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Faire coïncider le début de l'école de recrues avec la fin de l'apprentissage

Fournier Jean-René · P-M · Conseil des Etats · Valais · Groupe PDC

Le président (Fournier Jean-René, président): Le Conseil fédéral propose le rejet de la motion.

Ettlin Erich · Mit-M · Conseil des Etats · Obwald · Groupe PDC

Ich möchte schnell die Ausgangslage dieser Motion erläutern. Mit der Weiterentwicklung der Armee (WEA) kam es zu einem neuen Zeitpunkt für den Beginn der Sommer-Rekrutenschule. Der Termin für den Beginn der Sommer-RS ist nicht auf die Bedürfnisse der Berufsbildung abgestimmt, obwohl der Schweizerische Gewerbeverband und der Arbeitgeberverband sehr früh, nämlich bereits bei den Vorbereitungsarbeiten zur WEA, darauf hingewiesen haben.

Die Sommer-RS soll just zu dem Zeitpunkt beginnen, an dem die meisten Lehrlinge auf der Zielgeraden ihrer Ausbildung und ihres Lehrvertrags sind. Wenn sie den Betrieb zwei bis - im Extremfall - acht Wochen vor der Beendigung des Lehrvertrags verlassen müssen, gehen ihnen und den Betrieben wertvolle Ausbildungs- und Einsatzzeit verloren. Das macht die Berufslehre für die Betriebe weniger attraktiv. Für die Betriebe ist der Einsatz der beinahe fertig ausgebildeten Berufsleute - praktisch sind sie ja fertig ausgebildet! - betriebswirtschaftlich wichtig. Ihre Arbeitskraft dann einzusetzen, wenn sie am produktivsten sind, ist ausdrücklich Teil der Berufslehre und dient beiden Parteien. Auch für die Berufsleute hat die Absolvierung des Lehrvertrags als erster wichtiger Vertrag im Leben eine hohe Wichtigkeit.

Angesichts des von der Armeeführung selbst beklagten Mangels an Berufsleuten ist es vernünftig, die RS gerade für diese Personen attraktiv zu machen. Die immer grösser werdende Überschneidung von RS und Lehrvertragszeit ist vor diesem Hintergrund eine problematische Situation. Diese Situation ist auch deshalb besonders ärgerlich, weil etwa 80 Prozent der Rekruten aus der Berufslehre kommen.

Dass Lösungen möglich sind, zeigt die Praxis der Armee. Sie hat mit den Hochschulen einen Vertrag zur Koordinierung unter anderem des Zeitpunkts des RS-Endes abgeschlossen. Begründet wurde dies mit der Notwendigkeit, wegen der Gewinnung militärischer Kader ein gutes Einvernehmen mit den Hochschulen zu etablieren. Daraus ist bei den Berufsleuten und deren Branchen und Verbänden der Eindruck entstanden, dass die Angehörigen der Hochschulen und Universitäten für die Armee wichtiger sind. Ich weiss, dass das nicht die Intention war, aber es kam bei den Verbänden so an, insbesondere auch deshalb, weil sie das Gefühl hatten, sie seien gar nicht richtig angehört worden. Dieser Vertrag mit den Hochschulen zeigt auf, dass die Armee in der Lage ist, die Bedürfnisse betreffend den Zeitpunkt der RS einiger Gruppen zu berücksichtigen. Ähnlich könnte sie auf die Bedürfnisse der grössten Gruppe von Rekruten eingehen, der Berufsleute.

Zur Stellungnahme des Bundesrates: Dort wird festgehalten, dass zu keiner Zeit Anzeichen bestanden hätten, dass der Zeitpunkt des Starts der Sommer-RS von Arbeitgeberverbänden kritisiert oder gar infrage gestellt worden wäre. Das wird von den Verbänden klar in Abrede gestellt. Man habe Gespräche geführt und die Anliegen vorgebracht.

