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Faillites en chaîne. Empêcher le commerce avec des entreprises surendettées
Pardini Corrado · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe socialiste
Mit meiner Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, einen Gesetzentwurf vorzulegen, damit der Handel mit überschuldeten Gesellschaften zur Verhinderung missbräuchlicher Kettenkonkurse unterbunden wird. Zum Beispiel sollen die Eintragung von Organwechseln und allenfalls weitere Statutenänderungen verweigert werden, wenn der Antragsteller keine konkreten Finanzierungs- und Sanierungsmassnahmen, insbesondere betreffend Schuldentilgung, vorlegen kann.
Es geht ein Geist um in der Schweiz, der Geist der Kettenkonkurse, die mehr oder weniger kriminelle Hintergründe haben. Diese kriminellen Machenschaften behindern einen fairen Wettbewerb in unserer Wirtschaft, schädigen unsere Volkswirtschaft und prellen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei den Löhnen und Sozialversicherungen. Wir wollen dem einen Riegel vorschieben.
Das ist nicht nur ein Anliegen der Linken, nein, es ist auch ein Anliegen der Rechten. Parteiübergreifend haben wir uns zusammengesetzt und versucht, eine Motion zu konzipieren, die dieser ungeheuerlichen Realität, die einen unlauteren Wettbewerb für ganz viele Klein- und Kleinstbetriebe bedeutet, einen Riegel vorschiebt. Namhafte Parlamentarier der FDP, der SVP, der Grünen und der SP ziehen da am gleichen Strick, und auch die grossen Verbände, seien dies der Gewerbeverband mit seiner Spitze oder die Gewerkschaften, haben hier das gleiche Ansinnen. Wir wollen grundsätzlich die Schweiz, die von organisierten Banden heimgesucht wird, welche sich durch manipulierte und vorsätzlich organisierte Kettenkonkurse unrechtmässig bereichern, von diesen Machenschaften befreien.
Viele sogenannte Serial Failers - Wiederholungstäter bei Kettenkonkursen - tarnen ihre betrügerischen Aktivitäten, indem sie immer dasselbe Unternehmen bei Überschuldung oder kurz vor der Konkurseröffnung erwerben oder verkaufen. Oft werden diese Handänderungen mithilfe von Strohmännern abgewickelt. Die überschuldeten oder sich im Konkurs befindenden Gesellschaften werden gekauft, um sie zu betrügerischen Zwecken auszunutzen, z. B. für eine Materialbestellung, deren Rechnung nie beglichen wird, um Sozialversicherungsbetrug zu begehen und Weiteres mehr. Geprellt sind wir alle, seien das Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder eben die gesamte Wirtschaft.
Organ-, Sitz- und Firmenwechsel sind Indikatoren für solche Praktiken. In der Praxis wird zudem festgestellt, dass in sämtlichen Fällen von Konkursmissbrauch die Unternehmungen keine ordentliche Buchhaltung führen und keine Jahresrechnung erstellen.
Diese Motion zielt darauf ab, den Handel mit überschuldeten Gesellschaften zu erschweren, betrügerische Konkurse möglichst zu verhindern und Handänderungen nur dann zu gewähren, wenn eine Sanierungsabsicht glaubhaft gemacht werden kann.
Mit der Unterstützung dieser Motion unterbinden wir eine Misswirtschaft, die Hunderten von Kleinst- und Kleinbetrieben und den KMU unlauteren Wettbewerb beschert und Hunderte Mitarbeiter um den Lohn bzw. um die Sozialversicherung prellt.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Conseil fédéral · St-Gall
Auch hier hat die Zeit etwas im Sinne des Motionärs gearbeitet. Ich möchte darauf hinweisen, dass der Bundesrat am 26. Juni 2019, also vor wenigen Wochen, die Botschaft zum Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses verabschiedet hat. Die Vorlage des Bundesrates geht zurück auf die Motion Hess Hans 11.3925. Auch das hat also relativ lange gedauert, nämlich acht Jahre. Mit dieser Motion wurde der Bundesrat aufgefordert, eine rechtliche Grundlage gegen missbräuchliche Fälle im Konkurswesen zu schaffen. Mit der Vorlage wird über eine Reihe von Massnahmen das Ziel verfolgt, zu verhindern, dass das Konkursverfahren von Schuldnerinnen und Schuldnern dazu missbraucht wird, sich ihrer Verpflichtungen zu entledigen.
Der Bundesrat hat den Handlungsbedarf anerkannt und festgestellt, dass zwar bereits heute verschiedene Mittel zur Verfügung stehen, um solche Missbräuche zu ahnden. Allerdings zeigt sich in den verschiedenen Bereichen, dass die faktischen Hürden für Gläubigerinnen und Gläubiger und Behörden zu hoch sind und dass deshalb auf eine konsequente Rechtsdurchsetzung selbst in offensichtlich missbräuchlichen Fällen verzichtet wird. Der Bundesrat hat deshalb bereits in der Vergangenheit im Rahmen verschiedener Projekte zahlreiche Massnahmen vorgeschlagen, die missbräuchliche Konkurse und Gläubigerschädigungen verhindern sollen.
