18.3350
Rapport sur l'évolution des dénonciations spontanées depuis 2010 (amnistie fiscale individuelle)
Brand Heinz · 2VP-M · Conseil national · Grisons · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Präsident (Brand Heinz, zweiter Vizepräsident): Das Postulat wird von Frau Amaudruz bekämpft. Sie verzichtet auf weitere Ausführungen.
Meyer Mattea · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe socialiste
Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Sie kostet uns jährlich mehrere Milliarden Franken. Seit dem 1. Januar 2010 sind straflose Selbstanzeigen möglich. Natürliche und juristische Personen können seitdem einmalig Schwarzgeld aufdecken, ohne gebüsst zu werden. Nur die hinterzogenen Steuern und Verzugszinsen für die abgelaufenen zehn Jahre müssen nachbezahlt werden. Seither haben sich schweizweit gegen 140 000 Steuerpflichtige selber angezeigt und damit ihr bisher unversteuertes Geld sozusagen legalisiert. Zahlreiche Kantone haben veröffentlicht, wie viel Geld in diesen Jahren so zusammengekommen ist. Es sind sage und schreibe über 44 Milliarden Franken. Dabei fehlen gewichtige Kantone wie die Waadt. Es gibt also schweizweit schätzungsweise über 50 Milliarden Franken Schwarzgeld, das mit straflosen Selbstanzeigen offengelegt wurde.
Bund, Kantone und Gemeinden kassierten so in diesen Jahren mehrere Milliarden Franken an Nachsteuern, die ihnen ja rechtmässig auch seit Jahren zugestanden hätten. Diejenigen, die sich selbst angezeigt haben, machen rund 2 Prozent der Steuerpflichtigen aus. Das mag im Verhältnis zur Gesamtzahl eine kleine Zahl sein. Nur: In absoluten Zahlen - die Zahlen, die ich vorhin genannt habe - ist das eben ein beträchtlicher Betrag. Der Kanton Zürich hat beispielsweise jedes Jahr mindestens ein Dutzend Steuerpflichtige, die über eine Million Franken Nachsteuern zahlen müssen.
Vor allem in den letzten Jahren haben sich Tausende, wohl aus Angst vor dem automatischen Informationsaustausch, selber angezeigt. Seit 2018 müssen ja ausländische Banken den Schweizer Steuerbehörden Kontodaten liefern, und zwar von allen Kunden, die in der Schweiz steuerpflichtig sind. Das Umgekehrte gilt natürlich auch. Viele wollten daher die Situation noch bereinigen, bevor ihre undeklarierten Vermögenswerte mit dem Datenaustausch sowieso aufgedeckt und sie straffällig worden wären. Mit den Jahren waren zunehmend auch kleinere Beträge darunter. Der Durchschnittsertrag, den beispielsweise wiederum der Kanton Zürich pro Fall hereinholt, ist von 60 000 Franken im Jahr 2010 auf rund 19 500 Franken im Jahr 2018 gesunken.
Erlauben Sie mir an dieser Stelle die Frage: Wenn durch die Angst vor dem automatischen Informationsaustausch mit dem Ausland so viel Schwarzgeld aufgedeckt wird, wie viel verstecktes, wie viel unversteuertes Geld würde zum Vorschein kommen, wenn das Bankgeheimnis endlich auch im Inland abgeschafft wäre?
Mit dem Postulat verlange ich eigentlich etwas Harmloses. Ich verlange einen Bericht, der aufzeigt, wie viel Geld seit 2010 quasi legalisiert wurde, wie sich diese Selbstanzeigen über die Jahre entwickelt haben und wie garantiert werden kann, dass juristische und natürliche Personen nur einmal in ihrem Leben von dieser straflosen Selbstanzeige profitieren können. Die Zahlen können ohne grossen Aufwand eruiert werden. Viele Kantone haben diese bereits veröffentlicht.
Der Bundesrat ist ja erfreulicherweise bereit, dieses Postulat entgegenzunehmen. Es erstaunt mich deshalb schon, dass das Postulat von der SVP bekämpft wird. Um ehrlich zu sein: Gleichzeitig erstaunt es mich eben auch wieder nicht. Sie wehren sich ja seit Jahren dagegen, das Bankgeheimnis respektive das Steuerhinterziehungsgeheimnis aufzuheben und Steuerhinterziehung endlich als das anzusehen, was es ist: Betrug an den ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern hier in der Schweiz.
Ich bitte Sie, mein Postulat anzunehmen und einen solchen Bericht endlich zu ermöglichen.
Maurer Ueli · BPR-M · Conseil fédéral · Zurich
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates. Es scheint uns gerechtfertigt zu sein, eine Zwischenbilanz von 2010 bis zum Funktionieren des Informationsaustauschs zu ziehen.
Wir müssen zwei Vorbehalte machen. Zum einen sind wir ja darauf angewiesen, die Zahlen von den Kantonen zu beschaffen, und nicht alle Kantone erfassen Nachsteuern so, dass solche aus straflosen Selbstanzeigen von den anderen getrennt werden können. Bezüglich dieser Daten kann es gewisse Unstimmigkeiten geben, d. h., sie sind nicht in jedem Fall ganz klar vergleichbar. Aber die Summe als solche wird feststehen.
Zum andern fordert Frau Meyer in der Begründung auch, die Bussenbeträge zu nennen, die ausgefallen sind. Das können wir nicht machen, weil keine Strafverfahren stattfinden. Es sind auch keine Bussen festgelegt, und wir können den Ausfall nicht beziffern. Möglicherweise lassen sich gewisse Schätzungen ableiten. Aber diesen Vorbehalt würden wir machen.
Im Übrigen beantragen wir die Annahme des Postulates und würden den Bericht erstellen.
Vote
La presidente (Carobbio Guscetti Marina, presidente): Il Consiglio federale propone di accogliere il postulato.
Abstimmung - Vote
Für Annahme des Postulates ... 93 Stimmen
Dagegen ... 98 Stimmen
(0 Enthaltungen)