Ich glaube, es wäre gut und angebracht, die Anliegen der Verbände und der Berufsleute ernst zu nehmen. Verschiedene Verbände haben sich jetzt auch gemeldet und auf die Problematik aufmerksam gemacht. Ich glaube, der Vorstoss hat ihnen den Weg gezeigt, um ihre Probleme aufzuzeigen. Der Verband Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten zum Beispiel hat abgeklärt, ob die Lehre vor Absolvierung der vier Jahre beendet werden könne. Gemäss Rechtsdienst des SBFI und des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes des Kantons Zürich muss die Lehre volle vier Lehrjahre umfassen. Die Lehrbetriebe sind also in einem Dilemma, wenn sie die angehenden Rekruten früher aus dem Lehrvertrag entlassen.

Ganz abgesehen von allen administrativen Problemen, die sich bei einer frühzeitigen Beendigung der Lehre ergeben - zum Beispiel bei der Ferienregelung -, sind auch die Spezialfälle wie nichtbestandene Prüfungen oder das Nachholen von Prüfungen usw. zu erwähnen. Es ist deshalb nachvollziehbar, dass sich die Arbeitgeber melden und Änderungen verlangen.

Noch etwas Generelles: Die Armee macht geltend, dass ihr Fachkräfte fehlen; das sind die Köche, die Fahrer usw., also Berufsleute. Gleichzeitig macht sie es gerade ihnen schwer, die Berufsbildung und den Eintritt in die Armee zu vereinbaren. Die Berufsbildung hat für die jungen Leute zum Glück absoluten Vorrang. Deshalb werden sie, wenn sie entscheiden müssen, sich für den Beruf und gegen die Armee entscheiden, was schade ist. Man muss nicht den Zivildienst unattraktiv machen, wenn man gleichzeitig die Armee - und ich meine hier nicht lange Märsche und wenig Schlaf - noch unattraktiver macht.

Ich würde unserer Bundesrätin gerne einen Erfolg gönnen. Trotzdem bitte ich Sie, die Motion anzunehmen, weil die Sache wirklich gerechtfertigt ist und die Motion ein Thema anstösst, das offenbar Wellen geworfen hat.

Schmid Martin · Mit-M · Conseil des Etats · Grisons · Groupe libéral-radical

Ich kann insofern am Votum von Erich Ettlin anknüpfen, als die Frau Bundesrätin ja eigentlich ein Problem von ihrem Vorgänger übernommen hat und bei diesem Entscheid gar keinen Einfluss hatte. Wir waren mit Verbänden schon im Juni letzten Jahres beim VBS und haben versucht, dieses Thema - bevor dieser Vorstoss hier auf dem Tisch gelegen ist - in einem Dialog zu klären. Dort hat sich dann schnell gezeigt, dass die Fronten so verhärtet sind, dass eben nur ein parlamentarischer Vorstoss dieses Problem lösen kann.

Die Aussagen von Kollege Ettlin möchte ich nicht wiederholen. Es wurde darauf hingewiesen, dass das bei der Weiterentwicklung der Armee mit den Verbänden gemeinsam so vereinbart worden ist - nur sehen das die Verbände nicht so. Umgekehrt entstand in der Praxis ein Problem, das wir auf andere Art nicht lösen können, ausser, wir stimmen jetzt dieser Motion zu. Das ist der einzige Weg - unabhängig davon, wer die Schuld an dieser Problemstellung trägt -, wie wir das Problem lösen können.

Deshalb stimme ich für diese Motion. Ich möchte Ihnen beliebt machen, dass wir sie überweisen, damit diese Frage, die auch für die Attraktivität der Armee für junge Berufsleute und für die Berufsbildung im Generellen wichtig ist, einmal geklärt werden kann. Wenn wir einen Fehler gemacht haben, dann müssen wir ihn korrigieren, und das können wir nur tun, wenn wir der Motion Ettlin Erich zustimmen.

Bischofberger Ivo · Mit-M · Conseil des Etats · Appenzell Rh.-Int. · Groupe PDC

Ich möchte Sie ebenfalls bitten, die Motion anzunehmen. Wenn wir den Motionstext anschauen, stellen wir fest, dass er vor allem mit dem Schluss "auf das vertragliche Ende der Berufslehre abzustimmen" sehr absolut formuliert ist. Trotzdem habe ich die Motion unterschrieben, und ich bitte Sie auch, sie anzunehmen. Warum? Es sind eigentlich zwei Gründe.

