17.4015

Financement international dans le domaine du climat. Modèles de financement novateurs fondés sur le principe du pollueur-payeur

Friedl Claudia · Mit-F · Conseil national · St-Gall · Groupe socialiste

Ich habe dieses Postulat vor zwei Jahren eingereicht, und die Zeit hat uns wirklich ein bisschen eingeholt, was ich natürlich nicht bedaure, sondern was mich extrem freut.

In meinem Postulat bitte ich den Bundesrat, "Optionen zur verursachergerechten und innovativen Finanzierung der internationalen Klimafinanzierung" zu prüfen und dann eben auch darüber Bericht zu erstatten. Sie erinnern sich: Im internationalen Klimaabkommen von Paris 2015 haben sich die Staaten bereiterklärt, ab 2020 den Nichtindustrieländern jährlich rund 100 Milliarden Dollar für die Vermeidung von Emissionen und die Anpassung an den Klimawandel zur Verfügung zu stellen - dies aus gutem Grund. Es sind die ärmsten Länder der Welt, die am meisten unter dem Klimawandel leiden. Es sind Millionen, die unter häufigerer und längerer Dürre leiden, die ihr Land wegen des steigenden Meeresspiegels verlieren. Sie leiden am meisten unter dem Klimawandel, ohne dass sie viel dazu beigetragen haben.

Für die Schweiz nennt der Bundesrat einen fairen Beitrag zur Erreichung des gemeinsamen Ziels der Industriestaaten: jährlich 450 bis 600 Millionen Franken. Damals, also 2017, als ich das Postulat einreichte, war völlig offen, wie dies finanziert werden soll. Schon 2015 hatte die Aussenpolitische Kommission deshalb ein Postulat eingereicht, das dann 2017 beantwortet wurde. In diesem Postulatsbericht von 2017 sagt der Bundesrat dann sehr vage, wie er sich die Finanzierung dieser 450 bis 600 Millionen vorstellt. Er macht einen vagen Verweis auf die Mobilisierung von privaten Mitteln - kein Hinweis, wie das wirklich gehen soll. Der damalige Bericht ist von der heutigen Diskussion schon längst überholt. Aber er ist die Grundlage für die Beantwortung des vorliegenden Postulates.

In den vergangenen zwei Jahren ist energiepolitisch so viel gelaufen - vieles, was vorher undenkbar war, ist heute in Diskussion. Ich erinnere an die Vorlage zum CO2-Gesetz, die nächste Woche in den Ständerat kommt. Da schlägt die UREK des Ständerates teilzweckgebundene Lenkungsmassnahmen auf Flugtickets oder auf Treibstoffen vor. Diese sollen mit weiteren Abgaben und Einnahmen aus Sanktionszahlungen und Emissionshandel in einem neuen Klimafonds gesammelt werden. Daraus sollen explizit auch Anpassungsmassnahmen an die Klimaveränderung finanziert werden können.

Diese Vorschläge sollten nun eingehend darauf geprüft werden, ob sie auch als verursachergerechte Quellen für die internationale Klimafinanzierung infrage kommen. Wichtige Fragen, die sich stellen, beziehen sich auf die Verfassungsmässigkeit der Verwendung solcher Abgaben und die Zweckbindungen. Dazu liegt seit Anfang dieses Jahres ein neues Rechtsgutachten vor, welches belegt, dass Klimalenkungsabgaben und ihre zweckgebundene Verwendung für die internationale Klimafinanzierung in der Tat verfassungskonform sind. Der Einwand, es brauche eine Verfassungsänderung, ist also nicht mehr stichhaltig. Wir haben heute eine ganz andere Ausgangslage.

Es ist also der richtige Zeitpunkt, diese Auslegeordnung endlich zu machen, gerade auch vor dem Hintergrund, dass derzeit die Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit in Vorbereitung ist. Bei dieser muss diese Frage auch wieder gestellt werden. Aber eines ist klar: Internationale Klimafinanzierung ist nicht einfach Entwicklungsfinanzierung.

Ich bitte Sie also, dieses Postulat anzunehmen, damit diese Auslegeordnung jetzt gemacht werden kann und damit aufgezeigt wird, was der Beitrag des Privatsektors wirklich sein kann.

Sommaruga Simonetta · VPBR-F · Conseil fédéral · Berne

Mit dem Postulat Friedl wird der Bundesrat aufgefordert, Optionen zur verursachergerechten und innovativen Finanzierung der internationalen Klimafinanzierung zu prüfen und einen Bericht zu erstellen.

Frau Nationalrätin Friedl, Sie haben es selber erwähnt: Der Bundesrat hat seit der Einreichung Ihres Postulates im Jahr 2017 bereits einiges gemacht. Sie haben den Bericht vom Mai 2017 zu einem Postulat der APK erwähnt. Es gibt seit März dieses Jahres auch ein Konzept zur Mobilisierung privater Mittel in der Klimafinanzierung, das von verschiedenen Ämtern - Bafu, Deza, Seco - zusammen erarbeitet worden ist. Das ist ein technisches Grundlagenpapier. Ich muss hier auch ein bisschen auf die kommende CO2-Debatte verweisen, und Sie haben es ebenfalls gesagt: Auch dort wird man über die klimafreundlichere Ausgestaltung der Finanzmittelflüsse und über Anpassungs- und Klimaschutzmassnahmen und deren Finanzierung im Zusammenhang mit der Flugticketabgabe und dem Klimafonds diskutieren.

Ich bitte Sie, hier jetzt nicht einen zusätzlichen Bericht in Auftrag zu geben. Wir sind uns bewusst, die Frage ist hochrelevant; gerade Entwicklungsländer sind vom Klimawandel ganz besonders stark betroffen. Wir haben uns verpflichtet, hier auch einen Beitrag zu leisten. Aber ich glaube, im Moment brauchen wir nicht unbedingt mehr Berichte, sondern wir müssen jetzt wirklich sagen können, wie wir das tun. Ich denke, die Diskussion zum CO2-Gesetz ist auch ein wichtiger Schritt. Übrigens hat die UREK-SR mehrere Postulate formuliert, die der Bundesrat zum Teil zur Annahme beantragt. Ich denke, die Botschaft ist angekommen, jetzt müssen wir wirklich die Massnahmen festlegen können.

In diesem Sinne ist der Antrag auf Ablehnung nicht gegen das Anliegen, das Sie formulieren, gerichtet. Vielmehr sind wir einfach der Meinung, es brauche jetzt hier keinen zusätzlichen Bericht, sondern es brauche konkrete Massnahmen.

Vote

La présidente (Moret Isabelle, première vice-présidente): Le Conseil fédéral propose de rejeter le postulat.

Abstimmung - Vote

Für Annahme des Postulates ... 65 Stimmen

Dagegen ... 114 Stimmen

(2 Enthaltungen)

Schluss der Sitzung um 12.50 Uhr

La séance est levée à 12 h 50