Mit dem im Juni vorgelegten Gesetzentwurf werden weitere Einzelmassnahmen vorgeschlagen. Das Kernstück der Vorlage bildet die Verbesserung der Durchsetzbarkeit des strafrechtlichen Tätigkeitsverbots, das es dem Gericht erlaubt, jemandem die Ausübung einer Funktion in einem Unternehmen zu verbieten. Ergänzend soll durch präventive Massnahmen die Gefahr von missbräuchlichen Konkursen verringert werden. Im Handelsregister soll der Öffentlichkeit eine Personensuche ermöglicht werden. Es soll ersichtlich sein, welche Funktion die gesuchte Person in welchen Unternehmen innehat oder innehatte, und es soll die bundesgerichtliche Rechtsprechung zum Verbot des Mantelhandels kodifiziert werden und die Möglichkeit des rückwirkenden Opting-out gestrichen werden. Schliesslich sollen im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht die Gläubigerinnen und Gläubiger für im öffentlichen Recht begründete Forderungen wählen können, ob eine Betreibung auf Pfändung oder auf Konkurs fortgesetzt wird.
Sie sehen also, Herr Nationalrat Pardini, es sind vielleicht nicht alle Anliegen, die Sie erwähnt haben, in dieser Vorlage drin. Aber das, was Sie wünschen, wird sicher in weiten Teilen umgesetzt. Namentlich das vorgeschlagene Verbot des Mantelhandels zielt direkt auf die auch in der Motion angesprochenen organisierten Firmenbestattungen, wie Sie sie nennen. Der Bundesrat hat anlässlich der Ausarbeitung der Botschaft die verschiedenen Massnahmen auch geprüft und ein umfassendes Massnahmenpaket vorgeschlagen.
Selbstverständlich werden Sie über die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen sowie die möglichen Ergänzungen oder Alternativen im Rahmen der Diskussion der Vorschläge des Bundesrates noch im Einzelnen zu befinden haben. Verfahrensmässig scheint es aber nicht sinnvoll, wenn Sie dem Bundesrat jetzt wieder einen neuen Auftrag erteilen, bevor Sie über die Vorlage befunden haben, die wir erst kürzlich verabschiedet haben.
Pardini Corrado · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe socialiste
Frau Bundesrätin, Sie argumentieren mit folgenden Aussagen: Erstens haben Sie jetzt gesagt, dass es über acht Jahre gedauert hat, bis endlich Bewegung in die Geschichte gekommen ist. Zweitens argumentieren Sie dann verfahrensrechtlich und sagen, es wäre wenig sinnvoll, wenn man gerade jetzt den Auftrag, den der Bundesrat gefasst hat, ergänzen würde. Erklären Sie mir, warum Sie nach acht Jahren Aktenstudium im Bundesrat gerade jetzt, wo Ihnen die Sozialpartner parteiübergreifend genau gesagt haben, wo der Handlungsspielraum eingeschränkt werden muss, in Ihrem Vorschlag wiederum darauf verzichten, wirklich griffige Massnahmen, wie das diese Motion verlangt, zu postulieren.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Conseil fédéral · St-Gall
Herr Nationalrat Pardini, ich kann Ihnen versichern, dass ich nicht acht Jahre Akten studiert habe. Ich bin, wie Sie selbst wissen, erst ein gutes halbes Jahr im Amt. Ich kann Ihnen einfach sagen, dass es aus unserer Sicht jetzt, da der Bundesrat gerade eine Botschaft zu einem Gesetz verabschiedet hat, nicht sehr sinnvoll ist, noch einmal einen anderen Auftrag zu übernehmen. Sie sind aber selbstverständlich frei, auch im Rahmen der Beratung dieses Gesetzes noch einmal über die Fragen zu diskutieren, die Ihnen noch ein Anliegen sind. Ich stehe, Sie wissen es, der Sozialpartnerschaft sehr offen gegenüber. Man kann diese Fragen noch einmal einbringen.
Ich kann Ihnen jetzt nicht im Detail sagen, wie damals die Vernehmlassung ausgefallen ist, warum was aufgenommen wurde und was nicht. Ich signalisiere Ihnen aber mindestens Offenheit. Wir haben alle das gleiche Ziel: Wir wollen eigentlich - wenn ich das so sagen darf - die schwarzen Schafe etwas an die Kandare nehmen. In Bezug auf das Verfahren bitte ich aber um etwas Verständnis. Manchmal dauert es auch für meinen Geschmack einfach zu lange. Teilweise sind die Anliegen überholt, teilweise nicht mehr aktuell. An und für sich sollte man Motionen innert einer gewissen Frist umsetzen können. Das wäre, wenn ich das hier noch anfügen darf, auch mein Ziel.
Vote
La presidente (Carobbio Guscetti Marina, presidente): Il Consiglio federale propone di respingere la mozione.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 126 Stimmen
Dagegen ... 61 Stimmen
(5 Enthaltungen)