Während meiner vorherigen Tätigkeit als Rektor einer Mittelschule stand die Thematik immer wieder auch in der Konferenz Schweizerischer Gymnasialrektorinnen und Gymnasialrektoren (KSGR) zur Diskussion, und zwar vorab betreffend die Schnittstelle des Studienbeginns von Abgängern und Abgängerinnen der Mittelschulen, also der Maturanden und Maturandinnen. Dabei wurde mit Swissuniversities koordiniert, sei es mit den Universitäten, den Fachhochschulen, den pädagogischen Hochschulen oder den höheren Fachschulen. Bei diesen Diskussionen wurde auch immer die Koordination der Schnittstelle zu Beginn der Sommer-Rekrutenschule thematisiert. Im Rahmen dieser Koordination wurde das vor allem ab 2006 neu thematisiert, als die Bildungsartikel in der Bundesverfassung verankert wurden, womit eben klar die Gleichwertigkeit der beruflichen und der akademischen Bildung stipuliert wurde.

Ich sehe jetzt neu Handlungsbedarf, und ich möchte Sie, Frau Bundesrätin - für den Fall, dass wir die Motion annehmen -, darum bitten, die Formulierung des Motionstextes im Zweitrat zu erweitern, damit dieses Problem wirklich gelöst werden kann. Denn nach Parlamentsgesetz, Artikel 121 Absatz 3 Litera b, kann die Motion im Zweitrat "auf Antrag der Mehrheit der vorberatenden Kommission oder auf Antrag des Bundesrates abgeändert werden". Ich sehe in diesem Weg eine Möglichkeit, dass wir dieses Problem in den Griff bekommen.

Ich bitte Sie also, die Motion anzunehmen.

Föhn Peter · Mit-M · Conseil des Etats · Schwyz · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Zuerst danke ich dem Motionär, dass er diese Motion eingereicht hat. Dann danke ich auch meinem Vorredner, und dem Bundesrat danke ich vor allem für den letzten Satz in seiner Stellungnahme, in dem er geschrieben hat, die Armee prüfe momentan Lösungsmöglichkeiten, die im Rahmen der aktuellen Rechtsordnung den Lehrbetrieben entgegenkommen. Das ist ja schon einmal etwas, aber es wurde - wie schon gesagt - schon vielfach auf diese Problematik hingewiesen.

Ich möchte hier noch meine Interessenbindung offenlegen: Ich habe Lehrlinge, ich habe Auszubildende, und ich komme alle Jahre wieder in den Genuss der Fragestellung, ob sie nun frühzeitig in die Rekrutenschule gehen dürfen. Die Lehre geht nämlich in den allermeisten Fällen bis in die Kalenderwoche 30 oder 31; das steht im Lehrvertrag. Die Rekrutenschule beginnt in der Kalenderwoche 26. Es ist richtig, dass die allermeisten Lehrlinge die Prüfungen bis dahin abgeschlossen haben, aber der Lehrvertrag ist nicht erfüllt - und das ist ein Vertrag! Ein Vertrag ist gutschweizerisch einzuhalten, und zwar ohne Wenn und Aber. Mit der heutigen Regelung vermitteln wir den Jugendlichen aber nichts anderes, als dass der Vertrag nicht eingehalten werden muss, kann oder will. Oder der Jugendliche wird bestraft und kann die Rekrutenschule erst später beginnen.

Ein weiterer Punkt: Wann bringt ein Auszubildender dem Lehrbetrieb am meisten? Das ist eben gegen den Schluss seiner Lehre der Fall. Vorher muss er sehr stark unterstützt werden, er kostet, und dann, wenn er etwas bringen würde, muss er mindestens einen Monat früher gehen, als dies laut Vertrag eigentlich der Fall wäre. Zu dieser Zeit wäre der Stift eben produktiv. Gerade in dieser Zeit muss ich aber meine Lehrlinge laufenlassen, damit sie ihrer Wehrpflicht nachkommen können. Als Lehrmeister will ich ja nicht der Laufbahn eines guten Jungen im Wege stehen. Ich will ihn unterstützen, und das heisst, dass ich ihn in der Regel in die Rekrutenschule laufenlasse. Das bedeutet einen Verlust, das sage ich klipp und klar. Ich mache das trotz Verlust und obwohl der Vertrag nicht erfüllt ist.

