre sinnvoll, und sie würde damit an Gewicht gewinnen.
Es stört mich, dass es nicht in allen Kantonen Frauenhäuser gibt; es stört mich, dass es kaum Schutzhäuser für Männer gibt und zu wenige für Kinder. Sie sind in Ergänzung zu den Gesetzen ein ganz wichtiges Schutzangebot. Das wird zu wenig respektiert und unterstützt. Das Opferhilfegesetz ist beispielsweise im Kanton Zürich anders als im Kanton Aargau.
Da es zu wenig Häuser für Frauen, Männer und Kinder gibt, braucht es einen Effort für die Ausweitung der Anzahl Plätze. Dazu könnte der Bund eine Hilfestellung bieten - trotz der kantonalen Zuständigkeiten. Es gibt andere Bereiche, in denen die Zuständigkeiten ähnlich sind und der Bund trotzdem eine wichtige Rolle einnimmt. Der Bund nimmt den Kantonen nichts weg, wir ändern die Zuständigkeiten nicht, aber wir ergänzen diese und können so knappe Ressourcen effektiver nutzen. Wichtig wäre auch eine nationale Strategie in Bezug auf die Schutzplätze. Eine solche wurde leider verworfen.
Seit der Einreichung meines Vorstosses wurde die Istanbul-Konvention von der Schweiz ratifiziert. Diese Konvention rechtfertigt und untermalt mein Anliegen deutlich. Es braucht Schutzhäuser. Es braucht eine finanzielle Unterstützung - zumindest in der Aufbauphase. Viele von Ihnen haben sich in den letzten Wochen zum Thema Gewalt geäussert. Jetzt können Sie ein Zeichen setzen und das Postulat annehmen.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Conseil fédéral · Berne
Die Postulantin stellt natürlich zu Recht fest, dass häusliche Gewalt leider immer noch ein grosses Problem in unserer Gesellschaft ist. Das haben wir heute, glaube ich, auch intensiv diskutiert, und ich möchte jetzt nicht nochmals darauf zurückkommen. Hingegen ist es auch so, dass gemäss Opferhilfegesetz die kantonalen Beratungsstellen dem Opfer oder seinen Angehörigen bei Bedarf eine Notunterkunft besorgen müssen. Dazu hat sich die Schweiz auch mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention verpflichtet.
Für den Vollzug der Opferhilfe sind aber primär die Kantone zuständig. Dazu gehören auch das Bereitstellen und das Finanzieren von solchen Schutzunterkünften. Wie sieht es nun diesbezüglich in den Kantonen aus? Im Auftrag der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) und des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann wurde im Jahr 2014 die Situation von Frauenhäusern in der Schweiz analysiert. Die Studie zeigt, dass es trotz mangelnder Ressourcen sowie regional variierender Kapazitätsengpässe im Einzelfall immer möglich war, eine Unterbringung zu finden. Auch bei einer Umfrage der SODK im Jahr 2015 gab die grosse Mehrheit der Kantone an, dass die Schutzunterkünfte in ihren Kantonen ausreichten. Die Auskunft, die wir von den Kantonen erhalten haben, lautet, es bestehe kein Bedarf an zusätzlichen Plätzen und die Sicherheit der Opfer könne stets garantiert werden.
Der Bundesrat begrüsst es natürlich, dass die SODK Massnahmen ergriffen hat, um die in der Studie kritisierten Probleme zu beheben. Insbesondere hat die SODK im Jahr 2016 den Leistungskatalog Frauenhäuser publiziert. Dieser Katalog bezweckt die Vereinheitlichung des Angebots von Frauenhäusern und diente auch in verschiedenen Kantonen als Grundlage für Leistungsvereinbarungen.
Vor diesem Hintergrund stellt der Bundesrat fest, dass bei Schutzunterkünften für gewaltbetroffene Personen nicht von einer akuten Unterversorgung ausgegangen werden kann, wie das zum Beispiel bei den Krippenplätzen vor der Anstossfinanzierung der Fall war. Eine finanzielle Unterstützung durch den Bund würde auch dem Subsidiaritätsprinzip zuwiderlaufen. Gemäss diesem Prinzip übernimmt der Bund ja nur Aufgaben, wenn diese auf kantonaler Ebene nicht erfüllt werden können. Das trifft aber aus unserer Sicht bei der Finanzierung von Schutzunterkünften nicht zu.
Das sind die Überlegungen und Gründe, weshalb Ihnen der Bundesrat die Ablehnung des Postulates empfiehlt.
Vote
Le président (de Buman Dominique, président): Le Conseil fédéral propose de rejeter le postulat.
Abstimmung - Vote
Für Annahme des Postulates ... 56 Stimmen
Dagegen ... 122 Stimmen
(2 Enthaltungen)