Ansonsten rühmt man das duale Bildungssystem immer in den höchsten Tönen, aber bis dato werden auch hier die akademischen Berufe klar bevorzugt. Jede Woche, um die wir den Beginn der Rekrutenschule verschieben können, ist für uns vorteilhaft. Ich bitte Sie, Frau Bundesrätin, hier ein Zeichen zu setzen: Machen Sie das gemäss den Vorschlägen meiner Vorrednerinnen und Vorredner.

Es ist auch zu sagen, dass ein frühzeitiger Abbruch der Lehre oder des Lehrverhältnisses eine Reihe von administrativen Aufwendungen hervorruft - die Ferienregelung muss beispielsweise umgestellt werden -, und dadurch entsteht Rechtsunsicherheit.

Kuprecht Alex · 2VP-M · Conseil des Etats · Schwyz · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Da ich damals, als die WEA zusammengestiefelt wurde, Kommissionspräsident war, erlaube ich mir, ein, zwei Worte zu diesem Thema zu sagen. Das Problem mit Lehrbeginn und Lehrende in den Berufen und dem Beginn der Rekrutenschule war in den Kommissionen kein Thema. Die Berufsverbände haben sich nicht gemeldet. Der Schweizerische Gewerbeverband hat sich zu diesem Thema nicht gemeldet. Das Problem begann nämlich, als man den Lehrbeginn von Frühling auf den August transferiert hat. Dann begann das Dilemma.

Ich habe ein gewisses Verständnis für die Berufsleute. Auf der anderen Seite müssen wir die Sache einfach mal etwas nüchtern anschauen, Herr Kollege Föhn. In der Regel beginnt jetzt mit dem Zweistartmodell die Rekrutenschule so Anfang, Mitte Juli. Die Berufsprüfungen, die Lehrabschlussprüfungen sind in der Regel passé, sie sind absolviert worden. Viele Lehrlinge haben noch Ferientage zugute. Sie beziehen sie meistens dann, wenn die Lehrabschlussprüfung fertig ist bzw. wenn die Diplomfeier stattgefunden hat. Es gibt sehr viele Betriebe, Herr Kollege Föhn, die machen ab Mitte Juli oder ab der dritten Juliwoche Betriebsferien, obwohl die Lehrverträge noch bis Anfang August weitergehen. Das Argument in Bezug auf die Rentabilität eines Lehrabgängers trifft in vielen Berufen so nicht zu, weil sie dann nämlich nicht mehr berufstätig sind, weil Betriebsferien sind. Das ist in der Regel einfach so.

Ich bin gespannt, wie man das Problem lösen möchte. Ich sehe im Moment bei diesem Beginn der Rekrutenschule, mit der Verschiebung der Lehre vom Frühling auf den Sommer, grosse Schwierigkeiten. Ich weiss nicht, wie das gehen soll. Die Diskussion in der Kommission hat sich immer darum gedreht, wie wir die Mittelschulabgänger, die Maturanden, in das RS-System integrieren können. Der damalige Chef der Armee führte sehr intensive Diskussionen mit der Erziehungsdirektorenkonferenz darüber, wie man dieses Problem lösen könnte. Er führte sehr intensive Diskussionen darüber, wie man das Problem der Studienbeginner, die ihr Studium ja meist im September beginnen, lösen kann. Aber es war nie ein Thema und war auch nie irgendein Argument der Verbände, der Berufsverbände und des Gewerbeverbandes, dass hier etwas nicht geht. Im Gegenteil, sie haben überhaupt nicht opponiert.

Ich bin gespannt, wie das Problem dann gelöst werden soll, wenn Sie die Motion annehmen. Sie können es nur lösen, wenn Sie allenfalls den Lehrbeginn wieder auf den Frühling nehmen oder wenn Sie irgendwie einen RS-Beginn à la carte vereinbaren. Ob das dann der Weg ist, bin ich nicht sicher. Ich habe meine Mühe, ich werde dieser Motion weder zustimmen, noch werde ich sie ablehnen. Ich bin gespannt auf die Lösung des Bundesrates, darauf, wie er das Problem lösen will.

Amherd Viola · BR-F · Conseil fédéral · Valais

Ich nehme es vorweg - Sie haben es in der Stellungnahme zur Motion schon gesehen -: Der Bundesrat beantragt die Ablehnung. Das beantrage ich Ihnen auch - nicht nur, um der neuen Departementschefin einen Erfolg zu garantieren, sondern aus sachlichen Gründen, die ich Ihnen jetzt gerne darlege. Ich möchte auch gerne ein paar Dinge klären, die jetzt vielleicht etwas ungenau dargestellt wurden.

Für den Bundesrat und die Armee ist die Harmonisierung der militärischen Ausbildung mit der zivilen Aus- und Weiterbildung sowie dem Berufsleben der Armeeangehörigen ein wichtiges Anliegen. Der Bundesrat und insbesondere auch die Sprechende schätzen das Engagement von Betrieben sehr, die immer wieder Lehrlinge ausbilden und ihnen das nötige Rüstzeug für ihre spätere Laufbahn mit auf den Weg geben. Bei der Ausgestaltung der militärischen Ausbildung, beim Zeitplan, ging es dem Bundesrat darum, die Ausbildungsbedürfnisse der Armee und die Bedürfnisse der Arbeitgeber und der Bildungslandschaft so weit wie möglich aufeinander abzustimmen.

Mit der Einführung der Weiterentwicklung der Armee ab dem 1. Januar 2018 startet die Sommer-Rekrutenschule jeweils in der Kalenderwoche 26. Das ist nur eine Woche früher als vor der WEA - und das ist wichtig zu wissen. Man spricht hier jetzt von fünf bis sechs Wochen, in Tat und Wahrheit wurde aber der Beginn der Sommer-RS nur um eine Woche vorverschoben. Die Lehrabschlussprüfungen finden grossmehrheitlich in den Kalenderwochen 23 bis 25 statt, das wurde von Herrn Ständerat Föhn bestätigt. So ist gewährleistet, dass die Mehrheit der Rekruten, welche eine Berufsausbildung gewählt haben, zum Zeitpunkt des Starts der Sommer-RS die Lehrabschlussprüfung absolviert hat. Diejenigen, die das noch tun müssen, erhalten hierfür in jedem Fall militärischen Urlaub; dasselbe gilt auch für die Teilnahme an Lehrabschlussfeiern.

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Lehrverträge meist über den Zeitpunkt der Lehrabschlussprüfung hinaus weitergehen. Ihm ist auch der Spagat zwischen den Interessen des Arbeitgebers an der Arbeitsleistung und den Interessen des Staats an der Leistung der Militärdienstpflicht bekannt. Ein gewisser Interessenausgleich erfolgt über das Erwerbsersatzgesetz, welches dem Arbeitgeber, welcher während der Abwesenheit des Arbeitnehmers weiterhin den Lohn bezahlt, Leistungen zukommen lässt.

Mit dem Zweistartmodell der WEA wurde versucht, möglichst ausgeglichene Bestände an den beiden RS-Starts zu erreichen. Es ist mir aber bewusst, dass es für einen Teil der Absolventen der beruflichen Grundausbildung und auch der gymnasialen Maturität immer einen suboptimalen Start der RS gibt.

Gemäss dem aktuellen Militärgesetz können Militärdienstpflichtige die Rekrutenschule frühestens ab Beginn des 19. Altersjahres und spätestens im Jahr, in dem sie das 25. Altersjahr vollenden, absolvieren. Die Stellungspflichtigen können zuhanden der Rekrutierungsorgane an einer Orientierungsveranstaltung unter anderem den Zeitpunkt angeben, ab welchem sie ihre Rekrutenschule zu absolvieren wünschen. Mit diesem flexiblen Einstieg in die Rekrutenschule wird den Bedürfnissen der Bildungslandschaft bewusst Rechnung getragen.

Bei der vom Motionär erwähnten Vereinbarung für die Kader handelt es sich um eine Vereinbarung mit Swissuniversities, das heisst mit den Schweizer Universitäten, höheren Fachschulen, Fachhochschulen und auch pädagogischen Hochschulen. Mit dem aktuellen Ausbildungsmodell der Armee überlappt sich das Ende der Sommer-Rekrutenschule mit dem Herbststudienbeginn an den Fachhochschulen und pädagogischen Hochschulen ebenso wie an den universitären Hochschulen um sechs Wochen. Die Vereinbarung ermöglicht es den Studierenden, drei Wochen früher entlassen zu werden, wenn das Studium direkt nach dem Dienst beginnt oder fortgesetzt wird. Damit wird es ihnen ermöglicht, nicht ein Jahr Studium zu verlieren. Das ist eigentlich der Clou für die Kader.

Wichtig ist, dass diese Vereinbarung nicht nur für alle Studierenden mit einer gymnasialen Matura gilt, sondern auch für Berufsfachleute mit einem Berufsmittelschulabschluss und Berufsmatura oder einem ähnlichen Abschluss, die als militärisches Kader in der Sommer-Rekrutenschule ihren Grad abverdienen. Die Vereinbarung gilt also nicht nur einseitig für gymnasiale Maturanden, sondern eben auch für Absolventen einer Berufsausbildung. Wichtig ist, dass diese Vereinbarung nur für militärische Kader und nicht für die Rekruten gilt. Auch das muss man klar unterscheiden. Das heisst, Lehrabgänger und Maturanden werden als Rekruten gleich behandelt.

Ziel ist es, Hindernisse auf dem Weg zum militärischen Kader zu beseitigen und damit die Attraktivität der Funktionen zu erhöhen. Bei einer Verschiebung des RS-Starts wäre die direkte Konsequenz, dass abverdienende Kader, welche direkt im Anschluss eine tertiäre Weiterbildung beginnen oder fortfahren, noch früher aus dem Dienst entlassen werden müssten. Dies würde zu erheblichen Problemen in der Ausbildung und im Dienstbetrieb führen. Eine Verkürzung der RS ist grundsätzlich möglich, sie ist aber mit einer Revision des Militärgesetzes und der entsprechenden Verordnungen verbunden und daher nicht sofort umsetzbar. Auch müsste die gesamte Ausbildungskonzeption überarbeitet werden. Eine komplette Abkehr vom System von Winter- und Sommer-RS mit der Verschiebung des Beginns beider Schulen um acht bis zehn Wochen würde von der Prämisse abweichen, dass der Beginn der RS optimal auf den Studienbeginn zwecks einer möglichst kurzen Studiendauer abgestimmt wird. Auch hier müsste die gesamte Ausbildungskonzeption von Grund auf neu gemacht werden. Diesen Weg sieht der Bundesrat als nicht angemessen an.

Trotzdem ist die Armee daran zu prüfen, welche Lösungsmöglichkeiten es geben könnte und wie im Rahmen der aktuell bestehenden Rechtsordnung den Lehrbetrieben entgegengekommen werden könnte. Diese Arbeiten habe ich in Auftrag gegeben; sie laufen.

Der Bundesrat beantragt entsprechend die Ablehnung der Motion. Ich kann hier als Departementschefin ganz klar zu Protokoll geben, dass wir nach Lösungen suchen, damit wir eine bessere Abstimmung finden. In diesem Sinne bitte ich Sie, die Motion nicht anzunehmen und uns die Möglichkeit zu geben, auf unbürokratischem, unkompliziertem Weg Lösungen zu finden.

Vote

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 26 Stimmen

Dagegen ... 9 Stimmen

(5 Enthaltungen)

Fournier Jean-René · P-M · Conseil des Etats · Valais · Groupe PDC

Le président (Fournier Jean-René, président): Arrivés au terme de nos travaux, j'aimerais remercier Madame la conseillère fédérale Viola Amherd pour sa participation à nos débats, et lui dire que si ce matin, par deux fois, le Conseil des Etats n'a pas suivi l'avis du Conseil fédéral, elle aura certainement bientôt l'occasion d'expérimenter le fait que le Conseil des Etats n'est pas le Neinsager du Conseil fédéral! (Hilarité)

Je rappellerai aussi, à l'attention des distraits, que notre conseil ne siègera pas demain et que nous nous retrouverons lundi prochain. Je vous souhaite une bonne fin de semaine!

Schluss der Sitzung um 11.35 Uhr

La séance est levée à 11 h 35